Filesharing: 70-jährige ohne PC muss Schadensersatz leisten

Das ist doch längst geklärt.

Du musst übrigens auch kein Auto besitzen, um jemanden zu überfahren.

PS: Die beweisen dir nicht nur wann du wo welche Datei geladen hast, im ungünstigsten Fall beweisen die dir sogar auf wie viel weitere Clienten DU Daten übertragen hast. Da passiert nichts auf Verdacht oder Vermutung. Das hab ich schon mehrmals im Bekanntenkreis gesehen. Während die Eltern noch lautstark darüber diskutieren wer das war, geht der kleine Hans in sein Zimmer und installiert ganz spontan sein Windows neu. Purer Zufall.

Es sind auch Fälle bekannt, bei denen einfach Abmahnungen verschickt wurden, ohne dass entsprechende Dateien geladen oder verteilt wurden.
Es ist in den meisten Fällen übrigens völlig uninteressant, was sich auf dem PC befindet, da dies meist ohne Hausdurchsuchung abläuft.
 
PS: Die beweisen dir nicht nur wann du wo welche Datei geladen hast, im ungünstigsten Fall beweisen die dir sogar auf wie viel weitere Clienten DU Daten übertragen hast. Da passiert nichts auf Verdacht oder Vermutung. Das hab ich schon mehrmals im Bekanntenkreis gesehen. Während die Eltern noch lautstark darüber diskutieren wer das war, geht der kleine Hans in sein Zimmer und installiert ganz spontan sein Windows neu. Purer Zufall.

Das ist quatsch. Die IP Adressen werden mehr oder weniger gewürfelt und dann werden Massenabmahnungen verschickt in der Hoffnung, das jemand reagiert.

BxBender hat es doch heute früh sehr ausführlich dargelegt.

Denn selbst wenn man die IPs hätte, werden die zugehörigen Abrechungsdaten nur 7 Tage beim Provider gespeichert.
Und selbst die Polizei stellt regelmäßig Strafverfahren wegen Volksverhetzung etc. ein, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte.


Du musst übrigens auch kein Auto besitzen, um jemanden zu überfahren.

Wie soll das gehen? Wenn man im Auto sitzt und fährt, besitzt man es im direkten Wortsinne.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist doch längst geklärt.

Du musst übrigens auch kein Auto besitzen, um jemanden zu überfahren.
Das ist gutes Beispiel. Muss eine Autovermietung IMMER den Fahrer ider die Fahrerin nennen und darf auch da "Ich möchte keinen Angehörigen ersten Grades verdächtigen" eingesetzt werden?
 
Eine Mitschuld wird im Gesetz expliziet benannt, nochmal wir sind nicht in Amerika. Hier hat man einfach irgendwelchen Staranwälten eines Riesenkonzern nachgegeben um sich den Ärger zu ersparen, den wir fortlaufend mit den USA haben. Ich weise da nur auf Nordstream und Verstöße gegen das Völkerrecht hin, wobei den Amerikanern hier nicht Einhalt geboten wird. Politik und wirtschaftliche Interesse sind zudem getrennt, dazu existiert die Gewaltenteilung.

Es muss darum gehen, dass eine bestimmte und persönliche Schöpfungshöhe als gesichert gilt und damit an diesem Gut auch ein Schaden entsteht, der beziffert werden muss.

Ich bin froh, dass sich dieser Abmahnlobbyverein GVU endlich selbst entsorgt hat.

Edit sagt: ...immer mehr setzen auf Plattformen wie Youtube und Co. um ihre Schöpfungen dort frei zu veröffentlichen, wobei man bei entsprechender Hitzahl ja auch Werbeeinnahmen generiert und viele Künstler diese Plattform nutzen um auch bekannt zu werden oder im Gespräch zu bleiben. Und wenn man etwas in Social Media Zeiten so umsetzt, wird auch weniger illegal beschafft, wobei kommerzielle Nutzung eben ausgeschlossen bleibt. Wenn man Verträge mit Dienstleistern schließt, werden diese sicher für einen eintreten, nur ist das gar nicht immer nötig, denn vor allem diese Dienstleister verdienen mit und der Künstler bekommt in dem Fall auch weniger.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das ist nicht ganz richtig. Die Technik im Hausanschluss wird ausgebaut und landet im Vectoring-Kasten.
Was mir als analoger Kunde völlig egal ist. Ich habe weiterhin mein analoges Telefon in der Wohnung und kann damit telefonieren. Da, wo die Telekom Grundversorger ist, hat sie die Pflicht, genau dieses verfügbar zu machen.

Na dann übe das Lesen noch ein bisschen, im PCGH Artikel steht nichts vom Anschluss..
Dass mind. 80% der "News" Artikel hier unvollständig oder schlicht falsch sind, sollte wohl jeder mitbekommen haben, der diese liest. Die fehlende Info wiurde schon in den ersten Kommentaren ergänzt.

Denn selbst wenn man die IPs hätte, werden die zugehörigen Abrechungsdaten nur 7 Tage beim Provider gespeichert.
Keine Ahnung, wie oft Du von Deinem Provider zwangsgetrennt wirst. Selbst mit meiner nicht wirklich stabilen Leitung habe ich aktuell seit dem 28.05. die selbe IP4 Adresse. Und die einzelnen Geräte haben nur deshalb keine eigen IP6-Adresse, weil ich das aus anderen Gründen deaktiviert habe,

Fragt die Telekom also heute ab, wer meine IP-Adresse am 29.05. hatte, ist das ohne Datenspeicherung bis zum 28.05. zurück verfolgbar. Auch der DSLAN wird "wissen", wann der letzte Reconnect stattgefunden hat.

Das ist gutes Beispiel. Muss eine Autovermietung IMMER den Fahrer ider die Fahrerin nennen und darf auch da "Ich möchte keinen Angehörigen ersten Grades verdächtigen" eingesetzt werden?
Das musst Du selbst als Privatperson/Besitzer. Weigerst Du Dich, geht das exakt einmal gut. Dann wirst Du zum Führen eines Fahrtenbuches verdonnert, welches entweder gerichtsfest (wie im Sinne des Mietvertrages bei der Autovermietung) beweist, wer zum fraglichen Zeitpunkt das Auto gefahren hat oder Du bist als Halter dran (wenn auch vermutlich nicht wegen dem Verstoß im Straßenverkehr aber wegen andere Dinge).
 
Was mir als analoger Kunde völlig egal ist. Ich habe weiterhin mein analoges Telefon in der Wohnung und kann damit telefonieren. Da, wo die Telekom Grundversorger ist, hat sie die Pflicht, genau dieses verfügbar zu machen.
Über einen analogen Anschluss kann per Modem eine Internetverbindung aufgebaut werden, ist kein EVN verfügbar muss das auch niemand mitbekommen.
 
Was mir als analoger Kunde völlig egal ist. Ich habe weiterhin mein analoges Telefon in der Wohnung und kann damit telefonieren. Da, wo die Telekom Grundversorger ist, hat sie die Pflicht, genau dieses verfügbar zu machen.

Das wird wohl mit abgeschalten. Zumindest wären ohne den Wechsel auf DSL auch die Nummern weg gewesen. Die hat Vodafone jetzt gleich mit übernommen und teilt uns demnächst den Schaltungstermin mit.
 
Das wird wohl mit abgeschalten. Zumindest wären ohne den Wechsel auf DSL auch die Nummern weg gewesen. Die hat Vodafone jetzt gleich mit übernommen und teilt uns demnächst den Schaltungstermin mit.
Falsch, es werden normalerweise nur analoge Anschlüsse mit ADSL auf der gleichen Leitung abgeschaltet, reine analoge Anschlüsse (Call Standard) bleiben erhalten.Die gekündigten Tarife nennen sich Call & Surf.
Außerdem werden alle Anschlüsse mit ISDN "Universal" abgestellt.
An fast allen Stellen bleiben aber die reinen analogen Anschlüsse ohne DSL in Betrieb.
 
Die alte Frau kann einen Leid tun. Da hat wohl irgendjemand ihren Anschluß mißbraucht.
Das kann jeden passieren... z.B. wenn der WLAN Zugang gehackt wird und die dann darüber runterladen. Dann wird man trotzdem dafür haftbar gemacht.
Was ich auch immer fragwürdig finde sind die hohen Forderungen. In diesem Fall 2000 Euro . Ohne einen Nachweis ob und wie ein finanzieller Schaden für den Rechteinhaber entstanden ist.
 
Ich hatte auch noch gar nicht gelesen das es um einen Upload ging. Ok, dann ist das etwas anderes (was den Schaden angeht).
 
Der im Artikel geschilderte Ablauf ist aber auch irgendwie widersprüchlich:

Die Seniorin müsste, um sich unbelastbar zu machen, lediglich angeben, dass sie den Anschluss ihrem Enkel unter der Maßgabe zur Verfügung gestellt hat, diesen ordnungsgemäß zu nutzen.

Der Enkel wiederum beruft sich als Dienstleister auf das sogenannte Providerprivileg und gibt an, ihm wäre kein Fehlverhalten seiner Nutzer bekannt, aber er würde dieses selbstverständlich sofort abstellen, wenn es ihm zur Kenntnis gebracht wird - und fragt, warum denn die Klägerin das denn nicht gemacht habe?
Das müsste dann den Richter von Amts wegen auch interessieren.

Und selbst wenn nicht, kann der Enkel eigentlich nur vergattert werden, die Logs des fraglichen Zeitraum herausrücken. Aber auch nur, falls er diese hat, denn er nimmt als Freifunker ja keine Abrechnung vor und eine darüber hinaus gehende Vorratsdatenspeicherung wäre laut EuGH illegal.

Drops gelutscht.
 
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