Basileukum
Software-Overclocker(in)
"Wenn der Anschlussinhaber als Täter nicht in Frage kommt, müsse er Anstrengungen unternehmen, den Täter zu benennen - selbst wenn es ein Familienmitglied ist."
Ne, muß man nicht. Soll der Beklagte noch Kommissar spielen? Das ist eine Rechtssprechung, unglaublich. Gerade dieses Abmahngesindel ist eh der letzte Dreck, in einem Rechtsstaat dürfte es sowas nicht geben, in einem Gesetz.- und Büttelstaat auf jeden Fall.
So schwer ist das ja nicht, sich über Wlan bei anderen reinzuhängen, wenn man es darauf anlegt, wenn man nun davon ausgeht, daß es keiner der Familie war, wobei dich dann schon verarscht fühlst, wenn nicht mal n Fileshareingproggi installiert hast.
Ne, muß man nicht. Soll der Beklagte noch Kommissar spielen? Das ist eine Rechtssprechung, unglaublich. Gerade dieses Abmahngesindel ist eh der letzte Dreck, in einem Rechtsstaat dürfte es sowas nicht geben, in einem Gesetz.- und Büttelstaat auf jeden Fall.
So schwer ist das ja nicht, sich über Wlan bei anderen reinzuhängen, wenn man es darauf anlegt, wenn man nun davon ausgeht, daß es keiner der Familie war, wobei dich dann schon verarscht fühlst, wenn nicht mal n Fileshareingproggi installiert hast.