Filesharing: 5.000 Euro für einen Film-Download

"Wenn der Anschlussinhaber als Täter nicht in Frage kommt, müsse er Anstrengungen unternehmen, den Täter zu benennen - selbst wenn es ein Familienmitglied ist."

Ne, muß man nicht. Soll der Beklagte noch Kommissar spielen? :D Das ist eine Rechtssprechung, unglaublich. Gerade dieses Abmahngesindel ist eh der letzte Dreck, in einem Rechtsstaat dürfte es sowas nicht geben, in einem Gesetz.- und Büttelstaat auf jeden Fall.

So schwer ist das ja nicht, sich über Wlan bei anderen reinzuhängen, wenn man es darauf anlegt, wenn man nun davon ausgeht, daß es keiner der Familie war, wobei dich dann schon verarscht fühlst, wenn nicht mal n Fileshareingproggi installiert hast. :D
 
Je ne is klar, man verrät auch seine Familienmitglieder - sind wir hier in Nordkorea ?

Ich beschuldige hiermit meine Katze, welche aus Versehen den Film Aristocats geteilt hat. Soll das Gericht erstmal das Gegenteil beweisen. :ugly:
 
Ich finde das ein bedenkliches Urteil. Der Angeklagte wird unter Druck gesetzt und muss für das Gericht seine Unschuld beweisen. Und mal ganu unter uns, wie will man denn Beweisen, dass man etwas nicht hoch- oder runtergeladen hat?

Leider ist das kaum möglich nach geltendem Recht. Daher möglichst ein schnelles/verschlüsseltes VPN nutzen und am besten über Server außerhalb der EU gehen.
 
Die Überschrift des Newsbeitrags ist ja völlig daneben:daumen2:

Hier wurde ein Urteil wegen des Uploads von geschütztem Material verhängt nicht wegen des downloads. Mir ist kein Fall bekannt wo ein solcher Download bestraft wurde.
Die News hier erreichen immer mehr Bild Niveau :nene:
 
Die Anwälte haben sich da gar nichts von dieser Summe "genommen".


Quelle
Allein nur das SACHVERSTÄDNIGENGUTACHTEN kostet 3441,24€!
Die Rechtsanwaltsgebühren sind in der Schadenersatzsumme von 1391€ enthalten.

Macht so schon weitaus mehr Sinn, wenn aber im Artikel steht "und 3.441,24 Euro für Anwälte, Gutachten und Gerichtskosten.", dann finde ich das schon verwirrend als jemand, der sich mit Anwaltskosten überhaupt nicht auskennt und dann steht das auch noch zweimal drin. Daher meine Annahme, dass sich da eben die Anwälte nochmal kräftig bedient haben. Hätte man im Artikel wohl auch etwas genauer schreiben können bzw. die zweite Erwähnung der Anwälte bei den Kosten weglassen können.
 
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Doch man kann da schon Post bekommen, aber meines Wissens ist ein reiner Download auf einen niedrigen 3-stelligen Betrag begrenzt. Daher wird jeder der gegen das Copyright verstoßen würde und sich vorher auch nur 2 Sekunden mit den möglichen Folgen auseinandergesetzt hat nach einem OCH suchen. Klar ist das jetzt bitter, und die Aasgeier kreisen, aber die Fälle gibt es mittlerweile seit 10 Jahren, immer wieder hübsch aufbereitet in allen Arten von Medien, wer heute noch nicht kapiert hat das P2P höchst riskant ist wenn nicht alles zu 101% sauber ist wie beispielsweise bei einer Linux-Distribution, der wird eben höchst unsanft geweckt.
 
Macht so schon weitaus mehr Sinn, wenn aber im Artikel steht "und 3.441,24 Euro für Anwälte, Gutachten und Gerichtskosten.", dann finde ich das schon verwirrend als jemand, der sich mit Anwaltskosten überhaupt nicht auskennt und dann steht das auch noch zweimal drin. Daher meine Annahme, dass sich da eben die Anwälte nochmal kräftig bedient haben. Hätte man im Artikel wohl auch etwas genauer schreiben können bzw. die zweite Erwähnung der Anwälte bei den Kosten weglassen können.

Anwälte können sich in Deutschland nicht "nochmal kräftig bedienen". Es gibt eine Gebührenordnung, an die sie sich halten müssen. Die Anwalts- und Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert.

Prozesskosten kann man hier berechnen: Prozesskostenrechner / RVG Rechner - FORIS AG oder hier: Prozesskostenrechner - Anwaltsblatt (da sogar mit den aktuell 16% MwSt.)
Und für diejenigen, die es interessiert hier noch die Gebührentabelle der Rechtsanwälte: https://anwaltverein.de/files/anwal...srecht/Tabellen AnwBl-Online 2013, 256 ff.pdf
 
Hier wurde ein Urteil wegen des Uploads von geschütztem Material verhängt nicht wegen des downloads. Mir ist kein Fall bekannt wo ein solcher Download bestraft wurde.
Richtig. Reine Downloads, bspw. von One-Click-Hostern wie früher bspw. Rapidshare (hab ich gehört :ugly:) sind für solches Abmahn-Gesocks nicht nachverfolgbar bzw. kommt nie zur Abmahnung oder gar zum Prozess.
Liebe Kinder, bitte trotzdem nichts illegal im Internet downloaden ;)

Doch man kann da schon Post bekommen, aber meines Wissens ist ein reiner Download auf einen niedrigen 3-stelligen Betrag begrenzt. Daher wird jeder der gegen das Copyright verstoßen würde und sich vorher auch nur 2 Sekunden mit den möglichen Folgen auseinandergesetzt hat nach einem OCH suchen. Klar ist das jetzt bitter, und die Aasgeier kreisen, aber die Fälle gibt es mittlerweile seit 10 Jahren, immer wieder hübsch aufbereitet in allen Arten von Medien, wer heute noch nicht kapiert hat das P2P höchst riskant ist wenn nicht alles zu 101% sauber ist wie beispielsweise bei einer Linux-Distribution, der wird eben höchst unsanft geweckt.
Die Leute die gepackt wurden, haben eigentlich so gut wie immer auch gleichzeitig geseedet. Ich meine wer so blöd ist von einem P2P-Netzwerk irgendwas zu ziehen, hat es auch nicht anders verdient :schief:
Selbst bei gestreamten Filmen auf bekannten Seiten, passiert nichts. Und es ist nach wie vor eine rechtliche Grauzone. Zumindest in DE. Das EUGh-Urteil bzgl. des "Filmspeelers" hat daran nie etwas geändert, auch wenn es so behauptet wird. Alles nur um Leute abzuschrecken. Letztendlich sind diese Strafen aufgrund Copyright-Verletzungen ohnehin m. E. nach nicht verhältnismäßig.
Politiker die nachgewiesenermaßen der Lüge(n) überführt werden, Hunderte von Millionen Steuergeldern verschenkt haben oder aufgrund von ökonomischen Vorteilen von Konzernen Kriege beginnen mit Hundertausenden Toten werden niemals belangt und bekommen sogar noch ne fette Zahlung bis zum Lebensende und irgendwo einen Vorstandsposten in der Privatwirtschaft. Aber der kleine Mann soll sich dumm und dämlich zahlen für ein Verbrechen ohne Opfer? Sounds legit. Möchte auch gar nicht daraus eine politische Debatte machen. Wollte nur einen Vergleich ziehen über diese Absurdität.
 
Das überhaupt noch jemand das Risiko eingeht irgendwo runterzuladen? Das lohnt sich doch gar nicht.:hmm:
Streamingdienste gibt es mitlerweile genug und da kommt man auch was geboten zu fairen Preisen.
Ok, die ganz neuen Filme kann man (legal) nur im Kino gucken. Wobei das jetzt durch Corona erschwert ist.
Aber es geht teilweise immer noch. Montag z.B. gehe ich in den Film "Tenet" wo ich mich schon sehr drauf freue.:daumen:
 
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