Filehoster Megaupload vom FBI vom Netz genommen

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Nun, dann kommt als nächstes Rapidshare..... Oder wird jetzt mal wieder eine Hackergruppe gegen die Regierungen stenkern?! Mein Wohlwollen hätten die schonmal. Und würde denen auch Rechenpower zur verfügung stellen.
 
Manmanman der Schmitz packt auch immer direkt in den Haufen. Die Hände wären demnach wohl auch nicht vom Geldausgeben warm. Das nächste teure Hotel zahlt dann wohl der Steuerzahler, auch wenn seiner Hoheit King Kimble (dem Selbstgekrönten) die Gardinen da vielleicht nicht so zusagen sollten.
 
Bin ich blind oder kann ich dort nirgendswo den Grund sehen?
Oder wird jetzt mal wieder eine Hackergruppe gegen die Regierungen stenkern?! Mein Wohlwollen hätten die schonmal. Und würde denen auch Rechenpower zur verfügung stellen.
Da stimm ich zu.
 
Neben Bargeld im Wert von 50 Mio. US-Dollar wurden auch Server und Domains beschlagnahmt.
Die haben doch nicht 50 Mio. in bar deponiert oder etwa doch da hätte jeder von den 20 Hausdurchsuchungen mindestens einen Whirpool voll mit Kohle gehabt:D
 
Ich frag mich auch warum. Zumindesr in DE können die Betreiber von (soweit ich weiß) nicht für die inhalte verantwortlich gemacht werden, was auch gut so ist, da die Hoster schlecht die evtl sogar verschlüsselten Uploads kontrollieren können. Das einzige, was der Hoster machen kann ist Datein auf anfrage aus dem Netz nehmen. hoster stellen schließlich nur den Speicher zur Verfügung. Das ist so, alls wenn man einen Tintenhersteller dafür verklagt, dass mit der vom ihm verkauften Tinte urheberrechtlich geschützte Bilder abgedruckt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Das einzige was er machen kann ist den Kunden nicht mehr zu beliefern.

Über Rapidshare:
Im September 2007 stellte das OLG Köln fest, dass RapidShare urheberrechtlich geschützte Werke vom Server entfernen muss, sobald das Unternehmen von konkreten Rechtsverletzungen Kenntnis erlangt. Allerdings bestehe keine umfassende Kontrollpflicht seitens des Filehosters, da das den zumutbaren Aufwand übersteige. Somit muss RapidShare nur auf Anfrage tätig werden. Sowohl die GEMA als auch RapidShare begrüßten das Urteil.[25]
[...]
Im Rechtsstreit (Az. 09-CV-2596H WMC) zwischen dem Online-Erotikmagazin Perfect 10 und der RapidShare AG wurde der Erlass einer einstweiligen Verfügung vor einem Bundesgericht in Kalifornien abgelehnt.[29] Die vorsitzende Richterin Marilyn Huff wies den Antrag zurück, weil die Kläger weder eine direkte Urheberrechtsverletzung noch eine Begünstigung durch RapidShare glaubhaft machen konnten.[29] Laut Aussage von Richterin Huff bestehe kein Zweifel, dass man von RapidShare urheberrechtlich geschützte Bilder des Erotikanbieters herunterladen kann und dies die Rechte des Klägers verletze. Jedoch kann dieser Verstoß nicht RapidShare angelastet werden, da es bei RapidShare nicht die Möglichkeit gibt, einen Katalog nach gewünschtem Material zu durchsuchen.[29] Die Veröffentlichung des auf RapidShare abgelegten Materials liege allein in der Verantwortung der Nutzer, und damit ist RapidShare für direkte Urheberrechtsverletzungen im Sinne des US-Copyright nicht haftbar zu machen. Den Vorwurf der Beihilfe oder Begünstigung konnte der Kläger nach Ansicht der Richterin nicht begründen. Allerdings lägen Verstöße durch Dritte auf RapidShare vor.[29] RapidShare wollte Schutz durch den Digital Millennium Copyright Act, um in Genuss der „Safe Harbor“-Regelung zu kommen. Diesen wies Richterin Huff allerdings aus formalen Gründen zurück, da RapidShare es versäumt hatte, einen Ansprechpartner für das US Copyright Office zu nennen.[29]

Also scheinbar auch nach US-Recht scheint das Betreiben eines Hosters nicht illegal zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich frag mich auch warum. Zumindesr in DE können die Betreiber von (soweit ich weiß) nicht für die inhalte verantwortlich gemacht werden, was auch gut so ist, da die Hoster schlecht die evtl sogar verschlüsselten Uploads kontrollieren können. Das einzige, was der Hoster machen kann ist Datein auf anfrage aus dem Netz nehmen. hoster stellen schließlich nur den Speicher zur Verfügung. Das ist so, alls wenn man einen Tintenhersteller dafür verklagt, dass mit der vom ihm verkauften Tinte urheberrechtlich geschützte Bilder abgedruckt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Das einzige was er machen kann ist den Kunden nicht mehr zu beliefern.

Über Rapidshare:


Also scheinbar auch nach US-Recht scheint das Betreiben eines Hosters nicht illegal zu sein.

Dazu wurde in den USA auf die safe harbour Regelung im Digital Millenium Copyright Act. Jedoch können die Gesetzgeber den Hoster dafür bestrafen, dass er die illegalen Inhalte duldet (sprich all zu lange zeit nicht vom site nimmt) beziehungsweise kann man dem Betreiber auch unterstellen, dass er absichtlich die illegalen Inhalte hostet. Im Fall Megaupload denke ich wird wohl eine Mischung beider als Grund angegeben werden denke ich
 
Sowas is' zum kotzen. Vorallem da die Seite nicht nur für illegale Dinge genutzt worden ist (wie viel, oder eher wenig, Prozent dir ausmachen is' mir in dem Fall scheißegal).
Zudem wurden illegale Inhalte zuweilen sogar entfernt. Nicht anders als bei Rapidshare und Co.
 
Ich habe diese Seiten noch nie benutzt, ich weiß also nicht was ich davon halten soll, weder von dieser Aktion noch von den Seiten selbst.
Aber die gehen anscheinend jetzt mit der Groben Kelle durch den Sumpf, da soll wohl ein Exempel statuiert werden.
Sind das alles Illegale Seiten ?
 
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