Fernabsatzrecht: Einzelner Warenwert maßgeblich für 40-Euro-Klausel

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Das Amtsgericht Augsburg hat in einem Urteil festgestellt, dass für den Rückversand der Ware im Rahmen eines fernabsatzrechtlichen Widerrufs der einzelne Warenwert maßgeblich ist. Der Verbraucher muss also die Kosten für den Rückversand übernehmen, auch wenn er mehrere Waren zurückschickt, die in der Summe über 40 Euro betragen, jedoch diese den Betrag einzeln nicht überschreiten.

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AW: Fernabsatzrecht: Einzelner Warenwert maßgeblich für 40-Euro-Klausel

ja, die deutsche sprache ist sehr exakt, falls man exakt seien möchte. aber meist werden die gesetzes texte so verschwommen das man alles mögliche auslegen könnte.
 
AW: Fernabsatzrecht: Einzelner Warenwert maßgeblich für 40-Euro-Klausel

Das ist für mich ein Schritt in die falsche Richtung.
Wenn ich mir ein Produkt für 39,95€ bestelle, dann möchte ich es auch zurückgeben können, ohne den Versand zu bezahlen.
Im Laden kann ich mir die Sachen genau ansehen, anfassen und teilweise testen, das geht online nicht.
 
AW: Fernabsatzrecht: Einzelner Warenwert maßgeblich für 40-Euro-Klausel

Hatte ich vor kurzem erst gehabt das ich die Rücksendung zahlen musste, obwohl einige bestellte Artikel entweder Fehler aufwiesen, zu groß oder zu klein waren, oder sofar abweichend vom geworbenen Bild waren. Wichtig ist das man darauf besteht das der Artikel nicht den Erwartungen entspricht und das auch exakt erklärt, dann braucht man meistens nicht zahlen! :)
 
AW: Fernabsatzrecht: Einzelner Warenwert maßgeblich für 40-Euro-Klausel

Das ist für mich ein Schritt in die falsche Richtung.
Wenn ich mir ein Produkt für 39,95€ bestelle, dann möchte ich es auch zurückgeben können, ohne den Versand zu bezahlen.
Im Laden kann ich mir die Sachen genau ansehen, anfassen und teilweise testen, das geht online nicht.

Ja und? Dann geh in den Laden und kauf es da ;)

Also für mich ist das ein logischer Entschluss, sonst würde ja jeder noch eine Kleinigkeit zu seinen 35€-Schuhen dazubestellen, damit er es zurücksenden kann.
Ob das natürlich nicht wieder aus marketingtechnischen Gründen sinnvoll wäre, ist eine andere Frage - in dem Sinne, dass wahrscheinlich recht viele Leute davon Gebrauch machen würden und wahrscheinlich nur ein kleiner Anteil die Waren wirklich zurückschicken würde - womit der Shop wohl mit der 5€- Schuhcreme wesentlich mehr verdienen würde...
 
AW: Fernabsatzrecht: Einzelner Warenwert maßgeblich für 40-Euro-Klausel

Da es sich ja um den Widerruf handelt kann ich es durchaus verstehen bei der Masse der Spassbesteller
 
AW: Fernabsatzrecht: Einzelner Warenwert maßgeblich für 40-Euro-Klausel

Ja und? Dann geh in den Laden und kauf es da ;)
Dein Kommentar ist für'n Ostern. :daumen2:
Hast du eigentlich alles gelesen, auch den hier: Lesen!
Also für mich ist das ein logischer Entschluss, sonst würde ja jeder noch eine Kleinigkeit zu seinen 35€-Schuhen dazubestellen, damit er es zurücksenden kann.
Ich habe was von 39,95€ geschrieben, darum geht es (aber) auch nicht wirklich, sondern um bestellen und kostenlos zurück senden.
Ob das natürlich nicht wieder aus marketingtechnischen Gründen sinnvoll wäre, ist eine andere Frage - in dem Sinne, dass wahrscheinlich recht viele Leute davon Gebrauch machen würden und wahrscheinlich nur ein kleiner Anteil die Waren wirklich zurückschicken würde - womit der Shop wohl mit der 5€- Schuhcreme wesentlich mehr verdienen würde...
Mir geht es um die Rechte als Käufer und nicht darum, was am meisten Profit macht.
 
AW: Fernabsatzrecht: Einzelner Warenwert maßgeblich für 40-Euro-Klausel

Das ist für mich ein Schritt in die falsche Richtung.
Wenn ich mir ein Produkt für 39,95€ bestelle, dann möchte ich es auch zurückgeben können, ohne den Versand zu bezahlen.
Im Laden kann ich mir die Sachen genau ansehen, anfassen und teilweise testen, das geht online nicht.

Noch hat sich allerdings nichts geändert. Ein Gericht hat nur festgestellt wie diese Klausel, dies ja nicht erst seit gestern gibt, anzuwenden ist. Ab 2014 kann man sich dann u. U. zu Recht ärgern wobei ich da zwiegespalten bin. Natürlich ist es als Verbraucher toll und bequem die Artikel kostenfrei zurückschicken zu können. Allerdings verstehe ich auch Händler die wegen so Aktionen wie "Ich bestelle mir 10 Paar Schuhe und schicke 9 zurück" nicht länger auf den Versandkosten sitzenbleiben möchten wenn ich sowas lese:

Zalando-Chef Ritter im Interview: "Jedes zweite Teil geht zurück" - Wirtschaft - Tagesspiegel

Gerüchteweise hatte Zalando eine Rücksendequote von über 70 Prozent. Das verursacht enorme Logistikkosten. Haben Sie das Modell mal überdacht?

Die Zahl kommt nicht von uns. Ich kann sagen, dass heute etwa jedes zweite Teil behalten wird.


Die Kunden schätzen uns gerade wegen des kostenlosen Retour-Services. Deutschland ist eben eine umtauschfreudige Nation – in anderen Ländern ist die Quote niedriger.


Letztendlich wachsen die Portokosten für die Händler nicht auf Bäumen. Und so lange es solche "Spaßbesteller" gibt, zahlen wir alle anteilig die von diesen Leuten verursachten Kosten mit. Ich z. B. habe in den letzten Jahren nur ein einziges Mal etwas zurückgeschickt und das nur auf Grund eines Defekts was ja wieder ein anderes Thema und von dieser Regelung nicht betroffen ist.
 
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