Ebay-Handel mit Engineering Samples von Intel mit Haftstrafen belegt

Zu A)
Die Tatbestandsmerkmale für Hehlerei liegen nicht vor in einem solchen Fall (§259 StGB). 1) muss die Sache gestohlen oder in sonstiger Weise dem Eigentümer entwendet worden sein (sprich unfreiwillige Besitzaufgabe). 2.) Muss der mutmaßliche Hehler mit Vorsatz handeln. Dazu mal ein Urteil wann schon mal Vorsatz vorliegen kann: Bedingter Vorsatz hinsichtlich Hehlerei bei auffällige Differenz ziwschen Neupreis und Angebotspreis bei ebay - AG Pforzheim, Urteil vom 26.06.2007, Az.: 8 Cs 84 Js 5040/07 : aufrecht.de

Auch wenn es Offtopic ist: Gerade bei Autoteilen kann man große Schnäppchen machen und die sind sicher nicht alle gerstohlen. Beispiel Einspritzdüsen: Neupreis 1500 EUR in Ebay auch für 500 EUR zu haben.

Wenn ich ehrlich bin habe ich bei zu günstigen Angeboten zuerst an einen Betrugsversuch statt an gestohlene Ware gedacht - und hab deswegen die Finger von gelassen.

Meiner Meinung nach hat hier das Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit einen gutgläubigen und naiven Unschuldigen verurteilt.
 
Die Tatbestandsmerkmale für Hehlerei liegen nicht vor in einem solchen Fall (§259 StGB). 1) muss die Sache gestohlen oder in sonstiger Weise dem Eigentümer entwendet worden sein (sprich unfreiwillige Besitzaufgabe). 2.) Muss der mutmaßliche Hehler mit Vorsatz handeln.

Wenn jemand Ware verkauft, von der er genau weiß, dass sie ihm gar nicht gehört, geht dass dann nicht mit einer vorsätzlichen Entwendung einher? De facto tut derjenige, der eine Intel-eigene CPU aus dem Bestand derjenigen Person entfernt, der sie anvertraut wurde, doch einen Diebstahl (selbst wenn das diese Person selbst ist) und das der Verkaufsprozess unbeabsichtigt abläuft, können wohl höchstens hochgradig Shizophrene behaupten.


Auch wenn es Offtopic ist: Gerade bei Autoteilen kann man große Schnäppchen machen und die sind sicher nicht alle gerstohlen. Beispiel Einspritzdüsen: Neupreis 1500 EUR in Ebay auch für 500 EUR zu haben.

Da spielst du aber vermutlich auf Original-Hersterllerteile und identische Produkte vom freien Markt an. Wenn dagegen Dinge Produkte mit gleicher Marke verkauft werden, kann eine Preisdifferenz von 50% eben nicht darauf zurückgehen, dass man das VW/BMW/...-Logo nicht mitbezahlt.

Meiner Meinung nach hat hier das Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit einen gutgläubigen und naiven Unschuldigen verurteilt.

Hier wurden Verkäufer verurteilt.
 
Wenn jemand Ware verkauft, von der er genau weiß, dass sie ihm gar nicht gehört, geht dass dann nicht mit einer vorsätzlichen Entwendung einher? De facto tut derjenige, der eine Intel-eigene CPU aus dem Bestand derjenigen Person entfernt, der sie anvertraut wurde, doch einen Diebstahl (selbst wenn das diese Person selbst ist) und das der Verkaufsprozess unbeabsichtigt abläuft, können wohl höchstens hochgradig Shizophrene behaupten.

Es geht ja nicht um den Verkäufer, sondern den Käufer (siehe INU.IDs Beitrag). Pokerclock ist ja auf INU.IDs Frage eingegangen, ob er sich als käufer strafbar machen würde.

bye
Spinal
 
Es ist schlichtweg keine Hehlerware, da der Verkäufer den eigenen Besitz nicht über eine Entwendung der Sache begründet hat. Im Gegenteil ist dessen Besitz sogar schuldrechtlich legitimiert durch den Leihvertrag. Dass er das ES jetzt als Nichtberechtigter verkauft, löst in erster Linie schuldrechtliche und deliktische (§§812 ff. BGB) Ansprüche aus.

Das hat mit dem Käufer erst Mal nichts zu tun. Da bleibt es m.E.n. bei einfachen Herausgabeansprüchen, wenn er nicht gutgläubig erworben hat. Je nach Fall kann aber auch hier eine sittenwidrige Handlung des Käufers vorliegen (§826 BGB). Dann muss er aber schon sehr genau von der Rechtswidrigkeit des Verkaufs Kenntnis haben, mal unabhängig davon wie (und wie hoch) da der Schaden berechnet werden soll.

Ich kann mir aber durchaus vorstellen, wenn der Verkäufer von Anfang an vorhatte das ES zu verkaufen, dass wir in die Richtung eines Betrugs gegenüber dem ES-Eigentümer kommen. Einen Diebstahl schließe ich aus, da es schlichtweg an der "Wegnahme" fehlt. Wegnahme bedeutet den Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams. "Gewahrsam" ist nichts anderes als der starfrechtliche Begriff für Besitz. Den hat der Verkäufer aber schon lange. ;)
 
Ich denke aber der Verkäufer hst die Teile der Firma entwendet, die den vertrag hat. er wird wohl kaum als privatperson mehrere dutzend es erhalten. auch wüßte ich nicht, dass die offiziell mit gewährleistung durch firma xyz verkauft wurden.
 
Also ich versthe das jetzt so, es ist deswegen keine Hehlerware, weil der Verkäufer rechtmäßiger Besitzer (nicht Eigentümer) ist. Als vergleich, wenn du dir ein Auto ausleihst und das verkaufst, ist es keine Hehlerware. Wenn du das Auto klaust allerdings schon.

Pokerclock ist auf meine Antwort auf Inus-Frage eingegangen, und zwar auf die darin aufgestellte These, dass es hier um Hehlerware geht.

Oh ja, sorry, falsch gesehen.

bye
Spinal
 
Ich denke aber der Verkäufer hst die Teile der Firma entwendet, die den vertrag hat. er wird wohl kaum als privatperson mehrere dutzend es erhalten. auch wüßte ich nicht, dass die offiziell mit gewährleistung durch firma xyz verkauft wurden.

Zumindest in diesem Fall (News) hast du recht. Allerdings scheint das eher ein Ausnahmefall zu sein. Die Regel erscheint mir mehr, dass die ES, die frei auf dem Markt erhältlich sind, Leihgaben an Externe sind. Angenommen ich wäre jetzt Käufer genau dieser entwendeten ES, dann würde ich, um aus dem Vorsatz herauszukommen, so argumentieren, dass die Angebote auf Ebay nicht die Herkunft der ES haben erahnen lassen. Dann kommt's natürlich auf den Richter an, ob er meiner Argumentation folgt oder mir bedingten Vorsatz anheften möchte, sprich ich bewusst in Kauf genommen hätte, dass es sich hier auch um entwendete Ware handeln kann. Das ist sicherlich nicht auszuschließen, ist aber auch pauschal nicht immer per se gegeben.

Wenn die Verkäufer in diesem Fall angestellte waren, kannst du dir nach deutschen Maßstäben eine Reihe an Straftaten ausdenken (Untreue, wenn's mehrere sind gleichzeitig noch als Bande etc.) Die würden auch hier in D auf ihre fünf Jahre kommen.

Aber wie schon gesagt. Dieses gewerbliche Ausmaß ist denke ich ein Einzelfall.

Im Übrigen müssten sie (wenn der Fall in D spielen würden) tatsächlich Gewährleistung geben, wenn's gewerbliche Ausmaße hat ;) Sie müssten sogar Steuern auf ihre unredlich verdienten Umsätze und Gewinne zahlen. :ugly:

Also ich versthe das jetzt so, es ist deswegen keine Hehlerware, weil der Verkäufer rechtmäßiger Besitzer (nicht Eigentümer) ist. Als vergleich, wenn du dir ein Auto ausleihst und das verkaufst, ist es keine Hehlerware. Wenn du das Auto klaust allerdings schon.

Richtig verstanden.:daumen:
 
Zuletzt bearbeitet:
Da spielst du aber vermutlich auf Original-Hersterllerteile und identische Produkte vom freien Markt an. Wenn dagegen Dinge Produkte mit gleicher Marke verkauft werden, kann eine Preisdifferenz von 50% eben nicht darauf zurückgehen, dass man das VW/BMW/...-Logo nicht mitbezahlt.



Hier wurden Verkäufer verurteilt.

Doch ich meine Original Teile. Und in dem Link wurde der Käufer verurteilt, wegen Hehlerei. So habe ich das verstanden.
 
Also ich versthe das jetzt so, es ist deswegen keine Hehlerware, weil der Verkäufer rechtmäßiger Besitzer (nicht Eigentümer) ist. Als vergleich, wenn du dir ein Auto ausleihst und das verkaufst, ist es keine Hehlerware. Wenn du das Auto klaust allerdings schon.

So klingt das wohl. Ich verstehe zwar nicht, wieso der Gesetzgeber diese Unterscheidung macht, aber er macht es wohl.
@Pokerclock: Gilt das ganze dann eigentlich bei Trickbetrügern? Wenn jemand dem Klischee-Rentner den Fernseher aus der Bude abholt, um ihn zu "reparieren" und ihn stattdessen verkauft, ist dass dann genausowenig Diebstahl und keine Hehlerei, wie jemand, der Intel eine CPU "nur zum testen" aus dem Kreuz leiert?
 
Gilt das ganze dann eigentlich bei Trickbetrügern? Wenn jemand dem Klischee-Rentner den Fernseher aus der Bude abholt, um ihn zu "reparieren" und ihn stattdessen verkauft, ist dass dann genausowenig Diebstahl und keine Hehlerei, wie jemand, der Intel eine CPU "nur zum testen" aus dem Kreuz leiert?

Das wäre ein Fall eines Betrugs (nicht Diebstahl) und in der Folge auch Hehlerei, wenn beim Verkauf die einschlägigen Tatbestände vorliegen. Der Vertrag wäre hier fehlerbehaftet, da die Willenserklärung des Trickbetrügers auf einer Täuschung beruht.

Die Grenze ist fließend. Die "nur zum Testen"-Leier wird ähnlich betrügerisch ablaufen. Grenzwertig wird's dann, wenn sich der Tester nach seinem (erfolgreichen) Test überlegt die CPU weiter zu verkaufen oder sich beim Verkauf nichts denkt und selbst im irrigen Glauben ist die CPU verkaufen zu dürfen.
 
Hier verkauft einer scheinbar haufenweise ES-CPUs, komischerweise auch alle mit polierten HS:

sunny 1263 | eBay

Und bei der Menge (atm 64 CPUs/Angebote) handelt er angeblich auch noch privat. :what:

Edit: Angebote/Verkäufer bei ebay und Intel gemeldet, kann ja nix schaden wenn die sich das mal anschauen. *petz*
 
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Vergiss das mal schnell. Nur weil die nicht verkauft werden, heißt das nicht, dass die üblichen Leute keine ES kriegen und Zeug leaken (coolaler etc).

Richtig. Ich hatte auch diverse ES, aber keiner davon kam von Ebay.
Wobei ich mich normalerweise ans NDA halte, da ich als Mitarbeiter eines Intel-Distris meist ans Vertriebs-NDA gebunden bin *grmpf*

Ich erinner mich gern an die Gulftown-Zeiten, als fast die gesamte TOP-OC Szene schon mit Q3FE und Q3QP benchte und der Launch noch gut 3 Monate weg war :D
 
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