Tja jetzt fehlt nur jemand der sich mal die Mühe macht und solche Punkte einklagt. Nur die Meisten betreffen diese Klauseln ja gar nicht erst.
Am besten gefällt mir immernoch: Ihr einziges Recht ist die Kündigung.....
Was war das früher einfach. Man kaufte ein Spiel, man installierte es, man spielte es. Raubkopien waren verboten und strafbar. Ganz simpel und einfach, für jeden zu verstehen.
Heute muss man sich damit auseinandersetzen, dass man nur ein "Abonement" hat, dass man nur ein "Nutzungsrecht" hat etc.
Man stelle sich mal vor man müsste jedesmal wenn man eine DVD oder BluRay gekauft hat so einen Wust an AGBs bestätigen, mit dem Hinweis, dass der Film eigentlich nur "geliehen" ist und man sich einloggen muss um den Film zu schauen, und natürlich auch online bleiben.... eine Lächerlichkeit.
imho ist das Problem gar nicht mal so sehr die deutsche Rechtslage, sondern die im Hauptsitzland der Publisher. Dort (USA) könnte man, sofern nicht alles haarklein ausgeschlossen wird, den Publisher vermutlich verklagen wenn man zB nach Patch seinen Spielstand verliert und alles nochmal spielen muss. Die Publisher versuchen wohl mit allgemeinen AGBs die globalisierte Welt auf den "kleinsten gemeinsamen Nenner" zu bringen, also einfach mal alles ausschließen was nachteilig für den Publisher sein könnte wenn es denn vor Gericht geht. Nicht dass ich damit den Publisher verteidigen will, nur meine Gedanken warum das so sein könnte wie es ist.
Solange nicht mal jemand ein Exempel statuiert wird sich da wohl nix ändern. Aber einfach mal gegen die AGB klagen geht ja auch nicht, es muss einen schließlich nachteilig betreffen, wofür sollte man sonst zB Schadenersatz einfordern.