News Subnautica 2: Ärger wegen Datenschutz und Nutzungsrechten der EULA

Die Bestimmungen räumen Krafton zusätzlich das Recht ein, den Zugriff auf das Spiel jederzeit zu sperren. Zudem soll die Nutzung des Titels laut EULA an ein einzelnes Gerät gebunden sein und das Spielen auf mehreren Geräten ohne zusätzliche Lizenzen untersagt werden
Das ist wieder mal eine richtig schöne Verarschung an den Kunden, eigentlich müsste Valve einschreiten und den Verkauf sofort unterbinden. ;)
Bei Filmen auf DvD und so ist ja auch so. Man sagt zwar, man hat den Film gekauft. Gekauft hast du aber eine DVD mit dem Film drauf, den du gucken darfst.
Falsch in Deutschland und Österreich zahlst du eine Abgabe auf jedes Speichermedium und eine Private Sicherungskopie ist jederzeit erlaubt. :lol:
Keinen Plan von irgendwas nur Marketing gewäsch von Unternehmen nach schwätzen auch wenn es gegen dich als Endkunden selbst geht.


Ich verstehe es nicht wie man Unternehmen verteidigen kann wenn es gegen mich selbst als Kunde geht :ugly:

Ich vergleich das mal mit einem Restaurant:
Kunde ist voll gegessen und möchte den Rest einpacken lassen,
das Restaurant sagt nein das können sie leider nicht machen und müssen es in den Müll werfen.
Aber der volle Betrag ist dennoch zu zahlen.

Da gibt es echt Menschen die finden es toll dass es das Restaurant so macht, da muss man doch irgendwo im Leben angrennt sein.:devil:
 
Zuletzt bearbeitet:
@AlteraZ

1. Diese Klausel ist sogar Bestandteil von Microsoft-Lizenzen im Geschäftsbereich und üblich. Unüblich ist das Fehlen eines Ankündigungszeitraumes. Ist er nicht angegeben, gilt die gesetzliche Frist. Ist eine angegeben, gilt sie nur, wenn die gesetzliche Mibdestfrist nicht unterschritten wird.

2. Du kaufst schon seit Jahrzehnten nur Lizenzen. Dir gehört keine Software, wenn du eine Lizenz kaufst. Denn dann dürftest du sie kopieren und verkaufen. Du dürftest sie nach Belieben ändern.

Wenn du ein Spiel wirklich kaufen willst, brauchst du einige Millionen Euro.

In Deutschland gilt sowieso: alles, was in einer AGB oder ähnlichem im Widerspruch zu gesetzlichen Regeln steht, ist unwirksam. Wenn in einer AGB bspw. deine Gewährleistung eingeschränkt wird, gilt diese Einschränkung nicht. Darauf musst du nicht hinweisen. Das greift immer. Da kann also niemand kommen und sagen, dass du zugestimmt hast. Wenn eine Regelung dich im Vergleich zur gesetzlichen Regelung benachteiligt, gilt es nicht.
 
Ich verstehe es nicht wie man Unternehmen verteidigen kann wenn es gegen mich selbst als Kunde geht
Kognitive Dissonanz!
Bevor die meisten Menschen das Gefühl bekommen übers Ohr gehauen worden sein, identifizieren sie sich mit dem kundenfeindlichen Gebaren und heißen es gut.

Damit sich keiner als wehrloses Opfer fühlt.

Deshalb klagen auch nur so wenige gegen rechtswidriges Gebaren großer Konzerne:

Sie glauben nichts anrichten zu können; dies impliziert ein Minderwertigkeitsgefühl. Die meisten Menschen wählen die Identifikation mit dem Aggressor.

Ich habe letztes Jahr meinen Vermieter verklagt und super easy gewonnen. Meine Nachbarn aber sehen mich an, als hätte ich mit einem Plastiklöffel bewaffnet einen 20m hohen Drachen erschlagen. Von denen traute sich keiner zu klagen.


Die Bestimmungen räumen Krafton zusätzlich das Recht ein, den Zugriff auf das Spiel jederzeit zu sperren. Zudem soll die Nutzung des Titels laut EULA an ein einzelnes Gerät gebunden sein und das Spielen auf mehreren Geräten ohne zusätzliche Lizenzen untersagt werden

Bedeutet es, dass wenn ich meine Hardware tausche (CPU+RAM+Mobi) soll ich eine neue Lizenz erwerben?
 
Bedeutet es, dass wenn ich meine Hardware tausche (CPU+RAM+Mobi) soll ich eine neue Lizenz erwerben?
Das ist auch mein Gedanke dabei, bzw so verstehe ich es ebenfalls.

Wäre in diesem Fall aber ebenso zu klären, ob da nicht ein Verbraucherschutz oder ähnliches höher wiegt, als solch eine Klausel. Klingt ja schon etwas nach "Verstoß gegen die guten Sitten" (§138 BGB).
 
Aber das wirft jetzt eine interessante Frage auf: Geht das überhaupt? Ist das GOG Model ein Beispiel für "richtig gekauft"? Bin mir gerade gar nicht so sicher.
Auch bei GOG erwirbt man rein rechtlich gesehen nur eine unbefristete (aber theoretisch widerrufbare) Lizenz vom Hersteller (Publisher oder Studio). Nur ist es bei GOG eben durch DRM-Freiheit und runterladenbaren Offline-Installern der Spiele bewusst so umgesetzt, dass sich ein Widerruf der Lizenz praktisch nicht durchsetzen lässt.

Halt wie damals mit dem Spielen auf Diskette & Co, wo man formal auch nur eine Nutzungslizenz hatte, aber der Hersteller keinerlei Einflussmöglichkeiten hatte, nachträglich in die Nutzbarkeit des Spiels einzugreifen. Das kam erst mit DRM und Onlinebindung.
 
Das ist wieder mal eine richtig schöne Verarschung an den Kunden, eigentlich müsste Valve einschreiten und den Verkauf sofort unterbinden. ;)

Falsch in Deutschland und Österreich zahlst du eine Abgabe auf jedes Speichermedium und eine Private Sicherungskopie ist jederzeit erlaubt. :lol:
Keinen Plan von irgendwas nur Marketing gewäsch von Unternehmen nach schwätzen auch wenn es gegen dich als Endkunden selbst geht.


Ich verstehe es nicht wie man Unternehmen verteidigen kann wenn es gegen mich selbst als Kunde geht :ugly:

Ich vergleich das mal mit einem Restaurant:
Kunde ist voll gegessen und möchte den Rest einpacken lassen,
das Restaurant sagt nein das können sie leider nicht machen und müssen es in den Müll werfen.
Aber der volle Betrag ist dennoch zu zahlen.

Da gibt es echt Menschen die finden es toll dass es das Restaurant so macht, da muss man doch irgendwo im Leben angrennt sein.:devil:

Das mit der Sicherungskopie weiß ich. Soll ich nun erstmal alles aufschreiben was allgemein bekannt ist auf 20 Seiten? Liest sich kein Mensch durch.

Zumal es nicht um Sicherungskopien geht und dein Restaurantvergleich hinkt. Eher sowas wie, ich zahle 10€ und darf den Trampolinpark nutzen, das käme der Sache näher, oder?

Wenn das nur Marketinggewäsch ist, dann bist du am Zug mich um die rechtlichen Dinge aufzuklären. Dann kann ich ja sehen ob sich das mit meinem groben Stand deckt und kann nochmal entsprechendes nachgucken.
 
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