EA-Origin-EULA: Kommentar zu kritischen Datenschutz-Klauseln und weiteren Fallstricken

Danke PCGH, dass ihr dieses Thema aufgreift. Bitte unbedingt weiterverfolgen!
Stimmt unbedingt!
Sehr wohltuend so einen fundierten Bericht zu dem Thema zu lesen.
Es herscht ja immer noch so ein "Uns kann hier niemand was"-Verständnis der Spieleindustrie.
Solche Beiträge sind da notwendig,um eine Umbesinnung voranzutreiben.
Klasse!
Sieht ausserdem nach richtig viel Arbeit aus...?

Ach ja,wie sieht das denn mit Retailware aus?
Wenn ich ein Game bei MM kaufe,steht auf der Rückseite ja,dass ich mich vor dem öffnen im Internet über die Geschäftsbedingungen informieren soll.
Ist der Hersteller damit fein raus?
 
die raubkopierer freuen sich doch, die brauchen doch für die gecrackten Spiele kein Origin...genauso wie die Steamless Spiele, dafür brauch man auch kein Steam:ugly: Hab ich gehört:schief:
 
Mass Effect ging komplett an mir vorüber und BF hab ich seit zweitausendeinhundertirgendwas auch nicht mehr gezockt, insofern werde ich EA origins also meiden.
Ist schon ne Sauerei, wenn die damit durchkommen ohne was zu ändern.

EA stinkt!
 
Nimmt das denn niemals ein Ende? Die Publisher gehen langsam wirklich zu weit!
Langsam denken die wohl, dass sie uns Spieler melken UND ausweiden können, wie es ihnen passt! Das bringt mich grad echt auf die Palme!
Dieses Drecksunternehmen regt mich in letzter Zeit immer mehr auf.
Wie schön, dass ich langsam erwachsen werde und mit Videospielen langsam aber sicher aufhören kann...
Wenn das so weiter geht, dann werde ich eben nur noch rendern. Who cares.
EA steht sowieso schon länger auf meiner Abschussliste. Von diesen Pennern kauf ich nix mehr.

Achja:
Bevor ich es vergesse: dickes Lob an die PCGH-Redaktion. Vielen Dank, dass ihr die EULA auseinandergepflügt und beleuchtet habt und danke auch für den kritischen Blick der Sache.
Vielen Dank!
 
Tja jetzt fehlt nur jemand der sich mal die Mühe macht und solche Punkte einklagt. Nur die Meisten betreffen diese Klauseln ja gar nicht erst.

Am besten gefällt mir immernoch: Ihr einziges Recht ist die Kündigung..... :ugly:

Was war das früher einfach. Man kaufte ein Spiel, man installierte es, man spielte es. Raubkopien waren verboten und strafbar. Ganz simpel und einfach, für jeden zu verstehen.

Heute muss man sich damit auseinandersetzen, dass man nur ein "Abonement" hat, dass man nur ein "Nutzungsrecht" hat etc.
Man stelle sich mal vor man müsste jedesmal wenn man eine DVD oder BluRay gekauft hat so einen Wust an AGBs bestätigen, mit dem Hinweis, dass der Film eigentlich nur "geliehen" ist und man sich einloggen muss um den Film zu schauen, und natürlich auch online bleiben.... eine Lächerlichkeit.

imho ist das Problem gar nicht mal so sehr die deutsche Rechtslage, sondern die im Hauptsitzland der Publisher. Dort (USA) könnte man, sofern nicht alles haarklein ausgeschlossen wird, den Publisher vermutlich verklagen wenn man zB nach Patch seinen Spielstand verliert und alles nochmal spielen muss. Die Publisher versuchen wohl mit allgemeinen AGBs die globalisierte Welt auf den "kleinsten gemeinsamen Nenner" zu bringen, also einfach mal alles ausschließen was nachteilig für den Publisher sein könnte wenn es denn vor Gericht geht. Nicht dass ich damit den Publisher verteidigen will, nur meine Gedanken warum das so sein könnte wie es ist.

Solange nicht mal jemand ein Exempel statuiert wird sich da wohl nix ändern. Aber einfach mal gegen die AGB klagen geht ja auch nicht, es muss einen schließlich nachteilig betreffen, wofür sollte man sonst zB Schadenersatz einfordern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schadensersatz geltend machen kann man auch schon,in dem man darauf besteht,einen mangel auszugleichen.
Auf die Erheblichkeit des Mangels kommt es dabei nicht an!
Das heisst,z.B.,wenn irgendetwas nicht richtig so funktioniert wie es beworben wurde,habe ich einen Grund mein Recht einzufordern.
Bekomme ich dieses nicht,kann ich klagen.
 
Stimme dir voll und ganz zu und begrüße auch dass du etwas tun willst! Nur so kann etwas passieren. Ich hatte bisher bei Steam keine Mängel (höchstens bei Demos) und wüsste gar nicht warum ich die jetzt verklagen sollte, auch wenn die AGBs teilweise nicht mit deutschem Recht vereinbar sind. Allerdings bin ich jetzt auch nicht wirklich ein Steam-Intensivnutzer.
 
Sieht ausserdem nach richtig viel Arbeit aus...?

Ach ja,wie sieht das denn mit Retailware aus?
Wenn ich ein Game bei MM kaufe,steht auf der Rückseite ja,dass ich mich vor dem öffnen im Internet über die Geschäftsbedingungen informieren soll.
Ist der Hersteller damit fein raus?

Ein Hinweis auf der Rückseite reicht zumindest für die schuldrechtliche (vertragliche) Seite nicht aus (Achtung, abgrenzen von der urheberrechtlichen Seite). Die EULA müsste im Verkaufsraum gut sichtbar ausgehängt sein, damit die AGB wirksam in das Vertragsverhältnis eingebunden werden kann. Aber dann blieben immer noch die nichtigen Klauseln.;)

Und es war viel Arbeit. Ursprünglich sollte der Artikel nochmal ausführlicher sein, aber das hat ein SSD-Defekt verhindert. :(

Schadensersatz geltend machen kann man auch schon,in dem man darauf besteht,einen mangel auszugleichen.
Auf die Erheblichkeit des Mangels kommt es dabei nicht an!
Das heisst,z.B.,wenn irgendetwas nicht richtig so funktioniert wie es beworben wurde,habe ich einen Grund mein Recht einzufordern.
Bekomme ich dieses nicht,kann ich klagen.

Ist halt die Frage, ob ein Schaden bestand. Ohne Schaden, keine Schadenersatzansprüche. Da es sich hier um Dauerschuldverhältnis handelt, müsste man ohnehin zunächst eine Frist zur Behebung der Mängel setzen, bevor überhaupt irgendetwas gemacht werden kann.
 
Würde es nicht auch gehen, ein Spiel über Origin zu kaufen und dann sein Geld zurück zu verlangen, da man mit der EULA/AGB nicht einverstanden ist.
 
Nein, da vermutlich die EULA vor Vertragsschluss nochmal angezeigt wird. Du müsstest nach Vertragsschluss gegenüber EA Abmahnungen schicken, um die nichtigen und fehlerhaften Klauseln zu rügen (Frist setzen etc.). So kommst du zumindest aus dem Dauerschuldverhältnis raus und hast keine sonstigen Nachteile durch die erhobenen Daten.

Geld für dein gekauftes Spiel wirst du nicht sehen, bestenfalls Schadenersatz für die zu unrecht erhobenen Daten von dir. Problem: definiere da mal die Höhe des Schadens und mache diesen gegenüber einem ausländischen Unternehmen mal geltend. Viel Spaß.

Anders sieht das aus, wenn du im Laden dein Spiel kaufst und erst später von der EULA erfährst. Solange du das Spiel noch nicht vollständig installierst hast, kannst du (nach meinem Rechts-Empfinden) das Spiel zurück geben. Hast du es aber komplett installiert, aktiviert oder gar schon angespielt, wird das sehr schwer gegenüber dem Händler zu argumentieren sein.
 
Bei PCGH gibt es halt Service zu den Artikeln. :D

Und Danke! :daumen:


Der Artikel ist der absolute Hammer!:daumen:
Ihr solltet den Artikel an EA/Dice oder ans Bundesjustizministerium schicken.
Außerdem sollte EA sich mal dafür rechtfertigen. Ich lebe in Deutschland, also müssten die deutschen Gesetze über alle anderen Gesetze stehen.
Wenn das dem Publisher nicht gefällt, dann darf er sein Produkt nicht hier veröffentlichen, ganz egal wo der Firmensitz ist. Anders kann man diesen Geiern keinen Denkzettel mehr verpassen, außerdem schadet ein Verkaufsverbot einem Unternehmen am meisten


@Pravasi

Danke.:daumen:
 
Kleine Frage mal nebenher...
Gelten diese AGBs nur für das Programm "Origin" oder generell auch für den Origin-Dienst?
Mein alter EA-Account, der seit vielen Jahren ungenutzt ist, wurde nämlich von EA in einen Origin-Account umgewandelt, ohne dass ich etwas dagegen tun konnte...
Naja, wenn ich aber eh nichts mehr spielen werde, können die meinen Account noch so lange überwachen. Er ist eine Karteileiche und wird das wohl auch bleiben...
 
Habe vorhin wegen meines kleinen Problems eine Mail an Steam geschrieben.
14 Tage Frist zur Nachbesserung mit konkreten Hinweisen auf die entsprechenden § des BGB.
"Vielen dank für Ihre weiterführenden Erläuterungen. Wir werden so schnell wie möglich antworten".
Jetzt mal warten.
 
da kanns einem schon vergehen... was kann das denn EA interessieren, was ich für programme auf meinem rechner habe? was sind das für leute? können die nicht einfach nen spiel verkaufen? irgendwann will der bäcker noch wissen, was ich mir aufs brot schmier?!
wie lange laufen denn die bc2-server noch?
 
Kleine Frage mal nebenher...
Gelten diese AGBs nur für das Programm "Origin" oder generell auch für den Origin-Dienst?

Wenn ich das richtig gelesen habe, auch für den Dienst. EA spricht in der Nutzungsbedingung sogar von "EA-Dienste" (gleich erster Absatz). Folge einfach dem Link in der News.

Habe vorhin wegen meines kleinen Problems eine Mail an Steam geschrieben.
14 Tage Frist zur Nachbesserung mit konkreten Hinweisen auf die entsprechenden § des BGB.
"Vielen dank für Ihre weiterführenden Erläuterungen. Wir werden so schnell wie möglich antworten".
Jetzt mal warten.

Würdest du mir deinen Fall mal per PN schicken? Interessiert mich nämlich (nur wenn du willst).
 
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