DRM adé, willkommen digitales Wasserzeichen!

AW: DRM adé, willkommen digitales Wasserzeichen!

Also wenn du nur bis 100 Hz hörst, solltest du mal zum Arzt gehen^^ ;)
Wieso nur bis?
Fakt ist die Information wird in einem Freequenzbereich angesiedelt der nicht ohne weiteres hörbar ist und nicht von den Encodern wegrationalisiert wird. Vielleicht liegt der Unterschied im Dynamicbereich, so das die Information sehr leise übertragen wird. Die genaue Funktion würde mich ja auch mal interessieren. ;)

Nicht wenn sie CD`s als quellen nehmen, deswegen mein Beispiel mit der offenen Tür ;)
Ah, jetzt verstehe ich auch dein Beispiel. :)
Tja, dann wird es wahrscheinlich registriert welche CD/DVD an welchen Reseller vertrieben wurde. Dort wiederum kann man ja nachweisen, zumindestens bei nicht Bar-Zahlung, wer diese CD/DVD gekauft und anschliessend hochgeladen hat. Wie es allerdings bei BAR-Zahlung eine Zuordnung geben soll weiß ich bis jetzt noch nicht. Nicht das die auf irgendwelche dumme Registrierungsideen kommen, sowa war doch schon einmal bei Spielen als Kopierschutz im Gespräch.

MfG
 
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Noch ein Grund mehr nur Vinyls zu kaufen , ich downloade mir die musik eh nicht von den anbietern ,sondne rkauf nur CD´s .
 
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Nicht wenn sie CD`s als quellen nehmen, deswegen mein Beispiel mit der offenen Tür ;)

das "große Problem Musikpiraterie" besteht allerdings erst, seit es Breitbandinternet gibt und Tauschbörsen im großen Stil existieren...

soll heißen, wenn man Onlinemusik geschützt hat, hat man 70% des Problems unter Kontrolle (wenn man denn auch gewillt ist, das ganze richtig zu nutzen)

denn dann kann ohne weiteres der legale Onlinehandel blühen und die illegalen Verbreiter gestoppt werden, die Konsumenten waren schon immer das kleinere Problem, denn die haben sich ohne Anbieter von selbst erledigt...

welcher Jugendliche kauft denn seine Musik noch auf CD??? Die privaten gebrannten CDs sind doch schon immer unter "ärgerlich, aber was solls" gelaufen
 
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Ich fänd das super. Ein Kopierschutz der _KEINEN_ stört, jeder kann die Musik abspielen, brennen, convertieren, im Auto hören, völlig egal.

Ganz davon abgesehen wird der Kopierschutz auch innerhalb kürzester Zeit geknackt sein, sobalt die Specs bekannt sind. Das ist aber auch bei aktuellen der Fall, damit wäre in Punkt Funktionssicherheit gleichstand mit nervendem DRM
 
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Ich fänd das super. Ein Kopierschutz der _KEINEN_ stört, jeder kann die Musik abspielen, brennen, convertieren, im Auto hören, völlig egal.
Der stört dich spätestens dann wenn du deinen MP3Player verlierst und es nicht merkst. Eine Woche später haste dann eine Unterlassungsverfügung oder Anzeige im Briefkasten wegen unerlaubter Verbreitung von 200 Titeln mit jeweils 200000 Downloads. Schadenswert 50000000€ Euro. :ugly:
 
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Der stört dich spätestens dann wenn du deinen MP3Player verlierst und es nicht merkst. Eine Woche später haste dann eine Unterlassungsverfügung oder Anzeige im Briefkasten wegen unerlaubter Verbreitung von 200 Titeln mit jeweils 200000 Downloads. Schadenswert 50000000€ Euro. :ugly:
Wohl kaum, da die Anbieter in der Beweispflicht sind und dir ersteinmal vorsätzliches Verhalten nachweisen müssen. ;)

MfG
 
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Wohl kaum, da die Anbieter in der Beweispflicht sind und dir ersteinmal vorsätzliches Verhalten nachweisen müssen. ;)

MfG
Die lassen dann die Musikshop die AGB verändern das man dafür zu Sorgen hat das die eigene Musik nicht ins Internet gelangt und die Beweispflicht nicht nötig ist.
Und mal ganz unter uns wir sind ja hier so schön allein :ugly: Gibt genügend Anwälte die verschicken ihre Post fast auf gut Glück das derjenige sich eingeschüchtert fühlt und zahlt.
(Meine Oma hat mal ein schreiben bekommen die hat aber nicht mal Internet geschweige denn einen PC :lol:)

Natürlich ist das rein spekulative allerdings halte ich es nicht für so unwahrscheinlich.
 
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Die lassen dann die Musikshop die AGB verändern das man dafür zu Sorgen hat das die eigene Musik nicht ins Internet gelangt und die Beweispflicht nicht nötig ist.

agb sind ganz nett, aber wenn im gesetz steht, dass die firma in der beweispflicht ist gilt das, egal was in den agb steht - nur weil einer firma ein gesetz nicht passt kann sie nicht durch agb die gültigkeit einschränken (oder glaubst du sonst würde irgendein händler gewährleistung geben?)
 
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(Meine Oma hat mal ein schreiben bekommen die hat aber nicht mal Internet geschweige denn einen PC :lol:)
Wenn du wüßtest wieviel externe Mitarbeiter der Telekom alten Leuten, die nichtmal ein PC haben, einen 16Mbit Internetzugang mit Telefonflat verkauft haben. ;):ugly:

MfG
 
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DAs versuch mal der Musikindustrie zu erzählen, wenn man dir den MP3 Player klaut oder du ihn verlierst.
Dann fangen die an wegen der Sorgfaltspflicht den Breiten zu machen.

Wenn ein Anwalt bereits mit Sorgfaltspflichten (=Nebenleistungspflichten) und dem guten alten "Treu und Glauben" kommen muss, fällt ihm nichts mehr anderes ein. Das ist dann Auslegungssache und kann gut gehen oder eben nicht. Da würde ich es drauf ankommen lassen und vor Gericht gehen. Besser als sofort zu zahlen und der Dumme zu sein. Gerichtskosten hin oder her. Zumal es sich hier um normative Schadensfälle handelt (Annahme von Vermögensschaden). Äußerst umstritten und in ihrer Berechnung zweifelhaft.

Die lassen dann die Musikshop die AGB verändern das man dafür zu Sorgen hat das die eigene Musik nicht ins Internet gelangt und die Beweispflicht nicht nötig ist.

Keine AGB steht über dem Gesetz. Wenn eine solche AGB angewendet wird, ist sie wegen §309 Nr.12 BGB unwirksam. Mal ein Ausschnitt:

§309 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit schrieb:
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam:

12.(Beweislast)
eine Bestimmung, durch die der Verwender die Beweislast zum Nachteil des anderen Vertragsteils ändert, insbesondere indem er
a)diesem die Beweislast für Umstände auferlegt, die im Verantwortungsbereich des Verwenders liegen, oder
b)den anderen Vertragsteil bestimmte Tatsachen bestätigen lässt;

Buchstabe b gilt nicht für Empfangsbekenntnisse, die gesondert unterschrieben oder mit einer gesonderten qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind;

Solche AGB sind also unwirksam.
 
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Spätestens wenn die Codierung bekannt ist (glaub nicht das das lange dauert), kann man ein Gegensignal generieren, und der schutz ist weg...
Dann wird es MP3-Encorder geben, die das automatische erzeugen, und die Musik landet weiter im Netz.

Was die Industrie nicht bedenkt, die meisten leute würden sich die musik die sie runterladen nicht kaufen, sondern verzichten. Die Musik die man hört kauft man sowieso -> Band unterstützen (wenn auch nur gering).

Also der Gewinn bzw. der Umsatz wird nicht steigen, selbst wenn sie einen perfekten Kopierschutz haben. Dazu bräuchten sie ein besseres Geschäftsmodell!
 
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Wenn ein Anwalt bereits mit Sorgfaltspflichten (=Nebenleistungspflichten) und dem guten alten "Treu und Glauben" kommen muss, fällt ihm nichts mehr anderes ein. Das ist dann Auslegungssache und kann gut gehen oder eben nicht. Da würde ich es drauf ankommen lassen und vor Gericht gehen. Besser als sofort zu zahlen und der Dumme zu sein. Gerichtskosten hin oder her. Zumal es sich hier um normative Schadensfälle handelt (Annahme von Vermögensschaden). Äußerst umstritten und in ihrer Berechnung zweifelhaft.

Da gebe ich dir vollkommen Recht, aber es gibt genügend Leute, die sich davon einschüchtern lassen und dann einen Beitrag zahlen, damit sie nicht auf die gesamte Summe, die meist irgendwo steht, verklagt werden.

Es reicht ja schon, wenn ein guter Anwaltsbriefkopf zu finden ist.

Außerdem gibts genügend Anwälte, die inzwischen nichts anderes mehr machen, auch bei Ebay wird ständig verklagt, weil man ein paar geschützte Markensachen verkaufen will, die man nicht mehr braucht.

Keine AGB steht über dem Gesetz. Wenn eine solche AGB angewendet wird, ist sie wegen §309 Nr.12 BGB unwirksam. Mal ein Ausschnitt:

Solche AGB sind also unwirksam.

Das ist wie mit den merkwürdigen Softwareseiten, wo man sich für 192€ anmelden muss, damit man gratis verfügbare Software runterladen kann. :daumen2:
In deren AGBs steht immer drinne, dass man damit auf das Widerrufsrecht verzichtet. :ugly:
 
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Ein "Widerruf" ist letztlich die Rueckgewaehr wechselseitig empfangener Leistungen - bei einem Download nicht moeglich. Schlechtes Beispiel demnach.
 
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es ist doch überhaupt nicht die rede von unhörbaren frequenzbereichen. Es werden denk ich mal die Frequenzen etwas verändert , was evtl für das menschliche ohr nciht hörbar aber messbar ist. Allerdings ist es frgalich ob sowas wirklich angwandt wird, da es ja grad erst vom frauenhofer institut entwickelt wird. falls das auf den markt kommt, dann sicher erst in mindestens 5 jahren, schjließlich muss der server jede datei die heruntergeladen wird verändern.
 
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Bei Downloads ist ein Widerruf im Sinne des Fernabsatzrechtes nicht möglich.

Bei den Abzockseiten ist die Möglichkeit die AGB auch zu lesen eingeschränkt bzw. andere Klauseln drin, die gegen §§309/310 BGB verstoßen.

Manchen Usern sei auch mal das Programm "Brain 0.9 Alpha" empfohlen. Dann muss man auch nicht gleich in Gesetzen nach schauen.
 
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es ist doch überhaupt nicht die rede von unhörbaren frequenzbereichen. Es werden denk ich mal die Frequenzen etwas verändert , was evtl für das menschliche ohr nciht hörbar aber messbar ist.

So wie die Technik momentan ist, kann man das Wasserzeichen auf High-End Anlagen raushören. Natürlich werden keine unhörbaren Frequenzen genutzt, da diese bei mp3 sowieso wegfallen. Mit dem Rausrechnen wirds wohl etwas komplizierter, da sich das Wasserzeichen wohl mit jedem neuen Decoder weiter entwickeln wird. Zudem kommt noch hinzu, das die sowieso ehr mäßige Qualität der mp3's dadurch zusätzlich verschlechtert wird.

Naja, wir werden sehen, aber Eins steht fest, der zahlende Kunde ist wieder der Gea****te, und das "Schwarzdownloaden" wird wieder attraktiver.
 
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Gute Sache. Produziere selbst Musik auf meinem PC, und hab mir schon oft Gedanken darüber gemacht was denn wäre wenn da ein Hit bei rauskäme. Soll ja nicht so sein das mir alle zujubeln, und ich trotzdem auf der Straße betteln gehn muß, weil kein Schwein für die Musi zahlt. Für die paar tausend Lieder die ich z.B. auf meiner Festplatte hab, existiert noch jede einzelne original-CD samt dazugehöriger Rechnung (hust). Nee, mal im Ernst. Kopierschutz muß sein, und wenn da jemand was besseres anbietet als DRM, dann her damit. Die Idee ist an sich gut, aber wie man weiß: schon am Tag der Bekanntgabe eines neuen Kopierschutzes ist dieser schon so gut wie umgangen
 
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Gute Sache. Produziere selbst Musik auf meinem PC, und hab mir schon oft Gedanken darüber gemacht was denn wäre wenn da ein Hit bei rauskäme. Soll ja nicht so sein das mir alle zujubeln, und ich trotzdem auf der Straße betteln gehn muß, weil kein Schwein für die Musi zahlt.

Hast du denn eine Webseite, wo du Hörproben reingestellt hast?
Welches Genre versorgst du denn? :D
 
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