[Diskussionsthread] User-News-Regeln

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Auf Ebene des User-News-Schreibers vermutlich nicht (kein Entgelt, keine Gewinnerzielungsabsicht etc.). Wenn dann wird die Ebene des Betreibers als mittelbarer Verwerter problematisch. Rechtslage ungeklärt. Da wirken dann viele Faktoren zusammen und müssen abgewogen werden (Pressefreiheit, Vergütungsansprüche, Ausnahmetatbestände im UrhG), weswegen ich da keine allgemein gültige Antwort geben kann.

Da bräuchten wir aber schon eine einigermaßen gültige Aussage, denn wenn man die Bilder von anderen Seiten, Presseagenturen und Herstellern nicht verwenden kann (weil die eben selbst damit Geld verdienen bzw. sehr klare Vorschriften haben, wer was wie nutzen darf), dann wäre die nächste schnelle Quelle für unabhängige Bilder zu einem Thema Wikimedia. Und da ist der Großteil nur für nicht-kommerzielle Verwendung freigegeben. Wenn man die "vorsichtshalber" auch noch weglassen muss, bleibt quasi gar nichts mehr übrig, was man ohne vorherige Nachfrage als Bild nutzen kann - und die würde zu lange dauern (wenn man überhaupt Antwort erhält).
Eine "soll" Einstufung von Bildern erscheint da als Hohn.

Vorschlag:

"Hinweise auf Threads in anderen Foren, wenn die Threads keinen Nachrichtenbezug haben"

Sehe keinen Nutzen in diesem Vorschlag. Ich habe noch nie eine "User"News gesehen, die auf selbst gewonnen Informationen beruhen. User-News bauen nahezu per Definition auf andere Veröffentlichungen auf (dann kann und muss man die News mit Verweis auf diese Ursprungsquelle schreiben) oder es handelt sich um private Spekulationen - und genau die wollen wir nicht als "News". Weil es keine sind.

Ich bin für Vorschläge offen. :)

Das entscheidet am Ende die Redaktion/Administration. Auf Grund der größeren Breitenwirkung wird eher die Main-News vermutlich bevorzugt und um doppelte Diskussionen zu vermeiden wird meistens die User-News das Nachsehen haben. Das kommt aber auch immer auf den Thread und das Thema an. Wenn die Resonanz relativ gering ist, können auch beide Threads offen bleiben. Ist die Disku


Das ist richtig jedoch schliesst die dargestellte Definierung ja partout jene News, auf die ich mich bezog, aus. Folglich würde ich dann eher, wenn es denn so wie jetzt kommen würde, die Einzelfallentscheidung bevorzugen, als wenn die News generell, auf Grundlage der jetzigen Regeländerung, nicht erscheinen kann.

Erscheinen kann alles. Die Frage ist nur, ob dass, was du veröffentlichen willst, ins User-News-Unterforum passt.
Ich persönlich finde es ehrlich gesagt fragwürdig, wenn man das posten eines Beitrages davon abhängig macht, wo dieser erscheinen kann. Entweder man findet etwas wichtig genug, um andere darauf hinzuweisen oder/und mit diesen darüber diskutieren zu wollen und postet es, oder man findet und tut das eben nicht. Etwas nicht zu bringen, weil es nicht auf der Main gespiegelt werden würde, klingt in meinen Ohren nach purem Geltungsbewusstsein.
 
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Auf welche Passage in den Regeln beziehst du dich?
Was sind keine User-News:
"- News ohne IT-Bezug oder ohne gesamtgesellschaftliche/globale Folgen als Inhalt "

Darauf, auf Grundlage deiner Bitte ein Vorschlag zu unterbreiten (ein Post weiter oben). :-)

Erscheinen kann alles. Die Frage ist nur, ob dass, was du veröffentlichen willst, ins User-News-Unterforum passt.
Richtig, deshalb ja auch meine Anmerkung das mir in jenem Punkt vorab einfach schon zu viel ausgeschlossen wird, wieso habe ich ja bereits begründet. Ich finde das einfach zu restriktiv.
@Geltungsbewußtsein
Die Frage ist doch in dem Fall ob sich die Neuigkeit an eine bestimmte Gruppe oder eben an alle richtet. Ist Letzteres der Fall und es wird einem dennoch verwehrt dies als User-News zu deklarieren, so verfehlt die Neuigkeit/News ihre Wirkung und wird daher unattraktiv. Das hat nichts mit Geltungsbewußtsein zu tun sondern einfach mit einem Zeit/Nutzen Verhältnis.


MfG
 
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Da bräuchten wir aber schon eine einigermaßen gültige Aussage, denn wenn man die Bilder von anderen Seiten, Presseagenturen und Herstellern nicht verwenden kann (weil die eben selbst damit Geld verdienen bzw. sehr klare Vorschriften haben, wer was wie nutzen darf), dann wäre die nächste schnelle Quelle für unabhängige Bilder zu einem Thema Wikimedia. Und da ist der Großteil nur für nicht-kommerzielle Verwendung freigegeben. Wenn man die "vorsichtshalber" auch noch weglassen muss, bleibt quasi gar nichts mehr übrig, was man ohne vorherige Nachfrage als Bild nutzen kann - und die würde zu lange dauern (wenn man überhaupt Antwort erhält).
Eine "soll" Einstufung von Bildern erscheint da als Hohn.
Das ist die Problematik mit den Bildern. Wer diese verwenden will, muss eben auch dafür sorgen, dass die Quelle ordentlich genannt ist. Wer das nicht will oder kann ,sollte keine Bilder verwenden. In den meisten Fällen sind diese auch gar nicht notwendig.

ich kann mir jetzt nur vorstellen, dass wir in die regeln reinschreiben: "wer eine Einwilligung hat, muss das im Startpost kenntlich machen".

Mit der Einordnung in den Kann-Inhalt kann ich jedenfalls leben.

Sehe keinen Nutzen in diesem Vorschlag. Ich habe noch nie eine "User"News gesehen, die auf selbst gewonnen Informationen beruhen. User-News bauen nahezu per Definition auf andere Veröffentlichungen auf (dann kann und muss man die News mit Verweis auf diese Ursprungsquelle schreiben) oder es handelt sich um private Spekulationen - und genau die wollen wir nicht als "News". Weil es keine sind.

Ich bin für Vorschläge offen. :)
Nun diese Passage ist auch eher dafür gedacht, dass jemand versucht Aufmerksamkeit auf einen eher uninteressanten Thread oder ohne Nachrichten-Inhalt zu lenken. Damit sind sicherlich keine Threads gemeint in denen neue OC-Rekorde, Bugs-Fixes, Mods etc. zur Verfügung gestellt werden.

Was sind keine User-News:
"- News ohne IT-Bezug oder ohne gesamtgesellschaftliche/globale Folgen als Inhalt "

Darauf, auf Grundlage deiner Bitte ein Vorschlag zu unterbreiten (ein Post weiter oben). :-)

Verstehe ich immer noch nicht, wie der Vorschlag (It "und IT nahe Themen") da jetzt rein passen soll.:what: Formuliere den Spiegelstrich doch mal so, wie du ihn gerne hättest.

Nachrichten über Smartphones etc. sind ohnehin mit dem Begriff "IT" abgedeckt. Darüber können weiterhin User-News geschrieben werden. Mit dem Punkt sollen nur Threads verhindert werden wie

"Fußballer brennt sein Haus nieder"
"Weiterer EU-Zahlungen an Griechenland geleistet"
"Putin wieder Präsident"

"gesamtgesellschaftliche und globale Folgen" meint eher

"Fukushima-Unglück"
"Terroranschläge wie 9/11"
"Rechtsradikaler in Norwegen killt 300? Menschen"
"Piratenpartei erstmals in deutschem Landtag/Stadtrat vertreten (wobei hier die Partei an sich einen IT-Bezug in meinen Augen hat)

Also die ganz außergewöhnlichen Nachrichten. "Folgen" ist hier ganz besonders wichtig.

Ich bin auch nicht glücklich mit der Formulierung, aber diese Themen wollten von anderer Stelle mit in die User-News aufgenommen werden.
 
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Eine Frage:
Nehmen wir mal an, ich habe mit den Bildern alles richtig gemacht (Erlaubnis etc.) und will darauf etwas zeigen, kann es aber schwer beschreiben ("der 358ste Pin der CPU ist leicht blau angelaufen..." etc.) - darf ich das Bild editieren, wenn ich dieses eindeutig als bearbeitet kennzeichne und zusätzlich das Originalbild verlinke/hochlade?

Edit, Frage 2:
Gleiche Regeln, wie bei Bildern auch bei Videos?
 
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Wenn du Erlaubnis einholst, dann doch gleich auch für Veränderungen ;)

Videos:
Die wenigsten Seiten haben die Videos bei sich selbst hochgeladen, die meisten nutzen Youtube&Co. Damit sollte es nicht mehr in ihrer Macht stehen, über die Einbindung auf anderen Webseiten zu entscheiden - und Youtube erlaubt das.
 
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Oh Gott im Himmel. Ich dachte wir sind hier in einem Forum mit gewöhnlichen Usern, die sich auf lockerem Niveau austauschen wollen, in den User-News mit einem Mindestmaß an Sachlichkeit. Und nun packt der Pokerclock sein Juristenkauderwelsch aus und verdirbt sämtlichen User-News-Schreibern endgültig die Lust etwas zu verfassen.
Regeln und Verbote schön und gut, aber den ganzen Leitfaden hättet ihr Euch genauso gut sparen können. Der arme Skysnake war schon überfordert, aber immerhin hat er die Geduld aufgebracht, sich mit dem pingeligen Wahsinn überhaupt auseinanderzusetzen. Ich hab nach ner Minute schon wieder weggeklickt, weil mir das zu albern ist, allein schon hier wissenschaftliche Zitierweise zu fordern oder auf Quellenangabenpflicht per Gesetz zu pochen etc.
Nichtmal die News auf der Main entsprechen annähernd diesem Niveau, sind oft nur umformulierte News von anderen Seiten und oft fehlen auch mal die Quellen; anscheinend ist aber noch nicht so oft Klage eingereicht worden deswegen ;-) Also Glückwunsch Poker, du hast den perfekten Leitfaden geschrieben wie man unantastbare News verfasst, aber für wen soll das gut sein? :huh: Und nein, wir sind hier an der Uni, sonderm in einem Gamer-Forum, und btw. ich hab auch studiert also mir brauchst du nix erzählen von der strengend strengen Vorgehensweise bei wissenschaftlichen Arbeiten.

Edit: Das Gesagte mag jetzt etwas harsch und zynisch klingen, aber ich hab einfach keine Lust mir hier den Spaß verderben zu lassen. Ich seh das nämlich schon kommen, dass hier dann als nächstes Regelwerk und Leitfäden für Signaturen und Avatare präsentiert werden, und dann müssen all Avatare zukünftig selbstgemalt sein, weil man könnte ja Urheberrechte verletzen, und Millionklagen könnten auf jeden einzelnen zurollen, der sich nur einloggt. Wartet's nur ab.
 
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Sehe keinen Nutzen in diesem Vorschlag. Ich habe noch nie eine "User"News gesehen, die auf selbst gewonnen Informationen beruhen. User-News bauen nahezu per Definition auf andere Veröffentlichungen auf (dann kann und muss man die News mit Verweis auf diese Ursprungsquelle schreiben) oder es handelt sich um private Spekulationen - und genau die wollen wir nicht als "News". Weil es keine sind.
Doch gibts, aber GANZ ganz selten ;). Von mir gabs auch schon 2-3 solcher News, die komplett auf eigener Arbeit beruhten.

Mit den Bildern habe ich jetzt aber echt ein Problem. Also von News Seiten sehe ich da wirklich kein Problem, das man diese Bilder nutzt. CB, Luxx etc. nehmen ja auch einfach von z.B. Donanimhaber die Bilder, genau so auch die Main, ich glaub nicht, das da jedes mal nachgefragt wird. Korrigiert mich, wenn ich da falsch liege.

Mit den Presseagenturen kann ich leben, so lange es sich auf deutsche bezieht. Die DPA kennt man ja noch, und kann dies wohl auch ausfindig machen, das die von denen stammt, sobald das aber etwas anderes als die DPA, ok Reuters kennt man wohl auch noch, ist, dann ist es wohl kaum möglich zu erkennen, das es sich dabei um eine Agentur handelt.

Das mit dem abändern von Bildern hab ich mir mal ein bischen angeschaut auf Wikipedia. Unter Bildzitat habe ich folgendes gefunden:

In wissenschaftlichen (und populärwissenschaftlichen) Werken ist nach § 51 UrhG das Großzitat zulässig.
Seit langem ist aber auch das große Kleinzitat, das vom Gesetzeswortlaut bis 31. Dezember 2007 nicht gedeckt war (Nr. 2: zulässig ist es, Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk anzuführen), in der Rechtsprechung anerkannt.
Voraussetzung ist, dass das Bild nicht verändert wird und eine korrekte Quellenangabe erfolgt. Das Landgericht Berlin erließ eine einstweilige Verfügung (Beschluss, Photonews 4/2000, 12), die ein Schwarzweiß-Foto aus dem Buch Odessa betraf, das vom Tagesspiegel leicht beschnitten und blau eingefärbt worden war. Die Veröffentlichung wurde der Zeitung untersagt: Ein Zitat erfordere einen Zitatzweck und eine Auseinandersetzung mit dem Bild im Text, wobei das Bild nur unverändert und mit zutreffender Quellen- bzw. Urheberangabe veröffentlicht werden darf.[1]
Tja, was ist denn ein populärwissenschaftliches Werk? In einigen Dingen, geht es ja genau in die Richtung, wenn z.B. hier über GPU, CPU, MBs oder whot ever eine News geschrieben wird, in der erklärt wird, warum XY besser ist als AB. (ok 90% der Zeit etwas weit her geholt, aber es passiert ;))

Da darf man das Bild nicht verändern, aber um es nochmals auf zu greifen, wie soll das z.B. in so einem Fall funktionieren, wie diesem hier? http://extreme.pcgameshardware.de/k...-benchmarks-eines-fx-8130p-3.html#post3185072

DAS ohne eine Bearbeitung des Bildes zu machen, ist absolut unmöglich.

In diesem Rahmen werfe ich auch mal in den Raum, in wie weit die Meldungen auf News-Seiten überhaupt zitierfähig sind, da es sich hier ja meist um reine Pressemitteilungen etc. handelt, die keine eigene geistige Schöpfung zu Grunde legen, die nicht von nahezu Jedermann getätigt werden können. Ich beziehe mich hierbei auf diesen Passus:

siehe Wikipedia:
In der Praxis kann es allerdings zu Unsicherheiten dazu kommen, ob eine Erkenntnis Allgemeingut ist und belegt werden muss, ob ein Autor tatsächlich unabhängig von einem anderen zur selben Erkenntnis gekommen ist usw. „Behauptungen, die evident oder allgemein bekannt sind, müssen und dürfen nicht belegt werden.“[6]. Hintergrund ist, dass nur fremde Gedanken und Ideen als solche durch Zitate gekennzeichnet werden müssen. Nur diese werden vom Urheberrechtsgesetz geschützt: „Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen“[7]. Hieraus ergibt sich gleichzeitig die Abgrenzung zu schutzlosen Werken, die nicht zu zitieren sind[8]. Es wird nicht irgendeine persönliche geistige Leistung, sondern eine persönliche geistige Schöpfung“[9] geschützt. Sie muss sich von der „routinemäßigen Leistung abheben.“[10] „Der Urheber muss also etwas geschaffen haben, das mehr Eigenes enthält als eine Leistung, wie sie allgemein von jedem bzw. jedem anderen mit vergleichbarer Ausbildung und Begabung erbracht werden kann“ [11]. Die Wiedergabe im Sinne einer erläuternden Darstellung beinhaltet keinen kennzeichnungspflichtigen „Gedankengang“ und kann nicht den „Vorwurf des zitatfreien Übernehmens von Gedanken bzw. des Plagiierens begründen“[12].

Zu der Art der Quellenangabe noch folgendes, ebenfalls aus Wikipedia entnommen:
ie Quellenangabe wird entweder direkt am Objekt (Artikel, Bericht, Foto, Zeichnung, Zitat) gemacht, oder in einem gesonderten „Quellenverzeichnis“ angegeben. In Ton- oder Filmmaterial können die Quellen im Nachspann angesagt oder angezeigt werden. Wenn man die Quellenangabe direkt am Objekt macht, so steht sie meistens in Klammern. Zum Beispiel:
„(Quelle: xyz Buch)" oder "(Quelle: Abc-Magazin, Ausgabe x, Seite y)“
Im Internet kann man die Quellenangabe auch per Link anbringen. Zum Beispiel:
„(Quelle: http://example.com)“
Als Quellen können alle Dinge mit Informationsgehalt dienen, wie z. B. Fotos, Zeitungsartikel, Statistiken, Zeichnungen, Tonaufzeichnungen, Bildaufzeichnungen, Zeitungen, Magazine, Zeitschriften. In vielen Werken mit historischem Gehalt werden auch oft Zeitzeugen genannt. Diese werden dann bei ihrem Bericht gefilmt oder es wird der Ton mitgeschnitten, um eine Quelle zu haben, die man belegen kann. Auch Tagebücher und handgefertigte Skizzen können als historische Quelle dienen.


Sehr interessant ist diesbezüglich auch, dass eben die Quelle hinreichend bestimmt sein muss, um die entsprechende Information zu finden. Bei einseitigen News etc. ist dies ja zwangsläufig durch den Link an sich bereits gegeben meiner Auffassung nach. Des weiteren ist die Sache mit dem Autor ja auch immer so eine Sache. Autoren bei Redaktionen, geben ja ihre Urheberrechte an die Redaktion ab. Sind diese dann überhaupt zu benennen?


Allgemein sehe ich die Sache eben auch wie hier im Artikel, (jaja ebenfalls von Wikipedia:schief:) das bei User News, die eben selbst geschrieben sind, was ja definitiv eine Grundvorraussetzung ist, es sich um ein eigenes Sprachwerk handelt.
Werden aus urheberrechtlich geschützten Werken (kleine) Teile entnommen, so ist dies unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Das umfassende Recht des Urhebers wird durch das Zitatrecht eingeschränkt – man spricht daher von einer Schrankenbestimmung. Im deutschen Recht darf nur dann zitiert werden, wenn die Quelle deutlich angegeben wird (§ 63 UrhG) – siehe Quellenangabe. Außerdem sind Zitate nur zulässig „in einem durch den Zweck gebotenen Umfang“, und nur dann, wenn „einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden“ oder „Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden“ oder „einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.“


Ich selbst seh mich z.B. als journalistisch durchaus tätig. Nicht regelmäßig, aber dennoch immer wiederkehrend. Dies sehe ich so, da die Pressefreiheit ja durch das Grundgesetz geschützt ist, und eben ein jeder zur journalistischen Tätigkeit berechtigt ist. Der Beruf der Journalisten ist ja bekanntlich auch nicht geschützt, eben so wie der des Maklers nicht (leider :ugly:) Was ja oft, auch von Behörden, fälschlicherweise angenommen wird, ist, dass es sich nur bei jemanden mit offiziellem Presseausweis, der Hauptberuflich der Tätigkeit eines Journalisten nachgeht, um ein Mitglied er Presse handelt, der eine journalistische Tätigkeit ausführt. Wie bereits eine Reihe von Gerichtsurteilen gezeigt haben, sind z.B. auch Blogger von Behörden auf Anfrage von diesen Auskunftspflichtig. Natürlich muss der Behörde zugestanden werden, dies zu prüfen, die Auskunftspflicht kann aber nicht durch die Begründung verweigert werden, das derjenige keinen Presseausweis besitzt, und sich damit nicht als Angehöriger der Presse ausweisen kann.


Gerade in der heutigen Zeit ist ja das Bild (welches oft mehr sagt als tausend Worte) ein essenzieller Bestandteil der täglichen Berichterstattung, und ermöglicht diese erst in der geschriebenen Sprache. Ich sehe es daher schon sehr kritisch an, das man z.B. Bilder nicht illustrieren darf. Wie man im Beispiel oben sieht, geht es manchmal einfach nicht. Ich denke hier spielt die Verhältnismäßigkeit zwischen Schutzrecht und angemessener Berichterstattung eine entscheidende Rolle, die eben das Schutzrecht auch weiter einschränken können muss, wenn es unabdingbar ist.
 
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Oh Gott im Himmel.

Der Leitfaden mag in deinen Augen vielleicht "pingelig" und "wahnsinnig" sein. Wir haben aktuell einen weniger informellen Leitfaden. Leider hat dieser nicht ausgereicht, um Rechtsverletzungen zu vermeiden. Grundsätzlich sind die User selbst für ihre eingestellten Beiträge verantwortlich. Dummerweise wird der Betreiber gerne als erster (und einziger) mit Abmahnungen konfrontiert.

Wenn über rechtliche Angelegenheiten wie Zitieren und Quellenangaben (das mag manchem vielleicht schon zu alltäglich vorkommen) gesprochen wird, dann ist es nur logisch, dass es ohne rechtliche Verweise und Erklärungen nicht geht. Viellicht hat ja auch manch ein User den Anspruch eine Erklärung für die strengen Regeln zu bekommen und gibt sich nicht nur mit Ergebnis zufrieden. Der Leitfaden bietet beides. Wer die Theorie nicht wissen will, schaut sich die Beispiele und Aufzählungen an und weiß genauso, was zu tun ist.

Der Leitfaden ist bereits alltagstauglich und möglichst kurz geschrieben. Schließlich sind wir hier ja nicht an der Uni. :schief:

Vielleicht hast du ja Lust auch einen Leitfaden zu schreiben, ganz ohne rechtliche Verweise. Würde mich freuen.:daumen:

Sehr interessant ist diesbezüglich auch, dass eben die Quelle hinreichend bestimmt sein muss, um die entsprechende Information zu finden. Bei einseitigen News etc. ist dies ja zwangsläufig durch den Link an sich bereits gegeben meiner Auffassung nach. Des weiteren ist die Sache mit dem Autor ja auch immer so eine Sache. Autoren bei Redaktionen, geben ja ihre Urheberrechte an die Redaktion ab. Sind diese dann überhaupt zu benennen?

Ich selbst seh mich z.B. als journalistisch durchaus tätig. Nicht regelmäßig, aber dennoch immer wiederkehrend. Dies sehe ich so, da die Pressefreiheit ja durch das Grundgesetz geschützt ist, und eben ein jeder zur journalistischen Tätigkeit berechtigt ist.

Dir muss bereits jetzt eins klar sein. Wie oben schon angemerkt habe ich den Leitfaden geschrieben. Dieser orientiert sich bereits an der Argumentation, dass die User-News und die Threads dort einen "besonderen Zweck" (hier Berichterstattung) aufweisen, der das Zitatrecht erst überhaupt möglich macht. Denn erst dieser "besondere Zweck" (§51 S.1 UrhG) ermöglichst es überhaupt ohne Einwilligung teile von werken zu verwenden. Wenn ich diese Argumentation so nicht verfolgt hätte, wäre die Konsequenz gar keine Bilder (und Textpassagen), außer mit Einwilligung. Ich denke da sind wir uns einig, dass das die User-News ad absurdum führen würde.

In der Folge zwingt uns das auch erst eine Quellenangabe zu machen. Eine Pflicht, die im §63 UrhG genannt ist, wenn Zitate verwendet werden. Dummerweise sagt das Gesetz nicht, was alles unter einer "Quelle" zu verstehen ist und so Leid wie mir es tut, reicht hier Wikipedia nicht mehr aus, da nicht handfest genug. Der Leitfaden orientiert sich hier an einem juristischen Standard-Kommentar für das Urheberrecht. Und der sieht neben der URL noch mehr Angaben als notwendig an, sagt aber auch, wie das Gesetz, dass nicht alle Angaben notwendig sind, wenn diese (mit einem zumutbaren Aufwand!) nicht auffindbar waren, setzt aber Voraus, das derjenige, der die Quelle angibt ohnehin berechtigt ist. Diesen Teil könnte ich aber im Leitfaden noch deutlicher schreiben, so dass die User wissen, dass sie zwar suchen, aber keine Bäume ausreißen müssen für die Quellenangaben.

Gerade in der heutigen Zeit ist ja das Bild (welches oft mehr sagt als tausend Worte) ein essenzieller Bestandteil der täglichen Berichterstattung, und ermöglicht diese erst in der geschriebenen Sprache. Ich sehe es daher schon sehr kritisch an, das man z.B. Bilder nicht illustrieren darf. Wie man im Beispiel oben sieht, geht es manchmal einfach nicht. Ich denke hier spielt die Verhältnismäßigkeit zwischen Schutzrecht und angemessener Berichterstattung eine entscheidende Rolle, die eben das Schutzrecht auch weiter einschränken können muss, wenn es unabdingbar ist.

Das ist genau der Knackpunkt. Eine Verhältniskeitsprüfung. Doch wer soll diese machen? Die Moderation, sicherlich nicht. In der Moderation kann keiner eine solche Prüfung durchführen, mangels Fachkenntnisse UND am Ende auch noch gerade stehen, wenn die Verhältniskeitprüfung leider "falsch" ausgefallen ist und dennoch Abmahnungen und Klagen kommen. Zudem ist die Verhältniskeitsprüfung eine Sache aus der Rechtsliteratur, denn das Gesetz sagt nur:

Einwilligung oder
im Falle einer Übersetzung oder
Größenänderungen, wenn das die technischen Gegebenheiten der Vervielfältigung mit sich bringen oder
Kirchen, Schul, und Unterrichtsgebrauch

Alles trifft hier nicht zu.

Worüber wir hier auch gerade diskutieren, sind die Folgen von Gesetzen, die weit vor der Zeit des Internets formuliert worden sind. Keiner weiß so genau, was eigentlich Sache ist und wenn es versucht wird zu erklären, kapieren es die Leute nicht. Trotzdem kann man dann nicht einfach auf Stur stellen und nach dem ersten Satz aufhören zu lesen. Solange diese Gesetze gelten, sollte man versuchen so weit wie möglich diese auch zu befolgen.
 
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Doch gibts, aber GANZ ganz selten ;). Von mir gabs auch schon 2-3 solcher News, die komplett auf eigener Arbeit beruhten.

Na gut, dann brauchen wir wohl wirklich eine Skysnake-Paragraphen :)
(aber z.B. erwähnte OC-Rekorde würden imho auch keine Ausnahme erfordern, denn hwbot ist kein Forum und unbestätigte Rekorde sind keine extra News außerhalb des OC-Bereiches wert)

Mit den Bildern habe ich jetzt aber echt ein Problem. Also von News Seiten sehe ich da wirklich kein Problem, das man diese Bilder nutzt. CB, Luxx etc. nehmen ja auch einfach von z.B. Donanimhaber die Bilder, genau so auch die Main, ich glaub nicht, das da jedes mal nachgefragt wird. Korrigiert mich, wenn ich da falsch liege.

Das läuft mehr oder minder in einer Grauzone via Gentlemens Agreement. Da alle von allen abschreiben, lassen alle alle gewähren. Strenggenommen müsste in vielen Fällen der Recheinhaber ja eh nicht die primäre Newsquelle sein, sondern z.B. Intel, die gar keiner Veröffentlichung zustimmen würden. Was man aber auch immer bedenken muss: Im Rahmen der Pressefreiheit hat die Main deutlich erweiterte Rechte im Vergleich zu irgendwelchen Nutzern. Das betrifft nicht nur z.B. die Berichterstattung über indizierte Inhalte, sondern auch Zitate.
 
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Pokerclock, da gebe ich dir auch absolut Recht, und Teile auch deine Einschätzung, das hier eindeutig Zitate möglich sind, was dann natürlich die Angabe einer Quelle notwendig macht. Was allerdings mein Rechtsverständnis anbelangt, so bezieht sich die Pflicht zur genauen Quellenangabe ja darauf, das man eben diese Nachprüfen kann, bzw. diese eineindeutig zu erkennen ist. Bei Links auf Webseiten, ist dies ja im Normalfall schon immer aus der Sache an sich heraus gegeben, dass diese eben eine eindeutige Zuordnung ermöglicht. Der Link ist ja sozusagen so etwas wie Buchname, Band, Kapitel und Seitenzahl zusammen. In meinen Augen wäre damit wohl nur noch der Seitenbetreiber zu nennen, oder eben der Autor, sofern dieser sich extra in dem Artikel direkt namentlich nennt. Würdest du damit konform gehen?
Als kleine Erweiterung würde ich die Nennung des Betreibers dadurch schon als gegeben sehen, wenn er eben in der URL als Namensbestandteil auftaucht und unmissverständlich zu erkennen ist. Da auch noch einverstanden?
Wo ich mir noch etwas unklar bin ist, ob man Datum/Uhrzeit eines Artikels angeben muss, da ja davon aus zu gehen ist, dass dieser nicht verändert wird, bzw. nicht davon aus zu gehen ist, das hier eine Aktualisierung eben überhaupt kenntlich gemacht wird. Bei Verweisen auf Datensammlungen wie Wikipedia, wo klar ist, dass dies protokolliert wird, stimme ich dir zu, da kann/sollte dies wohl wirklich rein, um die Quelle eindeutig bestimmen zu können.

Wenn ich die Sache aber richtig verstanden habe, wäre es eigentlich am Besten, anstelle des Datums eben eine Hardcopy der Quelle anzufertigen, und dem eigenen Werk anzuhängen. Wäre dies eigentlich nicht eine Möglichkeit, bzw. sogar mehr oder weniger notwendig, aus den oben genannten Gründen, das es eben keine Sicherheit gibt, dass die Quelle weiterhin in der Form bestehen bleibt?


So nun aber noch ein Absatz, dem ich einfach nicht ganz folgen kann
· - Webseitenbetreiber (mit vollständigen Namen, Anschrift bzw. Firma und Firmenzusätze, Firmensitz laut Impressum)
Wo steht da der Sinn dahinter? Welchem Recht soll da Rechnung getragen werden? Btw. das hab ich noch NIRGENDS gesehen, entzieht sich also völlig meiner Logik. Ich wäre dir sehr dankbar, wenn du das etwas erklären könntest. ;)

Btw. nur jetzt mal als kleines Beispiel, warum ich die Regeln doch allgemein als richtigen Ansatz sehe, in ein paar Punkten aber wohl über das Ziel hinaus geschossen wird, wenn natürlich auch absolut verständlich ist, das hier von Seiten PCGH eine Absicherung in alle Richtungen betrieben werden muss.

News von PCGH: Umfangreiche Benchmarks von Coolaler: Core i7-3960X gegen Core i7-990X - cpu, intel, sandy bridge
-> also die Quellenangabe entspricht mal rein gar nicht den Anforderungen, die hier gestellt werden, insbesondere auch nicht die der Bilder, da dort NUR! der Name Coolalor als Quelle aufgeführt ist.
Mein Beitrag:
Ich hab jetzt übrigends die richtige Quelle für eure News gefunden:

SBE

Der Link in eurer Quelle, geht auf den Topic, den ich für meine News verwendet habe :ugly:
Es wurde sogar nicht nur die Quelle in unzureichendem Maße angegeben, wenn ich mir die Angaben im Leitfaden so ansehe, sondern auch noch die falsche Quelle angegeben.

Jetzt nicht falsch verstehen, ich will keinen ans Bein pinkeln, und ich weiß, dass wenn Mist bei euch gebaut wird, ihr eben selbst dafür verantwortlich seid, was etwas anderes ist, als wenn hier ein User Scheise baut und ihr dafür gerade stehen müsst. Die Sache hat nur, wie man bei uns sagen würde, "ein Gschmäckle", wenn du verstehst was ich meine. Ich glaube das wird ein recht großes Unverständnis bei vielen auslösen, da diese eben nicht die Unterscheidung zwischen "wir selbst haften für unsere Fehler" und "wir haften für den Müll den andere bauen" erkennen.

So noch mal kurz BTT:
Ein Vorschlag, wie wäre es, wenn du in den Leitfaden schreibst, das alle! Angaben zu der Urheberschaft eines Artikels, die sich im Artikel befinden, auch im Link zu diesem Artikel genannt werden müssen? Danach zählst du halt alles auf, was man nennen kann, wenn es vorhanden ist.

SO noch was zu deinem abschließenden Absatz.

Ja, das ist wirklich ein sehr großes Problem. Wir sind heute einfach sehr sehr sehr viel visueller angelegt in den Sachen, die wir machen als dies früher der Fall war, als diese Gesetze verabschiedet wurden. Eine Reform/Anpassung ist hier wirklich seit Jahren! überfällig. Es ist einfach eine Schande, dass das gesprochene Recht nicht mehr viel mit dem Gesetzestext zu tun hat, und nicht mehr nachvollziehbar ist. Das ihr die Prüfung der Verhältnismäßigkeit nicht durchführen könnt ist klar, ich habe allerdings gehofft, das dir eventuell ein Gerichtsurteil bekannt ist, welches sich um diesen Punkt dreht. Wenn nicht, könnt ihr nicht mal bei eurem Anwalt, den ihr sicher habt, abklopfen, ob dem spontan etwas zu Gerichtsurteilen bzgl. der Verhältnismäßigkeit zwischen Schutz vor Veränderung und eben dem Schutz der zweckmäßigen Berichterstattung einfällt?

Es ist halt wie in dem Beispiel oben, ohne eine Änderung am Material ist es eben völlig unmöglich, dass das jemand kapiert, und spätestens da würde ICH (was eben nicht viel sagen muss) es eben schon als Einschränkung der Pressefreiheit sehen, wenn dies nicht möglich wäre.

Ich werde mir aber wohl mal den Wälzer aus der UB ausleihen, und ein WE investieren, vielleicht findet sich ja doch eine für alle Seiten elegante Lösung :daumen:

Hust* Wenn jemand ne Rechtsschutzversicherung hat, kann er ja mal "privat" seinen Anwalt fragen, wie das aussieht, da er so ne News schreiben will*Hust So was kostet ja im Normalfall nichts, wenn man die Versicherung hat, da dies unter Vorabinformation whot ever läuft. Bei der Allianz gibt für so was ne Hotline, die man nutzen kann ;)

Ist jetzt nur mal so ne Idee :schief:
 
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Sorry für Doppelpost, aber ich glaub es ist sinnvoll, dies zu teilen ;) Einfach der Übersicht wegen.

Das läuft mehr oder minder in einer Grauzone via Gentlemens Agreement. Da alle von allen abschreiben, lassen alle alle gewähren. Strenggenommen müsste in vielen Fällen der Recheinhaber ja eh nicht die primäre Newsquelle sein, sondern z.B. Intel, die gar keiner Veröffentlichung zustimmen würden. Was man aber auch immer bedenken muss: Im Rahmen der Pressefreiheit hat die Main deutlich erweiterte Rechte im Vergleich zu irgendwelchen Nutzern. Das betrifft nicht nur z.B. die Berichterstattung über indizierte Inhalte, sondern auch Zitate.
Ja, das ist halt so ne Sache, wenn man dies im gegenseitigen Einverständnis tut. Es ist aber eben so, das sich auch bei der PCGH, der Gewohnheitsfaktor einschleicht. Es wird nämlich nach dem was ich so sehe, eigentlich immer gemacht, auch in den Fällen, wo dies sicherlich nicht im gegenseitigen Einverständnis abläuft. Ich denk da gerade spontan an so Fälle wie: "Forscher entdecken XY"
Da wird dann nämlich auch auf Heise whot ever mal verlinkt, aber jetzt nicht direkt auf das Paper, oder wenn auf das Paper, erfolgt eben auch nicht die Nennung der Autoren, Erscheinungsdatum etc. Sehe ich selbst allerdings auch nicht als zwingend notwendig an, da eben es auch so eindeutig zu finden ist.

So kommen wir mal zu dem fett gedruckten Teil. DAS sehe ich jetzt aber sehr sehr .... sehr kritisch. Die Aussage impliziert ja das du eine Unterscheidung innerhalb der Presse, welche ja also solche kein geschützter Berufszweig ist, machst bzgl. dahingehend, was die Qualität, bzw. die Urheberschaft einer journalistischen Leistung anbelangt. Das kannst du aber nicht machen, was 1. im Gesetzestext/Grundgesetz so nicht formuliert, sondern eben offen gelassen ist und 2. eben auch schon mehrfach von Gerichten bestätigt wurde, da eben die Qualität und der Urheber keine Rolle spielen. Wenn ich die Sache jetzt richtig im Kopf habe, ging es im Kern darum, das für eine journalistische Arbeit, eben nur von Belang ist, dass Sie an die Öffentlichkeit gerichtet ist, und diese auch erreicht. Gerade Blogger, welche ja bekanntlich nicht als Pressevertreter, von den Presseausweis ausstellenden Stellen, angesehen werden, eben doch Teile der Presse sind, und damit auch die gleichen Rechte gegenüber Behörden haben. Insbesondere hier im Forum bei den User-News, die eigentlich immer hunderte klicks erhalten, und auch sehr häufig tausende bis sogar zehntausende, besteht ja wohl kein Zweifel daran, das hier Öffentlichkeitsarbeit erfolgt in dem Sinne, das zur öffentlichen Meinungsbildung beigetragen wird.

Ich weiß, das es schwierig ist, aber bei so einer pauschalen Unterscheidung zwischen Main und User-News bekomme ich verdammte Bauchschmerzen, wenn ich zum Grundgesetz rüber schiele.

Wir leben heute einfach in einer Zeit, in der es jedermann möglich ist, ohne große Probleme, Journalismus zu betreiben. Vor dem Zeitalter des Internets waren die Hürden einfach viel zu hoch für den Normalbürger, da er eben nicht einfach so eine Zeitung/Flugblatt drucken und verteilen konnte. Nichts anderes ist das Internet aber. Wie Pokerclock aber schon sagte, leider sind die Gesetze verdammt veraltet und einfach nicht mehr zeitgemäß. Dass die Gerichte dann teils überfordert sind Recht zu sprechen, bzw. die Ansichten weit auseinander gehen, bis es mal ein höchstrichterliches Urteil gibt, ist halt sehr bedauerlich.

EDIT: Ruyven, hier der Link zu der News, war sogar ein eigenes Interview http://extreme.pcgameshardware.de/user-news/150238-idf2011-beijing-usb-design-erlaubt-25gb-s.html:lol:
Ich hatte das nur nicht als eigene News gebracht, da ich keine große Lust hatte, dass da Leute dann mit irgend nem Blödsinn anfangen, weil es eben von mir kommt ohne weitere belegbare Quelle :schief: Glaubwürdigkeit ist halt manchmal ein echtes Problem :wall:
 
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Pokerclock, da gebe ich dir auch absolut Recht, und Teile auch deine Einschätzung, das hier eindeutig Zitate möglich sind, was dann natürlich die Angabe einer Quelle notwendig macht. Was allerdings mein Rechtsverständnis anbelangt, so bezieht sich die Pflicht zur genauen Quellenangabe ja darauf, das man eben diese Nachprüfen kann, bzw. diese eineindeutig zu erkennen ist. Bei Links auf Webseiten, ist dies ja im Normalfall schon immer aus der Sache an sich heraus gegeben, dass diese eben eine eindeutige Zuordnung ermöglicht. Der Link ist ja sozusagen so etwas wie Buchname, Band, Kapitel und Seitenzahl zusammen. In meinen Augen wäre damit wohl nur noch der Seitenbetreiber zu nennen, oder eben der Autor, sofern dieser sich extra in dem Artikel direkt namentlich nennt. Würdest du damit konform gehen?

Zitat aus dem Kommentar: "Allein die URL-Angabe oder Verlinkung auf die Webseite genügt nicht, da sich die URL ändern kann (Bisges, GRUR [gewerblicher Rechtssschutz und Urheberrecht] 2009); vielmehr ist eine vollständige Quellenangabe erforderlich (z.B. Titel, Autor)"

An der Aussage orientiere ich mich und der Leitfaden.;) Zudem kommt hinzu, dass Links irgendwann mal auch nicht mehr funktionieren können.

Wenn ich die Sache aber richtig verstanden habe, wäre es eigentlich am Besten, anstelle des Datums eben eine Hardcopy der Quelle anzufertigen, und dem eigenen Werk anzuhängen. Wäre dies eigentlich nicht eine Möglichkeit, bzw. sogar mehr oder weniger notwendig, aus den oben genannten Gründen, das es eben keine Sicherheit gibt, dass die Quelle weiterhin in der Form bestehen bleibt?

Das wiederum würde Urheberrechte bezüglich Lichtwerke betreffen, da die Hardcopy hier an sich eine Vervielfältigung eines Lichtbilds (Webseitenoberfläche, bitte nicht mit den §§69a-69g verwechseln!) darstellt.

Wo steht da der Sinn dahinter? Welchem Recht soll da Rechnung getragen werden? Btw. das hab ich noch NIRGENDS gesehen, entzieht sich also völlig meiner Logik. Ich wäre dir sehr dankbar, wenn du das etwas erklären könntest. ;)

Der Webseitenbetreiber ist in der Regel Rechteinhaber des Werkes und illustriert die Fundstelle des Werkes. Auch das ist ein Teil der näheren Ausführung der Quellenangabe und erforderlich. Ziel einer Quellenangabe ist es den Urheber möglichst schnell, einfach und präzise auffinden und identifizieren zu können. Die Impressumsdaten sind da ein wichtiger Bestandteil und zumindest auf deutschen Webseiten dank Impressumspflicht leicht zu finden.

Es wurde sogar nicht nur die Quelle in unzureichendem Maße angegeben, wenn ich mir die Angaben im Leitfaden so ansehe, sondern auch noch die falsche Quelle angegeben.

Das musst du mit der Online-Redaktion ausmachen. Du wirst mir verzeihen, wenn ich das jetzt nicht auch noch hier zur Baustelle mache.

So noch mal kurz BTT:
Ein Vorschlag, wie wäre es, wenn du in den Leitfaden schreibst, das alle! Angaben zu der Urheberschaft eines Artikels, die sich im Artikel befinden, auch im Link zu diesem Artikel genannt werden müssen? Danach zählst du halt alles auf, was man nennen kann, wenn es vorhanden ist.

Sehe ich jetzt nicht ganz, warum der News-Schreiber noch extra Abreit auf sich nehmen soll, um sämtliche Angaben in einem Link zusammenzufassen, wenn es auch so geht:

Quelle: Thilo Bayer, „Intern: Bitte STRG + F5 drücken“, 19.07.2011, Computec Media AG, 90762 Fürth, erschienen auf Intern: Bitte STRG + F5 drücken - Erinnerung - webseite
 
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Ich weiß, das es schwierig ist, aber bei so einer pauschalen Unterscheidung zwischen Main und User-News bekomme ich verdammte Bauchschmerzen, wenn ich zum Grundgesetz rüber schiele.

Ich kann deine Argumente nachvollziehen, aber wie du ja selbst sagst: Es gibt Urteile. Und die gibt es nicht ohne Grund. Denn deine Interpretation, dass ein Beitrag sich nur an die Öffentlichkeit richten und von ein paar hundert Leuten gelesen werden muss, um beliebig zitieren zu können, ließe sich auf jeden zweiten Forumsbeitrag anwenden. Mag sein, dass es strenggenommen rechtlich so sein sollte, dass ich z.B. hier und jetzt in diesem Beitrag Bilder aus Hochglanzmagazinen verwenden dürfte, wenn sie zum Thema passen würden. Aber zwei Dinge sind klar
- das ist nicht die ursprüngliche Intention der Pressefreiheit
- das werden die Rechteinhaber anders sehen - und klagen.
Und es gibt Rechteinhaber, bei denen ich davon ausgehen würde, dass deren Rechtsabteilung größer ist, als PCGH, womöglich größer als der gesamte Computec-Verlag. Mit solchen Leuten sollte man sich nach Möglichkeit nur dann anlegen, wenn man sich sicher ist, dass man 100%ig im Recht ist.
Nicht in Fällen, in denen man der Meinung ist, dass das Grundgesetz, wenn man es wortwörtlich und nicht der Intention nach auslegt, einem Recht geben sollte, weil einige unklare und ihrerseits gerichtlicher Klärung bedürftige Fälle in der Vergangenheit darauf hinausliefen. Erst recht nicht in solchen Fällen, wenn der einzige Nutzen, der dem Ärger gegenüber steht, ein Bild in einer Nuternews ist.
 
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Da verstehe ich auch ganz klar Computec. Mich kotzt die Sache aber schon seit einigen Jahren so richtig an, und von der Politik kommt rein gar nichts, obwohl man sich der Problematik eigentlich voll auf bewusst sein sollte :wall:

Daher würde ich auch mit den bisherigen Diskussionsgrundlagen mal zu meinem Anwalt des Vertrauens gehen, und dort abklären, in die weit man denn jetzt alles durchgehen musst. Hier wurden ja einige Argumentationsgrundlagen geschaffen. Die kann man ja mal abklopfen und schauen, was nu Sache ist, und wie die aktuelle Rechtssprechung dahingehend aussieht. Mit dem, was dann halt raus kommt, muss man leben. Wenn es den Autoren der User-News nicht passt. Pech gehabt. Ich finde man sollte sich aber schon die Mühe machen einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Kostet sicherlich etwas, aber dann ist das ein für allemal erledigt, und man ist eben auf der sicheren Seite. Btw. denke ich, dass das nicht mal sooo teuer werden würde, da der Streitwert wohl als relativ gering anzusehen ist. Hätte ich bereits meine Rechtsschutz, hätte ich das schon längst gemacht, aber hab ich halt NOCH nicht -.-

Ich werd auf jeden Fall mal versuchen, mir das Buch, welches Pokerclock verlinkt hat aus der UB zu besorgen, und mal etwas zu suchen, ob es dazu schon passende Gerichtsentscheide gibt. Das ist aber schon sehr zeitaufwendig, da man eben nicht die entsprechenden Quellen kennt, wo man schnell und zielgerichtet das entsprechende findet.

@Hochglanzmagazine:
Naja, sooo einfach darf man es sich ja nicht machen. Einfach so ein Bild kann man nicht nutzen. Es muss schon zielführend für die Berichterstattugn sein, was bei den User-News eben der Fall ist. Das hat ja oft einfach etwas mit Glaubwürdigkeit zu tun. Wenn man von nem gestrandeten Wal schreibt ja gut mei, das wird schon so sein, aber wenn man sich auf nen Bench von XY bezieht, dann ist es schon nahezu zwingend, den Screen mit zu posten, weil dieser halt im Normalall noch Validierungsinformationen enthält und eben bezeugt, dass das geschriebene auch zutreffend ist, da eine anderweitige Prüfung halt nicht möglich ist.
 
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Ich werd auf jeden Fall mal versuchen, mir das Buch, welches Pokerclock verlinkt hat aus der UB zu besorgen, und mal etwas zu suchen, ob es dazu schon passende Gerichtsentscheide gibt. Das ist aber schon sehr zeitaufwendig, da man eben nicht die entsprechenden Quellen kennt, wo man schnell und zielgerichtet das entsprechende findet.

Ich befürchte das kannst du dir fast schon sparen. Denn zum §62 (Änderungsverbot) gibt es nur "spärliche Rechtsprechung" (Zitat aus dem Kommentar S.1228/1229 :ugly:)

- OLG Hamburg 1970 > Zitatrecht, jedoch nur in Bezug auf Textänderungen und am Jahr kann man erkennen, dass hier an Internet nicht zu denken war.
- Schlagertexte :ugly:
- Fall vom §59 UrhG, der hier nix bringt (auf einer öffentlichen Straße aufgestellte Plastik:ugly:)

Das war's.
 
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Naja, ich hab hier doch etwas gefunden, was zumindest den Fukushima-Fall doch recht nahe kommt nach meiner Auffassung. Den Einzigen Knackpunkt wo ich hier sehe ist, das es sich dort nur um Berichte aus den Tagesmedien von vor einigen Jahren handelt und bei mir um tagesatkuelle Meldungen handelt.Keine Urheberrechtsverletzung durch das Übernehmen von Artikeln der Tagespresse - Anwaltskanzlei Hild & Kollegen

Die Kanzlei Hoesmann aus Berlin hört sich btw. ziemlich interessant an *hust*hust*
 
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Naja, eine Zusammenstellung einer literarischen Collage, die durch die Verbindung mehrere fremder Werke einen literarischer Effekt erzielt, kommt einer User-News und einem dort (schlichtweg) übernommenen Bild nicht wirklich nahe.
 
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ne, aber dem Fukushima-Werk schon, da dort ja Massen an Erklärungen, Einfügungen, Querverweise etc. enthalten waren/sind. Das war damals ja auch mein Anliegen, nämlich die normale Berichterstattung zu kommentieren, da diese eben nicht immer sehr fundiert und angemessen erfolgt.

BTT: Wie gesagt, ich denke es wäre wirklich angemessen, dies von einem Fachanwalt auf die hier angesprochenen Dinge mal abklopfen zu lassen. Das Themengebiet ist einfach zu heikel, als das man einfach selbst neue Regeln einführen könnte. Entweder man schießt meilenweit übers Ziel hinaus (für PCGH kein Problem eigentlich, aber sicherlich nicht zielführend) oder man vergisst wieder irgend welche Sachen und steht dann praktisch genau so da wie zuvor.

Zudem würde es die Akzeptanz eines sehr streng gefassten Regelwerks massiv erhöhen.
 
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Nochmal zur Verdeutlichung. Wir reden hier über Sachverhalte, die immer von Fall zu Fall entschieden werden müssen. Es gibt keine pauschale Lösung. Das wird dir so auch ein Anwalt sagen.;)

Jetzt ist nur die Frage, ob der Betreiber bereit ist eine gewisse Bandbreite an Möglichkeiten zu erlauben und das Risiko eingeht dafür dennoch in Anspruch genommen zu werden, da wie schon geschrieben die Gesetzgebung auf dem absolut Nichtssagenden Wortlaut "Treu und Glauben" aufbaut. Ich bezweifle sehr, dass bei jedem Fall immer ein Anwalt konsultiert wird, um im Zweifel die Haftung auf ihn abwälzen zu können. Da die Moderation nicht in der Lage ist solche Fälle zu beurteilen, ist der Leitfaden jetzt auf "möglichst hohe Sicherheit" verfasst worden und das bedeutet in der Konsequenz das Verbot von Änderungen/Ergänzungen von Bildern.

Wenn du die Regeln wirklich absolut rechtssicher haben willst, werden hier einige User vermutlich noch mehr Sturm laufen, a) weil es noch mehr zu beachten gibt und b) es für den Otto-Normal-User dann total unverständlich wird. Zudem wird das Ergebnis dir sicherlich nicht gefallen, da es dann noch restriktiver werden wird.

Du kannst mir in dieser Hinsicht schon Vertrauen. Ich weiß, wovon ich schreibe und das wird im Grundgedanken sicherlich nicht anders sein, wenn du einen Anwalt fragst.;)
 
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