• Hallo {username}! Um den Marktplatz einsehen und nutzen zu können, musst du mindestens 60 Tage registriert sein und 100 gezählte Beiträge verfasst haben. Es gibt hierbei keine Ausnahmen! Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, erfolgt eine automatische Freischaltung innerhalb von 24 Stunden - siehe Forenregeln.

[Diskussionsthread] Marktplatzregeln

Ja, meinte meine eigenen hier im Forum... also sowas wie "hier geht's zu meinem Marktplatzeintrag" geht... ok, danke!
 
Moin,

ich will das eine oder andere anbieten was deutlich unter 100€ liegt, teilweise unter 50€ Wert.
Ich möchte da nun auch gerne Bilder hochladen damit die Leute sehen was Sie bekommen.
Muss ich dann auch meinen Nickname dazu schreiben oder kann ich mir das in dem Fall ersparen?
 
Bei unter 100€ kann der Zettel entfallen. Wenn man Bilder macht ist es aber auch nicht wirklich so viel Aufwand auch den Zettel zu schreiben.
 
Guten Morgen,

Wie sieht es eigentlich genau mit der Wertschätzung und dem Verkauf von Engineering Samples aus?
Das lässt sich mmn. nicht ganz eindeutig aus der Regelstelle herauslesen.

Der Verkauf von Review-Samples ist im Marktplatz gestattet. Der Verkäufer hat die Ware als Review-Sample kenntlich zu machen. Die Moderation kann jedoch das Angebot unterbinden,
wenn der Verkäufer nicht zum Verkauf berechtigt ist (z.B. fehlendes Eigentum oder sonstige Arten von vertraglichen Verboten durch Hersteller, Engineering-Samples oder "Dauer-Leihgaben").

Hab mir mal ein Engineering Sample eines Xeon auf Ebay gekauft der jetzt nur arbeitslos herumliegt, deswegen die Frage.

Viele Grüße,
EyRaptor
 
Hab mir mal ein Engineering Sample eines Xeon auf Ebay gekauft der jetzt nur arbeitslos herumliegt, deswegen die Frage.
Soweit ich weiß sind ES eigentlich grundsätzlich vom Weiterverkauf ausgeschlossen oder zumindest kann man das nie hundert Prozent sicher sagen ob eine Weitergabe erlaubt ist und wenn ja unter welchen Umständen. Du kannst also mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass dein Kauf schon "illegal" war. Und somit wäre es auch ein Weiterverkauf deinerseits. Außer du hast natürlich einen Nachweis darüber, dass der Prozessor weiterverkauft werden darf.

Im Normalfall werden die Dinger von den Herstellern ja ausgegeben, damit jemand schon im Voraus testen/entwickeln kann und nicht damit derjenige sich damit ein kleines Zubrot verdient...
 
Dein Fall deckt die Regel in der Tat nicht genau ab. Sinn der Regel ist es aber einen Verkauf von Waren zu unterbinden, wo in der Besitzkette mindestens eine Rechtsverletzung aufgetaucht ist. Die Rechtsverletzung dürfte bei dem Ebay-Verkauf geschehen sein. Es sei denn natürlich du kannst nachweisen, dass der Ebay-Verkäufer auch Eigentümer der CPU war.

Zum Thema Wertschätzung: Rein pragmatisch gesehen, dürfte es besser sein auf einen Thread zu verzichten. Da werden mehr Hinweise und "Kommentare" zum Verkauf von Engineering-Samples gepostet als Wertschätzungen.
 
Mal kurze Frage wegen Versand: Habt ihr mal darüber nachgedacht einen versicherten Versand voraus zu setzen? Meinetwegen halt erst ab einem gewissen Warenwert. Oder spricht da was dagegen?

Ich persönlich versende eigentlich immer versichert (außer der Käufer will das explizit nicht), schon alleine zu meiner eigenen Sicherheit (Nachverfolgung).
Aber viele hier wollen halt auch da gerne noch die 2-3 Euro Mehrkosten sparen und fragen erst gar nicht nach. Daher mal die Frage nach einer festen Regelung.

P.S.: Sollte es so eine Regel schon geben habe ich sie wohl eben überlesen. Ich konnte zumindest nichts dazu finden...
 
Ich habe schon viel Zeug bestellt und selber einiges Verschickt. Nie hatte ich damit Probleme. Ich finde das Geld für den versicherten Versand kann man sich sparen.
 
Ich überlasse es dem Käufer immer selbst. Ist ja schließlich sein Geld, dass er für seine Sicherheit ausgibt. Beim Versand bekommst Du ja egal ob Paket oder Päckchen eine Quittung, damit bist Du als Verkäufer fein raus und der Käufer trägt das Risiko. Ansonsten schließe ich das in meinem "Kleingedruckten" immer entsprechend aus mit dem Gefahrenübergang.
Grundsätzlich kannst Du ausschließlich versicherten Versand mMn aber generell verpflichtend machen, wenn es für alle ersichtlich und transparent in deinem Verkaufsthread ersichtlich ist. Ich sehe in den MP-Regeln keine dem entgegen gesetzte Regel, evtl. aber finale Bestätigung durch Admin abwarten.
 
Ich mache das ebenso vom Käufer abhängig ob ich versichert versende UND ER die Kosten hierfür auch übernimmt. Daher biete ich entweder exkl. Versand an ODER gebe bei inkl. Versand an um welche Art Versand es sich handelt. Hier kann der Käufer letztendlich immernoch entscheiden ob er das so akzeptiert oder eben nicht.
Anders herum zahle ich zB. grundsätzlich gern 1-2€ mehr (bevorzugt bei Hermes) damit ich auch immer weiss wo sich das Päckle grad befindet. Hermes hat die schlechte Angewohnheit äusserst verspätet oder teils gar nicht zu liefern.
Bei DHL verzichte ich zB. auch öfter auf die Verfolgung und spare den Euro weil.. bei bisher 99% der Sendungen über DHL kamen diese grundsätzlich pünktlich an. Das fehlende Prozent sind 1-2 Ausnahmen auf die letzten 10 Jahre.
 
Ich denke das sind Dinge, die Teil des Vertrages sind und damit zwischen Käufer und Verkäufer ausgehandelt werden müssen. Daher sehe ich auch keinen Bedarf das zu regeln.
 
Ich habe gerade im Verkaufsunterfoum gesehen das ein User mit nur 75 Beiträgen Ware verkaufen wollte aber die Threads wurden geschlossen. In den Regeln aber lese ich nichts davon wie viele Beiträge ein User haben muss bevor er in den Marktplatz darf, wird das automatisch in VBulletin gemacht oder muss sich der User an die 100 Beiträgemarke halten?

Es wäre nicht schlecht so einen Punkt in den Regeln einzufügen sonst wissen neue User sowas nicht und stellen einfach mal Angebote rein.
 
Wieviele Beiträge man haben muss um in den MP zu kommen ist in den Forenregeln definiert:

2.1 Handel in Threads und Signatur

Verkaufsangebote, Kaufgesuche, Spendenaufrufe, Sammelbestellungen, Wertanfragen und das Verschenken sind nur im Marktplatz gestattet. Links zu gewerblichen Verkaufs- und Auktionsportalen, die auf eigene Auktionen verweisen, sowie das Anbieten und Ersuchen von Dienstleistungen sind im Marktplatz und im restlichen Forum verboten. Eine Freischaltung des Marktplatz-Zuganges erfolgt, 60 Tage nach Erstellung des Accounts UND 100 verfasster Beiträge, automatisch innerhalb von 24 Stunden. Für den Marktplatz gelten zusätzliche Regeln. Die Marktplatzregeln sind erst nach erfolgter Freischaltung einzusehen.

Jemand der unter 100 Beiträge hat kommt jetzt sowiso nicht mehr in den MP.

Das es auch User gibt die mit weniger als 100 Beiträgen Zugang zum Marktplatz haben liegt daran das es die 100Posts Regel noch nicht so lange gibt wie das Forum. Wenn einmal jemand Zugang zum MP hat wird er nicht mehr automatisch entzogen, auch wenn neuere Zugangskriterien eventuell nicht mehr erfüllt werden.


Warum ein Thread geschlossen wird, darüber gibt es an 3. keine Auskunft - das ist Sache der Moderation und dem moderierten User. Ich bitte da um Verständnis.
 
Irgendwo musst es ja stehen aber könnte man nicht auch in den Marktplatzregeln sowas einfügen? Es wäre eine Zeile Text oder hat man als User ohne Berechtigung zum MP nicht mal die Möglichkeit den Thread von Stephan zu lesen ohne Zugriff zum Unterforum zu bekommen? Also ist der ganze MP und nicht einfach ein Öffentlicher und ein Gesperrter Teil verfügbar?
 
Melde dich doch einfach mal ab. Wer keinen Zugang zum Marktplatz hat, der bekommt auch lediglich die Informationen, die in den Forenregeln unter 2.1 zu finden sind. Dort steht auch der entscheidende Hinweis...

Für den Marktplatz gelten zusätzliche Regeln. Die Marktplatzregeln sind erst nach erfolgter Freischaltung einzusehen.
 
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