Diesel-Fahrverbote: Erste Hardwarenachrüstungen vorbestellbar.

Der TÜV liest bei der HU nur vorhandene Fehlercodes aus. Sind keine Fehler gesetzt ist er zufrieden. Anders würde eine HU auch 600€ statt 60€ kosten.
Ich war ehrlich gesagt auch Mal kurz davor wegen eines eigentlich unnötigen Teils was aber MCU Fehler geworfen hat mir ein kleines defeat device zu bauen :fresse: .
 
Die Judikate ist unabhängig und dafür da, die Gesetzgebung der Legislative zu überprüfen.

Auch wenn es der Politik nicht passt: Warum das BVerfG bei EZB und EuGH "ultra vires" sieht | LTO.de

Wobei hier selbst die EU-Kommision als Gesetzgeber gesagt hat, dass eine Abschalteinrichtung illegal ist und die Grenzwerte natürlich auch im Straßenbetrieb gelten.
Es gibt da auch Lietlinlinen, in denen nochmal auf die Gesetze verwiesen wird. Unzulaessige Abschalteinrichtungen: Kommission gibt EU-Staaten Leitlinien an die Hand | Europäische Kommission - Deutschland
https://www.europarl.europa.eu/meet...MMITTEES/EMIS/DV/2017/02-09/C_2017_352_DE.pdf (PDF)


Und genau um die Eingrenzung dieser Ausnahmen geht es vor dem EuGH.

Daraus kann aber nur eine Aufgabe für die Legislative erwachsen die Vorschriften und Testverfahren entsprechend anzupassen, was ja mit dem RDE Tests schon passiert ist. Für eine rückwirkende Anwendung gegenüber den Herstellern muss man denen schon gezieltes Fehlverhalten nachweisen können. Das mag in Einzelfällen möglich sein, wenn z.B. die Abgasreinigung nur in einem sehr engen Fenster um die Testnormtemperatur funktioniert, ist ansonsten aber imho nicht möglich. Richtlinien von 2017 sind logischerweise für ein Auto von 2014 nicht anzuwenden.
 
Die Judikate ist unabhängig und dafür da, die Gesetzgebung der Legislative zu überprüfen.

Jo. Aber wenn die Juikative einen Fehler in der Arbeit der Legislative findet, muss erstmal die Legislative diesen Fehler korrigieren. Nicht die Hersteller, sich nach der Legislative gerichtet haben. Das ist das, was ich oben meinte, unter Beachtung all dessen, was dir offensichtlich wichtig ist:
Der EuGH entscheidet gegebenenfalls, dass für Autos, die soch so verhalten wie es die kritisierten machen, nicht die Anforderungen der Euro 6 einhalten. Das ist Schritt 1 und gegen den wird erstmal Einspruch erhoben, Revisionen sind beim EuGH möglich, auch wenn es für Europarecht keine höhere Instanz gibt.
Schritt 2 ist dann die Feststellung, dass die von den Ländern erlassenen Gesetze für die Zulassung gemäß Euro 6 fehlerhaft sind. Das kann auch noch der EuGH direkt machen, muss er aber Anlass zu bekommen.
Schritt 3 ist dann eine Anpassung dieser Gesetze sowie eine rückwirkende Prüfung der unter der bisherigen Rechtspraxis gefällten Entscheidungen. Für gewöhnlich haben die Länder ein oder mehrere Jahre Zeit, um so etwas umzusetzen.
Erst wenn das gelaufen ist, würde in Schritt 4 das KBA feststellen, dass die Typzulassung diverser Autos ungültig ist. Das wäre das erste Mal, dass die Autohersteller direkt vom EuGH-Urteil betroffen sind und auch dagegen können sie es erstmal wieder mit aufschiebenden Rechtsmitteln versuchen, auf Bestandsschutz pochen, etc.. Erst wenn das alles nicht hilft, also vermutlich frühestens in 10 Jahren, gibt es einen Schaden für die Autofahrer, die plötzlich ein Auto ohne Betriebsgenehmigung haben. Dieser Schaden ist aber so glasklar ein Produktionsfehler, dass sie das Auto abzüglich eines Ausgleichs für die bis dahin erfolgte Nutzung komplett zurückggeben könnten. Dieser Ausgleich dürfte dann bei einem 15 Jahre alten Wagen nahezu dem kompletten Kaufpreis entsprechen, womit die Geschichte abgeheftet wird.

Jeder für die Autohersteller schlechtere Ausgang würde voraussetzen, dass sich der Verkehrsminister auf Seiten der Gesundheit stellt. Und teilweise nicht mal der Deutsche, bei dem das schon unwahrscheinlich genug ist, sondern der aus dem Land, in dem die EU-Typgenehmigung erteilt wurde. Dafür gibt es aber keinerlei Anzeichen. Anlass für so drastische Maßnahmen gibt es seit dem ersten Tag des Dieselskandals und sie wurden nie auch nur in Erwägung gezogen. Stattdessen haben die Scheuer, Dobrindt & Co fleißig auf Seite der Autokonzerne gekämpft und wenn sich die Bundesregierung gegen die EU stellt, dann dauert es bekanntermaßen ewig, bis sich irgendwas bewegt. Guck die diverse Tierschutzmaßnahmen, die Gewässer- oder Grundwasserverordnungen an. Deutschland verstößt teilweise seit über einem Jahrzehnt systematisch gegen EU-Recht und es gibt niemanden, der da kurzfristig was gegen unternehmen kann. Ähnliches gilt für die Aufhebung der Rechtsstaatlichkeit in Polen und Ungarn, für die Buchhaltung der Griechen, etc. etc. etc.

Und in dieser Fall ist so brisant, dass sogar direkt mit einer nachträglichen Legalisierung durch die Mitgliedsstaaten zu rechnen ist, denn wenn das Urteil in dem von dir genannten Wortsinne ergehen würde, dass temperaturabhängige Verschlechterungen der Abgasqualität gar nicht zulässig sind, dann betrifft das beinahe 100% aller in den letzten 10-15 Jahren verkauften PKW. Nicht nur Schummel-Diesel, auch nicht Schummel-Diesel und ehrliche Diesel, sondern auch Benziner, die beispielsweise allesamt bei <10 °C die Start-Stopp-Automatik abschalten, deren Spritsparwirkung aber fester Teil der Zulassung ist. Das werden nicht nur die üblichen Autonationen Deutschland/Frankreich/Italien (+Tschechien +Polen +Rumänien,...) um jeden Preis verhindern wollen, sondern diese de facto Stilllegung und Entwertung nahezu aller Autos wird kein amtierender Politiker seinem Volk zumuten wollen. Mit Luftverschmutzung dagegen haben die alle kein Problem. (Also die Politiker. Die Bevölkerung natürlich schon, aber die interessiert in dem ganzen Verfahren ja niemanden.)


Der TÜV liest bei der HU nur vorhandene Fehlercodes aus. Sind keine Fehler gesetzt ist er zufrieden. Anders würde eine HU auch 600€ statt 60€ kosten.
Ich war ehrlich gesagt auch Mal kurz davor wegen eines eigentlich unnötigen Teils was aber MCU Fehler geworfen hat mir ein kleines defeat device zu bauen :fresse: .

Ich glaube seit 2016 oder 2018 muss bei der AU auch wieder gemessen werden. Zwar nur eine Einzelmessung, aber das der alte Trick mit Fehlercodes abfangen nicht mehr hilft, mussten schon einige Ex-Fahrer leistungsoptimierter Fahrzeuge feststellen.
 
Bei Faktor 4 vergisst Du den Faktor des Vertrauensschutz, der eine Rückwirkung von Gesetzesänderung als Widerspruch zum Prinzip der Rechtssicherheit der Rechtsordnung sieht.
 
Habe ich nicht vergessen, aber wollte ich an der Stelle nicht detailiert einbringen, sondern habe es als langjährige Verfahren abgehakt. Prinzipiell können sich die Hersteller meiner Meinung nach nicht auf den Vertrauensschutz berufen, denn es waren ja sie selbst, die das Vertrauen des KBA missbraucht haben. Die ergehende Rechtssprechung begründet damit auch keine neue Rechtsordnung und es gibt auch keine neuen Verordnungen geschweige denn neue Gesetze. Es wird nur festgestellt, dass sich die Hersteller nie an die jeweils bestehenden Gesetze gehalten haben. Die können also rückwirkend umgesetzt werden.

Aber: Nur wenn das von den Herstellern absichtlich geschah und es nicht ein Versäumnis des BKA war, die nicht-Einhaltung der Euro-4/5/6-Ziele aufzudecken. Es ist zwar ziemlich offensichtlich und seit langem bekannt, dass die Hersteller gezielt auf Lücken in den Prüfzyklen optimieren, aber ihnen nachweisen, dass sie damit absichtlich die Gesetzte unterlaufen wollten, das ist bislang nur bei VW ansatzweise gelungen. Zumindest alle anderen können sich also voerst darauf berufen, dass es nur Versehen waren und der Staat sie im Dunklen gelassen hat. Und auch VW wird es zumindest 1-2 Verfahren lang mit dieser Position versuchen, ehe keine Revision mehr zugelassen wird.

Daraus ergeben sich dann die Jahre der Juristerei, die ich in meinem Post an DKK nur kurz als solche vorhergesagt habe.
 
Das mag in Einzelfällen möglich sein, wenn z.B. die Abgasreinigung nur in einem sehr engen Fenster um die Testnormtemperatur funktioniert, ist ansonsten aber imho nicht möglich.

Was bei fast allen Autos mit Thermofenstern standardmäßig der Fall ist.
Dort läuft die Abgasreinigung nur im Bereich von etwa 15-25 °C.

Und in dieser Fall ist so brisant, dass sogar direkt mit einer nachträglichen Legalisierung durch die Mitgliedsstaaten zu rechnen ist

Geht nicht. Es ist eine EU-Verordnung, die gilt wie bei der DSGVO unmittelbar.
Und die EU-Kommision hat als der dortige Gesetzgeber schon gesagt, das sie die Ausnahmen für Abschalteinrichtungen streng auslegen will, sowie dass die Grenzwerte natürlich auch auf der Straße gelten.
Da muss sich nichts am Recht ändern.

Das Recht sagt jetzt schon, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich verboten sind.


Zu den Autos:
rbb|24-Datenauswertung: Zwei Drittel der Dieselautos fallen bei amtlichen Abgas-Tests durch | rbb24
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube seit 2016 oder 2018 muss bei der AU auch wieder gemessen werden. Zwar nur eine Einzelmessung, aber das der alte Trick mit Fehlercodes abfangen nicht mehr hilft, mussten schon einige Ex-Fahrer leistungsoptimierter Fahrzeuge feststellen.
Bei der AU schon. Bei der HU wird aber neben der Abfrage des Fehlerspeichers aber weiterhin auf dem Niveau von 1950 getestet. Bremse bremst, das Licht leuchtet, der Rost ist noch nicht strukturell schädlich, nichts tropft und das Fahrwerk wackelt noch nicht zu sehr ->.bestanden
Niemand macht hier einen Fahrzeugunabhängigen Funktionstest von ESP(sollte mit separat ansprechbaren Rollen auf einem Allradmessstand sogar gehen ohne die konkrete Umsetzung zu kennen), Airbag (wie soll das zerstörungsfrei gehen?) oder gar von Radar/LiDAR Precrash-Systemen.

Was bei fast allen Autos mit Thermofenstern standardmäßig der Fall ist.
Dort läuft die Abgasreinigung nur im Bereich von etwa 15-25 °C.
...Im vollen Umfang. Wolltest du bestimmt schreiben ;)
 
Wenn man sich beim Volvo anschaut, das selbst da die Grenzwerte überschritten werden, kommt es einem eher so vor, als läuft die selbst innerhalb des Thermofensters nicht so, wie sie müsste.

https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/volvo-diesel-101.html schrieb:
Zahlreiche Testfahrten zeigten: Bei Temperaturen zwischen 14 und 22 Grad Celsius stieß der Wagen bei den EKI-Messungen im Durchschnitt 660 Milligramm NOx pro gefahrenem Kilometer aus. Der bei der Typgenehmigung maßgebliche Grenzwert für Euro-5-Fahrzeuge beträgt 180 Milligramm pro Kilometer.

Bei niedrigeren Außentemperaturen, zwischen neun und elf Grad, kletterten die Werte auf durchschnittlich 811 Milligramm. Nachdem im Test eine simulierte Außentemperatur von null bis minus vier Grad erreicht war, stieg der Stickoxid-Ausstoß auf den gemessenen Spitzenwert von 2.148 Milligramm pro Kilometer.

Selbst im Thermofenster wird der Grenzwert um 267% überschritten!
 
Bei Testfahrten liegen alle meilenweit ab, unabhängig von der Temperatur. Und bei genügend Abstand von 20 °C verstoßen verstoßen Fahrzeuge selbst auf den Prüfstand gegen die NOx-Werte und absolut alle gegen die CO2-Vorgaben. Deswegen sage ich ja: Der Verkehrsminister, der das durchsetzen ließe, würde politischen Selbstmord begehen. Und die EU-Komission ist nun einmal nicht die ausführende Behörde. Genausowenig Klöckner & Vorgänger sich um die EU-Vorgaben zur Nitrat-Belastung kümmern, genausowenig wird Scheuer einen Teufel tun und 75% aller Autos in Deutschland stilllegen. Da kann die EU dann Mahnverfahren starten, blaue Briefe schreiben und in ein paar Jahren Strafen androhen, aber fürs erste wird sich gar nichts tun. Und solange sich nichts tut, gibt es auch keinen Fahrverbote, keine Stilllegungen, keine Schäden für die irgend jemand Entschädigung verdient hätte.
 
Da würde ich nicht drauf wetten. Wer Aktien von VW usw. hat, sollte sich auf jeden Fall den Tag vor dem EuGH-Urteil rot im Kalender markieren, um die dann rechtzeitig zu verkaufen.
 
Was bei fast allen Autos mit Thermofenstern standardmäßig der Fall ist.
Dort läuft die Abgasreinigung nur im Bereich von etwa 15-25 °C.

Und wenn dieses Verhalten der Zulassungsbehörde bekannt war und der Wagen so zugelassen wurde, dann ist das Thema erledigt. VW hängt ja nur am Haken weil sie eine nicht dokumentierte Erkennung des Testzykluses verbaut haben, was zu jeder Zeit illegal war.
 
Das war damals wohl nicht bekannt. Das kam erst die letzten Jahre so wirklich raus, weil die Hersteller dazu nichts sagen.
 
Da würde ich nicht drauf wetten. Wer Aktien von VW usw. hat, sollte sich auf jeden Fall den Tag vor dem EuGH-Urteil rot im Kalender markieren, um die dann rechtzeitig zu verkaufen.

Zu Aktien kann ich wenig sagen, außer dass die Kurse wenig mit realen Ereignissen zu tun haben. Rein von Produktion und Entwicklung sehe ich im Moment ohnehin keine Gründe, warum man VW-Aktien haben wollen sollte - aber die Börse arbeitet halt nach eigenen Regeln.


Das war damals wohl nicht bekannt. Das kam erst die letzten Jahre so wirklich raus, weil die Hersteller dazu nichts sagen.

Also mir waren die diversen Optimierungen auf realitätsferne Testbedingungen sowie Änderungen zwischen Serien- und Testfahrzeugen, die die letzte Jahre angeprangert wurden, größtenteils schon seit der Jahrtausendwende bekannt. Und da hatte ich noch nicht einmal einen Führerschein. Diverse Umweltgruppen protestieren seit den 80ern gegen die wirkungslosen Zulassungsregeln, jeder Autokäufer kennt zumindest die immer weiter klaffende Schere zwischen nominellen und real-Verbräuchen, die auf genau die gleichen Ursachen zurückgeht. Wer da noch behauptet, es wäre ihm nichts bekannt gewesen, der macht keine Aussage über die Hersteller, sondern über sein eigenes Informationsdefizit.
 
Also mir waren die diversen Optimierungen auf realitätsferne Testbedingungen sowie Änderungen zwischen Serien- und Testfahrzeugen, die die letzte Jahre angeprangert wurden, größtenteils schon seit der Jahrtausendwende bekannt. Und da hatte ich noch nicht einmal einen Führerschein.

Und meine Autos führen da noch CO2-Neutral per Handbeschleunigung. :D
 
Das Land BW muss nun ein Zwangsgeld zahlen, weil Fahrverbote nicht umgesetzt wurden. Aber natürlich nicht an sich selbst, weil es dann nur von einer Staatskasse in einer anderen landen würde, sondern an eine gemeinnützige Einrichtung.
VGH Mannheim: Diesel-Zwangsgeld geht an private Organisation | LTO.de

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vgh-baden-wuerttemberg-10s461-20-zwangsgeld-diesel-fahrverbote-stuttgart/ schrieb:
Autofahrer müssen sich nun wohl endgültig auf flächendeckende Fahrverbote auch für Euro-5-Diesel in Stuttgart einstellen. Nach der erneuten Niederlage des Landes vor dem VGH in Mannheim seien sie unvermeidbar, teilte das Verkehrsministerium am Freitag mit. "Wir müssen jetzt Verkehrsverbote für Euro-5/V-Diesel-Fahrzeuge ab 1. Juli 2020 vorbereiten", sagte Amtschef Uwe Lahl.
 
Kurios finde ich ja, das beim Update wegen dem Dieselskandal der Sprotverbrauch steigt um weniger Schadstoffe auszustoßen.
 
Das Update ist eh ClosedSource. Da kann keiner sagen, was das macht.

Dazu muss man Spritverbauch/CO2-Ausstoß und NOx trennen.
 
Dank Coronafrei bin ich ja jeden Abend(27 Tag) um die 250-350km gefahren und der Durchschnitt beim normalen fahren waren 7,2 l/100km. Autobahn halt 15,8 l/100km.
Verbrauch ist mir ja egal, ich würde es halt gern verstehen, wie mehr Sprit weniger Schadstoffe schafft. Leistung soll es angeblich nicht kosten...
 
Das Software-Update kann man vergessen. Das ist Fake, wie der Test gezeigt hat. Da sind die Schadstoffe, also NOx, hinterher sogar gestiegen.
Diesel-Abgas und kein Ende: Ein Software-Update, das schmutzig macht - ZDFheute (Bericht über den Beitrag als Text)
Frontal 21: Dieselabgase - Ein Software-Update auf dem Prüfstand - ZDFmediathek (Video)

Beim SCR stiegt der Energieverbrauch (und damit der CO2-Ausstoß) durch die Heizung für den Katalysator. An diesem baut sich das NOx zusammen mit dem Harnstoff zu ungefährlichem H[SUB]2[/SUB]O und N[SUB]2[/SUB] ab.
Selektive nichtkatalytische Reduktion &#8211; Wikipedia
 
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