Die Insolvenz von Internethändlern - Kommentar zur Rechtslage bei Gewährleistung, Garantie und Bezahlung per Vorkasse

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Am 14. November 2013 veröffentlichte die getgoods.de AG im Wege einer Ad-hoc-Mitteilung die Information, dass ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht werden soll. Zum Konzern Getgoods gehören verschiedene Onlinehändler, darunter auch bekannte Shops wie Home of Hardware und Handyshop.de. Viele Käufer fragen sich nun, ob ihr Geld für bereits bezahlte, aber noch nicht gelieferte Ware weg ist und ob etwaige Gewährleistungs- und/oder Garantieansprüche während der Insolvenz noch geltend gemacht werden können. Ein Kommentar zur Rechtslage.

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Na ich hoffe, das ich mit erworbener Ware über Hoh.de nicht bei Reklamationen auf die Nase falle, weil HoH.de sehr viel von getsgood.de geliefert bekommt.
 
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hoh is doch nicht das erste mal bankrott oder ?

hatte damals mal paar sachen da bestellt und hab mich irgendwann gewundert, dass das kundenkonto weg is.

=> auf anfrage haben die irgendwas von übernahme gefaselt.


=> hab seitdem dort nicht mehr gekauft. Bin da ehr vorsichtig.
 
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Na ich hoffe, das ich mit erworbener Ware über Hoh.de nicht bei Reklamationen auf die Nase falle, weil HoH.de sehr viel von getsgood.de geliefert bekommt.
HoH und GetGoods gehören beide zu HTM GmbH. Also genauso wie Media Markt und Saturn zu Metro gehört.
 
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Muß ich nicht alles wissen, aber trotzdem Danke für die Aufklärung!
 
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Na ich hoffe, das ich mit erworbener Ware über Hoh.de nicht bei Reklamationen auf die Nase falle, weil HoH.de sehr viel von getsgood.de geliefert bekommt.

+1. Zwei Tage vor der Insolvenz eine Palit GTX780 Super Stream als Demoware bei denen bestellt und auch erhalten. Karte ist super, nur blöd, wenn es zum Garantiefall kommt.
 
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