Und das Spielen von GTA5 vor Release ist auch illegal
Aber genau das wird hier doch diskutiert. Ich stelle auch zu Recht die Frage ist das überhaupt illegal und wenn ja darf man einfach die Konsole sperren?
Und das Spielen von GTA5 vor Release ist auch illegal

Woher soll der normalsterbliche Kunde wissen dass das verboten ist?
Am Montag werden es vermutlich schon relativ viele Händler haben, dafür gesperrt zu werden ist doch schwachsinn.
Wie sieht es aus wenn ich es am Dienstag um 00:01 spiele?
Das wäre dann ja der "offizielle Release"
Oder werde ich gesperrt mit dem Argument, ich habe es schon vor dem offiziellem Release gekauft?
. ab 00:01 kannst du ganz normal spielen

Bitte wieso soll es illegall sein, das Spiel vorm Release zu zocken ? Kann mir das jemand sagen ? Und jetzt komm mir nicht damit, weil es Rockstar Games sagt. Ich möchte dazu die gesetzliche Klausel sehen. Ich denke das Sperren von Konsolen ist anfechtbar.
omega™;5655365 schrieb:Und die Erfolge?
Die werden sofort freigeschaltet und nicht erst am 17. anhand dieser könnte man es auch nachweisen, sobald die Konsole wieder ans Netz geht.
Lustig, ich habe gerade erst beim Gamestop angerufen, und ohne auch nur ein einziges Wort zu sprechen sagt der Typ mir dass sie GTAV heute nicht verkaufen.
Beim Müller genauso, bleiben noch Mediamarkt oder Saturn.
Bin ich denn der Einzige dem GTA V am Allerwertesten vorbeigeht? GTA IV (alle 3 Teile) durfte ich ja an der PS3 spielen, schöne Diashow. Warum sollte ich da etwas anderes von GTA V erwarten? Und an San Andreas wird das Spiel sowieso nie ran kommen, noch dazu mit der bescheurten Idee gleich 3 Charaktere gleichzeitig zu spielen.
Ich werd das Spiel solange in den Händlerregalen stehen lassen bis man es irgendwo für nen 10er bekommt, und da kann Rockstar hypen soviel sie wollen, ich zahle keine 70€ für eine Ruckelorgie.
Endlich mal jemand der Ahnung hat, danke.Du brauchst dafür keine gesetzliche Grundlage. Wir reden hier immer noch über ein vertraglich vereinbartes Nutzungsrecht an einem Computerprogramm. Wenn das Nutzungsrecht erst ab einem gewissen Datum ausgeübt werden darf, dann ist das so und man hat sich als Vertragspartner daran zu halten. Das steht natürlich unter der Bedingung, dass ein solches Datum im Vertrag festgehalten ist. Ohne dies genauer geprüft zu haben, bezweifle ich, dass in der Rockstar-EULA ein solches Datum genannt ist. Ist mir jedenfalls nie in früheren Fassungen untergekommen, weder bei R*, noch woanders. Microsoft hat meiner Meinung nach erst recht nix damit zu tun. Bestenfalls, wenn in deren Nutzungsbedingungen eine Klausel steht, die auf die Lizenzbedingungen der jeweiligen Spiele verweist.
Da sich bisher keine glaubwürdige Quelle dazu geäußert hat, denke ich mal, dass hier Fälle von Warez betroffen sind und die armen Schwarzkopierer sich so als Opfer von R* und MS darstellen wollen.
Dass R* sich so penetrant gegen jede Veröffentlichung von Bildmaterial stellt, lässt sich in der Tat über das UrhG begründen (Lichtbilder). Sie können das tun, und sie machen es auch. Das einzig Ungewöhnliche daran ist, dass es tatsächlich ungewöhnlich ist. Warum R* das macht, erschließt sich mir nicht. Dem Image ist es jedenfalls nicht wirklich zuträglich.
