Der Verkauf von GTA 5 wurde gestoppt !

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Wenn ich das Spiel eventuell schon morgen irgendwo bekomme dann warte ich (auch wenn es hart wird) einfach bis es Mitternacht ist und spiele drauf los.
Dann ist es ja offiziell der 17 und damit der Releasetag.
Ich kann ja nicht mit der Begründung gebannt werden dass ich es am 16 gekauft habe...

Ich verstehe nicht wieso Microsoft oder Sony die Konsolen dafür bannen sollten.
Ich kann ja nichts dafür wenn der Shop es mir schon am Montag verkaufen will.

Was wenn ich es morgen bekomme und ich offline Spiele? Ohne Internetanschluss?
Weiß Microsoft dann dass ich, wenn ich wieder mit Xbox Live verbunden bin, das Spiel einen Tag früher gespielt habe und ich bekomme plötzlich am 17 oder 18 September einen Bann?:ugly:
 
Woher soll der normalsterbliche Kunde wissen dass das verboten ist?
Am Montag werden es vermutlich schon relativ viele Händler haben, dafür gesperrt zu werden ist doch schwachsinn.

Wie sieht es aus wenn ich es am Dienstag um 00:01 spiele?
Das wäre dann ja der "offizielle Release"
Oder werde ich gesperrt mit dem Argument, ich habe es schon vor dem offiziellem Release gekauft?

woher wollen die denn wissen, seit wann du das spiel schon hast. :schief:. ab 00:01 kannst du ganz normal spielen
 
richtig, ist ja auch bereits seit einigen tagen im netz "erhältlich". das meinte ich ja vorhin schon, am ende wurden wieder nur paar leute gebannt weil sie unvorsichtig mit der warezversion waren. das hätte mit der verfrühten verkaufsthematik hier überhaupt nichts zu tun. und ausschluß aus xboxlive/psn wäre imho je nach nutzungsbestimmungen der netzwerke dann auch gerechtfertigt.
 
Bitte wieso soll es illegall sein, das Spiel vorm Release zu zocken ? Kann mir das jemand sagen ? Und jetzt komm mir nicht damit, weil es Rockstar Games sagt. Ich möchte dazu die gesetzliche Klausel sehen. Ich denke das Sperren von Konsolen ist anfechtbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Frage ist aber ob das jemand macht, eine Konsole ist ja nicht so viel wert das es sich lohnen würde dafür vor Gericht zu ziehen.

Wenn das doch jemand tun würde wäre es aber sehr peinlich für die beteiligten Firmen.
 
Die Leute werden nicht einmal bemerken dass ihre Konsolen gesperrt wurden.

Microsoft wird da einfach einen RoD auslösen, so ungewöhnlich ist das für deren Technikschrott ja anscheinend nicht.


\ironie
Ich glaube nicht dass Konsolen gesperrt werden. Es wird hohe Strafzahlungen für die Händler geben, welche die Spiele zu früh rausgerückt haben, und die Online-Accounts von einigen Spielern der illegal gedownloadeten Version werden gesperrt.
 
Xbox: Konsole vom Strom, Internet Kabel raus, dann zeigt die Konsole beim Neustart das Jahr 2005 an, GTA 5 rein zocken und gut ist? Am 17 oder 18ten Konsole wieder ans netz und weiter spielen:daumen:
 
Und die Erfolge?
Die werden sofort freigeschaltet und nicht erst am 17. anhand dieser könnte man es auch nachweisen, sobald die Konsole wieder ans Netz geht.
 
also wie schon gesagt wurde, ist der verfrühte verkauf eine sache zw händler und publisher und nicht zw publisher und kunde. es gibt einen releasetag, einen festen stichtag. den gibts ja nicht nur, weils so schön is die kiddies zu ärgern un noch 2 tage warten zu lassen. aber die welt ist nunmal groß, da dauert die ausreichende auslieferung an alle händler uU ein bischen und der erste händler, der es in den händen hält und der letzte liegen zeitlich gut und gerne ein paar tage auseinander. nun will der publisher des spiels aber einen gleichmäßigen gut gedeckten verkaufsstart hinbekommen (auch eine form der image-arbeit) und sagt deshalb, hier, verkauf erst am so und so vielten - allgemein bekannt als release tag. wenn sich da die händler nich dran halten, ist das NICHT die schuld des kunden!

und wegen "wie kann man sowas nich wissen"? ich verfolg auch so hier und da mal ein spiel was mich intressiert. ich zock gern, ich bin hier in diesem forum - und bekomms dennoch oft nich mit. entweder weil das spiel mich nich 100% intressiert, oder weil mans einfach mal verträumt hat oder was weis ich. bis zu dem thread hier wusst ich zum bsp garnich, dass der 17. release sein soll ^^ und das als alter gta fan. aber gut, in dem falle is "release" für mich ja eh erst, wenns fürn pc kommt :P

jedenfalls: man kann nicht davon ausgehen, dass der kunde alle möglichen release daten kennt. wie auch schon gesagt wurde: nich umsonst steht soviel schmuh auf der packung. denn: will man sichergehn, dass etwas wahrgenommen werden kann, dann muss es auf der packung stehn. ob die das dann auch wahrnehmen, is ne andre geschichte, aber das ist dann wieder nicht mehr das prob des herstellers ^^ er hat das nötige getan (und das es in irgendwelchen foren oder so steht ist nicht "das nötige").
 
Bin ich denn der Einzige dem GTA V am Allerwertesten vorbeigeht? GTA IV (alle 3 Teile) durfte ich ja an der PS3 spielen, schöne Diashow. Warum sollte ich da etwas anderes von GTA V erwarten? Und an San Andreas wird das Spiel sowieso nie ran kommen, noch dazu mit der bescheurten Idee gleich 3 Charaktere gleichzeitig zu spielen.
Ich werd das Spiel solange in den Händlerregalen stehen lassen bis man es irgendwo für nen 10er bekommt, und da kann Rockstar hypen soviel sie wollen, ich zahle keine 70€ für eine Ruckelorgie.
 
Bitte wieso soll es illegall sein, das Spiel vorm Release zu zocken ? Kann mir das jemand sagen ? Und jetzt komm mir nicht damit, weil es Rockstar Games sagt. Ich möchte dazu die gesetzliche Klausel sehen. Ich denke das Sperren von Konsolen ist anfechtbar.

Du brauchst dafür keine gesetzliche Grundlage. Wir reden hier immer noch über ein vertraglich vereinbartes Nutzungsrecht an einem Computerprogramm. Wenn das Nutzungsrecht erst ab einem gewissen Datum ausgeübt werden darf, dann ist das so und man hat sich als Vertragspartner daran zu halten. Das steht natürlich unter der Bedingung, dass ein solches Datum im Vertrag festgehalten ist. Ohne dies genauer geprüft zu haben, bezweifle ich, dass in der Rockstar-EULA ein solches Datum genannt ist. Ist mir jedenfalls nie in früheren Fassungen untergekommen, weder bei R*, noch woanders. Microsoft hat meiner Meinung nach erst recht nix damit zu tun. Bestenfalls, wenn in deren Nutzungsbedingungen eine Klausel steht, die auf die Lizenzbedingungen der jeweiligen Spiele verweist.

Da sich bisher keine glaubwürdige Quelle dazu geäußert hat, denke ich mal, dass hier Fälle von Warez betroffen sind und die armen Schwarzkopierer sich so als Opfer von R* und MS darstellen wollen.

Dass R* sich so penetrant gegen jede Veröffentlichung von Bildmaterial stellt, lässt sich in der Tat über das UrhG begründen (Lichtbilder). Sie können das tun, und sie machen es auch. Das einzig Ungewöhnliche daran ist, dass es tatsächlich ungewöhnlich ist. Warum R* das macht, erschließt sich mir nicht. Dem Image ist es jedenfalls nicht wirklich zuträglich.
 
Zuletzt bearbeitet:
omega™;5655365 schrieb:
Und die Erfolge?
Die werden sofort freigeschaltet und nicht erst am 17. anhand dieser könnte man es auch nachweisen, sobald die Konsole wieder ans Netz geht.

Das wurde bisher bei noch keinem Spiel so gehandhabt, es wurden immer diejenigen gebannt, die so blöd waren mit der Konsole vor release online zu gehen oder keinen aktuellen flash etc hatten. Ich denke nicht, dass Microsoft was gegen das Uhrresetten unternehmen kann.
 
Lustig, ich habe gerade erst beim Gamestop angerufen, und ohne auch nur ein einziges Wort zu sprechen sagt der Typ mir dass sie GTAV heute nicht verkaufen.:ugly:
Beim Müller genauso, bleiben noch Mediamarkt oder Saturn.
 
Lustig, ich habe gerade erst beim Gamestop angerufen, und ohne auch nur ein einziges Wort zu sprechen sagt der Typ mir dass sie GTAV heute nicht verkaufen.:ugly:
Beim Müller genauso, bleiben noch Mediamarkt oder Saturn.

Möchte nicht wissen, wieviele Anrufe bei Gamestop und Co am Tag rein kommen nur wegen GTA.

Die Antwort des Mitarbeiters spricht in diesem Fall ja Bände.
 
Bin ich denn der Einzige dem GTA V am Allerwertesten vorbeigeht? GTA IV (alle 3 Teile) durfte ich ja an der PS3 spielen, schöne Diashow. Warum sollte ich da etwas anderes von GTA V erwarten? Und an San Andreas wird das Spiel sowieso nie ran kommen, noch dazu mit der bescheurten Idee gleich 3 Charaktere gleichzeitig zu spielen.
Ich werd das Spiel solange in den Händlerregalen stehen lassen bis man es irgendwo für nen 10er bekommt, und da kann Rockstar hypen soviel sie wollen, ich zahle keine 70€ für eine Ruckelorgie.

Danke, genauso!
 
Du brauchst dafür keine gesetzliche Grundlage. Wir reden hier immer noch über ein vertraglich vereinbartes Nutzungsrecht an einem Computerprogramm. Wenn das Nutzungsrecht erst ab einem gewissen Datum ausgeübt werden darf, dann ist das so und man hat sich als Vertragspartner daran zu halten. Das steht natürlich unter der Bedingung, dass ein solches Datum im Vertrag festgehalten ist. Ohne dies genauer geprüft zu haben, bezweifle ich, dass in der Rockstar-EULA ein solches Datum genannt ist. Ist mir jedenfalls nie in früheren Fassungen untergekommen, weder bei R*, noch woanders. Microsoft hat meiner Meinung nach erst recht nix damit zu tun. Bestenfalls, wenn in deren Nutzungsbedingungen eine Klausel steht, die auf die Lizenzbedingungen der jeweiligen Spiele verweist.

Da sich bisher keine glaubwürdige Quelle dazu geäußert hat, denke ich mal, dass hier Fälle von Warez betroffen sind und die armen Schwarzkopierer sich so als Opfer von R* und MS darstellen wollen.

Dass R* sich so penetrant gegen jede Veröffentlichung von Bildmaterial stellt, lässt sich in der Tat über das UrhG begründen (Lichtbilder). Sie können das tun, und sie machen es auch. Das einzig Ungewöhnliche daran ist, dass es tatsächlich ungewöhnlich ist. Warum R* das macht, erschließt sich mir nicht. Dem Image ist es jedenfalls nicht wirklich zuträglich.
Endlich mal jemand der Ahnung hat, danke. :ugly:
 
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