Du fällst hier schon sehr negativ auf im Thread, ganz nach dem Motto, wenig Wissen, viel Meinung. Bevor du hier weiter falsche Tatsachen verbreitest, poste doch besser einfach gar nichts. Dein Beitrag mit dem Forum war schon lächerlich genug. Danke!Nein, dann muss man seine Forderung bei der Laufenden Insolvenztabelle anmelden.
So, zurück zum Thema und evt. hilft dies hier anderen Betroffenen etwas besser schlafen und hoffen zu können:
Paypal Käuferschutz greift sehr wohl, auch bei einer potentiellen Zahlungsunfähigkeit des Verkäufers. Aber es kommt auf Details an.
Wenn man die Ware/Dienstleistung nie erhalten hat und man rechtzeitig die Anträge stellt mit entsprechenden Informationen, wird der Käuferschutz ganz sicher akzeptiert. Ich hatte das Vergnügen leider schon zweimal und kann daher aus eigener Erfahrung sprechen. Einmal bei einer Reise (Dienstleistung) die ich gebucht hatte, wo der Reiseveranstalter zwischen Buchung und Reiseantritt pleite ging und ein anderes mal bei einer Shop Insolvenz (Ware) wo ich die Hardware nie erhalten hatte. Beide male hat Paypal mir den Betrag nach Prüfung des Käuferschutzes problemlos zurück erstattet.
Anders sieht es aber aus, wenn man die Ware/Dienstleistung bereits erhalten hatte. Folgendes Beispiel: Ware wurde gekauft und hat diese auch problemlos erhalten. Aus welchen Gründen auch immer (nicht Gefallen, anders überlegt etc.), schickt man diese aber wieder zurück an den Verkäufer. In dem Fall greift der Käuferschutz NICHT, sollte der Verkäufer zwischenzeitlich zahlungsunfähig werden. Paypal unterscheidet sehr stark danach, ob Ware/Dienstleistung nie erhalten (Kaufvertrag nicht erfüllt) oder anderen Szenarien (z.B. Rücksendung bei nicht gefallen).
Hab dann mit einem Versandkostenfreien Filler Artikel dafür 6 Euro bezahlt. Das kannte ich von dort auch anders...