Dann sollten die mir das erstmal begründen.
Du hast das Problem nicht richtig verstanden. In Hessen und Brandenburg ticken die Uhren aufgrund von Unregelmäßigkeiten etwas anders. Hier hat man eine Bündelungsbehörde zwischengeschaltet, die jegliche Eintragungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen. Die interessiert also das Auto nicht, sondern checken die Eintragung auf rein rechtlicher Basis und den zur Begutachtung vorgelegten Unterlagen. Hat der Prüfer die geforderten Nachweise in seiner Rechtsakte nicht gewissenhaft geführt, gibt es eine Absage.
Begründen muss dir das Land schlussendlich auch nichts. Nach einer erfolgreichen Begutachtung nach §21 StVZO ist im einfachsten Fall die "Untere Landesbehörde", also eigentlich überall die einfachen Zulassungsstellen, für eine Wiedererteilung der Betriebserlaubnis zuständig. Im Falle der beiden genannten Bundesländer schaltet das Land aber eine "Obere Landesbehörde" zwischen und überprüft die Vorgänge.
Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass da ein paar Leute sitzen, die rechtlich richtig auf Zack sind. Ich habe kürzlich mehrere Tage mit der Bündelungsbehörde in Fulda diskutiert, weil denen ein Gutachten für ein Neufahrzeug nicht gepasst hat, welches ich erstellt hatte. Der gute Mann vor Ort wollte partout (nationale) Ausnahmegenehmigungen von mir, obwohl das Fahrzeug vollständig einschlägigen EG-Genehmigungen und ECE-Regelungen entsprach. Somit war die Forderung völlig unverständlich und haben den Fahrzeughalter zusätzliche 180€ für die Ausnahmen gekostet. Ich hätte mich darüber ja nicht aufgeregt wenn der Einwand gerechtfertigt wäre, aber wenn ein Fahrzeug EG- oder Welt-Normen entspricht, dann stehen die eindeutig über dem deutschen Recht.
Abschließend wird der Fall jetzt demnächst bei einem Treffen unseres Technischen Dienstes mit den hessischen Landesbehörden nachbesprochen, um der Behörde zu zeigen, dass sie auf dem Holzweg waren. ...aber erstmal sitzen sie am längeren Hebel.