Die Ermittlungen sind aber noch nicht abgeschlossen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ist das so schwer zu verstehen. Also kann auch noch nichts eingestellt werden.
Vielleicht hättest du die
Nachricht zu dem Jäger auch mal lesen sollen. Die Tat war am 26.04.2016, die
Einstellung am 28.12.2016, also
8 Monate später.
Die werden sich sicher keine guten Anwälte leisten können. Mancher Pflichtverteidiger ist einfach eine Pfeife.
Satzzeichen sind keine Rudeltiere, deine falschen Interpretationen werden auch nicht richtig, wenn du sie einfärbst und vergrößerst. Vielleicht liest und verstehst du irgendwann mal, was geschrieben wird:
Nein, wenn es Notwehr ist, kommt es im Allgemeinen nicht mal zu einer Verhandlung, sondern die Ermittlungen werden (nach einer anfänglichen Anzeige wegen Körperverletzung, die einfach sein muss, damit ermittelt werden kann, zu der aber auch kein Haftbefehl erwirkt wird) durch die Staatsanwaltschaft eingestellt.
Diese Anzeige bekommt jeder. Ob offensichtliche Notwehr oder nicht. Auch jeder Polizist hat eine an der Backe, wenn er seine Waffe benutzt und trifft. Damit kommt das Verfahren in Gang. Wenn der Fall aber klar ist, gibt es keinen Haftbefehl. Er muss jedoch einmal durch die Mühlen durch, damit alles seine Richtigkeit hat.
Selbstverständlich wird immer ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und (je nach Belastung des Staatsanwalts) schneller oder eben auch nach längerer Prüfung (aka Herumliegen auf dem Schreibtisch) eingestellt.
Und das ist ein generelles Problem: Ich musste mal jemanden anzeigen. Nach 6(!) Monaten musste ich zur eigentlichen Aussage, nach einem Jahr wurde dann eingestellt, weil Aussage gegen Aussage.
Solche Sachen sind oft leider nicht mehr in wenigen Tagen geprüft. Fälle ohne Priorität brauchen heute ihre Zeit, weil die Folgen für lange Wartezeiten bei schwerwiegenden Delikten dramatisch sind. Was einfach ist und eh keine Folgen für niemanden hat, wird geprüft, wenn Zeit über ist.
Im Fall des Jägers erging kein Haftbefehl, nichts. Als der Staatsanwalt die Muße fand, den Fall endlich mal richtig zu prüfen, wurde eingestellt.
Wir sind hier auch nicht in Amerika, wo der letzte abgeranzte 4er-Schnitt Anwalt die Pflichtverteidigung übernimmt. Gerade Fälle rund um Ausländer sind momentan der Renner unter Anwälten. Sie sind prestigeträchtig und lukrativ, Werbung ohne Ende.
Und warum es lukrativ ist, erklärt dir gerne einer dieser Zunft:
Pflichtverteidiger – Wann besteht ein Anspruch ? | Rechtsanwalt und Strafverteidiger Odebralski Rechtsanwaltkanzlei Essen - ra-odebralski.de
Ein verbreiteter Irrtum ist hierbei, der Pflichtverteidiger sei eine Art „Anwalt für Arme“. Denn die Beiordnung ist nicht abhängig von den Finanziellen Mitteln des Angeklagten. Entscheidend ist hier vielmehr, die Schwere des Tatvorwurfes sowie die allgemeine strafprozessuale Situation. Der Sinn einer Pflichtverteidigerbeiordnung liegt nämlich darin, die Verfahrensrechte eines Beschuldigten zu sichern und diesem eine Wirksame Verteidigung zu ermöglichen. Denn der Gesetzgeber dachte sich bei der Einführung des Modelles des Pflichtverteidigers: Nur wenn zwischen den Beteiligten Parteien – also Anklage einerseits und Verteidigung andererseits – Waffengleichheit herrscht und ein ausgewogenes Kräfteverhältnis geschaffen ist, kann der Beschuldigte seine Verteidigungsrechte angemessen ausüben.
Die bekommen dasselbe Geld, das auch Privatzahler abdrücken müssten. Besser noch: sie bekommen es garantiert, denn die Staatskasse zahlt sicher. Der Privatmann und dessen Zahlungsmoral ist da weit wankelmütiger.
Weniger Kino, mehr echte Welt.
/edit:
Und weil wir in einem Rechtsstaat leben gibt es auch keine Vorverurteilung, nur weil der "klar" ist. Den Fall Tugce vergessen? Auch wenn ich mit dem Täter nicht viel Mitleid habe, klar war der Fall zu Anfangs nicht.
Natürlich war der Fall klar. Es war klar, wer der Täter war und dass nicht von "Notwehr" auszugehen war.
Für den Beschuldigten erging asap ein Haftbefehl wegen "Körperverletzung mit Todesfolge" (wieder die von mir mehrfach gelieferte Begründung: Körperverletzung, die unbeabsichtigt den Tod verursachte, denn der Täter konnte zwar nicht wissen, dass sein Schlag die Dame so blöd zu Fall bringen könnte, aber er hat den Tod nun mal verschuldet, da ohne seine Tat kein tödlicher Sturz). Bei der Staatsanwaltschaft bestand nie ein Zweifel an der Schuld.
Unübersichtlich war es nur für die Außenstehenden, die durch die Medien/Berichterstattung mehrfach völlig verwirrt wurden.
Aber davon hat sich die Staatsawaltschaft nicht beirren lassen.
Das Gericht verurteilte den Täter wegen
Körperverletzung mit Todesfolge (identisch zur Begründung für den Haftbefehl) zu drei Jahren Haft.
Wieder lehnte der BGH die Revision ab, weil das Verfahren und das Urteil nicht zu beanstanden war.
Der Fall Tuğçe ist gerade ein Musterbeispiel dafür, wie es läuft (
und wie bescheiden die Presse oft agiert).