Der Asylstreit oder auch der Konflikt der Union

  • Ersteller Ersteller Gast1675120202
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Wenn kein dringender Tatverdacht oder keine Wiederholungs-/Verdunklungs-/Fluchtgefahr vorliegt, darf kein Haftbefehl zwecks Untersuchungshaft ergehen.
Flüchtling hin oder her: kein dringender Tatverdacht hätte keinen Haftbefehl bedeutet.

Notwehr ist damit ziemlich sicher vom Tisch. Denn wenn die Beweislast einen Haftbefehl rechtfertigt, wird es sehr sehr eng für die Beschuldigten.

Es geht einfach um die Sicherung des Verfahrens. Wenn man die jetzt laufen lässt, tauchen die unter, egal wie sich das Verfahren entwickelt, allein weil mindestens einem von beiden die Abschiebung droht.
Es besteht somit Fluchtgefahr.

Die nötige Straftat ist durch den Anfangsverdacht gegeben. Diese muss sich aber in den späteren Ermittlungen nicht immer bestätigen. Schließlich ist noch nicht mal eine Woche um.
 
Natürlich werden die Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft eingestellt.
Such einfach mal bei Google, es ist ganz einfach.
Haben die Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben und fehlen Ansätze für weitere Ermittlungen oder scheinen diese nach der Erfahrung nicht erfolgversprechend, stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein.

Ein hinreichender Tatverdacht kann beispielsweise fehlen, weil der oder dem Beschuldigten ihre oder seine Beteiligung an einer Straftat nicht nachgewiesen werden kann. Dafür gibt es viele Gründe: Oft fehlen Zeuginnen bzw. Zeugen oder andere Beweismittel, mit denen eine Tatbeteiligung nachgewiesen werden kann, oder die bzw. der Beschuldigte hat ein überzeugendes Alibi oder die Ermittlungen ergeben, dass die Beschuldigung haltlos ist oder dass das Verhalten der oder des Beschuldigten, beispielsweise durch Notwehr (§ 32 StGB), gerechtfertigt war.

Eben ein (krasses) Beispiel:
Fluechtling bei Einbruch erschossen: Verfahren gegen Jaeger eingestellt - FOCUS Online
Die Staatsanwaltschaft wertete das Verhalten des Jägers als Notwehr – und stellte das Verfahren gegen den 63-Jährigen ein.

Natürlich gibt es auch wirklich komplizierte Fälle, bei denen dann über x Ecken und Indizien (weil die Tat niemand gesehen hatte) dann doch eine Notwehr feststellt wird, das ist aber eine absolute Ausnahme und in Koethen gibt Zeugen, die direkt zugegen waren und allerhand Spuren.

/edit
@DKK007
Nein, geht es nicht. Dazu ist oben auch das BGH-Urteil genannt, das eine Haft nur aus dem von dir genanntem Grund absolut ausgeschlossen hat.
Die Anwälte der Beschuldigten hätten den Haftbefehl binnen Minuten zerlegt.

/afk Familie ruft zum Monopoly :fresse:
 
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Es nervt einfach tierisch, dass bestimmte Leute, die so überhaupt keinen Plan von irgendwas haben, sich nicht mal die Mühe machen und ihren Mist anhand von Verlinkungen nachprüfen, bevor sie posten. Nicht mal den Text, den ich extra rüberkopiert habe, wird gelesen.

Nein, es gibt kein "vor allem wegen", es gibt einzig ein "und" respektive "außerdem".


Wenn kein dringender Tatverdacht oder keine Wiederholungs-/Verdunklungs-/Fluchtgefahr vorliegt, darf kein Haftbefehl zwecks Untersuchungshaft ergehen.
Flüchtling hin oder her: kein dringender Tatverdacht hätte keinen Haftbefehl bedeutet.

Notwehr ist damit ziemlich sicher vom Tisch. Denn wenn die Beweislast einen Haftbefehl rechtfertigt, wird es sehr sehr eng für die Beschuldigten.

Ich will dir gar nicht großartig widersprechen, aber schaue dir den Fall Kachelmann in Bezug auf Haftbefehl und Untersuchungshaft an.
Also es gibt einen Anfangsverdacht auf Körperverletzung mit Todesfolge, ein mutmaßlicher Täter war schon mehrfach straftrechtlich auffällig und soll abgeschoben werden, ist ja wohl klar das erstmal jeder Richter, hier einen Haftbefehl ausstellt!
Der wurde ~ 24 Stunden nach der Tat ausgestellt, da kann die Polizei den Anfangsverdacht ermittelt haben, aber die Ermittlungen sind noch keinesfalls abgeschlossen, man muss einfach die nächsten Tage abwarten. An Notwehr glaube ich hier auch nicht, es kann eher in deine Richtung tendieren, aber es können durchaus wirklich nicht mehr als 2-3 "Maulschellen" gewesen sein und als Ergebnis haben wir einen Toten, auf Grund eines schweren Herzfehlers.
Der Fall ist aus juristischer Sicht jedenfalls "spannend", ohne dass das jetzt geschmacklos gegenüber dem Opfer klingen soll.
 
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Nun, wenn der Fall doch so klar ist, wieso dann überhaupt noch ein Prozess?

Viel ist noch gar nicht klar, außer das ein Mensch tot ist und für 2 Leute Fluchtgefahr besteht. Oder wurden schon alle Zeugen vernommen und (möglicherweise vorhandenes) Videomaterial gesichtet? Der Ablauf ist auch schon genau klar?

Mal im Ernst, wir wissen hier bis jetzt so gut wie nichts.
 
Weil wir in einem Rechtsstaat leben und Prozesse nun mal unseren Regeln entsprechen.
Der dringende Tatverdacht ist gegeben (was schon ziemlich derbe ist), letztendlich muss aber alles noch mal sauber vorgetragen und die Ermittlungen vollständig abgeschlossen werden.

Es spricht aber kaum etwas dafür, dass die Beschuldigten einer Gefängnisstrafe entgehen werden oder gar unschuldig sind.

/gehe über Los, ziehe 200 ein und wech.
 
Haben die Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben und fehlen Ansätze für weitere Ermittlungen oder scheinen diese nach der Erfahrung nicht erfolgversprechend, stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein.
Die Ermittlungen sind aber noch nicht abgeschlossen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ist das so schwer zu verstehen. Also kann auch noch nichts eingestellt werden.

https://www.zdf.de/nachrichten/heute/koethen-zwei-maenner-in-untersuchungshaft-100.html schrieb:
Nach dem tödlichen Streit in Köthen stehen die Behörden noch mitten in den Ermittlungen, betonte der leitende Oberstaatsanwalt Horst Nopens auf einer Pressekonferenz in der sachsen-anhaltischen Landeshauptstadt Magdeburg. Derzeit könne noch nicht gesagt werden, was sich im Detail am Samstagabend in Köthen abgespielt hat.

[...]

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) warnte vor übereilten Bewertungen. "Es scheint so zu sein, dass die Todesursache nach der Obduktion feststeht, aber dass der Tathergang - für mich jedenfalls - noch nicht ausreichend geklärt ist", sagte der CSU-Vorsitzende am Montag vor einer Parteivorstandssitzung in München. "Die näheren Tatumstände, was war die Ursache und wie hat sich das entwickelt, da wäre ich jetzt vorsichtig in der Bewertung", sagte er und betonte: "Und ich empfehle uns, wie in Chemnitz, dass wir Politiker auf die authentischen Ermittlungsergebnisse warten, bevor wir sie bewerten."


Vielleicht hättest du die Nachricht zu dem Jäger auch mal lesen sollen. Die Tat war am 26.04.2016, die Einstellung am 28.12.2016, also 8 Monate später.


Nein, geht es nicht. Dazu ist oben auch das BGH-Urteil genannt, das eine Haft nur aus dem von dir genanntem Grund absolut ausgeschlossen hat.
Die Anwälte der Beschuldigten hätten den Haftbefehl binnen Minuten zerlegt.

Die werden sich sicher keine guten Anwälte leisten können. Mancher Pflichtverteidiger ist einfach eine Pfeife.
 
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Eine von denen ist aber schon mal deswegen auffällig geworden. Glaube kaum das der ne Bewährung kriegt.

Wobei ich vor zwei Wochen erst in einer Verhandlung saß, wo der Verurteilte eine Jugendstrafe von 6 Monaten auf Bewährung wegen Betrug bekommen hatte, obwohl er nebenbei 11 Monate abzusitzen hatte und schon neun Eintragungen im BZR vorhanden waren. Kommt also immer auf den oder die Richter/in an.


Die beiden Afghanen aus Köthen sind 18 und 20 Jahre alt, so dass auch dort Jugendstrafe möglich wäre.
Rechtsextremer Trauermarsch in Koethen: Strafverfahren wegen Volksverhetzung - taz.de
 
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Da hat der Heinz Georg aber am Mittwoch eine ganze Menge zu erklären, ich schaue heute abend auf alle Fälle Frontal 21

Aus einem internen Lagefilm der Polizei geht laut Frontal 21 weiter hervor, dass es die Polizei Chemnitz am 27. August mit einer intensiven Bedrohungslage zu tun hatte. Weiter gehe aus dem Polizeibericht hervor, dass es zwischen 21 und 22 Uhr mehrfach Versuche rechtsgerichteter Gewalttäter gab, linke Demonstranten oder vermeintliche Ausländer zu attackieren. Um 21.42 Uhr heißt es in dem Bericht: "100 vermummte Personen (rechts) suchen Ausländer."

Für 21.47 Uhr vermeldet laut Frontal 21 der Bericht: "20 bis 30 vermummte Personen mit Steinen bewaffnet in Richtung Brühl, Gaststätte Schalom". Die angezeigte Attacke auf das jüdische Restaurant in Chemnitz hatte bundesweit Aufsehen erregt.
Rechtsextremismus: Zwoelf Strafverfahren nach Kundgebung in Koethen eingeleitet | ZEIT ONLINE

Schon merkwürdig, jetzt ist sogar im Polizeibericht mehr oder weniger von "Hetzjagden" die Rede, jedenfalls suchten wohl 100 vermummte rechtradikale Personen nach Ausländern bei der Demonstration in Chemnitz und die Polizei hat das nicht nur mitbekommen sondern auch in ihren Bericht geschrieben.
Sowohl Seehofers als auch Maaßens Positionen werden damit immer schwächer und der Herr Ministerpräsident Kretschmer sollte tunlichst nochmal über seine Worte zu Chemnitz nachdenken.
Im Grunde genommen ist Maaßen mit seinem Interviewaussagen in der Bildzeitung, wenn die Recherche von Frontal21 stimmt, nicht mehr zu halten!
Ein Blick in den Polizeibericht hätte genügt, um sich jede Aussagen zu dem Video zu verkneifen, schon gar nicht über zielgerichtete Falschinformationen zu spekulieren.
 
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Bei Monitor vom Donnerstag sieht man, wer so alles in Chemnitz war. Nämlich alle Führer der rechten Szene. Monitor vom 06.09.2018 | Das Erste Video | ARD Mediathek
Interessanterweise haben das die Journalisten von Monitor in wenigen Tagen herausgefunden, was die sächsische Polizei bis dahin nicht geschafft hat, oder schaffen wollte. -> Siehe Pegizei.

Dazu gibt es erste Durchsuchungen wegen dem veröffentlichen Haftbefehl bei ProChemnitz. Chemnitz: Durchsuchungen bei Pro Chemnitz wegen veroeffentlichtem Haftbefehl | ZEIT ONLINE
 
Weil wir in einem Rechtsstaat leben und Prozesse nun mal unseren Regeln entsprechen.
Der dringende Tatverdacht ist gegeben (was schon ziemlich derbe ist), letztendlich muss aber alles noch mal sauber vorgetragen und die Ermittlungen vollständig abgeschlossen werden.

Es spricht aber kaum etwas dafür, dass die Beschuldigten einer Gefängnisstrafe entgehen werden oder gar unschuldig sind.

/gehe über Los, ziehe 200 ein und wech.


Und weil wir in einem Rechtsstaat leben gibt es auch keine Vorverurteilung, nur weil der "klar" ist. Den Fall Tugce vergessen? Auch wenn ich mit dem Täter nicht viel Mitleid habe, klar war der Fall zu Anfangs nicht.
 
Die Ermittlungen sind aber noch nicht abgeschlossen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ist das so schwer zu verstehen. Also kann auch noch nichts eingestellt werden.




Vielleicht hättest du die Nachricht zu dem Jäger auch mal lesen sollen. Die Tat war am 26.04.2016, die Einstellung am 28.12.2016, also 8 Monate später.




Die werden sich sicher keine guten Anwälte leisten können. Mancher Pflichtverteidiger ist einfach eine Pfeife.

Satzzeichen sind keine Rudeltiere, deine falschen Interpretationen werden auch nicht richtig, wenn du sie einfärbst und vergrößerst. Vielleicht liest und verstehst du irgendwann mal, was geschrieben wird:
Nein, wenn es Notwehr ist, kommt es im Allgemeinen nicht mal zu einer Verhandlung, sondern die Ermittlungen werden (nach einer anfänglichen Anzeige wegen Körperverletzung, die einfach sein muss, damit ermittelt werden kann, zu der aber auch kein Haftbefehl erwirkt wird) durch die Staatsanwaltschaft eingestellt.
Diese Anzeige bekommt jeder. Ob offensichtliche Notwehr oder nicht. Auch jeder Polizist hat eine an der Backe, wenn er seine Waffe benutzt und trifft. Damit kommt das Verfahren in Gang. Wenn der Fall aber klar ist, gibt es keinen Haftbefehl. Er muss jedoch einmal durch die Mühlen durch, damit alles seine Richtigkeit hat.
Selbstverständlich wird immer ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und (je nach Belastung des Staatsanwalts) schneller oder eben auch nach längerer Prüfung (aka Herumliegen auf dem Schreibtisch) eingestellt.
Und das ist ein generelles Problem: Ich musste mal jemanden anzeigen. Nach 6(!) Monaten musste ich zur eigentlichen Aussage, nach einem Jahr wurde dann eingestellt, weil Aussage gegen Aussage.
Solche Sachen sind oft leider nicht mehr in wenigen Tagen geprüft. Fälle ohne Priorität brauchen heute ihre Zeit, weil die Folgen für lange Wartezeiten bei schwerwiegenden Delikten dramatisch sind. Was einfach ist und eh keine Folgen für niemanden hat, wird geprüft, wenn Zeit über ist.
Im Fall des Jägers erging kein Haftbefehl, nichts. Als der Staatsanwalt die Muße fand, den Fall endlich mal richtig zu prüfen, wurde eingestellt.

Wir sind hier auch nicht in Amerika, wo der letzte abgeranzte 4er-Schnitt Anwalt die Pflichtverteidigung übernimmt. Gerade Fälle rund um Ausländer sind momentan der Renner unter Anwälten. Sie sind prestigeträchtig und lukrativ, Werbung ohne Ende.

Und warum es lukrativ ist, erklärt dir gerne einer dieser Zunft:

Pflichtverteidiger – Wann besteht ein Anspruch ? | Rechtsanwalt und Strafverteidiger Odebralski Rechtsanwaltkanzlei Essen - ra-odebralski.de
Ein verbreiteter Irrtum ist hierbei, der Pflichtverteidiger sei eine Art „Anwalt für Arme“. Denn die Beiordnung ist nicht abhängig von den Finanziellen Mitteln des Angeklagten. Entscheidend ist hier vielmehr, die Schwere des Tatvorwurfes sowie die allgemeine strafprozessuale Situation. Der Sinn einer Pflichtverteidigerbeiordnung liegt nämlich darin, die Verfahrensrechte eines Beschuldigten zu sichern und diesem eine Wirksame Verteidigung zu ermöglichen. Denn der Gesetzgeber dachte sich bei der Einführung des Modelles des Pflichtverteidigers: Nur wenn zwischen den Beteiligten Parteien – also Anklage einerseits und Verteidigung andererseits – Waffengleichheit herrscht und ein ausgewogenes Kräfteverhältnis geschaffen ist, kann der Beschuldigte seine Verteidigungsrechte angemessen ausüben.
Die bekommen dasselbe Geld, das auch Privatzahler abdrücken müssten. Besser noch: sie bekommen es garantiert, denn die Staatskasse zahlt sicher. Der Privatmann und dessen Zahlungsmoral ist da weit wankelmütiger.

Weniger Kino, mehr echte Welt.

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Und weil wir in einem Rechtsstaat leben gibt es auch keine Vorverurteilung, nur weil der "klar" ist. Den Fall Tugce vergessen? Auch wenn ich mit dem Täter nicht viel Mitleid habe, klar war der Fall zu Anfangs nicht.
Natürlich war der Fall klar. Es war klar, wer der Täter war und dass nicht von "Notwehr" auszugehen war.
Für den Beschuldigten erging asap ein Haftbefehl wegen "Körperverletzung mit Todesfolge" (wieder die von mir mehrfach gelieferte Begründung: Körperverletzung, die unbeabsichtigt den Tod verursachte, denn der Täter konnte zwar nicht wissen, dass sein Schlag die Dame so blöd zu Fall bringen könnte, aber er hat den Tod nun mal verschuldet, da ohne seine Tat kein tödlicher Sturz). Bei der Staatsanwaltschaft bestand nie ein Zweifel an der Schuld.
Unübersichtlich war es nur für die Außenstehenden, die durch die Medien/Berichterstattung mehrfach völlig verwirrt wurden.
Aber davon hat sich die Staatsawaltschaft nicht beirren lassen.

Das Gericht verurteilte den Täter wegen Körperverletzung mit Todesfolge (identisch zur Begründung für den Haftbefehl) zu drei Jahren Haft.
Wieder lehnte der BGH die Revision ab, weil das Verfahren und das Urteil nicht zu beanstanden war.

Der Fall Tuğçe ist gerade ein Musterbeispiel dafür, wie es läuft (und wie bescheiden die Presse oft agiert).
 
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Als wenn wir diese Probleme nicht schon seit Urzeiten haben, da interessieren sie bloß unsere braunen besorgten Bürger gar nicht, obwohl sie da massenhaft von Fürsorge-/Vertrauenspersonen begangen wurden und werden!

Wusste gar nicht, dass die dafür zuständige Staatsanwälte alles braun besorgte Bürger wären. Gibt es dafür Quellen?

Was für eine schöne Art zusammenzuleben im Namen der Kirche mit "Gottes segen"!

Ein weitere Beweis dafür, dass Religionen abzulehnen sind. Nichts was ich als Atheist nicht schon längst wüsste.
 
Wusste gar nicht, dass die dafür zuständige Staatsanwälte alles braun besorgte Bürger wären. Gibt es dafür Quellen?

Was willst du mit dem Satz aussagen?
Warum hast du nicht in deinem Post auch über die sexuell missbrauchten Opfer der Kirche geschrieben, sondern nur wieder Migrantentaten herausgesucht aus deiner Filterblase, obwohl die Kirchenstudie Headline war.
Glaubst du für das Opfer macht es einen Unterschied ob es von einem Migranten, Kleriker oder Biodeutschen missbraucht wurde.
Dabei ist das Thema sexueller Missbrauch durch Kirchenmitarbeiter, Vertrauenspersonen oder Familiärenumkries seit Jahrzehnten präsent in Deutschland, und hat 1000 fach mehr Opfer gefordert, als der sexuelle Missbrauch durch Migranten.
Wo sind die Demos dagegen, wo sind die Demos vor katholischen Kirchen? Wo sind die Hass- und Hetzreden gegen die katholische Kirche, nach solch einem Bericht?

Für mich ist dein ständiges einseitiges Posten von Migrantenstraftaten ein deutliches Zeichen deiner Ausländerfeindlichkeit, dich interessieren nur Straftaten von Migranten, insoweit ekelt mich dein Verhalten zu tiefst an, da du bewußt Opfer instrumentalisierst, um deine Ausländerfeindleichkeit ausleben zu können, genau wie die anderen besorgten braunen Bürger im Moment.
 
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