Der Asylstreit oder auch der Konflikt der Union

  • Ersteller Ersteller Gast1675120202
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Ja, total krass habe ich das.

Ich habe echt keine Ahnung, wer da nun die Wahrheit sagt, ob wir uns mitten im zweiten Putschversuch Seehofers befinden oder alles langsam den Bach runtergeht.

Eines ist aber gewiss: wirklich eindeutig ist momentan absolut gar nichts und am Ende wird nicht unbedingt der gewinnen, der die Wahrheit spricht oder das vermeintlich "Gute" repräsentiert, sondern der, der die Meinung am besten zu seinen Gunsten beeinflusst.

Wie sagte schon Schröder, unser Medienkanzler?


Nie war der Spruch passender.

Ich habe gesagt, dass ich gar nichts weiß und mögliche Szenarien aufgezeigt, die durchaus denkbar waren und auf die Kampagne hingewiesen, die seit Monaten gegen Maaßen läuft, weil er kurz vor den Wahlen in Hessen und Bayern keine Beobachtung der AfD abnickt, die rechtlich absolut fragwürdig wäre.

Seinen Standpunkt hat Maaßen (wie von dir oben verlinkt) nach dem was bekannt geworden sein soll (woher? Seehofer hat es gestern nicht gelesen und das Kanzleramt wird doch wohl nicht einfach was durchstechen? *hust*) und von SPON auch so geschrieben wird:
SPON schrieb:
Zusammengefasst: Maaßen bleibt weitestgehend bei seiner Linie.
nur bedingt geändert.

Was nun wirklich abgeht, wird sich Mittwoch zeigen. Denn dann sagt er vor dem Parlamentarischen Gremium zur Kontrolle der Geheimdienste (PKGr) aus.
Denn geklärt ist da noch gar nichts. Nicht alles darf einfach so, weil sich irgendwer Empört, veröffentlicht werden.
Wenn der PKGr die Befragung nicht veröffentlicht und Maaßen im Amt bleibt, dann geht hinter den Kulissen deutlich mehr ab, als die Medien suggerieren.

Sollte Maaßen aber tatsächlich so doof gewesen sein und frei nach Schnauze mit der BILD ohne hinreichende Rückendeckung durch Ermittlungen geredet haben, dann hat er einen ziemlich dummen Fehler gemacht und seinen Kritikern genau das geliefert, was er nicht hätte liefern dürfen.
Er hätte wissen müssen, dass jedes seiner Worte auf der Goldwaage landet, wenn er sich dem Geschrei widersetzt.
Das gehört zum täglich Brot eines Dienstes wie dem Verfassungsschutz und dann hat er leider gezeigt, dass ihm der Job entgleitet.

Sein Nachfolger wird sicherlich schnell mit einer rechtswidrigen Beobachtung der AfD sorgen (und damit weiteren "Opferrollenstärkung" eben jener und einer "Zuweisung der Täterrolle" für die anderen Parteien).
Denn die wird sicherlich alsbald gegen eine solche vorgehen.
Für mich ist es völlig unverständlich, warum man glaubt, mit einem solchen Vorgehen eine Partei schwächen zu können, die u.a. auch davon lebt, den anderen offenen Rechtsbruch nachzusagen.
Das wird eine einzige Katastrophe.

/so, wirklich afk arbeiten
Sonst werde ich heute nicht mehr fertig.
 
@Don-71
Du denkst halt keine zwei Meter weit. Es wird von Maaßen, der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen, Seehofer und Co. die Authentizität des Videos angezweifelt. Das bedeutet nicht, dass das Video nicht an diesem Tag vor Ort aufgezeichnet worden ist, sondern dass es starke Zweifel an den aggierenden Personen und dem Gesehenen gibt.

Einfachstes Szenario: durch verdeckte Beobachtung dem Verfassungsschutz bekannte, dem linksextremen Spektrum eindeutig zugeordnete Personen, die im Video rasierte Skins mimen.

Du glaubst doch nicht, dass Maaßen ohne die entsprechenden Asse in der Hinterhand zu einem solchen Zeitpunkt nur auf irgendwelche Kreuzungen und Werbeplakate im Hintergrund des Videos geachtet hat?


Lies halt mal, was in deinen Links steht.

/Edit und wo ich gerade lese, dass ein "Freier Journalist der ZEIT" die Sache bezeugen will...
Oh diese ZEIT und ihre freien Mitarbeiter. Das weckt Erinnerungen *grusel*.

Nach “Hetzjagd”-Vorwuerfen beim G20: Zeit Online trennt sich von “Stoerungsmelder”-Autor Soeren Kohlhuber › Meedia



Merkste was?!

/afk

Irgendwie ließt sich das hier völlig anders!
Wobei schon die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen das Video niemals in Zweifel gezogen hat, sondern Maaßen prompt widersprochen hat und ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass das Video zu Ermittlungszwecken genutzt wird.
Ich veweise dann nochmal auf dein Post 739!
Von daher... vielleicht doch noch mal das Selbstbild mit der Realität abgleichen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur wenn man keine zwei Meter weit denken und keiner Diskussion folgen kann, jeden Beitrag völlig isoliert betrachtet. Das ist eben die Sache mit der Aufmerksamkeitsspanne.
Denn zu diesem Zeitpunkt war eben so gut wie nichts außer der "Empörung" einiger Linken und Medien bekannt. Ganz besonders nicht die Urheber des Videos.
Das hattest du höchstpersönlich verlinkt. Konjunktiv-Attack!
Die Generalstaatsanwaltschaft hat nicht das Video abgestritten,sie hat die Hetzjagden und den Mob bestritten, worauf ich hingewiesen habe.
Also noch mal:
Zur aktuellen Lage:

"Wir haben Videoaufnahmen darüber, dass es Hetzjagden gab, dass es Zusammenrottungen gab, dass es Hass auf der Straße gab, und das hat mit unserem Rechtsstaat nichts zu tun." Sie fügte hinzu: "Es darf auf keinem Platz und keiner Straße zu solchen Ausschreitungen kommen."

So lautete das Statement unserer Kanzlerin zu Chemnitz.

Dem widersprechen nun nicht nur Seehofer und der unbequeme oberster Verfassungsschützer (der gerade von allen Seiten beschossen wird, weil er den Verfassungsschutz und sich selbst nicht kurz vor der Bayern- und Hessenwahl politisch instrumentalisiert sehen möchte [dies so auch gar nicht zulassen DARF], keine unrechtmäßige Beobachtung einleiten will, die ihm dann alsbald wegen einer absehbaren Klage um die Ohren fliegen, die AfD damit völlig legitimieren würde), allen voran (und als erstes) hat die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen über ihren Sprecher (Wolfgang Klein) gegenüber dem Online-Magazin „Publico“ in einem Interview erklärt, dass nach Sichtung aller vorliegenden Daten und Vorgängen folgende Beurteilung ergeht:

„Nach allem uns vorliegenden Material hat es in Chemnitz keine Hetzjagd gegeben.“

Darauf angesprochen, entgegnete unser Regierungssprecher (Seibert):
Es bleibt dabei, daß es Äußerungen gab, die bedrohlich waren, nah am Aufruf zur Selbstjustiz – also, da gibt es aus meiner Sicht auch nichts kleinzureden“Er nehme aber natürlich ernst, was die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen zu dem Begriff „Hetzjagd“ gesagt habe. Er werde aber „keine semantische Debatte“ über das Wort führen.
Das hat aber in den Medien irgendwie nicht die Erwähnung gefunden, die es verdient gehabt hätte (hatten sich doch die Regierung und so ziemlich alle Medien zuvor in der oft Trump zugewiesenen Art und ohne eine Ermittlung abzuwarten der Verkündung von nunmehr derben Fake-News hingegeben).

Also trat Kretschman an die Mikrofone und dessen Worte konnte man schwerlich ignorieren, denn sie wurden im Livestream und (anders als die Pressekonferenz der Bundesregierung ohne Akkreditierungssystem) mit breitem Interesse verfolgt.

Dann erst schloss sich Seehofer an, nun auch Maaßen und etliche weitere Innenminister.

Stand der Sache ist laut Verfassungsschutz:
„Es liegen keine Belege dafür vor, dass das im Internet kursierende Video zu diesem angeblichen Vorfall authentisch ist.“ Nach seiner vorsichtigen Bewertung „sprechen gute Gründe dafür, dass es sich um eine gezielte Falschinformation handelt, um möglicherweise die Öffentlichkeit von dem Mord in Chemnitz abzulenken“.

Wer es noch immer nicht gemerkt hat: Wir befinden uns in einem ideologischen Konflikt, in dem beinhart um die Deutungshoheit gekämpft wird. Und nicht nur das: es wird nach allen Regeln der Kunst von allen Seiten Propaganda betrieben.
Es ist schwer, da irgendwie die Mitte zu halten oder eine "einzig legitime Wahrheit" zu finden, sich nicht auf eine Seite ziehen zu lassen. Aber wenn man sich nicht mal anstrengt...

Merkel versucht sich gerade damit über Wasser zu halten, dass eine Geschichte um Verrat gestreut und konstruiert wird. Sie wäre ja falsch oder gar gar nicht informiert gewesen. Dafür hat sie aber ganz schön früh ganz schön weit den Mund geöffnet und billigend den Totalschaden für Chemnitz in kauf genommen.

Ich habe echt keine Ahnung, wer da nun die Wahrheit sagt, ob wir uns mitten im zweiten Putschversuch Seehofers befinden oder alles langsam den Bach runtergeht.

Eines ist aber gewiss: wirklich eindeutig ist momentan absolut gar nichts und am Ende wird nicht unbedingt der gewinnen, der die Wahrheit spricht oder das vermeintlich "Gute" repräsentiert, sondern der, der die Meinung am besten zu seinen Gunsten beeinflusst.

Wie sagte schon Schröder, unser Medienkanzler?
„Zum Regieren brauche ich Bild, Bams und Glotze."

Nie war der Spruch passender.


Und es wäre auch unglaublich dumm, wenn Maaßen die Aussage getroffen hätte, ohne irgendwas in der Hand zu haben.
Deswegen wird der Mittwoch klären, was tatsächlich los ist. Denn wenn er beispielsweise das Leben von V-Männern gefährdet, weil er sich aus einer politischen Schusslinie befördern möchte, dann... geht so natürlich nicht.
Vor dem PKGr kann (und muss) er offen sprechen, etwaige Geheimhaltungssachen dürfen nicht nach außen getragen werden.

Wenn er nach dem PKGr nicht entlassen wird und die Berichte unter Verschluss kommen, dann...
Wenn nicht, dann muss es halt so sein und er gehen.

/so, machen ist wie wollen, nur krasser.
afk
 
Also ich hatte bis jetzt bei einer normalen Prügelei noch keine Angst um mein Leib und Leben (Todesangst), insoweit ist deine Ausführung wie der Körper auf Todesangst reagiert richtig, ob diese bei diesem Vorfall in Köthen beim Ofper vorlag eine wilde Spekulation!
Ihm wurde gegen den Kopf getreten! Meine Fresse
 
Ich habe doch gestern noch gepostet, das auf der Pressekonferenz gesagt wurde es gab keine Schläge oder Tritte an den Kopf, du hast dich daraufhin noch mit deiner schweren Körperverletzung korrigiert.
Anscheinend wirkt bei euch auch alles aus der Echokammer nach!

Nach dem tödlichen Streit zwischen zwei Männergruppen in Köthen schließen die Ermittler Tritte oder Schläge gegen den Kopf als Todesursache aus. Derartige Verletzungen hätten nicht festgestellt werden können, sagte Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) in Magdeburg. Der 22 Jahre alte Mann sei an akutem Herzversagen gestorben. Eine schwere Vorerkrankung sei bestätigt.
 
Welche Echokammer?
FaZ und öffentliche rechtliche sind jetzt nicht unbedingt die Medien von AfD und Co.
Kann auch ein Fehler gewesen sein, ja aber direkt wieder von einer Echokammer zu reden?

Bullshit, nur weil ich keine linken Medien konsumiere sondern die angesprochenen aus der Mitte.
 
Also wenn dich Jemand angreift würdet du dich nicht verteidigen Taskmaster?

Das mal als generelle Frage.

Kurz und knapp:
Wenn ich angegriffen werde und mich (in einem eng gesetzten Rahmen; siehe "Notwehrexzess" § 33 StGB) wehre, ist es Notwehr und wenn diese wahrscheinlich ist/angenommen werden kann, wird auch kein Haftbefehl wegen "Körperverletzung mit Todesfolge" erlassen.
Scheinbar gibt es nach den Zeugenvernehmungen und der Spurensicherung einen hinreichenden Tatverdacht gegen die Beschuldigten, so dass ein Richter entschieden hat, dass den Herren erst mal die Freiheit zu entziehen ist.

Von Notwehr spricht aktuell aber auch absolut niemand und fand auch nicht bei Brunner Anwendung.


/und ab in den Feierabend
 
Tja und was Notwehr ist, entscheidet ein Richter (und da ist einen Jugendlichen abzustechen, von dem man sich bedroht fühlt Notwehr und Jemanden abzustechen, der mit seiner Gang dich und deine Freunde bedroht keine Notwehr). Ich könnte dich einmal schlagen und damit wäre der Angriff abgeschlossen. Würden es die Meisten dabei belassen? Natürlich nicht. Sie würden demjenigen der sie geschlagen hat eine rein hauen.
 
Nein, wenn es Notwehr ist, kommt es im Allgemeinen nicht mal zu einer Verhandlung, sondern die Ermittlungen werden (nach einer anfänglichen Anzeige wegen Körperverletzung, die einfach sein muss, damit ermittelt werden kann, zu der aber auch kein Haftbefehl erwirkt wird) durch die Staatsanwaltschaft eingestellt.
Wenn es zur Haftprüfung kommt, ein Richter beschließt, dass das Freiheitsrecht just eingeschränkt werden muss, dann ist das definitiv nichts, was sich in der Verhandlung als "ganz anders" herausstellt. Dann ist der Anfangsverdacht schon gravierend belegt worden und die Staatsanwaltschaft hat eine zwingende Begründung vorgelegt, die diese Maßnahme rechtfertigt.

Hier geht es also nicht um ein oder zwei Maulschellen. Das sollte man schon mal langsam kapieren.
(Und es ekelt mich schon etwas an, dass du die Schuld trotzdem eher bei dem Opfer und nicht bei den Tätern suchen möchtest.)

Vielleicht ist hier manchen einfach nicht klar, unter welchen Bedingungen überhaupt nur ein Haftbefehl ergehen kann, der dann auch noch vollzogen wird.

Haftbefehl – Wikipedia
Im Fall Koethen gilt:
Der in der Praxis wichtigste Haftbefehl ist der Untersuchungshaftbefehl, dessen Voraussetzungen in den §§ 112 ff. StPO geregelt sind.

Danach kann auch schon vor Abschluss des Hauptverfahrens unter bestimmten Voraussetzungen die Verhaftung des Beschuldigten angeordnet werden. Der Beschuldigte muss einer Straftat dringend verdächtig sein, außerdem muss ein Haftgrund vorliegen.

Haftgründe sind Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder – subsidiär, d. h. wenn keiner der zuerst genannten Haftgründe besteht, Wiederholungsgefahr (vgl. § 112a Abs. 2 StPO).

Schließlich darf ein Haftbefehl auch nicht unverhältnismäßig sein, das heißt, er muss im Verhältnis zu der zu erwartenden Rechtsfolge stehen. Bei bestimmten, schwerwiegenden Straftaten (Mord, Totschlag) erlaubt das Gesetz (§ 112 Abs. 3 StPO) auch ohne Vorliegen eines der vorgenannten Haftgründe die Anordnung von Untersuchungshaft (sogenannte absolute Haftgründe).

Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch entschieden, dass diese Vorschrift so auszulegen ist, dass einer der vorgenannten Haftgründe – in der Regel Fluchtgefahr – zu prüfen ist, wobei eine Vermutung für deren Vorliegen spricht. Kann die Vermutung entkräftet werden, darf auch bei diesen Delikten keine Untersuchungshaft angeordnet werden.

Die Untersuchungshaft darf grundsätzlich nicht länger als sechs Monate bis zur Hauptverhandlung andauern. Länger darf sie nur unter ganz bestimmten (engen) Voraussetzungen fortdauern (§ 121 StPO). Hierüber hat auf jeden Fall das jeweils zuständige Oberlandesgericht zu entscheiden.

Der schriftliche Haftbefehl, der im Ermittlungsverfahren einen Antrag der Staatsanwaltschaft voraussetzt, nach Anklageerhebung vom Gericht auch ohne Antrag erlassen werden kann, hat den Namen des Beschuldigten, die Straftat, derer er dringend verdächtigt wird, den Haftgrund und bei jugendlichen und heranwachsenden Straftätern Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft zu enthalten. Ein bereits erlassener Haftbefehl ist dem Beschuldigten bei der Verhaftung bekannt zu geben. Danach ist er unverzüglich dem Richter vorzuführen, der darüber entscheidet, ob die Voraussetzungen für den Erlass des Haftbefehls weiterhin vorliegen. Wird der Beschuldigte ergriffen, noch bevor ein Haftbefehl erlassen ist, muss er dem zuständigen Richter vorgeführt werden, der die Voraussetzungen für den Erlass sodann prüft. Kommt er zu dem Ergebnis, dass der Verdacht dringend ist und mindestens einer der oben aufgeführten Haftgründe vorliegt, erlässt er Haftbefehl und verkündet ihn anschließend dem Beschuldigten.

Aus den dort beschriebenen Gründen laufen z.B. viele Beschuldigte ohne dringenden (aber trotzdem ermittelten) Tatverdacht völlig unbehelligt durch die Gegend und warten auf ihren Gerichtstermin.
In minderschweren Fällen wird der Haftbefehl auch mal "außer Vollzug" gesetzt, wenn sich die Beschuldigten regelmäßig bei einer Polizeistation melden.

Das ist hier aber alles nicht der Fall. Die Sache wurde einem Richter präsentiert und der hält den dringenden Tatverdacht für gegeben, hat den Freiheitsentzug angeordnet.
Wie eben erklärt: das ist alles andere als ein Selbstläufer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Haftbefehl wurde vor allem wegen Fluchtgefahr erlassen, da es sich um Flüchtlinge handelt.

Es wäre genauso Notwehr möglich. Das wird dann während der Ermittlungen oder dem Gerichtsverfahren geklärt. Das dauert allerdings ein paar Jahre.


Physiologisch völlig falsch. Der körperliche Stress eines 100 Meter Sprints entspricht bei weitem nicht dem während einer Schlägerei. Der Körper kennt keine höhere Anspannung als das Notprogramm (Alarmphase->Adaptationsphase]) bei Gefahr für Leib und Leben. Denn nur dann werden erst die maximalen Prozent Kraft- und Leistungsreserven mobilisiert, an die Sportler liebend gern rankommen würden, es aber nur schwerlich schaffen. Im Allgemeinen benötigt es hierfür in normalen und für das Gehirn nicht als Gefahr zu deutenden Situationen Doping mit Stimulanzien (bspw. Amphetaminen).

Das mit der Gefahr für Leib und Leben ist Quatsch, da er mit keiner Waffe bedroht wurde. Bei einer normalen Prügelei droht keine Lebensgefahr, sonst wären die Schulhöfe seit Jahrzehnten mit Leichen übersät.


(Und Verlinkung auf ZDF-TV-Filme? Realy? Und seien sich noch so toll und informativ... aber ne, echt nicht.)

Vielleicht hättest du dir den einfach ansehen sollen, bevor du urteilst. Dort werden entsprechende rechtliche Fragen aufgeworfen und von Fachleuten beantwortet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es nervt einfach tierisch, dass bestimmte Leute, die so überhaupt keinen Plan von irgendwas haben, sich nicht mal die Mühe machen und ihren Mist anhand von Verlinkungen nachprüfen, bevor sie posten. Nicht mal den Text, den ich extra rüberkopiert habe, wird gelesen.

Nein, es gibt kein "vor allem wegen", es gibt einzig ein "und" respektive "außerdem".
Der Beschuldigte muss einer Straftat dringend verdächtig sein, außerdem muss ein Haftgrund vorliegen.

Wenn kein dringender Tatverdacht oder keine Wiederholungs-/Verdunklungs-/Fluchtgefahr vorliegt, darf kein Haftbefehl zwecks Untersuchungshaft ergehen.
Flüchtling hin oder her: kein dringender Tatverdacht hätte keinen Haftbefehl bedeutet.

Notwehr ist damit ziemlich sicher vom Tisch. Denn wenn die Beweislast einen Haftbefehl rechtfertigt, wird es sehr sehr eng für die Beschuldigten.
 
Klar, hatte Brunner auch, indem er den Tätern hinterher ist und sie stellte, obwohl die Situation sich aufgelöst hatte. Das macht ihn aber nicht zum Täter.
Wollen Linke nicht endlich mal anfangen, sich auf die Seite der Opfer/Toten zu stellen und dafür sorgen, dass (egal wer "anfängt") niemand mehr Konflikte mit Fäusten klären möchte?
Kann man sich darauf einigen, dass auch Opfer (und nicht nur Täter) bis zur Ermittlung des Gegenteils Opfer bleiben und man solche "Vielleicht ist er ja selbst schuld! Vielleicht hat er ja einen dummen Spruch gerissen. Dann müsste man schon mal mit Schlägen und dem eigenen Tod rechnen!"-Hirnfickerei unterlässt?
Geht das?
Den Hinterbliebenen kannst du bestimmt später noch ins Gesicht spucken.

Hab ich das irgendwo behauptet?? Typen wie du werden den Leuten eher ins Gesicht spucken. Genauso wie Opfer gegen ihren Willen von den Nazis in der AFD und bei Pegida instrumentalisiert werden.

Ich habe nur eine weiteren Möglichen Tathergang ins Spiel gebracht. Zu einer guten Ermittlung gehört keine Richtung von vornherein auszuschließen.
 
Nein, wenn es Notwehr ist, kommt es im Allgemeinen nicht mal zu einer Verhandlung, sondern die Ermittlungen werden (nach einer anfänglichen Anzeige wegen Körperverletzung, die einfach sein muss, damit ermittelt werden kann, zu der aber auch kein Haftbefehl erwirkt wird) durch die Staatsanwaltschaft eingestellt.
Wenn es zur Haftprüfung kommt, ein Richter beschließt, dass das Freiheitsrecht just eingeschränkt werden muss, dann ist das definitiv nichts, was sich in der Verhandlung als "ganz anders" herausstellt. Dann ist der Anfangsverdacht schon gravierend belegt worden und die Staatsanwaltschaft hat eine zwingende Begründung vorgelegt, die diese Maßnahme rechtfertigt.

Einfach so eingestellt wird erst einmal nichts von der Staatsanwaltschaft. Dafür muss der Fall schon "klar" sein. Was bei Prügeleien selten der Fall ist, da Diese eine gewisse Eigendynamik entwickeln.

Und wie ich schon sagte, es geht mir um das Allgemeine. Ich hab den Fall noch nicht mal bewertet.

Werde ich auch nicht machen, gerade weil ich weiß, wie leicht es zu Prügeleien kommt.
 
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