Der Asylstreit oder auch der Konflikt der Union

  • Ersteller Ersteller Gast1675120202
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Mann machst du dich lächerlich! Du hast so überhaupt keine Ahnung von Strafrecht/Jura!

Der in Köthen verstorbene 22-Jährige ist nicht durch die Verletzungen infolge eines Streits ums Leben gekommen, sondern starb an einem Herzinfarkt. Dies bestätigte die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost. "Nach dem vorläufigen, mündlich übermittelten Obduktionsergebnis ist der 22-jährige Köthener einem akuten Herzversagen erlegen, das nicht im direkten kausalen Zusammenhang mit den erlittenen Verletzungen steht", heißt es in einer Pressemitteilung.

Wenn es keinen kausalen Zusmmenhang zwischen Todesursache und Verletzung gibt, wie soll dann ein objeltiver Tatabestand erfüllt sein?
Erschließt sich wahrscheinlich nur dir, du Schlauberger!
 
Trotzdem ist dann nicht der objektive Tatbestand erfüllt, denn die Verletzung muss im direkten kausalen Zusammenhang mit der Todesursache stehen!
Noch schwieriger wird es beim subjektiven Tatbestand, der Täter muss zumindestens es billigend in Kauf genommen haben, wie soll das bitte funktionieren, wenn das Opfer z.B. einen Herzfehler hatte, von dem der Täter absolut nichts wußte?

Erst schlau machen, dann schreiben.
Aus der sicht eines objektiven Dritten kann eben Niemand damit rechnen, das ein 22 Jähriger wegen Aufregung an Herzversagen stirbt, das ist außerhalb der Lebenserfahrung, ergo kann er das auch nicht billigend in Kauf genommen haben, wenn es ihm gar nicht bewußt war!
 
Das stimmt. Einen Vorsatz wird es da nicht geben bzw. kann man dem Täter nicht ankreiden. Dann bleibt es eben eine schwere Körperverletzung. Den sollten sie trotzdem nach Hause schicken.
 
Ist doch für ne gute Sache und vielleicht lenkt das auch die Familie des Opfers ein wenig ab.

Irrenhaus...
Das geht auch in die andere Richtung:
Witwe von Daniel H. ueber Nazi-Demos: Nach dem Tod ein Opfer der Rechten - taz.de
Sophia Loesche: Von Rechten instrumentalisiert › ze.tt
[...]
In einem weiteren Schritt sollen daher nun laut der Familie rechtliche Schritte eingeleitet werden. Sie wollen zweifach Anzeige erstatten: einmal gegen den Träger des Plakats, und einmal gegen Lutz Bachmann, der ein Video über seine Facebookseite teilte, in dem die Plakate zu sehen sind. Laut ihres Anwalts gäbe es dafür Erfolgsaussichten, obwohl das Foto während der Suche nach Sophia oft in Medien verwendet wurde. Das Recht auf öffentliche Verwendung ihres Fotos erlosch, als ihre Leiche gefunden und der Verdächtige verhaftet worden war.
[...]
 
Zuletzt bearbeitet:

Heiko Maas und die Sorgen der schweigenden Mehrheit, Kolumne Augstein - SPIEGEL ONLINE

Der mutmaßliche Messerstecher von Chemnitz hätte gar nicht mehr in Deutschland sein dürfen. Seine Abschiebung wurde versäumt. Nicht jedem Geschehen lässt sich vorbeugen. Diesem hier schon. Wer nicht in Deutschland ist, kann hier nicht in Verdacht geraten, jemanden erstochen zu haben. Der Demonstrationspöbel in Chemnitz konnte die Tat nur instrumentalisieren, weil sie sich zur Instrumentalisierung anbietet.

Vielleicht sollte die Politik einfach mal dafür sorgen, dass es weniger Fälle gibt, die man hinterher zur Instrumentalisierung nutzen kann.
 
Vielleicht sollte die Politik einfach mal dafür sorgen, dass es weniger Fälle gibt, die man hinterher zur Instrumentalisierung nutzen kann.
Deine Vorstellung davon ist ja zu genüge bekannt:
Du hast die Überlebenden nicht am Hacken. Schiff versenken, den Rest erledigt das Mittelmeer.
Wenn dann ein Schleuserschiff kommt, es zum Umkehren auffordern. Sollte dem nicht Folge geleistet werden, einen Warnschuss setzten.

Dann Zeit zum Reagieren geben. Sollte dann immer noch nichts passieren, dass Schiff versenken. Sofern es sich unrechtmäßig in Hoheitsgewässern befindet, hast du auch keine rechtlichen Probleme.
:schief:
 
Deine Vorstellung davon ist ja zu genüge bekannt: :schief:

3 Jahre alte Beiträge, die a) aus dem Kontext gezogen worden sind und b) die ich im gleichen Thread später geändert habe und eine andere Alternative (Boote zurück nach Nordafrika eskortieren, Menschen an Land schicken und dann die leeren Boote versenken) genannt habe.

Das soll also dein Argument sein? Großes Kino.
 
Es kann einfach nicht sein, dass man diejenigen, welche hier kriminell werden, nicht abschieben kann/darf, weil sie ja aus angeblich unsicheren Herkunftsländern kommen.
Ein Großteil der Flüchtlinge weiß sich zu benehmen, aber es gibt auch Kriminelle unter ihnen, welche genau wissen das ihnen hier nicht viel passieren kann.
Deutschland läßt sich ausnutzen. Das ist nicht länger hinnehmbar.
 
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Boaaarhhh wie mich gerade das ganze Idioten-Gesocks ankotzt.
Zur Erklärung --> ich wohne bei Köthen und bin dadurch in diversen Facebook-Gruppen Mitglied, in denen es nur um Veranstaltungen etc.pp. geht.
Die ganzen Gruppen werden jetzt geflutet von besorgten Bürgern, welche ja auf keinen Fall in die rechte Ecke gestellt werden wollen z.B.:

Inge S:
1. Zitat: "Die Scheißlügenpresse kotzt mich nur noch an, auf dem Trauermarsch waren vielleicht 2-3 Leute die Nazikram gerufen haben, aber jetzt sollen wir auch Nazis sein..........."
2. Zitat: "Ja Helmuth, die ganzen Kanacken sollen verschwinden........"
3. Zitat: "Früher wären die einfach in der Kammer gelandet......"
4. Zitat: "Da Muss man nur mal richtig aufräumen..............."

SCHÖN Inge, Steve, Raik, Ingo und Helmuth dass ihr glaubt ihr seid keine Nazis.............aber wenn ihr keine Nazis seid, was denn dann? Sprachbehindert, also Tourette Syndrom?
Oder einfach nur bescheuert?:wall:


.....hach und schon geht es mir wieder besser.:)
 
Bist du wieder angefressen, weil man auf die Flecken auf deiner Krawatte im Dackelmuster hingewiesen hat? Eine wirkliche Distanzierung kam deinerseits davon bis heute nicht. Das einzige was geschehen ist, dass du deine Sätze möglichst hübsch verklausulierst, damit dir im Zeifel keiner was ans Zeug flicken kann.

Ich habe im gleichen Thread eine Alternative genannt. Wenn jetzt schon 3 Jahre alte Beiträge als "Argument" herhalten müssen, ist wohl schlecht bestellt um richtige Gegenargumente.

Aber damit es nicht langweilig wird, hier mal News aus dem "bunten" Duisburg.

Schwangere Marcella (17) vom Vater ihres Babys mit Messer

Ergänzung:

Fall Koethen: Einer der beiden tatverdaechtigen Afghanen sollte abgeschoben werden

Ach gucke mal. So unerwartet, so überraschend...

Mal wieder einer, der nicht hätte hier sein dürfen. Damit hätte ja nun wirklich niemand rechenn können...
 
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Mann machst du dich lächerlich! Du hast so überhaupt keine Ahnung von Strafrecht/Jura!



Wenn es keinen kausalen Zusmmenhang zwischen Todesursache und Verletzung gibt, wie soll dann ein objeltiver Tatabestand erfüllt sein?
Erschließt sich wahrscheinlich nur dir, du Schlauberger!

Ich glaube eher, dass du nach der 9. Klasse abgebrochen hast.
Der kausale Zusammenhang zwischen Verletzung und Tod ist nur wichtig für die Einordnung des Delikts. Stehen sie im Zusammenhang, dann ist es Totschlag (bspw an Wunde verblutet). War es zuvor noch geplant oder erfüllt andere Mordmerkmale, ist es Mord.
Ist der Herzkasper Folge der Attacke (also dem Vorgang der Körperverletzung, der Schlägerei), wäre er ohne diesen Angriff nicht ausgelöst worden, dann ist es Körperverletzung mit Todesfolge.

Denn dann ist davon auszugehen, dass der Täter keinen Vorsatz zur Tötung besaß, der Tod des Opfers einem "unglücklichen Zufall" entspricht, der aber unmittelbar mit der Tat zusammenhängt.

Dazu bspw. folgender Fall, in dem Rechtsextreme eine Gruppe Ausländer aufmischen wollten:
Einer der Ausländer floh vor dem drohenden Angriff und trat beim Versuch, in einen Hauseingang zu gelangen, um sich dort vor den Angreifern zu verbergen, eine Glastür ein. Dabei verletzte er sich an der Beinarterie so stark, dass er innerhalb kurzer Zeit verblutete.

Wäre das Opfer demnach nicht vor dem drohenden rassistischen Angriff der Täter geflohen, hätte dessen Tod damit vermieden werden können. So kann die versuchte Körperverletzung als ursächlich für den Tod des Opfers gelten, woraus das Gericht den Schuldspruch wegen “versuchter Körperverletzung mit Todesfolge” gerechtfertigt sah.

Vielleicht solltest du öfter mal das Posten unterlassen, denn du hast echt keine Ahnung von nichts.

/edit

Und deswegen gab es auch die besagten Haftbefehle:
Ein Richter erließ am Sonntagabend Haftbefehl wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge, wie die Polizei mitteilte.
Was daraus im Verfahren gemacht wird, ist aber (auch bereits gesagt) so eine Sache. Wird schon genug Ausreden geben, sie "nicht ganz so hart anzupacken".
 
Zuletzt bearbeitet:
SCHÖN Inge, Steve, Raik, Ingo und Helmuth dass ihr glaubt ihr seid keine Nazis.............aber wenn ihr keine Nazis seid, was denn dann? Sprachbehindert, also Tourette Syndrom?
Oder einfach nur bescheuert?:wall:


.....hach und schon geht es mir wieder besser.:)
Vor allem sind die so doof, dass sie immer noch nicht begriffen haben, das "Kanake" eigentlich kein Schimpfwort ist und ursprünglich übersetzt"Mensch" heisst.:schief:

Taskmanger schrieb:
Wird schon genug Ausreden geben, sie "nicht ganz so hart anzupacken".
Ja, von linken Gutmenschen die solchen Leuten gerne in ihre Pöter kriechen.
 
Ich glaube eher, dass du nach der 9. Klasse abgebrochen hast.
Der kausale Zusammenhang zwischen Verletzung und Tod ist nur wichtig für die Einordnung des Delikts. Stehen sie im Zusammenhang, dann ist es Totschlag (bspw an Wunde verblutet). War es zuvor noch geplant oder erfüllt andere Mordmerkmale, ist es Mord.
Ist der Herzkasper Folge der Attacke (also dem Vorgang der Körperverletzung, der Schlägerei), wäre er ohne diesen Angriff nicht ausgelöst worden, dann ist es Körperverletzung mit Todesfolge.

Denn dann ist davon auszugehen, dass der Täter keinen Vorsatz zur Tötung besaß, der Tod des Opfers einem "unglücklichen Zufall" entspricht, der aber unmittelbar mit der Tat zusammenhängt.

Dazu bspw. folgender Fall, in dem Rechtsextreme eine Gruppe Ausländer aufmischen wollten:


Vielleicht solltest du öfter mal das Posten unterlassen, denn du hast echt keine Ahnung von nichts.

/edit

Und deswegen gab es auch die besagten Haftbefehle:

Was daraus im Verfahren gemacht wird, ist aber (auch bereits gesagt) so eine Sache. Wird schon genug Ausreden geben, sie "nicht ganz so hart anzupacken".

Bravo der Jura Experte, wenn du wüßtest was bei § 227 Körperverletzung mit Todesfolge der spezifische Gefahrzusammenhang ist, würdest du vielleicht weniger deine große Klappe aufreißen und anderen nicht unterstellen keine Ahnung zu haben!
Darüber hinaus würdest nicht noch Lehrfälle hier posten, die den Gefahrenzusammenhang zwischen versuchter Körperverletzung und Todesfolge erfolgreich beschreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe es dir erklärt, ich habe dir einen Präzedenzfall genannt, ich habe dir die Meldung zu den Haftbefehlen verlinkt. Die Richter liegen also scheinbar falsch, das Urteil war falsch, die Haftbefehle sowieso?!
Ja, du hast keine Ahnung.
 
Du armer Kerl, die Haftbefehle sind erlassen worden, bevor ein mündlicher Obduktionsbericht vorlag, der nun nach Spiegel Online ausdrücklich von einer kardiologischen Vorerkrankung spricht, wir werden ja diese Woche sehen, ob die Haftbefehle weiter aufrechterhalten werden!
Bei deinem tollen Präzidensfall, begeht das Opfer eine Handlung, die im direkten Zusammenhang mit der angedrohten Körperverletzung steht und zum Tod des Opfers führt.
Wenn du hier schon die Klappe so weit aufreißt, solltest du die Unterschiede bemerken und abstrahieren können!
 
Zuletzt bearbeitet:
Bleiben wir einfach bei einer schweren Körperverletzung durch Asylbewerber von denen einer abgeschoben werden sollte und bei dem schon ein Strafverfahren wegen Körperverletzung stattgefunden hat.

Fakt ist einfach, das alles ist hochexplosiv und mit jeder Tat wird es schlimmer.
 
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