Der Asylstreit oder auch der Konflikt der Union

  • Ersteller Ersteller Gast1675120202
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Die Abschiebung war aber erst seit dem 6. September.2018 durch die Staatsanwaltschaft freigegeben, wie man den dann bis zum 8. September hätte abschieben sollen, kann wohl keiner erklären!

Koethen: Was passierte am Karlsplatz, wie reagieren Stadt und Rechtsextreme? - SPIEGEL ONLINE

Zu den beiden mutmaßlichen Gewalttätern hieß es, sie seien als unbegleitete Minderjährige nach Deutschland gekommen, mittlerweile aber volljährig, beide hätten einen Aufenthaltstitel.

Einer der beiden hätte in Kürze abgeschoben werden sollen. Das Einverständnis dazu haben die Staatsanwaltschaft erst am 6. September nach Beendigung mehrerer Ermittlungsverfahren erteilt.

Beide haben einen gültigen Aufenthaltstitel, wo hier etwas schiefgelaufen sein soll, oder der Staat versagt hat, kann ich nun absolut nicht sehen, aber wir sind anscheinend über sachliche Fakten weit hinaus und es zählt nur noch die Meinung des Mobs, und das nun ein Genozid an Deutschen durch Ausländer verübt wird!
 
Bleiben wir einfach bei einer schweren Körperverletzung

Brauchen wir nicht. Man denke zum Beispiel einfach an Dominik Brunner, der auch an einem Herzinfarkt starb, nachdem er vermöbelt worden war.
Seine Verletzungen waren nicht die Ursache seines Todes. Sein Herz war zuvor schon vergrößert, die Attacken hatten ihn so gestresst, dass ein Infarkt ausgelöst wurde.
Brunner stieg zusammen mit den Schülern am S-Bahnhof Solln aus. Nach Aussage des Triebfahrzeugführers und der Schüler ist Brunner dann mit erhobenen Fäusten, „tänzelnd, in Boxhaltung“,[6] auf die beiden Angeklagten zugegangen, die den Bahnhof verlassen wollten,[7] und rief dem S-Bahn-Fahrer noch zu, „es passiere jetzt gleich etwas“.[6] Danach hat Brunner einen der Angeklagten mit der Faust ins Gesicht geschlagen.[7] Im Zuge der darauf folgenden Auseinandersetzung stürzte Brunner, die Täter schlugen und traten anschließend weiter auf den am Boden liegenden Brunner ein. Der jüngere der beiden ließ relativ schnell von Brunner ab und versuchte dann, den weiter auf Brunner eintretenden 18-Jährigen von Brunner wegzuziehen.[8] Innerhalb von einer Minute fügten sie ihm so laut Anklage 22 Schläge und Tritte zu.[9] Laut Obduktionsbericht führte keine dieser Verletzungen unmittelbar zum Tod Brunners.[8]

Beide Täter wurden noch am Bahnhof von der Polizei gestellt, die kurz nach dem Halt der S-Bahn eintraf. Sie versuchten zwar zu flüchten, konnten aber die Bahnhofsumzäunung nicht überwinden.[10] Brunner starb laut Obduktionsbericht wenig später im Klinikum Großhadern an einem Herzstillstand aufgrund eines vergrößerten Herzens.[11][12] Die Gerichtsprotokolle übernahmen die Feststellung, dass er nicht an den Verletzungen des Kampfes gestorben war, sondern an einem Herzstillstand.[13] Gegen den dritten beteiligten 17-Jährigen wurde ebenfalls ein Haftbefehl erlassen.
Die Urteile für die Angreifer:
Der inzwischen 19 Jahre alte Haupttäter erhielt wegen Beihilfe zur versuchten räuberischen Erpressung in Tatmehrheit mit Mord eine Jugendstrafe von neun Jahren und zehn Monaten, der 18-jährige Jugendliche wegen versuchter räuberischer Erpressung in Tatmehrheit mit Körperverletzung mit Todesfolge eine Jugendstrafe von sieben Jahren.

Das Urteil kam vor den BGH:
Damit folgte das Gericht weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung kündigte Revision an.[8] Die Revision wurde 2011 vom Bundesgerichtshof abgelehnt, womit die Urteile rechtskräftig geworden sind.[.

Mord wird in Koethen wohl eher nicht infrage kommen (zumindest ist bisher nichts vom Tathergang bekannt, das Richtung Mord deutet), aber Körperverletzung mit Todesfolge ist hier vollkommen richtig anzusetzen.
 
Dir ist einfach nicht zu helfen, wenn du nicht fähig bist zu unterscheiden zwischen: " Laut Obduktionsbericht führte keine dieser Verletzungen unmittelbar zum Tod Brunners" oder "Nach dem vorläufigen, mündlich übermittelten Obduktionsergebnis ist der 22-jährige Köthener einem akuten Herzversagen erlegen, das nicht im direkten kausalen Zusammenhang mit den erlittenen Verletzungen steht"
 
Du rallst einfach nichts:

Brunner:
Die Gerichtsprotokolle übernahmen die Feststellung, dass er nicht an den Verletzungen des Kampfes gestorben war, sondern an einem Herzstillstand.

Koethen:
"Nach dem vorläufigen, mündlich übermittelten Obduktionsergebnis ist der 22-jährige Köthener einem akuten Herzversagen erlegen, das nicht im direkten kausalen Zusammenhang mit den erlittenen Verletzungen steht"
Die Verletzungen haben natürlich keinen Infarkt ausgelöst. Wie auch? Es war die Tat, die ihn (durch den hohen Stresspegel beim Opfer) auslöste (genauso wie bei Brunner).
Aber wie gesagt: es ist nicht an mir, deine (exzessiv zelebrierten) Wissenslücken aufzufüllen. Es reicht vollkommen, dass es die Justiz richtig einordnet (was ja laut Haftbefehl geschehen ist).
 
Du raffst einfach nicht was ein spezifischer Gefahrzusammenhang ist, wenn es eine bestätigte schwere kardiologische Vorerkrankung gab und der Obduktionsbericht davon spricht das es keinen direkten kausalen Zusammenhang mit den erlittenen Verletzungen gibt!
Koethen: Neue Details zur Todesursache des Opfers - und zu den beschuldigten Afghanen | Politik

Wir werden sehen wie lange diese Haftbefehle aufrechterhalten werden!
Genauso wo kommen die Anschuldigungen für eine schwere Körperverletzung her?
Nach dem tödlichen Streit zwischen zwei Männergruppen in Köthen schließen die Ermittler Tritte oder Schläge gegen den Kopf als Todesursache aus. Derartige Verletzungen hätten nicht festgestellt werden können, sagte Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) in Magdeburg. Der 22 Jahre alte Mann sei an akutem Herzversagen gestorben. Eine schwere Vorerkrankung sei bestätigt.
Hört sich so gar nicht nach schwerer Körperverletzung an!
Kommt dann eher eine gefährliche Körperverletzung (wenn ein Gegenstand im Spiel war) oder einfache Körperverletzung in betracht.
 
Sag mal schreib ich Chinesisch? Brunner hatte auch eine kardiologische Vorerkrankung... ein vergrößertes Herz!

Herrschaftszeiten. Das ist einfach nur noch doof.

/afk, ein wenig in ein Kissen beißen

Für die, die noch klare Gedanken fassen können (zusätzlich zu dem oben aus Wiki):
Im Prozess gegen die S-Bahn-Schläger von Solln wurde nun eine überraschende Neuigkeit bekannt: Wie der Münchner Merkur und der Spiegel übereinstimmend berichten, litt Dominik Brunner an einem Herzfehler und starb nach der Prügelattacke am S-Bahnhof München-Solln an einem Herzstillstand.
Brunner-Prozess in Muenchen - Todesursache Herzversagen - Landkreis Muenchen - Sueddeutsche.de

/Feierabend
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein das ist nicht doof, das sind einfach die Fakten, für mich steht noch lange nicht fest, das man den Tätern die Todesfolge auf Grund des spezifischer Gefahrzusammenhang zurechnen kann, bei einer solchen schweren Vorerkrankung und dem expliziten Obduktionsbericht.
Wir werden ja sehen wie es weiter geht und nun beiße mal schön in dein Kissen, die Vorstellung versüßt mir den Tag!
 
Keine schwere Körperverletzung, mein Fehler. Ich werfe dem Staat auch kein Versagen im Einzelfall vor, kein großartiges, denn den einen hätte man ja auch in 2 Tagen festsetzen können.

Aber wie gesagt, das ist hochexplosiv.
 
Darum geht es hier doch gar nicht! NAtürlich gehört er abgeschoben!

Es geht hier wie seit Chemnitz um eine Instrumentalisierung der Toten, auch und hauptsächlich durch die AfD und des braunen Mobs, die von einem bewußten Genozid von Ausländer an Deutschen sprechen und das nicht mehr unter Einzelfälle einordnen.
Es wird eine systhematische Tötungswelle von Ausländern an Deutschen suggeriert.
Das wurde in Köthen auch wieder auf dem Trauermarsch von den Demonstranten skandiert.
Kundgebung von Rechten in Koethen: Kein zweites Chemnitz, vorerst - SPIEGEL ONLINE

Dabei hat es in Deutschland der 70er,80er,90er und auch der Jahrtausenwende wesentlich mehr Tötungsdelikte gegeben als von 2010 bis 2018.
 
Ja ja der Hans Georg rudert mal kräftig zurück, nun ist gar keine Rede mehr von einem gefälschten Video, von Belegen dafür schon zehnmal nicht, jetzt geht es ihm nur noch um die (politische) Bewertung im Kanzleramt und in den Medien, was ihn von seiner Position her, einen feuchten Dreck angeht!
So schnell drehen sich und überholen sich Aussagen und Vermutungen in 3-4 Tagen!
Verfassungsschutz-Chef unter Druck: Maassen erklaert sich, Seehofer wartet ab - SPIEGEL ONLINE

Aber wie schrieb ein Member hier, wenn der Maaßen das in der Öffentlichkeit behauptet, hat er garantiert Beweise dafür, sonst würde er das nicht tun!
Soviel zu den Beweisen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Stress und die körperliche Anstrengung kann das aber ausgelöst haben. Wenn er sich nicht mit dem geschlagen hätte, wäre es vermutlich nicht passiert!

Es hätte genauso bei einem Hundertmeterlauf passieren können.

Die Verletzungen haben natürlich keinen Infarkt ausgelöst. Wie auch? Es war die Tat, die ihn (durch den hohen Stresspegel beim Opfer) auslöste (genauso wie bei Brunner).
Aber wie gesagt: es ist nicht an mir, deine (exzessiv zelebrierten) Wissenslücken aufzufüllen. Es reicht vollkommen, dass es die Justiz richtig einordnet (was ja laut Haftbefehl geschehen ist).

Ich vermute mal bei der Anklage wird es wohl auf fahrlässige Tötung nach §222 StGB hinauslaufen, wenn keine zusätzlichen Belastungsmomente hinzukommen.
Also werden die wohl 2-3 Jahre bekommen, wenn sie Glück haben, bleibt es bei unter zwei Jahren womit Bewährung möglich ist.
§ 222 StGB Fahrlässige Tötung - dejure.org

Anmerkung: Bei der Ermittlung/Anklage wird immer von dem schwersten Delikt ausgegangen, wenn nach dem zu diesem Zeitpunkt vorhanden Informationen zum Tathergang bzw. Motivation mehrere Optimionen möglich sind. Also z.B. Mord statt Totschlag.
Denn zum einen ist es deutlich leichter, die Anklage im Gerichtsverfahren herab, als heraufzustufen, zum anderen ergeben sich damit andere Befugnisse nach der Strafprozessordnung StPO.
Beispielsweise darf eine Telekommunikationsüberwachung bei Mord/Totschlag angeordnet werden, bei Körperverletzung mit (sowie ohne) Todesfolge oder fahrlässiger Tötung aber nicht.
§ 100a StPO Telekommunikationsüberwachung - dejure.org


Der inzwischen 19 Jahre alte Haupttäter erhielt wegen Beihilfe zur versuchten räuberischen Erpressung in Tatmehrheit mit Mord eine Jugendstrafe von neun Jahren und zehn Monaten, der 18-jährige Jugendliche wegen versuchter räuberischer Erpressung in Tatmehrheit mit Körperverletzung mit Todesfolge eine Jugendstrafe von sieben Jahren.
Der Fall Brunner ist nicht direkt zu vergleichen, da dort der geplante Raub die Motivationslage gänzlich verändert. Deshalb auch die Strafen von deutlich über 5 Jahren.
Dazu wurde der ältere auch wegen Mord verurteilt:
§211 StGB schrieb:
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Der Ablauf der Tötung selbst spielt damit keine Rolle mehr.
Heimtücke oder niedrige Beweggründe sind vor Gericht deutlich schwerer nachzuweisen. Gerichtsdrama "Naomis Reise" im Kleinen Fernsehspiel des ZDF: ZDF Presseportal


Es geht hier wie seit Chemnitz um eine Instrumentalisierung der Toten, auch und hauptsächlich durch die AfD und des braunen Mobs, die von einem bewußten Genozid von Ausländer an Deutschen sprechen und das nicht mehr unter Einzelfälle einordnen.

Wobei Haseloff in Sachsen Anhalt die aufmarschierten Rechtsextremen und Nazis auch klar benennt, was Kretschmer in Sachsen bis heute nicht geschafft hat.

Auch aus NRW gibt es klare Aussagen: Laschet kritisiert Seehofer - "Saddam-Hussein-Sprache" | WEB.DE


Edit: Wobei es durchaus auch möglich wäre, dass der 22 jährige aus Köthen die Auseinandersetzung mit den Afghanen selbst angezettelt hat.
https://web.de/magazine/panorama/demo-abend-koethen-verdaechtiger-stand-abschiebung-33158196 schrieb:
Über Details zum Toten hielten sich die Ermittler zurück. Bekannt ist nur: Er war der Bruder eines bekannten Rechtsextremen aus Köthen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es hätte genauso bei einem Hundertmeterlauf passieren können.
Sicher. Bei jeder (größeren) körperlichen Anstrengung.



Ich vermute mal bei der Anklage wird es wohl auf fahrlässige Tötung nach §222 StGB hinauslaufen, wenn keine zusätzlichen Belastungsmomente hinzukommen.
Also werden die wohl 2-3 Jahre bekommen, wenn sie Glück haben, bleibt es bei unter zwei Jahren womit Bewährung möglich ist.
§ 222 StGB Fahrlässige Tötung - dejure.org
Eine von denen ist aber schon mal deswegen auffällig geworden. Glaube kaum das der ne Bewährung kriegt.

Und...
Anmerkung: Bei der Ermittlung/Anklage wird immer von dem schwersten Delikt ausgegangen, wenn nach dem zu diesem Zeitpunkt vorhanden Informationen zum Tathergang bzw. Motivation mehrere Optimionen möglich sind. Also z.B. Mord statt Totschlag.
Denn zum einen ist es deutlich leichter, die Anklage im Gerichtsverfahren herab, als heraufzustufen, zum anderen ergeben sich damit andere Befugnisse nach der Strafprozessordnung StPO.
Beispielsweise darf eine Telekommunikationsüberwachung bei Mord/Totschlag angeordnet werden, bei Körperverletzung mit (sowie ohne) Todesfolge oder fahrlässiger Tötung aber nicht.
§ 100a StPO Telekommunikationsüberwachung - dejure.org
In den Medien wurde gesagt das die Anklage "Körperverletzung mit Todesfolge" ist.
 
Es hätte genauso bei einem Hundertmeterlauf passieren können.
Physiologisch völlig falsch. Der körperliche Stress eines 100 Meter Sprints entspricht bei weitem nicht dem während einer Schlägerei. Der Körper kennt keine höhere Anspannung als das Notprogramm (Alarmphase->Adaptationsphase]) bei Gefahr für Leib und Leben. Denn nur dann werden erst die maximalen Prozent Kraft- und Leistungsreserven mobilisiert, an die Sportler liebend gern rankommen würden, es aber nur schwerlich schaffen. Im Allgemeinen benötigt es hierfür in normalen und für das Gehirn nicht als Gefahr zu deutenden Situationen Doping mit Stimulanzien (bspw. Amphetaminen).
Ich vermute mal bei der Anklage wird es wohl auf fahrlässige Tötung nach §222 StGB hinauslaufen, wenn keine zusätzlichen Belastungsmomente hinzukommen.
Also werden die wohl 2-3 Jahre bekommen, wenn sie Glück haben, bleibt es bei unter zwei Jahren womit Bewährung möglich ist.
§ 222 StGB Fahrlässige Tötung - dejure.org
Nein, wird es nicht, weil die Fahrlässige Tötung die Körperverletzung nicht ahndet. Es müsste also "Körperverletzung in Tatmehrheit mit fahrlässiger Tötung" sein. Das ist aber Quark, denn das entspricht der "Körperverletzung mit Todesfolge".


Der Fall Brunner ist nicht direkt zu vergleichen, da dort der geplante Raub die Motivationslage gänzlich verändert. Deshalb auch die Strafen von deutlich über 5 Jahren.
Dazu wurde der ältere auch wegen Mord verurteilt
Völliger Unsinn. Lest doch endlich mal Verlinkungen, die mache ich nicht zum Spaß. Der Raub war weder geplant, noch betraf er Brunner. Die Beraubten waren die Kinder, die spontan von den Tätern im Zug "abgezogen" werden sollten.
Dafür gab es zusätzlich die Verurteilung wegen "versuchter räuberischer Erpressung".
Die Täter waren schon dabei, den BHf. zu verlassen, als Brunner sie wieder stellte und anfing, in "Boxerpose" um sie herum zu tänzeln (manche meinen gar, er hätte damit die Tat provoziert, sahen aber Staatsanwaltschaft, Landgericht und BGH anders).

Der eine Täter hat den Tod Brunners in Kauf genommen, als er unkontrolliert und schwerlich zu bremsen auf das Opfer eintrat. Er wollte den am Boden liegenden Brunner schlicht töten. Damit handelte er "heimtückisch (Brunner lag am Boden und war wehrlos, er konnte auch nicht davon ausgehen, dass der Täter wegen einer solchen "Lappalie" so skrupellos reagieren würde) und grausam" und bekam die Mordverurteilung.
Der andere Täter bekam "Körperverletzung mit Todesfolge", denn er lies von dem Opfer alsbald ab und versuchte den anderen Täter zu bremsen, was aber nicht sofort gelang.
Damit hatte er eine Körperverletzung begangen, in deren Folge Brunner einen Infarkt erlitt, den er nicht hätte kommen sehen, den er aber durch seine Tat getriggert hatte.
Ihm ist damit kein Vorsatz oder ein Mordmerkmal zu unterstellen.
Genauso sieht es in Koethen aus.
Die Täter wussten, dass sie eine Körperverletzung begehen, konnten den Tod so aber nicht unbedingt absehen, wollten ihn vermutlich auch nicht absichtlich töten oder hatten dies geplant. Sie gingen wohl auch nicht besonders grausam oder heimtückisch vor, sodass es eine Körperverletzung mit Todesfolge ist.

Der Ablauf der Tötung selbst spielt damit keine Rolle mehr.
Heimtücke oder niedrige Beweggründe sind vor Gericht deutlich schwerer nachzuweisen. Gerichtsdrama "Naomis Reise" im Kleinen Fernsehspiel des ZDF: ZDF Presseportal

Das hatte ich durch die "Körperverletzung mit Todesfolge" bereits erklärt. Da vermutlich kein Mordmerkmal oder Vorsatz vorliegt, ist nur interessant, dass das Opfer als Folge der Tat verstorben ist. Es ist unwichtig für "Körperverletzung mit Todesfolge", wie das Opfer gestorben ist, ob es an den Wunden oder an einem durch die Tat induzierten Infarkt (auch mit Vorschädigung des Herzens) erlag.
Wichtig hierfür ist nur der Tod durch die Tat. Wäre das Opfer an den zugefügten Wunden verstorben, wären wir bereits im Totschlag. Denn dann haben die Täter dem Opfer tödliche Wunden zugefügt, die einen Vorsatz schwerlich ausschließen und zu einem entsprechenden Haftbefehl führen.

Zu deiner Anmerkung noch: Das ist nur bedingt richtig, denn es muss sich natürlich in dem erwartbaren Rahmen bewegen. Sonst würde quasi jede Körperverletzung mit Todesfolge zu einem Haftbefehl wegen Mordes führen.
Auch der Anfangsverdacht muss vor Richtern gerechtfertigt werden und kann nicht wahllos gewählt werden.
Ein Richter prüft den Fall und schaut sich an, ob der Vorgang eine Einordnung und eine mögliche Verurteilung nach dem StGB wahrscheinlich macht, der Verdächtige der ausgewiesenen Tat schuldig sein könnte, seine Freiheitsrechte mit dieser Begründung eingeschränkt werden dürfen (Festnahme).
Hier kann schwerlich jemand etwas weit höher ansetzen.
Es ist im Verfahren oder im Laufe der Ermittlungen jedoch durchaus möglich, dass sich die Einschätzung der Tat oder die Beweislast verändert.
Dann muss angepasst werden.


(Und Verlinkung auf ZDF-TV-Filme? Realy? Und seien sich noch so toll und informativ... aber ne, echt nicht.)

Edit: Wobei es durchaus auch möglich wäre, dass der 22 jährige aus Köthen die Auseinandersetzung mit den Afghanen selbst angezettelt hat.

Klar, hatte Brunner auch, indem er den Tätern hinterher ist und sie stellte, obwohl die Situation sich aufgelöst hatte. Das macht ihn aber nicht zum Täter.
Wollen Linke nicht endlich mal anfangen, sich auf die Seite der Opfer/Toten zu stellen und dafür sorgen, dass (egal wer "anfängt") niemand mehr Konflikte mit Fäusten klären möchte?
Kann man sich darauf einigen, dass auch Opfer (und nicht nur Täter) bis zur Ermittlung des Gegenteils Opfer bleiben und man solche "Vielleicht ist er ja selbst schuld! Vielleicht hat er ja einen dummen Spruch gerissen. Dann müsste man schon mal mit Schlägen und dem eigenen Tod rechnen!"-Hirnfickerei unterlässt?
Geht das?
Den Hinterbliebenen kannst du bestimmt später noch ins Gesicht spucken.

Einfach mal das Verfahren abwarten. Erzählt wird nämlich immer viel und das Opfer kann da schwerlich seine Stimme erheben, da tot.
Ob die skizzierten Tathergänge logisch schlüssig sind, wird hoffentlich ein Richter aufdröseln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Physiologisch völlig falsch. Der körperliche Stress eines 100 Meter Sprints entspricht bei weitem nicht dem während einer Schlägerei. Der Körper kennt keine höhere Anspannung als das Notprogramm (Alarmphase->Adaptationsphase]) bei Gefahr für Leib und Leben. Denn nur dann werden erst die maximalen Prozent Kraft- und Leistungsreserven mobilisiert, an die Sportler liebend gern rankommen würden, es aber nur schwerlich schaffen. Im Allgemeinen benötigt es hierfür in normalen und für das Gehirn nicht als Gefahr zu deutenden Situationen Doping mit Stimulanzien (bspw. Amphetaminen).

Also ich hatte bis jetzt bei einer normalen Prügelei noch keine Angst um mein Leib und Leben (Todesangst), insoweit ist deine Ausführung wie der Körper auf Todesangst reagiert richtig, ob diese bei diesem Vorfall in Köthen beim Ofper vorlag eine wilde Spekulation! Darüber hinaus weißt du auch nichts über die schwere kardiologische Vorerkrankung und wie sie sich auf welchen Stress oder körperliche Anstrengung auch immer auswirkt.
 
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Alles ist Spekulation. Es kann ihm auch Thor persönlich einen Blitz in seinen Hormonhaushalt geschickt haben.
Es geht um Wahrscheinlichkeit und es ist absolut wahrscheinlich, dass jemand, der sich in einem aufwühlenden Streit um eine Schwangerschaft (?! so zumindest mein letzter Stand) mit mehreren Afghanen, zu dem dann noch 2 weitere unbeteiligte Jugendliche stoßen, weil es so heiß her geht und plötzlich die Fäuste fliegen...
Allein bei der Vorstellung schießt so manchem schon genug Adrenalin in den Körper, dass die Knie zittern.

Wenn du während einer Prügelei lässig und unaufgeregt bist, dein Gehirn dich, deinen Körper/dein Leben nicht bedroht sieht, dann ist das eine doch eher seltene Eigenschaft, die auch durch Gewöhnung an solche Konflikte nur schwer anzutrainieren ist.
Dann hast du glückliche Gene und solltest dich bei der Polizei bewerben.

Aber du machst auf mich doch eher den Eindruck, als würdest du eher leicht in Rage geraten, doch eher Spielball deiner Körperchemie sein. Von daher... vielleicht doch noch mal das Selbstbild mit der Realität abgleichen.

/afk arbeiten
 
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