Es hätte genauso bei einem Hundertmeterlauf passieren können.
Physiologisch völlig falsch. Der körperliche Stress eines 100 Meter Sprints entspricht bei weitem nicht dem während einer Schlägerei. Der Körper kennt keine höhere Anspannung als das Notprogramm (
Alarmphase->Adaptationsphase]) bei Gefahr für Leib und Leben. Denn nur dann werden erst die maximalen Prozent Kraft- und Leistungsreserven mobilisiert, an die Sportler liebend gern rankommen würden, es aber nur schwerlich schaffen. Im Allgemeinen benötigt es hierfür in normalen und für das Gehirn nicht als Gefahr zu deutenden Situationen Doping mit Stimulanzien (bspw. Amphetaminen).
Ich vermute mal bei der Anklage wird es wohl auf fahrlässige Tötung nach §222 StGB hinauslaufen, wenn keine zusätzlichen Belastungsmomente hinzukommen.
Also werden die wohl 2-3 Jahre bekommen, wenn sie Glück haben, bleibt es bei unter zwei Jahren womit Bewährung möglich ist.
§ 222 StGB Fahrlässige Tötung - dejure.org
Nein, wird es nicht, weil die Fahrlässige Tötung die Körperverletzung nicht ahndet. Es müsste also "Körperverletzung in Tatmehrheit mit fahrlässiger Tötung" sein. Das ist aber Quark, denn das entspricht der "Körperverletzung mit Todesfolge".
Der Fall Brunner ist nicht direkt zu vergleichen, da dort der geplante Raub die Motivationslage gänzlich verändert. Deshalb auch die Strafen von deutlich über 5 Jahren.
Dazu wurde der ältere auch wegen Mord verurteilt
Völliger Unsinn. Lest doch endlich mal Verlinkungen, die mache ich nicht zum Spaß. Der Raub war weder geplant, noch betraf er Brunner. Die Beraubten waren die Kinder, die spontan von den Tätern im Zug "abgezogen" werden sollten.
Dafür gab es zusätzlich die Verurteilung wegen "versuchter räuberischer Erpressung".
Die Täter waren schon dabei, den BHf. zu verlassen, als Brunner sie wieder stellte und anfing, in "Boxerpose" um sie herum zu tänzeln (manche meinen gar, er hätte damit die Tat provoziert, sahen aber Staatsanwaltschaft, Landgericht und BGH anders).
Der eine Täter hat den Tod Brunners in Kauf genommen, als er unkontrolliert und schwerlich zu bremsen auf das Opfer eintrat. Er wollte den am Boden liegenden Brunner schlicht töten. Damit handelte er "heimtückisch (Brunner lag am Boden und war wehrlos, er konnte auch nicht davon ausgehen, dass der Täter wegen einer solchen "Lappalie" so skrupellos reagieren würde) und grausam" und bekam die Mordverurteilung.
Der andere Täter bekam "Körperverletzung mit Todesfolge", denn er lies von dem Opfer alsbald ab und versuchte den anderen Täter zu bremsen, was aber nicht sofort gelang.
Damit hatte er eine Körperverletzung begangen, in deren Folge Brunner einen Infarkt erlitt, den er nicht hätte kommen sehen, den er aber durch seine Tat getriggert hatte.
Ihm ist damit kein Vorsatz oder ein Mordmerkmal zu unterstellen.
Genauso sieht es in Koethen aus.
Die Täter wussten, dass sie eine Körperverletzung begehen, konnten den Tod so aber nicht unbedingt absehen, wollten ihn vermutlich auch nicht absichtlich töten oder hatten dies geplant. Sie gingen wohl auch nicht besonders grausam oder heimtückisch vor, sodass es eine Körperverletzung mit Todesfolge ist.
Der Ablauf der Tötung selbst spielt damit keine Rolle mehr.
Heimtücke oder niedrige Beweggründe sind vor Gericht deutlich schwerer nachzuweisen.
Gerichtsdrama "Naomis Reise" im Kleinen Fernsehspiel des ZDF: ZDF Presseportal
Das hatte ich durch die "Körperverletzung mit Todesfolge" bereits erklärt. Da vermutlich kein Mordmerkmal oder Vorsatz vorliegt, ist nur interessant, dass das Opfer als Folge der Tat verstorben ist. Es ist unwichtig für "Körperverletzung mit Todesfolge", wie das Opfer gestorben ist, ob es an den Wunden oder an einem durch die Tat induzierten Infarkt (auch mit Vorschädigung des Herzens) erlag.
Wichtig hierfür ist nur der Tod durch die Tat. Wäre das Opfer an den zugefügten Wunden verstorben, wären wir bereits im Totschlag. Denn dann haben die Täter dem Opfer tödliche Wunden zugefügt, die einen Vorsatz schwerlich ausschließen und zu einem entsprechenden Haftbefehl führen.
Zu deiner Anmerkung noch: Das ist nur bedingt richtig, denn es muss sich natürlich in dem erwartbaren Rahmen bewegen. Sonst würde quasi jede Körperverletzung mit Todesfolge zu einem Haftbefehl wegen Mordes führen.
Auch der Anfangsverdacht muss vor Richtern gerechtfertigt werden und kann nicht wahllos gewählt werden.
Ein Richter prüft den Fall und schaut sich an, ob der Vorgang eine Einordnung und eine mögliche Verurteilung nach dem StGB wahrscheinlich macht, der Verdächtige der ausgewiesenen Tat schuldig sein könnte, seine Freiheitsrechte mit dieser Begründung eingeschränkt werden dürfen (Festnahme).
Hier kann schwerlich jemand etwas weit höher ansetzen.
Es ist im Verfahren oder im Laufe der Ermittlungen jedoch durchaus möglich, dass sich die Einschätzung der Tat oder die Beweislast verändert.
Dann muss angepasst werden.
(Und Verlinkung auf ZDF-TV-Filme? Realy? Und seien sich noch so toll und informativ... aber ne, echt nicht.)
Edit: Wobei es durchaus auch möglich wäre, dass der 22 jährige aus Köthen die Auseinandersetzung mit den Afghanen selbst angezettelt hat.
Klar, hatte Brunner auch, indem er den Tätern hinterher ist und sie stellte, obwohl die Situation sich aufgelöst hatte. Das macht ihn aber nicht zum Täter.
Wollen Linke nicht endlich mal anfangen, sich auf die Seite der Opfer/Toten zu stellen und dafür sorgen, dass (egal wer "anfängt") niemand mehr Konflikte mit Fäusten klären möchte?
Kann man sich darauf einigen, dass auch Opfer (und nicht nur Täter) bis zur Ermittlung des Gegenteils Opfer bleiben und man solche "Vielleicht ist er ja selbst schuld! Vielleicht hat er ja einen dummen Spruch gerissen. Dann müsste man schon mal mit Schlägen und dem eigenen Tod rechnen!"-Hirnfickerei unterlässt?
Geht das?
Den Hinterbliebenen kannst du bestimmt später noch ins Gesicht spucken.
Einfach mal das Verfahren abwarten. Erzählt wird nämlich immer viel und das Opfer kann da schwerlich seine Stimme erheben, da tot.
Ob die skizzierten Tathergänge logisch schlüssig sind, wird hoffentlich ein Richter aufdröseln.