Mann machst du dich lächerlich! Du hast so überhaupt keine Ahnung von Strafrecht/Jura!
Wenn es keinen kausalen Zusmmenhang zwischen Todesursache und Verletzung gibt, wie soll dann ein objeltiver Tatabestand erfüllt sein?
Erschließt sich wahrscheinlich nur dir, du Schlauberger!
Der in Köthen verstorbene 22-Jährige ist nicht durch die Verletzungen infolge eines Streits ums Leben gekommen, sondern starb an einem Herzinfarkt. Dies bestätigte die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost. "Nach dem vorläufigen, mündlich übermittelten Obduktionsergebnis ist der 22-jährige Köthener einem akuten Herzversagen erlegen, das nicht im direkten kausalen Zusammenhang mit den erlittenen Verletzungen steht", heißt es in einer Pressemitteilung.
Wenn es keinen kausalen Zusmmenhang zwischen Todesursache und Verletzung gibt, wie soll dann ein objeltiver Tatabestand erfüllt sein?
Erschließt sich wahrscheinlich nur dir, du Schlauberger!


