Ein Führerscheinentzug wegen Geschwindigkeit ist möglich, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 20 km/h überschritten wurde, innerorts oder außerorts. Bei Überschreitung um mehr als 26 km/h, vor allem bei Wiederholungstätern (zweimal innerhalb eines Jahres), wird ein Fahrverbot verhängt. Ein Führerscheinentzug kann auch drohen, wenn die Polizei feststellt, dass ein Fahrer unbelehrbar ist.
Fahrverbot und Führerscheinentzug bei Geschwindigkeitsüberschreitung:
- Einmonatiges Fahrverbot: Innerorts ab 31 km/h zu schnell, außerorts ab 41 km/h.
- Zweimonatiges Fahrverbot: Innerorts ab 51 km/h zu schnell, außerorts ab 61 km/h.
- Drei Monate Fahrverbot: Innerorts ab 61 km/h zu schnell, außerorts ab 71 km/h.
- Wiederholungstäter: Ab 26 km/h zu schnell innerhalb eines Jahres zweimal, kann ein Fahrverbot verhängt werden.
- Führerscheinentzug: Bei wiederholten, schweren Geschwindigkeitsüberschreitungen, kann ein Führerscheinentzug drohen.
- Probezeit: In der Probezeit (2 Jahre) können schon geringere Überschreitungen (über 20 km/h) zu einem Führerscheinentzug führen.
Anmerkungen:
- Die genauen Grenzwerte können je nach Fahrzeugart (Pkw, Lkw, Kfz mit Anhänger) und den Umständen variieren.
- Auch andere Verstöße (z.B. Rotlichtverstöße, Handynutzung) können zu einem Führerscheinentzug führen.
- Die Fahrerlaubnis kann auch auf Lebenszeit entzogen werden, bei wiederholten schweren Vergehen.