Copyright-Trolle stellten Filme ins Netz, um die Downloader zu verklagen

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In Taiwan werden fünf Männer angeklagt, weil sie Filme über BitTorrent hochgeladen und anschließend die Downloader verklagt haben. Dabei tarnten sich die Copyright-Trolle als Unternehmen zur Urheberrechtsberatung.

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Aber die Masche ist schon geil.

Man selbst stellt illegale Inhalte ins Netz und ermutigt dann Andere, diese zu nutzen um sie dann für die Nutzung deiner illegalen Inhalte, zu verklagen.

Kannste dir nicht ausdenken :fresse:
(okay, 5 Männer anscheinend schon)
 
Eigentlich eine geniale Methode. Allerdings kann man sich nur an den Kopf packen, wenn man ohne zumindest ein VPN zu nutzen P2P Netzwerke nutzt um Raubkopien hoch oder herunterzuladen.
 
Wer benutzt denn bitte in Zeiten von one-klick-Hostern noch Peer2Peer Netzwerk für so was?
Internet ist "Neuland" für die?
Rein technisch betrachtet:

Ob man P2P über VPN oder OCH mit Premium-Account nutzt, nimmt sich nichts, weder von der Geschwindigkeit noch von den Kosten her.

Wer gar nichts investieren (und/oder damit eine Datenspur hinterlassen) will, nutzt den freien Zugriff von OCHs und investiert etwas Geduld, oder betreibt P2P mit einem Leecher-Client.

Beide Varianten haben Vor- und Nachteile und in beiden Varianten erwischt es lediglich die Ahnungslosen.
 
Ich möchte anmerken, dass etwas ähnliches bereits seit Zeiten von Kazaa betrieben wird. Rechteinhaber tun es zwar nicht selbst, arbeiten aber mit spezialisierten Kanzleien und diese Arbeiten mit freiberuflichen Detektiven. Letztere laden die Dateien selbst hoch oder hängen sich an die p2p Verbindung und zeichnen auf welche IPs von ihnen gedownloadet haben. Die Liste geht an die Kanzlei; diese besorgt sich die Identität und schickt die Erpresserbriefe mit einem horrenden Schlichtungsangebot.
 
Ok, Honeypots sind ja jetzt wirklich nix neues - aber dass sie jemand aufstellt der nicht Rechteverfolger ist ist doch neu^^
Ich möchte anmerken, dass etwas ähnliches bereits seit Zeiten von Kazaa betrieben wird. Rechteinhaber tun es zwar nicht selbst, arbeiten aber mit spezialisierten Kanzleien und diese Arbeiten mit freiberuflichen Detektiven. Letztere laden die Dateien selbst hoch oder hängen sich an die p2p Verbindung und zeichnen auf welche IPs von ihnen gedownloadet haben. Die Liste geht an die Kanzlei; diese besorgt sich die Identität und schickt die Erpresserbriefe mit einem horrenden Schlichtungsangebot.
Was ich mich aber grad frage ist, wie sowas überhaupt legal sein kann. Soviel ich weiß können Beweise, welche dadurch gesammelt wurden, dass die Polizei quasi das Begehen der Straftat eingeleitet hat (z.B. durch Anstiftung zur Straftat seitens verdeckter Ermittler) nicht vor Gericht genutzt werden. Wenn nun Unternehmen / Rechteinhaber selber die Torrents hochladen und seeden, würde man meinen, dass dies genau so einen Fall darstellt. Man könnte sogar soweit gehen und sagen, sie wollen ihre Inhalte auf diese Weise verbreiten, denn sonst hätten sies nicht hochgeladen, sprich das Herunterladen von diesem Torrent wird automatisch legal.

Honeypots sind ja eigentlich dafür gedacht, Angriffe umzuleiten. Bei Torrents wird nicht angegriffen, sondern etwas genutzt, was durch andere angeboten wird. Wenn sich ein durch die Rechteinhaber beauftragtes Unternehmen in bestehende Torrents einlinkt anstatt sie selbst anzubieten, wäre das was anderes.
 
ich mich aber grad frage ist, wie sowas überhaupt legal sein kann. Soviel ich weiß können Beweise, welche dadurch gesammelt wurden, dass die Polizei quasi das Begehen der Straftat eingeleitet hat (z.B. durch Anstiftung zur Straftat seitens verdeckter Ermittler) nicht vor Gericht genutzt werden. Wenn
Es geht ja nix vor Gericht. Irgendwelche Abmahnanwälte hauen Serienbriefe raus mit Schadensersatzforderungen und ein Großteil der Leute zahlts. Die Art der Beweissicherung usw. mag zweifelhaft sein - in der Praxis interessiert das bei solchen Dingen aber einfach keine Sau.
 
Letztere laden die Dateien selbst hoch oder hängen sich an die p2p Verbindung und zeichnen auf welche IPs von ihnen gedownloadet haben.
Kleine Korrektur: Es wird aufgezeichnet, dass über die betreffende Verbindung Teile der Datei hochgeladen wurden. Denn damit kann man den Punkt der Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials und eine Fantasie-Schadenssumme geltend machen.

Der reine Download interessiert Abmahnkanzleien nicht, da der digital "nachweisbare" Schadenswert lediglich dem Kaufpreis einer Kopie entspräche. Diesen abzumahnen oder einzuklagen brächte denen nichts.
 
Bin ich froh leb ich in nem Land wo das nicht verboten ist :D Alles was ich im Internet finde darf ich im Grunde auch runter laden. :D
Ausnahmen gibts da ganz weniger, nur wenn das Material selber illegal ist.
 
Diese Honeypots sind aber in Deutschland auch nicht ganz unbekannt. Offiziell läuft das Logging ja so ab: Die Ermittlungsfirmen durchsuchen die Tauschbörsen nach dem betreffenden Werk, laden es dann testweise 1x runter, um die Authentizität zu prüfen und beginnen dann mit dem Logging der Uploader. Dann gehen die Ip-Adressen zum Anwalt, der einen Auskunftsbeschluß bei Gericht erwirkt, um die Adressen der Anschlußinhaber zu erfahren, die dann abgemahnt werden.
Die Praxis sieht aber so aus, dass öfters auch User abgemahnt werden, obwohl das Werk erst wenige Minuten online war. In dieser Zeit kann gar kein Testdownload stattgefunden haben, was auch unnötig ist, wenn die Ermittlungsfirma selbst diejenige ist, die das Werk überhaupt erst angeboten hat.
Woher ich das weiß ? Weil ich es vor vielen Jahren selbst erlebt habe. Da sollte am betreffenden Tag das neue Album einer amerikanischen Band auftauchen. Um Punkt mitternacht stellte ein einzelner Seeder (Anbieter) das Werk tatsächlich bei torrent.to ein. Also startete ich den Download. Wenige Wochen später bekam ich eine Abmahnung von der Hamburger Abmahnkanzlei Rasch. Vorgeworfen wurde mir die Verbreitung des betreffenden Werkes und geloggt wurde ich um 00:06...also nur 6min nachdem es online gestellt wurde. In dieser Zeit kann keinesfalls ein Testdownload vom Seeder zwecks Prüfung vorgenommen worden sein, so dass der Verdacht mehr als nahe liegt, dass es die Loggingfirma selbst war, die das Werk überhaupt erst online gestellt hat. Dann wäre die Prüfung ja überflüssig,da sie wussten was drin ist. Natürlich entschuldigt das nicht das Weiterverbreiten, aber rechtlich wäre es m.E. trotzdem Anstiftung zu einer Straftat, wenn Rechteinhaber quasi einen solchen Honeypot aufstellen.

Übrigens: Auch Benutzer von sogenannten Leechermods (=modifizierte Programmversionen, die nur down- aber nicht uploaden können) sind nicht sicher. Denn die Abmahner wissen, dass die deutsche Justiz für die technischen Details unempfänglich ist und ungeprüft glaubt, dass zwingend mit jedem Download auch ein Upload einhergehen müsse. Ironischerweise behaupten die Loggingfirmen aber, dass es prinzipbedingt keine Leechermods geben könne, ihre Ermittlungssoftware dies aber trotzdem könne. Ja...was denn nun ? Wenn die Ermittlungssoftware keinen Upload machen kann, wie kam dann damals der Fall Guardaley vs. Ipoque zustande, wo eine Ermittlungsfirma die andere beim Upload erwischt hat ?
Kleine Korrektur: Es wird aufgezeichnet, dass über die betreffende Verbindung Teile der Datei hochgeladen wurden. Denn damit kann man den Punkt der Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials und eine Fantasie-Schadenssumme geltend machen.
Naja...schön wärs ja. In der Praxis wurden in der Vergangenheit auch Nutzer von sogenannten Leechermods abgemahnt (das sind Filesharingprogramme, die nur down- aber nicht uploaden können). Bei denen wurde einfach aus dem Umstand, dass sie das Werk von einer Loggingfirma runtergeladen haben, drauf geschlossen, dass sie es auch gleichzeitig angeboten haben müssen,weil das ein Grundprinzip im Filesharing sei. Und mit solchen Thesen kommen die Herrschaften Abmahner bei der überalterten deutschen Justiz tatsächlich durch.
Es geht ja nix vor Gericht. Irgendwelche Abmahnanwälte hauen Serienbriefe raus mit Schadensersatzforderungen und ein Großteil der Leute zahlts. Die Art der Beweissicherung usw. mag zweifelhaft sein - in der Praxis interessiert das bei solchen Dingen aber einfach keine Sau.
So pauschal kann man das nicht sagen. Die in dem Bereich noch sehr aktive Kanzlei WaldorfFrommer verklagt tatsächlich User und zieht die Sache auch bis vor Gericht durch. Die diversen anderen Abmahner auf dem Markt sind hingegen weitaus harmloser.
 
Zuletzt bearbeitet:
So pauschal kann man das nicht sagen. Die in dem Bereich noch sehr aktive Kanzlei WaldorfFrommer verklagt tatsächlich User und zieht die Sache auch bis vor Gericht durch.
Durchziehen kann sies aber nur dann, wenn der Beschuldigte es auch auf die harte Tour durchzieht - wenn einfach gezahlt wird oder als nächster Schritt außergerichtlich geeinigt wird wars das ja. Ich schätze (ohne Daten zu haben), dass <1% solcher Fälle tatsächlich zu einer echten Verhandlung kommen.
 
Erinnert sich ausser mir jemand an Grafenreuth mit seinen Tanja-Briefen?
Da lag für mich der Ursprung des ganzen.

Bekannt wurde Gravenreuth, als einer seiner Testbesteller Ende 1992 auf verdächtig erscheinende Kleinanzeigen in Computerzeitschriften, in denen überwiegend Privatleute inserierten, die sogenannten „Tanja-Briefe“ (unter dem Pseudonym „Tanja Nolte-Berndel“ und einigen weiteren weiblichen Pseudonymen wie Tamara) versandte.[9][10] Teilweise war diesen Briefen sogar ein Foto (aus einer Bildagentur) der vermeintlich 15-jährigen Schreiberin beigelegt. Das vorgeblich minderjährige Mädchen schrieb die Zielperson mit folgendem Inhalt an: Ihr seien neue Spiele auch zu teuer, weshalb sie Tauschpartner suche. Man solle ihr eine Liste der zu tauschenden Software schicken, sie würde dann ihre schicken und mitteilen, welche Spiele sie abzugeben hätte. Falls ein so Angeschriebener auf die Bitte um Software-Tausch der angeblichen Jugendlichen einging, wurde dieser bei entsprechender Beantwortung wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht abgemahnt, gegebenenfalls auch angezeigt. Auch führten einige Fälle zu Hausdurchsuchungen. Von Kritikern wurde Gravenreuth vorgeworfen, dass er die Abgemahnten zu den Straftaten selbst aufgefordert habe; dieser Vorwurf wurde jedoch von den Gerichten nicht bestätigt. Auch folgte das Gericht nicht den Beklagtenanwälten, welche argumentierten, dass es nicht tatsächlich zum Raubkopieren gekommen war und dass Freiherr von Gravenreuth gar nicht wissen konnte, ob nicht erlaubterweise Originalspiele getauscht werden sollten.
 
Naja...schön wärs ja. In der Praxis wurden in der Vergangenheit auch Nutzer von sogenannten Leechermods abgemahnt (das sind Filesharingprogramme, die nur down- aber nicht uploaden können). Bei denen wurde einfach aus dem Umstand, dass sie das Werk von einer Loggingfirma runtergeladen haben, drauf geschlossen, dass sie es auch gleichzeitig angeboten haben müssen,weil das ein Grundprinzip im Filesharing sei. Und mit solchen Thesen kommen die Herrschaften Abmahner bei der überalterten deutschen Justiz tatsächlich durch.
Die Frage ist, ob man mit so einem wilden Versuch initial überhaupt beim Abgemahnten durchkommt.
Der in aller Regel informierte Nutzer von Leecher-Mods weiß ganz genau, dass der im Abmahnschreiben formulierte Vorwurf kompletter Bogus ist. Was die Kanzlei bzw. deren Logging-Dienstleister für Schlüsse gezogen hat, muss ihn nicht interessieren - da er definitiv nichts hochgeladen hat, kann er gar nicht schriftlich erklären, ein Hochladen künftig zu unterlassen.

Auch vor ausgesucht nicht technikaffinen bundesdeutschen Gerichten muss mindestens irgend ein Upload nachgewiesen werden. Eine Mutmaßung kann die Klägerin zwar darlegen, jedoch ist die aktive Begründung der beklagten Partei, dass man einen Leecher-Mod explizit dafür verwendet, eben nichts hochzuladen, schwer wegzuargumentieren.

So pauschal kann man das nicht sagen. Die in dem Bereich noch sehr aktive Kanzlei WaldorfFrommer verklagt tatsächlich User und zieht die Sache auch bis vor Gericht durch. Die diversen anderen Abmahner auf dem Markt sind hingegen weitaus harmloser.
Hier wären Zahlen interessant, wie oft die Kanzlei tatsächlich vor Gericht zieht - und vor allem, wie oft sie Recht bekommt.
 
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