Caseking warte seit dem 17 Dezember 2013 auf Umtausch

Floodsy

Schraubenverwechsler(in)
Am 17.Dezember 2013 habe ich ein Motherboard wegen Schaden am Audiochip zurückgeschickt.Warte bis heute auf Umtausch oder Geld zurück.
Nach erneuter Anfrage wurde mir mitgeteilt, es wird sich umgehend darum gekümmert.
Leider nix passiert.Auch wenn Feiertage dazwischen liegen, 6Wochen reichen doch wohl dicke aus, um ein Board umzutauschen.
Elektronik werde ich bei Caseking in Zukunft nicht mehr kaufen.
 
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Kommt drauf an, ob Caseking es lagernd hat oder ob man es zum Hersteller zwecks Instandsetzung schicken muss. Sofern es verfügbar ( lagernd ) ist, könnte Caseking dir auf KULANZ ein Board als Vorabaustausch zukommen lassen.

Wenn kein Board lagernd verfügbar ist, wird das Board zum Hersteller geschickt, das kann schon einmal 2-3 Monate dauern.

Geld zurück gibts eigentlich nur, innerhalb der 14 Tage Widerruf, sonst auch nur auf Kulanz, es sei denn, dein Board wird nicht mehr hergestellt, dann muss Caseking dir ein gleichwertiges Board anbieten, oder du bekommst dein Geld zurück.

Bei Alternate habe ich auch 4 Wochen auf ein Austausch (!) gewartet, mehr als arbeiten können die Leute ja auch nicht.

Mein Tip: Anrufen, noch einmal nachfragen, wie der Stand der Dinge ist und dann Guter Dinge sein :daumen:
 
Das muss so nicht stimmen. Wenn's in den ersten 6 Monaten ab Kaufdatum passiert ist, kommt nicht die Herstellergarantie sondern die Gewährleistung seitens Caseking zum tragen. Caseking würde es sich dann (wie viele andere auch) einfach machen und macht 'nen Garantiefall draus.

Gewährleistung
 
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Ja der "Witz ist und war",ich habe das neue Board, Asus m5a97 evo r2.0 am 27.Nov bestellt und ein paar Tage später bekommen .Habe den Rechner komplett neu aufgebaut und für Audio Recording meine Focusrite USB benutzt, als ich am 17.Dez feststellte, der Audiochip funktioniert nicht , war es für den " 14 Tage Frist Geldzurück sonst muss ich kotzen" Termin schon zu spät. Jetzt warte ich.
Trotz telefonischer Rückfrage in der Reklamation vor drei Tagen und das Versprechen der Sache nachzugehen und sich bei mir zu melden, ist bis jetzt nichts geschehen.
Äusserst trostlos.
 
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Hallo Leute,

zunächst würde ich Floodsy mal bitten mir per PM seine Kundendaten zukommen zu lassen und dann werde ich mich tatsächlich sofort darum kümmern.

Die 6-Monate-Frist bei der Gewährleistung besagt lediglich, dass der Käufer innerhalb der Frist uns gegenüber nicht nachweisen muss, dass der Schaden schon im Keim beim Kauf (Gefahrübergang) vorhanden war und wir die Retoure daher direkt als Gewährleistungsfall anerkennen. In der Regel muss der Kunde bei uns so etwas aber auch nach den 6 Monaten nicht nachweisen und wir sind da locker.

Die Vorgehensweise bei einer RMA ist bei allen Händlern gleich und die Ware wird bei komplexen Schadensfällen, die wir nicht selber beheben oder direkt verifizieren können an den Hersteller zur Reparatur weiter geleitet. Auf die Bearbeitungsgeschwindigkeit der jeweiligen Hersteller haben wir leider keinen Einfluss und daher möchte ich mich für die lange Wartezeit schon einmal entschuldigen.

Wenn ich die Kundendaten habe, werde ich mich sofort über den Verbleib erkundigen und dann melden, so dass die Sache schon möglichst bald ein Ende hat.

Liebe Grüße,
Mike
 
Na das passt ja wie die Faust auf's Auge! Folgender Beitrag von pcgamehardware ("Die Abzocke mit der RMA: Warum Einzel- und Internet-Händler lieber alles auf Garantie machen!" - Ein Kommentar von Clemens Gäfgen) beschreibt das Problem bei der oben genannten Vorgehensweise bestens.

Die Tatsache, dass caseking in den ersten 6 Monaten nach Kaufdatum überhaupt überhaupt eine RMA beim Hersteller auslöst kann nicht wirklich als "Service" bezeichnet werden.

Ich kann Caseking-Mike und allen anderen, die das Thema hier verfolgen, nur raten sich tatsächlich mal den obigen link zu Gemüte zu führen. Was Caseking-Mike geschrieben hat ist nämlich nur die halbe Wahrheit.
 
@zxays:

Die in dem Beitrag beschriebenen Problemfälle sind sehr extrem und haben erstens mit dem hier vorliegenden Fall direkt nichts zu tun und sind zweitens auch juristisch nicht inkorrekt, da der Autor geschickt bestimmte Dinge weg gelassen hat. Aus genau diesem Grund hat PCGH wohl auch drunter geschrieben, dass es sich dabei um eine subjektive Meinung des Autors handelt, die nicht notwendigerweise mit der Meinung der Redaktion übereinstimmt.

In dem Post wird zum einen Verschwiegen, dass der Händler gemäß § 439 BGB Absatz 3 das Recht hat die vom Kunden geforderte Art der Nacherfüllung zu verweigern. Wir sind also durchaus berechtigt die Ware zur Reparatur einzuschicken. Zweitens wird im Gesetz von einer "angemessenen" Frist gesprochen, die nach gängiger juristischer Meinung niemals bei nur einer Woche liegen kann. Auch das wird in dem Artikel falsch dargestellt. Weiterhin ist die Prüfung einiger Hardware-Komponenten schlicht nicht in dem Umfang möglich, so dass wir dafür den Hersteller benötigen, da wir kein Halbleiterwerk sind. Häufig sind Artikel auch nicht mehr verfügbar und falls es dann zu einer Gutschrift kommt ist diese in der Regel mehr als angemessen. Wir knausern also auch nicht mit "Zeitwert" rum, sonst wären unsere Support-Foren auch voll von unzufriedenen Kunden diesbezüglich. Drittens werden wir keine "refurbished" Modelle bei einem Austausch verschicken, wer weiß woher der Autor des Beitrags so etwas hat, nicht von uns jedenfalls.

@floodsy:
Du kannst mir hier im Forum eine PM schreiben, aber ich glaub das hast du auch gerade gemacht.
 
In dem Post wird zum einen Verschwiegen, dass der Händler gemäß § 439 BGB Absatz 3 das Recht hat die vom Kunden geforderte Art der Nacherfüllung zu verweigern. Wir sind also durchaus berechtigt die Ware zur Reparatur einzuschicken.

Wiederum wird hierbei verschwiegen, dass für die Verweigerung der vom Käufer gewünschten Art der Nacherfüllung zunächst bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen sind. ;) Gerne wird dabei der Tatbestand der "unverhältnismäßig hohen Kosten" anhand von Einzelfallentscheidungen verallgemeinert in Prozentsätzen wider gegeben und dem Käufer als gegeben vorgehalten. Die Nachweispflicht liegt hier bei Caseking. Dazu gehören mindestens ein paar Zahlen, um die Unverhältnismäßigkeit zu verdeutlichen. Als gut informierter Käufer würde ich also schon einmal auf Belege und genaue Berechnungen bestehen.

Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren, bsp. durch ein paar Statistiken wie der Anteil mit "unverhältnismäßig hohen Kosten" verweigerten Nacherfüllungen im Verhältnis zum Gesamtaufkommen der Gewährleistungsfälle steht. Ich würde gerne den Eindruck verlieren, dass das Vorliegen "unverhältnismäßig hoher Kosten" den Regelfall darstellt. Es wirkt ansonsten etwas unglaubwürdig, dass ständig und egal bei welcher Art Hardware immer "unverhältnismäßig hohe Kosten" bei einer Nacherfüllung vorliegen sollen. Jedenfalls sorgen merkwürdigerweise immer RMA-Fälle für Probleme und lange Wartezeiten, nicht aber Nacherfüllungen vor Ort (z. B. Amazon fährt dieses Modell des direkten Austausch)

Warum ich bei Caseking immer ganz ausdrücklich auf eine Nacherfüllung bestehen würde, ergibt sich aus euren eigenen AGB:

Gibt der Kunde in der Mängelanzeige die von ihm gewünschte Art der Nacherfüllung nicht ausdrücklich an, obliegt Caseking die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgt.
Leider sind solche Klauseln nach h. M. grundsätzlich wirksam zu sein [Klingelhöfer in AGB-Recht in der anwaltlichen Praxis, 2. Auflage, §5 RdNr.164]. Andere Händler kommen aber auch ohne diesen Vorbehalt aus (z. B. Alternate).

Zweitens wird im Gesetz von einer "angemessenen" Frist gesprochen, die nach gängiger juristischer Meinung niemals bei nur einer Woche liegen kann.
Das ist eine falsche Behauptung. Die Frist bestimmte sich stets nach den Gegebenheiten des Einzelfalls. Fristverkürzend wirkt dabei insbesondere die Tatsache, ob Ersatzware sofort lieferbar wäre, der Händler den Mangel zu vertreten hat oder der Händler eine bestimmte Eigenschaft hat (Fachhändler, Vertragshändler). Letzteren ist von vornherein eine verkürzte Frist zuzumuten [Jauernig, BGB-Kommentar, 12. Auflage, §437 RdNr. 11]. Der Gesetzgeber stellt dabei klar, dass sich die Angemessenheit explizit und vorrangig an den Interessen des Käufers bemisst. So nachzulesen auf S. 234 (rechts oben) der BT-Druckssache 14/6040.

Ich darf auch mal ganz allgemein darauf hinweisen, das nach h. M. das Setzen einer Frist nicht zwingend notwendig ist. Für z. B. einen Vertragsrücktritt ist es einzig von belang, dass eine angemessene Frist (verständlicher ausgedrückt "ein angemessener Zeitraum") verstrichen ist [ganz h.M. in der Rechtsliteratur, vgl. Ernst in Münchener Kommentar, 5. Auflage, § 323 BGB Rn 50a; Grothe in Bamberger/Roth, Edition 21, § 323 BGB Rn 11, jeweils m.w.N., so angewendet von LG Stuttgart, Urteil v. 8.02.2012, Az.: 13 S 160//11]. Auch das wird umso interessanter, wenn bereits sechs oder mehr Wochen vergangen sind.

Drittens werden wir keine "refurbished" Modelle bei einem Austausch verschicken, wer weiß woher der Autor des Beitrags so etwas hat, nicht von uns jedenfalls.
Der Autor hat das aus den Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller, die bekanntlich bei RMA-Fällen auf Garantie zur Anwendung kommen. Nur eine Auswahl, quer durch die Geräte-Landschaft:

Das bekannteste Beispiel ist Apple: "Wenn Apple feststellt, dass Ihr iPhone für den Expressersatz („ERS“) in Frage kommt und Sie sich entscheiden, ERS zu bestellen, indem Sie Ihre Kreditkartendaten an Apple oder einen autorisierten Apple Händler übermitteln, sendet Apple ein neues oder generalüberholtes iPhone-*‐Ersatzgerät („iPhone-*Ersatzgerät“) an die von Ihnen angegebene Adresse."

Seagate: "Seagate kann Ihr Produkt gegen ein Produkt austauschen, das schon gebraucht ist, repariert und getestet wurde, damit es den Seagate Anforderungen entspricht."

Toshiba: "Im Rahmen der vorliegenden Garantie werden sämtliche Kosten für Ersatzteile und Arbeitsleistungen übernommen, die für die Wiederherstellung der vollständigen Funktionsfähigkeit des Systems erforderlich sind. Toshiba behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen defekte Systeme, die durch die vorliegende Garantie abgedeckt sind, oder Teile hiervon gegen neue oder vom Hersteller wieder instand gesetzte Teile oder Systeme auszutauschen bzw. mit solchen Teilen zu reparieren;"

Sicherlich können die allermeisten Händler keine bis ins Detail gehende Überprüfung der Ware vornehmen. Das kommt aber auch stark auf die Art der Ware und den Mangel an. Eine Grafikkarte mit ratternden Lüfterlager muss nicht zur Überprüfung zum Hersteller geschickt werden. Das kann auch der auf PC-Hardware spezialisierte Händler hören. Sicherlich ist es auch eine Unsitte geworden unter dem Deckmantel einer Überprüfung der Ware diese zum Hersteller zu schicken und am Ende doch eine Garantieabwicklung durch den Hersteller vorzunehmen. Gewährleistungspflichten des Händlers werden geschickt zur Seite gedrängt, was sich dann wiederum in einem wochenlangen Warten und/oder einem nur unbefriedigenden Austausch äußert. Anders ausgedrückt: Die Überprüfung übernimmt der Hersteller, Reparatur übernimmt der Hersteller, Austausch übernimmt der Hersteller. Der Händler wiederum macht nicht mehr als den Versand zum Hersteller zu übernehmen, obwohl er nach dem gesetzlichen Grundmodell zu weit mehr verpflichtet ist. Das Nachsehen wiederum hat der Käufer, der sich mitunter auf Basis von ungünstigeren Bedingungen mit der Ware / der Reparatur zufrieden geben und ganz nebenbei auch noch wochenlang darauf warten muss.
 
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Das mit den unverhältnismäßig hohen Kosten ist auch tatsächlich so und weil im Gesetz nicht beschrieben steht, was darunter konkret zu verstehen ist, gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen, die, je nachdem ob es sich um relative oder absolute Unverhältnismäßigkeit handelt, bei 10% beginnen und diese sind tatsächlich sehr schnell erreicht. Im Zweifelsfall müsste das also ein Richter entscheiden (was nie nötig sein wird) und mir ist kein Gesetz/Urteil bekannt, das einen Händler dazu zwingt generell seine sensiblen Interna bei eigentlich banalen RMA-Fällen zu verraten, da das potentiell geschäftsschädigend wäre. Vermutlich gibt es daher auch sonst keinen Händler, der mehrere utopische Full-Time-Stellen schafft, nur um in jedem Einzelfall ohne Notwendigkeit per Berechnung nachzuweisen, dass die Kosten unverhältnismäßig hoch wären, denn allein diese Stellen wären wohl die Inkarnation von 'unverhältnismäßig hohen Kosten'. Meines Erachtens ist das alles für eine adäquate Bearbeitung von Retouren auch nicht nötig und wäre stark übertrieben. Die Rechtsauffassungen einiger Juristen könnten ebenfalls von dem Abweichen, was am Ende bei einem Prozess durch einen Richter entschieden wird, da es eben zwar fundierte aber immer noch oft subjektive und nicht bindende Auffassungen sind.

Das alles klingt nun aber so zugespitzt wie es gar nicht klingen soll, da wir generell im Interesse des Kunden handeln möchten und uns auch nicht über so etwas streiten wollen. Auf eine Nacherfüllung kann gern jeder Kunde bestehen, wobei es bei der Wahl einer Neulieferung eben dazu kommen kann, dass wir dies ablehnen. Das tun wir natürlich nicht immer und es kommt einfach auf die Sache an. In diesem Fall wurde es wohl nicht einmal gefordert, zumindest soweit ich das weiß.

Zu den Refurbished Modellen: Offenbar machen das die großen Händler so, mir ist bisher zumindest aber noch kein Fall unter gekommen, wo ein Hersteller uns entsprechende Modelle zum Austausch geschickt hat.

Zum Problemfall selbst:

Wir haben Floodsy nun eine Gutschrift für das Mainboard erstellt und warum es per Telefon nicht eher geklappt hat entzieht sich meiner Kenntnis. Die Bearbeitungszeit hier war tatsächlich zu lang und ich bitte daher erneut um Entschuldigung für die entstandenen Probleme, wohl wissend, dass ich in diesem Fall wohl leider keine volle Zufriedenheit des Kunden mehr herstellen können werde.
 
Zuersteinmal danke für die schnelle Bearbeitung.

Ich möchte nicht unbedingt sagen auch Zufridenheit ist nur relativ.Ich habe das Board jetzt nochmal bei Euch bestellt.

MfG Floodsy
 
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Habe heute das neue Board bekommen eingebaut sofort geprüft und alles war OK.
Dann hat es jetzt mit der Gutschrift doch noch funktioniert.
Besten Dank.
 
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