Bundesverfassungsgericht kippt Online-Durchsuchungen

StellaNor

PCGHX-HWbot-Member (m/w)
Mit dem heutigen Urteil (Az. 1 BvR 370/07) des Bundesverfassungsgerichtes zu Online-Durchsuchungen
ist das nordrhein-westfälische Landesgesetz durch den ersten Senat gekippt worden.

Nur wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder gar der Bestand des Staates
konkret gefährdet ist, können Online-Durchsuchungen durch richterliche Anordnung durchgeführt werden.

Das vollständige Urteil und Begründung kann hier nachgelesen werden.
 
@ StellaNor
Danke für die Info :)

Zum Thema:
sehr schön, da waren sehr wahrscheinlich Leute am Werk die Ahnung haben von der Materie. :hail:
Das ist ein weiterer Schlag gegen die Verkriminalisierung der Allgemeinheit, die unser "Stasi Minister" anstrebt.
Sehr schön und die Musik und Filmindustrie scheint jetzt auch ganz schön in die Röhre zu gucken.... war wohl nichts mit selber Daten beschaffen und "Kriminelle" verfolgen (lassen) :D :hail:

MFG
 
@ StellaNor
Danke für die Info :)

Zum Thema:
sehr schön, da waren sehr wahrscheinlich Leute am Werk die Ahnung haben von der Materie. :hail:
Das ist ein weiterer Schlag gegen die Verkriminalisierung der Allgemeinheit, die unser "Stasi Minister" anstrebt.
Sehr schön und die Musik und Filmindustrie scheint jetzt auch ganz schön in die Röhre zu gucken.... war wohl nichts mit selber Daten beschaffen und "Kriminelle" verfolgen (lassen) :D :hail:

MFG

Aber bitte gerne doch :)

Ich bin jedoch der Meinung, dass die Diskussion über das Medium Internet vs. Kriminalität damit noch lange nicht ad acta gelegt ist.
Wie eine Lösung aussehen könnte, ist mir aber ebenso unklar.

Das Urteil des BVerfG berührt jedoch keineswegs die "Datenbeschaffung" der Staatsanwaltschaft bei einem Straftatbestand.
Interessant in diesem Zusammenhang ist jedoch ein Urteil aus den USA, in welchem
die Filesharing-Klage der Musikindustrie generell in Frage gestellt wird. Nachzulesen hier.
 
Dann bin ich ja froh, das die das nicht hier in Hessen gemacht haben, da die Frau Ypsilandi ja anscheinend mit der SED *hust* tschuldigung... mit "die Linke" sympathisiert :ugly:
 
Was mich ein wenig schmunzeln lässt ist die Tatsache, dass es nicht das erste mal ist, dass ein Gesetz nachträglich durch das Bundesverfassungsgericht beschnitten/gestoppt wird.
Es lebe die Judikative ;)

Prinzipiell find ich den Sinn gerechtfertig, dass man bei einer akut gegebenen Gefährdung auch den PC des Verdächtigen durchsuchen darf/sollte.
Es ist nur wichtig, dass es auch wirklich so ist und nicht wahllos der gesetzestreue Bürger kriminell dargestellt wird und dieser dann "Opfer" der Online-Durchsuchung wird.

Solange diese Trennung wirklich strikt befolgt werden sollte...
 
SOrry, das sagen zu müssen, aber der Titel ist falsch...

Die Onlinedurchsuchung ist NICHT gekippt worden, sie wurde nur sehr stark eingeschrängt...

Was das für auswirkungen auf die Praxis hat, naja, man kann auch Beweise fälschen...
 
SOrry, das sagen zu müssen, aber der Titel ist falsch...
Die Onlinedurchsuchung ist NICHT gekippt worden, sie wurde nur sehr stark eingeschrängt...

Du musst hier gar nichts sagen :ugly:

Die Online-Durchsuchung gem. dem nordrhein-westfälischen Gesetz ist de facto gekippt worden. Einen anderen Schluss
lässt das Urteil nicht zu. Das aufgrund des Tenors neue Gesetze verabschiedet werden, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Das BverfG entscheidet nicht über Gesetzmässigkeiten im Einzelnen sondern urteilt insgesamt über die verfassungsrechtlichen
Gegebenheiten eines erlassenen Gesetzes.
 
Onlinedurchsuchungen sollen doch nur bei dringendem Verdacht der Schädigung von Leib und Leben oder Gefahr für den Staat durch einen Richter genehmigt werden.
Wie wollen die das denn Beweisen? Indem sie eine Onlinedurchsuchung machen obwohl sie es nicht dürfen um eine Onlinedurchsuchung machen zu können die dann von einem Richter abgesegnet ist? Oder aus einer Laune heraus mal den und dann mal wieder den verdächtigen. Sehr komisch dieses Urteil.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Bundesverfassungsgericht kippt Online-Durchsuchungen"???
Seit wann wurden die Onlinedurchsuchungen gekippt?
"Gekippt" bedeutet soviel wie, es wird nicht Durchgeführt/Gemacht oder es ist nicht Erlaubt.
Es ist aber nicht so.
Denn es dürfen in Zukunft Onlinedurchsuchungen durchgeführt werden. Nur nicht in dem Umfang wie vorgesehen war.
Desweiteren wurden die Voraussetzungen für eine Onlinedurchsuchung verschärft.

Demnach ist der Titel dieses Thread's alles andere als Korrekt und sollte geändert werden.
 
Es ist müßig darüber zu diskutieren ob der Titel nun korrekt ist oder nicht.
Vielmehr bietet doch der Inhalt des Urteils genügend Gesprächsstoff.
Der Titel bezieht sich einzig und allein auf das Urteil des BverfG vom heutigen Tage.

Der Tenor sagt eindeutig:

für Recht erkannt:
  1. § 5 Absatz 2 Nummer 11 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen in der Fassung des Gesetzes vom 20. Dezember 2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Seite 620) ist mit Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1, Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.
Und wer sich nun die Mühe macht, den zitierten Paragraphen § 5 Abs. 2 Nr. 11 zu lesen, wird zu keinem anderen Schluss kommen.
 
Fakt ist, das Onlinedurchsuchungen in Zukunft erlaubt sind.
Zwar wurden diese in der Durchführung beschnitten, aber sie sind erlaubt.
z.B.:
Online-Durchsuchungen seien prinzipiell zwar erlaubt, jedoch nur im Fall einer existenziellen Bedrohung für ein überragend wichtiges Rechtsgut.
Quelle: http://www.virenschutz.info/beitrag...ch-2124.html?gclid=CP3m2aOj5ZECFRFCZwodnxuaXw
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, Online-Durchsuchungen unter strengen Auflagen zu erlauben.
Quelle: http://www.zoomer.de/news/topthema/...richter-erlauben-online-durchsuchung?bmadid=8
Und es gibt noch genügend andere Quellen.
Von daher, es wurde keine Onlinedurchsuchung gekippt, wie durch den Threadersteller behauptet wird.
 
Fakt ist, das Onlinedurchsuchungen in Zukunft erlaubt sind.

Was in Zukunft sein wird, kannst du allenfalls vermuten. Eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es (noch) nicht.
Dem Gesetzgeber sind vom BverfG hier jedoch Hinweise gegeben worden, wie eine Gesetzgebung gestaltet werden
kann. Insofern habe ich keinerlei Behauptungen gemacht und mich nur an Fakten orientiert. Vielleicht hilft dir die
Auseinandersetzung mit den Gerichtsbarkeiten in unserem Land ein wenig über deine Unwissenheit hinweg.
 
@StellaNor
Sorry das ich mich mit einer laut Öffentlichen Profil: RA-Angestellten angelegt habe, aber alle Medien berichten heut den ganzen Tag schon genau das gleiche was ich in meinem obigen Post verlinkt habe.
Von daher, Sorry, da kann ich noch so "Unwissend" wie du es nennst sein, aber Information ist alles:).
Und es gibt schon eine gesetzliche Grundlage für die Onlinedurchsuchung.
Denn das heutige Urteil ist nur eine:
Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2006
 
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