StellaNor
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Mit dem heutigen Urteil (Az. 1 BvR 370/07) des Bundesverfassungsgerichtes zu Online-Durchsuchungen
ist das nordrhein-westfälische Landesgesetz durch den ersten Senat gekippt worden.
Nur wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder gar der Bestand des Staates
konkret gefährdet ist, können Online-Durchsuchungen durch richterliche Anordnung durchgeführt werden.
Das vollständige Urteil und Begründung kann hier nachgelesen werden.
ist das nordrhein-westfälische Landesgesetz durch den ersten Senat gekippt worden.
Nur wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder gar der Bestand des Staates
konkret gefährdet ist, können Online-Durchsuchungen durch richterliche Anordnung durchgeführt werden.
Das vollständige Urteil und Begründung kann hier nachgelesen werden.