AW: Bundespräsident Köhler ist zurückgetreten
Afaik kam die Richtigstellung von seinem Sprecher. Wieso sollte er das Thema bei seinem Abschied noch mal wieder aufgreifen, obwohl es doch mittlerweile klar sein sollte?
Quelle?
Meine ist im ersten Beitrag aufgeführt.
Das Thema ist keinesfalls klar.
Ich denke nicht, dass er beleidigte Leberwurst spielt, sondern eher die Konsequenzen aus einer übertriebenen Kritik zieht, um den Kritikern einen Schuss vor den Bug zu geben. ...
Übertriebene Kritik? Wohl eher berechtigt. Zumindest von denen, die konsequent schon immer gegen die Interventionspolitik der letzten Bundesregierungen im Rahmen der vertretenen Geostrategie des Neoimperialismus vorgehen - also der Kritik der linken Kräfte (nicht allein Partei), der Friedensbewegungen und pazifistischen (sehr wohl auch christlichen) und Hilfs-Organisationen.
Übertriebene Kritik zieht hier nur bei den Vertretern der SPD, Grünen, die wider besseren Wissens und obwohl sie selbst dem Afghanistaneinsatz unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zustimmten, jetzt auf einmal die lautesten Gegner der Äußerung stellten.
Das aber auch nur, um sich vom eigenen schlechten Gewissen (so vorhanden) zu befreien.
.... Schließlich stehen laut heute Journal ein Großteil des Volks sowie hochrangige Politiker hinter seiner Entscheidung...
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meinste das?
Wo findest du denn da die breite Zustimmung zum Afghanistaneinsatz unter der Prämisse der Legalisierung von Handelskriegen? Schon ohne diesen Zusatz gibt es eine breite, parteienübergreifende 2/3-Mehrheit gegen deutsche Kriegsbeteiligungen im Ausland. Daran hat sich nach wie vor nichts geändert. Nur weil der "arme" Horst von vielen als integer und staatsmännisch angesehen wird und nun das Handtuch geworfen hat, weil seine "Wahrheit" ihm auf die Füße gefallen ist, kann man daraus nicht gleich einen Rückhalt für Krieg in der Bevölkerung konstruieren.
.... Btw. natürlich steht bei jedem Auslandseinsatz auch ein gewisser Eigennutzen im Vordergrund. Wer das nicht wahr haben will, muss aus seiner Peter Pan Welt aufwachen.
Der Auslandseinsatz der Bundeswehr unterliegt strikten Regeln. Wer das nicht wahrhaben will, sollte sich mal mit dem GG befassen.
Art 87a Abs. 2 (2) GG: Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.
Art. 115a Abs. 1 (1) GG: Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.
Die Bündnisfalle aus NATO-Vertrag und EU-Sicherheitsstrategien zieht in dem Fall übrigens nicht,
wenn es um die Sicherung deutscher Handelswege und Ressourcenquellen geht. Das übersteigt
bei Weitem das Mandat des deutschen Bundestages für Afghanistan zu bestehendem Einsatz.
Dass die Verfechter des grundgesetzwidrigen (übrigens schon 2006 von CDU und SPD gemeinsam zusammengeschusterten) Weißbuch der Bundeswehr das anders sehen ist mir schon klar. Nur gilt immer noch das GG als höherwertiges Gesetz. Es steht ebenso
über der Natodoktrin von 1999 und dem bereits von mir im ersten Beitrag genannten 1992´er Beschlüssen der damaligen CDU-Bundesregierung unter Kohl. Bevor solche Formulierungen also nicht erhöhenden Grundgesetz-Charakter durch Gesetzgebungsverfahren mit Zustimmung des BVerfG erhalten, war´s das.
Auch die vergangenen Entscheidungen des BVerfG, die den Auslandseinsatz der BW in Afghanistan unter den damals gegeben Umständen betrachteten, würden den nunmehr geäußerten "Wahrheiten" von Köhler nicht mehr standhalten.
Aber die Klagen laufen ja jetzt.
Warten wir es einfach ab.