Pokerclock
PCGHX-HWbot-Member (m/w)
Aus den Forenregeln
Im Falle von CoD BO reden wir sogar über die Liste B. Dann geht es auch nicht mehr um den Jugendschutz, sondern um strafrechtlich bedenklich Inhalte und da die Beiträge hier im Forum dauerhaft verbleiben sollen, muss man eine tatsächliche Beschlagnahme immer im Auge behalten.
Und natürlich kann es nicht sein, die Nutzungsbedingungen einer anderen Web-Plattform zu hintergehen.
Von legal, illegal und Meinung hat niemand geredet. Wenn dann geht es um den Jugendschutz, wenn über Inhalte von und Bezugsquellen, die keine Altersverifikation durchführen, für indizierte Spielen geredet wird. Da ist man als deutscher Betreiber einer Webseite, deren Nutzer zu 30% aus Minderjährigen besteht in der Pflicht.4.2 Jugendgefährdende Medien
Diskussionen und Inhalte jeder Art, die offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden, sind untersagt. Dies betrifft insbesondere "jugendgefährdende Medien" (vergl. Jugendschutzbestimmungen) einschließlich aber nicht ausschließlich:
* Diskussionen über Spiele, Filme, Übertragungen etc., die in den Listen für jugendgefährdende Medien (indiziert und beschlagnahmt) geführt werden oder die einschlägigen Straftatbestände im Strafgesetzbuch erfüllen.
* Inhalte (Screenshots, Fotos, Videos, Youtube-Videos o.Ä.) aus oben genannten Medien.
* Diese Regeln gelten analog für Medien ohne deutsche Kennzeichnung, wenn das nicht geprüfte Medium weitestgehend inhaltsgleich zur geprüften deutschen Version ist.
Im Falle von CoD BO reden wir sogar über die Liste B. Dann geht es auch nicht mehr um den Jugendschutz, sondern um strafrechtlich bedenklich Inhalte und da die Beiträge hier im Forum dauerhaft verbleiben sollen, muss man eine tatsächliche Beschlagnahme immer im Auge behalten.
Und natürlich kann es nicht sein, die Nutzungsbedingungen einer anderen Web-Plattform zu hintergehen.
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