BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Ist ja ein nettes Urteil und für den bürokratischen Deutschen ist es sicher wichtig dass sowas endlich mal geklärt wurde (Achtung Ironie), es ändert aber an der Situation rein gar nichts.
Die "Szene" ist hier den gesetzeshütern immer den nötigen Schritt voraus und das wird aufgrund der Trägheit des Systems und der Masse auch immer so bleiben. Gelackmeiert sind diejenigen, die genauso langsam sind wie der Staatsapparat (und heute anfangen emule zu installieren... gibts das eigentlich noch?^^) - und natürlich die Rechteinhaber die nach wie vor praktisch machtlos sind.

Ich meine schauts euch an - am Anfang gabs die bekannten Tauschbörsen wie kazaa, emule, limewire und so weiter. Die Szene hat geladen wie doof, für die breite Masse und den Gesetzgeber wars "Neuland". Als die Rechteinhaber und so mancher Ottonormalverbraucher dahintergekommen sind was da lief wurde reihenweise abgemahnt und Franz Mustermann der sich 3 MP3s runtergeladen hat hats getroffen.
Die dicken Fische der Szene waren da schon lange weg - die laden jetzt abseits der "abmahnbaren" P2P-Netzwerke auf Oneclick-Hostern rum, und das seit vielen Jahren quasi völlig ungefährdet/konsequenzlos (die drei Nasen die so doof waren mit echter eMail und ohne VPN zu uppen hatten ne Hausdurchsuchung - auch hier hats natürlich wieder nur die kleinen getroffen).

Wenn irgendwann der Tag kommt wo die Behörden es schaffen die OCHs bzw. deren Kunden zu belangen (was vielleicht nie passiert aufgrund der dahingehend fast "unabmahnbaren" Struktur) wird die Szene schon lange wieder weg sein und wiederum andere Wege gefunden haben. Das ganze ist ein für die legale Seite nicht zu gewinnender Kampf.

Die einzige Chance etwas dagegen zu tun ist, ein legales Angebot zu bieten, das besser als das illegale ist und nicht allzu teuer um den bösen Jungs einfach ausreichend "Kundschaft" zu klauen. Hier sind wir zwar auf dem richtigen weg mit Spotify, Prime, Netflix und so weiter aber noch immer ein gutes Stück davon entfernt. Denn eine Plattform, bei der ich für 3-5€ jeden aktuellen Kinostreifen eingebe und ihn sofort in voller Qualität herunterladen und speichern kann (in einem nicht geschützten Format) um ihn mir irgendwann auf einem gerät meiner Wahl anzusehen sucht man vergeblich - und das ist die Größenordnung an der man sich messen muss... denn genau das Angebot gibts im illegalen Bereich - und zwar umsonst.

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Dazu gibt es nichts mehr zu sagen, hier steht alles drin.

Wer heute noch Filesharing betreibt, dem ist eh nicht zu helfen...
 
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Perverses Urteil! Raubkopierer (und alte Omas die gar keine IP haben) werden gnadenlos bestraft. Mörder, Vergewaltiger, und andere Nazi Verbrecher kommen nach 3 Jahren raus.
Wo bleibt da das staatsrechtliche Mittel der Verhältnismäßigkeit?
Um das klar zu stellen! Ich bin gegen Raubkopieren. Es sollte auch bestraft werden. Aber im Rechten Verhältnis zu anderen Straftaten. Und mit "rechts" meine ich nicht Nazies die Häuser von Familien anzünden,
oder andere möcht-er-gern Rechteinhaber.
 
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Die einzige Chance etwas dagegen zu tun ist, ein legales Angebot zu bieten, das besser als das illegale ist und nicht allzu teuer um den bösen Jungs einfach ausreichend "Kundschaft" zu klauen. Hier sind wir zwar auf dem richtigen weg mit Spotify, Prime, Netflix und so weiter aber noch immer ein gutes Stück davon entfernt. Denn eine Plattform, bei der ich für 3-5€ jeden aktuellen Kinostreifen eingebe und ihn sofort in voller Qualität herunterladen und speichern kann (in einem nicht geschützten Format) um ihn mir irgendwann auf einem gerät meiner Wahl anzusehen sucht man vergeblich - und das ist die Größenordnung an der man sich messen muss... denn genau das Angebot gibts im illegalen Bereich - und zwar umsonst.

So sieht's aus. Wo kann ich Filme in unverfälschter BluRay-Qualität mit englischen Untertiteln und englischer Sprache anschauen? Nirgendwo! Ich muss auf Netflix oder sonstige Streamingdienste zurückgreifen, wo dann wieder ein bestimmter Film nur auf US Netflix zu schauen ist oder eine Staffel erst 1 Jahr nach Erscheinen in den USA zu schauen ist. Oder ich muss mir Filme mit armseeliger Bitrate und wenn ich Pech habe in Deutsch antun. Ja super. Was soll denn der Mist? BluRays untouched streamen und releasen einen Monat nach Kino weltweit! Solange sich das nicht ändert und das Angebot sich meinen Bedürfnissen anpasst, passe ich mich auch nicht an. Ganz einfach. :motz:
 
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Fefe lädt auch nach 2006 noch häufig torrent, zumindest hat er das öfters im Alternativlos-Podcast erwähnt. lol Btw: kostenlos und ab und zu recht informativ: Alternativlos! Die Gebühren für diese Werbung bitte auf das übliche Konto... :D
Ist mir eigentlich schnurz, was die da wieder für kapitalistische Kacke verquirlen. Die unverhältnismäßig hohen Abmahngebühren für Musik, die gleichzeitig in gleicher bzw. mittlerweile besserer Qualität bei Youtube liegt sind das erschreckend Dumme dahinter Herr Richter XY und dass wieder die ahnungslosen Möchtegerngutmenschen und Szenekenner aus der Deckung springen und mit ihren Diebstahlargumenten, historischen Ausflügen und Alternativlösungen herumhantieren, weil es ist ja VERBOTEN! :ugly:
WMKAHEMDFH!
Angenommen man greift hart durch und sperrt alle Leute, die sich egal über welche Quellen auch immer in den letzten 10 Jahren als Leecher betätigt haben für zwei Jahre in den Knast und am besten gleich alle Leute die Einen geraucht haben mit dazu, dann könnt ihr euren Laden namens BRD direkt dicht machen! Bei den geforderten Geldern dürften bei den meisten "Straftätern" eh noch die Urenkel abzahlen, wenn man wirklich jedes Vergehen zusammenzählt. Die fordern Dinge die man garnicht hat oder leisten kann. Moment mal... geht's vielleicht genau darum?! Und mal weiter gedacht... wenn man vom Staat für das Ausüben von Informationsfreiheit dermaßen gefickt wird, dann wird man ihn sicher dafür lieben und der ISP, der die IP's auf Anfrage nackig macht wird sicher viele lebenslang zahlungsfreudige Stammkunden gewinnen! ;) Imho alles Schildbürgerei.
Mein Windows ist bezahlt. Das will schon was heißen, denn es ginge auch anders. Die dämlichen USB-Dongles müssten eigentlich auch nicht sein, wo es auch Jahrzehnte lang ohne ging und warum ich bald 200 Spiele (hier abschneiden: die ich vorher aus Prinzip per Crack teste also zBsp. Diablo 3 noch nicht gekauft habe - ätsche bätsche!!!) in Steam und Co. besitze, ähhm, die Erlaubnis erkauft habe, sie zu spielen, ist mir eigentlich auch noch nicht ganz klar. Jetzt soll ich dafür auch noch Strafe zahlen... :lol:Untschüss! Außerdem fällt schon auf, dass regelmäßig wenn die Szene ein Spiel patcht auf PCGH die Meldung kommt, dass es einen Patch gibt obwohl er schon drei Tage erhältlich ist. *hüst hüst* Hauptsache man findet die sogenannten illegalen Angebote und diabolischen Webseiten an dritter Stelle hinter der Publisherwebsite, wenn man mit Google sucht, obwohl man nur, sagen wir mal, um aktuell zu bleiben "Mafia 3 update" eingibt - wie erwähnt: Alles Schildbürgerei! Und man muss die Klappe aufmachen! Hier wird nicht geduckmausert, selbstzensiert oder eine Plattform für hohle Phrasen hingenommen. Es ist seit 30 Jahren Gewohnheit und das ist immer noch mein Recht. Das nennt man Kultur und Zivilisation, auch wenn ich das nicht allen Mitmenschen zuschreibe! Aber auch Diese vermeintlich unzivilisierten ohne Kultur dürfen ihr, aus der Sicht von Anderen, langweiliges Leben leben, solange sie mir nicht mutwillig auf den Zeiger gehen. Das nennt man Demokratie - nicht das "Mehrheit bestimmt über Minderheit"-Gedöhns was euch der Propaganda-Onkel schon in der Schule erzählt, obwohl er nur kapitalistische Politik fetter Anwälte beschreibt und eh keinen Durchblick hat, da er Opfer seiner eigenen Selbstverlogenheit ist.
Bitte beim Lesen sachlich betonen. Danke! hehe
 
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Ich habe nie gesagt das es ganz rechtens ist.

Aber wenn hier schon shclaumeier daher kommen und sagen, das radio mit der Rundfunkgebühr schon gezahlt ist . ja dann mal etwas wo ihr anchdenken müsstet:
Unabhängig davon ob man sich ein lied runterläd oder nicht, man zahlt doch schon die GEZ - also nach eurer logik wäre es sogar vollkommen legal.


und nein, es ist nicht das die leute dadurch veramen würden, oder den Firmen auch nur irgend ein Schaden entsteht.
Entgangene Einnahmen sind NICHT das slebe wie ein Schaden.
Und dann kommt noch dazu das die Lieder, obwohl eigentlich gratis im Radio zu hören, beim legalen Downloaden schon 1-2€, auf einmal beim file-sharing dann hunderte Euro an 'schaden' versuchen sollen.


Und ob es Luxus-Gut oder Grundrecht ist - das liegt eigentlich in der Entscheidung der Bevölkerung, den das Recht und damit auch grund-Rechte gehen noch immer vom Volke aus. Telefon-versorgung ist alseits bekannt, mittlerweile ist auch ein internet-Zugang ein Grundrecht.

Selten so ein Schmarn gelesen. In welcher Parallelwelt lebst du denn? Manmanman, einfach mal Kopf einschalten. Deine Mitdiskutanten welche sich die Mühe gemacht den Unfug zu korrigieren und richtig zu stellen haben natürlich völlig Recht. Du hast kein Recht etwas zu nutzen was dir nicht gehört. Und warum die Nutzung von Sachen die so schlecht sind das sie eh keiner kauft das legitimieren soll erschließt sich mir nicht. Werden die Inhalte dann besser oder wie?

MfG
 
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Nach der Logik kann ich also eine Sache von Person A kaufen und die gleiche Sache von Person B stehlen? Macht zum Glück überhaupt keinen Sinn.

keinen sinn macht der Stuss den du gerade geschrieben ahst.
Kopieren ist nicht das selbe wie Stehlen - egal wie sehr es mancheLeute behaupten mögen.


Selten so ein Schmarn gelesen. In welcher Parallelwelt lebst du denn? Manmanman, einfach mal Kopf einschalten. Deine Mitdiskutanten welche sich die Mühe gemacht den Unfug zu korrigieren und richtig zu stellen haben natürlich völlig Recht. Du hast kein Recht etwas zu nutzen was dir nicht gehört. Und warum die Nutzung von Sachen die so schlecht sind das sie eh keiner kauft das legitimieren soll erschließt sich mir nicht. Werden die Inhalte dann besser oder wie?

MfG

Nach der Logik kann ich also eine Sache von Person A kaufen und die gleiche Sache von Person B stehlen? Macht zum Glück überhaupt keinen Sinn.
Jaja - lesen mpsste man auch noch können.
ich habe nie behauptet das es rechtens sei, wenn man sich zB illegal Software beschafft.
Fieser Bullshit von wegen Diebstahl ist einfach nur lächerlich und zeigt wie weit die meisten bereits ihr Hirn abschalten.

Aber bitte - da du dich ja anscheinend dazu berufe fühlst - erkläre uns doch mal, warum es mir nicht erlaubt ist, ein lied das ich gerade im radio höre einfach runter zu laden obwohl ich es auch einfach mitschneiden kann - legal, aber mit sch** radio qualität.
Ich kann mir eure Antworten ja schon wieder vorstellen - wieder die gleichen Inhaltslosen Anschuldigungen, wieder der selbe sinnlose und nicht durchdachte Schmarn.




aber hey - ich finds Lustig das sich solche leute über Musik runterladen aufregen, aber gleichzeitig illegalerweise fotos von anderen personen als Avatr nutzen. jaja, das ist auch illegal.... und da ihr doch ssooo sehr für die einhaltungs des Gesitigen Eigentums und Copyright seit, seit ihr doch sicher damit einverstanden die 1 200€ Strafzahlung zu leisten, nicht?
 
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Aber wenn hier schon shclaumeier daher kommen und sagen, das radio mit der Rundfunkgebühr schon gezahlt ist . ja dann mal etwas wo ihr anchdenken müsstet:
Unabhängig davon ob man sich ein lied runterläd oder nicht, man zahlt doch schon die GEZ - also nach eurer logik wäre es sogar vollkommen legal.

GEZ ist nicht GEMA. Ersteres ist eine staatliche Stelle, die Gebühren für das Funknetz und seine Benutzung erhebt. GEMA "schützt" die Interessen der Künstler (eigentlich der Labels aber das tut hier nichts zur Sache ^^). Die GEZ-Gebühren werden dann von den öffentlich-rechtlichen Sendern für die Bezahlung der GEMA genutzt, um das Senden geschützter Inhalte zu ermöglichen. Dadurch, dass du GEZ zahlst, deckst du noch immer keinen einzigen illegalen Download.
Dass für Filesharing solch übertriebenen Schadenswerte angegeben werden, liegt zu einem in den teuren Anwälten, die dadurch ihre dicken Oberklasselimosinen und Villen bezahlen wollen und dass die Staatsanwaltschaft natürlich auch kein Interesse hat, das zu ändern. Ausserdem soll das natürlich abschrecken und einen legalen Erwerb attraktiver machen. Würden sie nämlich nur den echten enstandenen Schaden ermitteln, der nach deiner Sicht einzig dem nicht verkauften Tonträger entsprechen sollte, würde das Aufgrund der enormen Chance unbehelligt davon zu kommen oder schlimmstenfalls hinterher dann die 2,50-5 € für ein Lied zu zahlen, keinen mehr vom Download abhalten...

Perverses Urteil! Raubkopierer (und alte Omas die gar keine IP haben) werden gnadenlos bestraft. Mörder, Vergewaltiger, und andere Nazi Verbrecher kommen nach 3 Jahren raus.
Wo bleibt da das staatsrechtliche Mittel der Verhältnismäßigkeit?
Um das klar zu stellen! Ich bin gegen Raubkopieren. Es sollte auch bestraft werden. Aber im Rechten Verhältnis zu anderen Straftaten. Und mit "rechts" meine ich nicht Nazies die Häuser von Familien anzünden,
oder andere möcht-er-gern Rechteinhaber.

Das eine ist eine zivilrechtliche Klage, dass andere eine strafrechtliche. Wenn du die Verjährungsfristen für zivilrechtliche Klagen Aufgrund von körperlichen/seelischen Schäden ansiehst, kannst du in jedem deiner Fälle noch nach 30 Jahren Schadensersatz einklagen. Du wurdest vor 25 Jahren missbraucht? Dann kannst du den Täter immer noch auf Schadensersatz verklagen, was bei Filesharing nicht möglich wäre. Der Täter müsste für alle dir entstandenen, zusätzlichen Kosten aufkommen. Sprich: psychologische Unterstützung in einer Therapie (ein guter Psychater kostet ein Vermögen), zusätzliche Sicherheitseinrichtungen an deiner Wohnung, Selbstverteidgungslehrgänge, einen Wachhund (alles, damit du dich zu Hause sicher fühlen kannst) usw.
Und die 3 Jahre sind die früheste Verjährungsfrist im Strafrecht (die gelten auch nur für Taten, für die weniger als 1 Jahr Haft vorgesehen ist), Mord verjährt z. B. bekanntermassen niemals!
 
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AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Perverses Urteil! Raubkopierer (und alte Omas die gar keine IP haben) werden gnadenlos bestraft. Mörder, Vergewaltiger, und andere Nazi Verbrecher kommen nach 3 Jahren raus.
Wo bleibt da das staatsrechtliche Mittel der Verhältnismäßigkeit?
Um das klar zu stellen! Ich bin gegen Raubkopieren. Es sollte auch bestraft werden. Aber im Rechten Verhältnis zu anderen Straftaten. Und mit "rechts" meine ich nicht Nazies die Häuser von Familien anzünden,
oder andere möcht-er-gern Rechteinhaber.

Ich bin kein Jurist, aber a) Filesharing mit Vergewaltigungen zu vergleichen halte ich für behämmert, vor allem da immer nur irgendwelche angeblichen Zahlen genannt werden und b) ist es so, dass du beim Filesharing meistens für blablalba in XY-Fachem Fall angeklagt wirst, wenn es überhaupt soweit kommt. Wenn ich 20 Filme runterlade habe ich nicht 1 x gegen das Urheberrecht verstoßen, sondern in 20-Facher-Ausführung, dementsprechend höher fällt die Strafe aus. Sehe bei einer 20-Fachen-Vergewaltigung genau so aus.
 
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Wird doch kein einziger Mensch dabei verletzt oder getötet, da muß die Strafe doch so hoch wie möglich und natürlich auch so lang wie möglich einforderbar sein!
Ja wenn's um Menschen gehen würde, könnt man ja nachsichtig sein. Aber es geht um Profite einiger weniger Wichte. da muß man hart durchgreifen! Wo kämmen wir denn sonnst hin, Kommunismus? Wär ja noch schöner!
Ich sag mal so: Die Verjährung von Sexualdelikten beginnt, soweit ich weiß, bei drei Jahren und von Tötungsdelikte schon bei fünf Jahren, abhängig von der Schwere, die wiederum Auslegungssache ist.
Ich glaub, das sagt alles über dieses Rechtssytem!
Tut mir leid, aber wenn du der Künstler wärst, dann würdest du darauf bestehen, dass für dein eigenes Werk auch gezahlt wird.

Schließlich ist es ein Unterschied, wenn du deinen Song nur fünf Millionen oder gar sechs, sieben oder acht Millionen Mal, verkaufst. Es müssen nicht mal unbedingt immer so viele Käufe bzw. Downloads sein. Aber Fakt ist, dass sich fast jeder von uns darüber aufregen würde.

Ich selber habe früher auch oft illegal Lieder und Filme runtergeladen. Mittlerweile bin ich aber dabei, alle Lieder per iTunes zu kaufen. Filme und Serien ebenfalls. Mag sein, dass das viel Geld ist, aber es steht den Interpreten usw. zu.

Kurze Frage aber zu meinem Verhalten: mal angenommen, ich würde verklagt werden und könnte nachweisen, dass ich eben den Titel etc. gekauft habe. Kann man mich dann noch belangen? Wäre mal interessant zu wissen..
Zuerst mal zur Frage:
Filesharing! Hier geht es vorrangig um das Verbreiten von Inhalten ohne Rechte.
Wenn du einen Song gekauft hast, darfst du ihn anhören, in deinem Fall wohl recht eingeschränkt, aber niemals massenhaft verschenken.
Zum Komentar: Du Redest von Künstlern? Geht's denn wirklich um Künstler oder eher um jene die mit Künstlern oder besser durch Künstler Kohle scheffeln? Ich denke letzteres!

Ontop, sei noch dahingestellt, inwiefern die Bezeichnung Künstler auch tatsächlich zutreffend wäre.
Blöd nur, das ausgerechnet dieses Urheberrecht tatsächlich vorrangig künstlerisch wertvolle Inhalte schützen wollte.
Naja, alles Auslegungssache, wie gesagt, keine Menschen, nur Profit. Da ist dann halt auch jedwede "Subkultur" künstlerisch wertvoll, solang die Kohle stimmt.
 
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Also Google spuckt mir ja bis zu 20 Jahre aus bei Vergewaltigung, über mehrere Quellen verteilt. Je nach Schwere der Tat. Dafür brauchte ich jetzt keine 10 Sekunden...
 
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AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Leute...lest ihr eigentlich den ganzen Thread? Ihr vergleicht hier mit euren Verjährungsargumenten Äpfel mit Birnen. Ihr redet ständig von Straftaten, dabei geht es in dem entsprechenden Urteil nicht um eine Strafe, sondern um Schadensersatz bzw. Wertersatz. Ihr werft die ganze Zeit Strafrecht und Zivilrecht durcheinander und bildet euch so eine total verquere Meinung. Bevor ihr über das Rechtssystem schimpft, versteht es bitte zunächst. Strafrecht und Zivilrecht sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Wenn ihr wegen einer Straftat angeklagt werdet, dann klagt euch der Staat selbst an. Da geht es nicht um Profite sondern um den staatlichen Sanktionsanspruch. Hier in dem Urteil hat ein Unternehmen einen Privatmann verklagt. Der "Staat" hat da überhaupt nichts mit am Hut.

Und darum nochmal: strafrechtliche Verjährung kann und darf man nicht mit zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften vergleichen oder vermengen! Der BGH hat für den Sachverhalt einen bereicherungsrechtlichen Anspruch bejaht und kam deshalb wohl zu der dort längeren Verjährungsfrist. Juristisch ist das sicherlich nicht zwingend, aber nun wurde das so halt entschieden. Es ging aber NICHT um eine Strafe, sondern um eine Wertersatzzahlung.
 
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Leute...lest ihr eigentlich den ganzen Thread?
Dein Kommentar ist (leider) Perlen vor die Säue. Der Stammtisch-Mob braucht sein simples Weltbild!

Den Unterschied zwischen Zivilrecht, Strafrecht und wie sich dann noch das Urheberrecht in dieses Geflecht einfügt, verstehen 95% der Menschen ihr Leben lang nicht. Aber eine Meinung haben sie alle.

Erklär doch hier mal jemandem was eine Eingriffskondiktion ist (um die geht es hier nämlich). Viel Spaß! :D
 
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Filesharing = Urheberrecht = Zivilrecht
Aber ganz ehrlich wär es sich nicht ordentlich kauft und illegal über solche Tauschbörsen ladet , selbst schuld, geschütztes Eigentum.
Gerade im Russischen Internet gibt es alles von Spielen ,etc
Das werden die sowieso niemals eindämmen
 
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Ich schließ mich da an, was die Verhältnismäßigkeit angeht.
Ich kenne diverse Fälle, bei denen wegen der "Lizenzverletzung" bzw. "Urheberrechtsverletzung" für 1! heruntergeladenes Lied zwischen 800 € und 2500 € von den Abmahnanwälten aufgerufen werden.
Mir soll mal jemand erklären, dass ein Lied für 1,50€ zum regulären Kauf, auf einmal bei illegalem Download 800€ aufruft.

Ja es geht auch um Abschreckung, ist mir vollkommen bewusst. Man kann hier aber auch 30 € für ein Lied aufrufen. Das tut weh genug und Anwaltskosten kommen ja auch dazu.

Sry aber für 2500€ kann ich ja den Interpreten kaufen:wow:

Es geht gar nicht um den Download, da das Herunterladen noch immer eine Grauzone ist und gesetzlich nicht geregelt. Worum es bei den Abmahnungen und auch hier geht ist die gewerbliche Verbreitung von geschütztem Material, also dem Hochladen von Daten. Von gewerblicher Verbreitung ist erst ab einer Menge von rund 10.000 Stück auszugehen und da zählt schon die einfache Anfrage an deinen PC. Nimmt man jetzt die 200€ je Titel und teilt die durch die 10.000 Downloads die du mindestens ermöglicht haben musst sind das nicht mal ein Cent pro Download. Sind es mehr ermöglichte Downloads, was bei angesagten Liedern oder Filmen/Serien schnell der Fall ist, können es auch schnell mehr als 200€ je Titel werden und bei weniger ermöglichten Downloads entsprechend weniger. Wenn ein Fall vor Gericht kommt, kommt das Gericht meist zum Schluss das keine gewerbliche Verbreitung vorliegt, da der Angeklagte sich nicht selbst bereichert hat durch die ermöglichten Downloads (bei One-Click-Hostern ist das anders) wodurch meist nur pauschal 200€ gezahlt werden müssen und die Gerichtskosten vom Kläger getragen werden.

Das jetzige Urteil kann was Gutes, aber auch was Schlechtes sein. Mit dem Urteil wird klar gemacht das es um eine gewerbliche Verbreitung mit Selbbereicherung geht die richtigerweise erst nach 10 Jahren verjährt. Das Schlechte ist das Kanzleien jetzt 10 Jahre lang einen Anschreiben und nerven können, das Gute ist wahrscheinlich dass wenn man es darauf ankommen lässt die Gerichte wie bisher auch sehen dass es sich nicht um eine gewerbliche Verbreitung handelt und die Schadensersatzforderung entsprechend reduziert wird.

Das ganze FIlesharing muss einfach mal anständig geregelt werden. Es fängt damit an das der Nachweis das man etwas zum Download anbietet durch Firmen erbracht werden die selber versuchen die Daten herunterzuladen, ohne Auftrag des Rechteinhabers. Dadurch begehen diese Firmen selber ein Vergehen wodurch diese Daten nicht weiter genutzt werden dürfen. Es ist noch immer nicht geklärt ob es rechtlich OK ist das Gerichte ISP dazu zwingen können Anschlussdaten herauszugeben wenn der Verdacht auf Daten basiert die illegal beschaffen wurden. Es gibt hier und da Fälle wo vor Gericht die Daten als nicht rechtsgültig erklärt wurden, da aus illegaler Quelle und da keine anderen Beweise vorliegen der Fall eingestellt wird. Soweit sollte es aber garnicht erst kommen. Auch gegen das Massenabmahnen sollte mehr gemacht werden. Es gibt zwar ein Urteil das Massenabmahnungen die automatisiert erstellt wurden wirkungslos sind aber rechtliche Folgen für die Kanzleien hat das keine. Theoretisch können die einen auch einfach ohne jegliche Beweise für irgendwas Abmahnen und hoffen das irgendwer zahlt und müssen keine rechtlichen Konsquenzen fürchten.
 
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

sry aber eine Vergewaltigung ist aus meinen Augen eine Straftat. Bei denn ganzen Gesetzen blickt je keiner mehr durch.

Wenn der Einsicht, keine Ahnung von der Thematik zu haben, nun denn auch noch die Konsequenz gefolgt wäre, zu schweigen... :schief:

Ich will jetzt gar nicht mehr groß darauf eingehen, dass das mit dem Thema so gar nichts zu tun hat. Mr_Minister und andere haben das zur Genüge getan.
Nun, wie sagt der Lateiner: Si tacuisses, philosophus mansisses.
 
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Auch gegen das Massenabmahnen sollte mehr gemacht werden. Es gibt zwar ein Urteil das Massenabmahnungen die automatisiert erstellt wurden wirkungslos sind aber rechtliche Folgen für die Kanzleien hat das keine. Theoretisch können die einen auch einfach ohne jegliche Beweise für irgendwas Abmahnen und hoffen das irgendwer zahlt und müssen keine rechtlichen Konsquenzen fürchten.

Da sehe ich das größte Problem. Massenabmahnungen sind immer noch zu einfach, zu rentabel und quasi ohne Nachteile/Konsequenzen für die Abmahn-Kanzlei. Ganze Personengruppe (z.B. Nutzer von XXX Seiten) werden belästigt weil sie einen Dienst nutzen der illegal sein "könnte". Aus Scham, Angst und Unwissenheit zahlen dann genügend und die Kanzlei hat mit minimalem Aufwand erreicht was sie will. Die wenigstens Fälle landen vor Gerichten denn stichhaltige Beweise gibt es selten. Diejenigen Fälle vor Gericht sind dann meistens auch gerechtfertigt ..
 
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Wird doch kein einziger Mensch dabei verletzt oder getötet, da muß die Strafe doch so hoch wie möglich und natürlich auch so lang wie möglich einforderbar sein!
Ja wenn's um Menschen gehen würde, könnt man ja nachsichtig sein. Aber es geht um Profite einiger weniger Wichte. da muß man hart durchgreifen! Wo kämmen wir denn sonnst hin, Kommunismus? Wär ja noch schöner!
Ich sag mal so: Die Verjährung von Sexualdelikten beginnt, soweit ich weiß, bei drei Jahren und von Tötungsdelikte schon bei fünf Jahren, abhängig von der Schwere, die wiederum Auslegungssache ist.
Ich glaub, das sagt alles über dieses Rechtssytem!

Es haben dich ja bereits einige darauf aufmerksam gemacht, dass es sich bei diesem Artikel um die Verjährungsfristen im Zivilrecht geht, dort sind übrigends (wie ich allerdings schon etwas weiter oben erwähnte) im Falle einer Verletzung der körperlichen oder geistigen Gesundheit, z. B. durch eine Vergewaltigung oder ein Tötungsdelikt (im Zivilrecht auch Mord, der verjährt im Strafrecht aber nie!) 30 Jahre...
Und bei Tötungsdelikten gilt im Strafrecht 5 Jahren ausschließlich bei fahrlässiger Tötung, wenn du also durch einen durch dich verursachten, tragischen Unfall jemanden getötet hast. Die Verjährungsfristen sind von der Mindeststrafmenge für eine Tat abhängig.

Daher gilt, für Taten für die du weniger als ein Jahr einsitzt oder Geldstrafen: 3 Jahre
Taten für die du 1-5 Jahre einsitzt : 5 Jahre
Taten für die du bis zu 10 Jahre einsitzt: 10 Jahre
Taten für die du länger einsitzt: 20 Jahre (die beliebten Sexualdelikte, wenn das Opfer seelische Schäden davonträgt oder bei Wiederholungstaten)
Taten mit lebenslänglicher Haftstrafe: 30 Jahre (die meisten Tötungsdelikte!)

Bei den beliebten Sexualdelikten gegenüber Minderjährigen gibt es viele Sonderregelungen, wichtigeste ist: die Verjährung der Tat beginnt erst mit dem Erreichen der Volljährigkeit des Opfers.
Danach kommt es wieder auf die schwere der Tat an, so sind es 5 Jahre nur bei der körperlichen Unberührtheit des Opfers, 10 Jahre bei Berührungen, bei schwereren oder wiederholten Taten 20 Jahre (also im wesentlichen, wie im regulären Strafrecht).
 
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Also Google spuckt mir ja bis zu 20 Jahre aus bei Vergewaltigung, über mehrere Quellen verteilt. Je nach Schwere der Tat. Dafür brauchte ich jetzt keine 10 Sekunden...
Na, dann würde ich vorschlagen; Gehst'e einfach noch mal üben, wie man richtig sucht!
Ok, könnte auch sein, Google zeigt dir nur das was du sehen sollst.
Aua, "könnte" ist eine Möglichkeitsform, passt hir also nicht, das machen die ohnehin.
Dann sagen wir doch einfach; Hör auf zu "googeln" und fang an zu suchen!
Ich weiß, ist anstrengend, könnte sich bei Interesse aber lohnen!

PS: Ach so, hab ich wohl etwas gebraucht! Du machst das gleiche wie ich, zwei unterschiedliche Dinge in einen Topf? Sollte es wirklich so sein, Hut ab, gefällt mir! Und die Belehrung sei obsolet!
Leute...lest ihr eigentlich den ganzen Thread?
Natürlich nicht, wer will schon soviel, gelinde, Zeugs in sich reinstopfen?
Aber, nicht alles ist "Zeugs", zum Glück!
Und deshalb; Natürlich hast du mit deinem Post Recht!
Nur, ging es mir um dieses "zweierlei Maß" dieses "Rechtssystems", wenn auch wie hier sehr plakativ argumentiert und eigentlich nur als Einleitung gedacht. Tenor ist eigentlich, dass es hier wohl eher nicht um Künstler geht. Fast alles was irgendwie zur Öffentlichkeit dringt und Meinungen formen soll, geht doch genau nach diesem Schema vor, mal mehr, mal weniger offensichtlich!
Noch 'n Tip an die, die mir jetzt mein Zeugs vorhalten möchten; Liegt alles im Auge des Betrachters!

Dein Kommentar ist (leider) Perlen vor die Säue.
:lol:ACHTUNG NICHT BÜCKEN!
 
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