BGH prüft Haftung bei WLAN-Missbrauch

Karisto86

PCGH-Community-Veteran(in)
BGH prüft Haftung bei WLAN-Missbrauch

Der BGH prüft am heutigen Vormittag denn 12.5.2010, ob der WLAN-Betreiber bei Missbrauch sprich ungesicherter WLAN-Netzwerke haften muss,
bei illegalen Downloads.

Meine Meinung ist da klar: Bin mal gespannt was der BGH entscheiden wird, aber ich bin der Meinung, es haften beide Parteien dafür, weil Unwissenheit schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe. Was sagt ihr dazu? Aber es wird klar sein wie der BGH das Urteil fällen wird.

quelle T-online /Presse

Link - WLAN: BGH prüft Haftung bei Missbrauch

Sry ist schon Früh am Morgen und etc.
sonst hätte ich noch einen größeren Artikel verfasst -.-
Meine Meinung ist Ja ! jeder steht in der Verantwortung man lässt ja auch nicht schließlich seine Haus Tür Speer Angel weit auf :schief:

Meine erste news hoffe mal das es ok ist soweit :)
 
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AW: BGH prüft Haftung bei WLAN-Missbrauch

Die Verbesserung deiner Rechtschreibfehler hat wohl länger gedauert, als eine eigene News zu erstellen. Ich rate dir dringend ein Rechtschreib-Plugin zu installieren, denn nochmal werde ich nicht jedes zweite Wort korrigieren.

Etwas mehr eigener formulierter Inhalt hätte es auch sein dürfen, als ein Satz und dieser ergab auf Grund eines fehlenden Wortes überhaupt keinen Sinn.
 
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Es stimmt zwar das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, allerdings wäre ich sehr verägert, wenn jemand über meinen Router ca. 50 GB an illegalen Daten runterladen würde, und ich bekäme die Rechnung ins Haus. Na dann gut Nacht um Zwölf, willkommen Schuldenberater Zwegat.
 
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Deswegen sollte man auch sein wlan dicht machen, dass niemand von außen auf deine Kosten ins Internet geht, und wenn man es nicht macht, hat derjenige ebend Pech und muß mit den Konsequnzen leben. Drum bleibe ich noch beim alten und habe lieber ein paar kabel mehr rumzuliegen.
 
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Wenn man davon ausgeht, dass das WLAN nicht verschlüsselt etc war, dann ist der Besitzer des WLANs aus meiner Sicht auch schuldig. Wie steht es aber wenn das WLAN 1a verschlüsselt war/ist, und sich jemand reinhackt? Oder ist so etwas für Ottonormalhacker nicht möglich? (Hoffe mal dass meine Frage nicht gegen die Forenregeln verstösst...)
Dann wäre aus meiner Sicht der Besitzer nicht wirklich schuldig, denn wenn einer sein Auto abschliesst und dieses gestohlen wird ist auch nicht der Besizter schuld.
mfg Stex

Edit Aus dem Original Artikel geht hervor, dass der Besitzer nur bei unzureichender Absicherung gegen Dritte haften muss ;)
 
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Wenn der WLAN korrekt verschlüsselt war, dürfte doch der Besitzer des WLANs nicht zu belangen sein. Was hätte dieser denn noch machen sollen?
 
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ich bin der Meinung, es haften beide Parteien dafür, weil Unwissenheit schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe.
Welche beiden Parteien? Täter und Anschlußinhaber/WLAN-Betreiber? Der WLAN-Betreiber hat ja gar nicht grundsätzlich die Möglichkeit ein fremdeinwirken zu beweisen.

Nehmen wir zb. mal Filesharing. Nicht selten kommt die Post vom Kläger auch mal Monate / ein Jahr nachdem etwas illegal runtergeladen wurde. Selbst wenn im Router oder irgendwelchen Logs Spuren eines anderen Täters waren, dann sind sie nach so langer Zeit sehr oft einfach nicht mehr vorhanden. Und wenn der Täter geschickt ist/war, dann gab es auch nie welche.

Ich zb. wohne in einer Dachgeschoßwohnug, und empfange hier ca. 10 ausreichend starke WLANs. Ich habe also alle Zeit der Welt sämtliche WLANs zu "hacken". Selbst als DAU ist soetwas kein Problem. Nach wenigen Minuten suchen kann man zb. auf Youtube ein Video finden welches ca. 7 Minuten lang ist. Darin wird ein auf Linux basierendes Image erwähnt (welches man auf CD/DVD brennen muß, um dann davon zu booten, man kann es aber auch auf HD installieren) und Schritt für Schritt erklärt wie man in fremde WLANs eindringen kann - auch wenn sie verschlüsselt sind. WEP, WPA, WPA2, mit steigender Verschlüsselung steigt einfach nur die Zeit die man benötigt. Und bei stationären WLANs hat man ja quasi alle Zeit der Welt. Zumal die Software das "hacken" weitgehend automatisch bzw von ganz alleine macht.

Früher galt mal "im Zweifelsfall für den Angeklagten". So lange also nicht zweifelsfrei bewiesen werden kann das der WLAN-Betreiber von seinem Rechner aus eine Tat begangen hat, so lange sollte man ihn auch nicht verurteilen.

Aber wie heißt es so schön: "Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei" bzw "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand". Daher erwarte ich auch nichts anderes.


Edit:

Übrigens, das mit der IP ist auch so eine Sache. Wie ich einer der letzten ct-Sendungen entnommen habe sind die vom Gericht für Wasserdicht erklärten Programme zum Nachweis eines illegalen Downloads mitunter gar nicht so Wasserdicht. Da wird zb. um 15Uhr eine IP ermittelt über welche illegal Software verteilt wird. Nun speichert das Programm aber die um 15Uhr ermittelte IP mit einem Zeitstempel von 18Uhr - oder sogar mit einem Zeitstempel vom folgenden Tag. Wie jeder weiß wechseln die IPs aber regelmäßig. In der Regel spätestens nach 24h, aber durch den Einfluß des Nutzers auch mehrmals in der Stunde.

Wer also Pech hat bekommt eine IP die vorher von einem Filesharer verwendet wurde, und welche von einer Anwendung ermittelt wurde welche den Zeitstempel einfach ein paar Stunden später gespeichert hat. Wenn dann die Post vom Anwalt kommt, man solle 450€ zahlen, dann versuch mal gegen eine Anwendung anzugehen welche vom Gericht als zuverlässig anerkannt wurde.
 
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ich sehe das so

wer sein WLAN offen läst muss die gleiche Strafe bekommen wie der der iliegal geladen hat über diese Leitung

das Problem was ich sehe ist das wen WLAN´s Verschlüsselt sind man ja krimminelle Energie benötigt um rein zu kommen

das ist ein Straftatbestand

jedenfals jeder der sich n bischen mit WLAN beschäftigt oder mal beauftragt worden ist die Sicherungen (Verschlüsselungen) von WLAN zu umgehen (wenn ein Kunde zb sein pw vergessen hat und der billiegrouter sich nicht reconecten will) gibt es ja Methoden diese Verschlüsselungen zu umgehen sprich zu Knacken

dies ist schlecht nachweisbar für den Betroffenen, also müste man irgendwie nachweisen das das Gerät zu diesem zeitpunkt gesichert war
mit Datum und Zeit

wenn das der Fall ist plediere ich auf Straffreiheit des Betroffenen

ps hab legastenie sorry wegen Rechtschreibung und so

mfg OS:devil:
 
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Wenn der WLAN korrekt verschlüsselt war, dürfte doch der Besitzer des WLANs nicht zu belangen sein. Was hätte dieser denn noch machen sollen?
Sich informieren und anstatt WEP WPA1und/oder 2 verwenden, ein sichereres PW verwenden. MAc-Adressenfilterung und WLAN-Verstecken machen das Leben des Hackers schon viel schwerer... .
Die meisten betreiben niemals so einen Aufwand aus "Langeweile".
 
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MAc-Adressenfilterung und WLAN-Verstecken machen das Leben des Hackers schon viel schwerer...
Nicht wirklich. WLAN verstecken? Stell die Option mal in deinem Router ein. Und dann nimm mal irgendeinen Linuxrechner und such damit mal ganz normal nach WLANs in deiner Umgebung. ;)
Die meisten betreiben niemals so einen Aufwand aus "Langeweile".
Nicht nur, aber auch. Und "Aufwand" ist immer relativ. "Ufo-Gary" zb. hat sich u.a. in Regierungs- Militär- und Nasa-Rechner gehackt einzig weil er Beweise für Ufos finden wollte. :D
 
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Ich sehe es auch so, dass der WLAN Betreiber dafür nicht haftbar gemacht werden sollte, wenn er sein Netz ordnungsgemäß gesichert hat.

Wer allerdings sehr viel Kriminelle Energie besitzt, knackt einfach mal sein eigenes WLAN (bei anderen könnte es ja noch auffallen, wenn die Geschwindigkeit lahm wird oder sich das Teil ständig neu verbindet), dann hinterlässt man auf seinem Router am besten noch grad so viel Beweise, dass man nachweisen kann, dass sich jemand Zugriff verschafft hat.:ugly:
 
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Sich informieren und anstatt WEP WPA1und/oder 2 verwenden, ein sichereres PW verwenden. MAc-Adressenfilterung und WLAN-Verstecken machen das Leben des Hackers schon viel schwerer... .
Die meisten betreiben niemals so einen Aufwand aus "Langeweile".

Viele wissens aber auch einfach nicht. Woher soll jemand, der schon in die Jahre gekommen ist, das auch alles wissen.
 
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Hallo!

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, das jemand sich die mühe macht ein WLAN zu knacken um dann dort illegal Daten runter zu laden.
Dieser Jene Welche hat dann technisch, so wie kognitiv, solche Möglichkeiten, das er bestimmt andere Wege hat sich zu besorgen was er braucht.
Ich meine nicht das jetzt alle Internetnutzer ehrliche Menschen sind, aber es geht doch wohl um einen kleinen Kreis von .... (Spezialisten nenne ich sie mal), die sich auskennen.
Vieleicht reizt ihn ja das eigentliche knacken ........ die Möglichkeit, das Verbotene, .......... weil das WLAN einfach da ist, was weiß ich ...!
 
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Der verschafft sich auf diesem wege zugang zum Internet um evtl. kriminelle sachen zu machen, weil er da noch schwerer zu fassen ist, als wenn der sein Netz zuhause dafür nutzt. Wir sind halt nich Anoym im Internet unterwegs und hinterlassen immer spuren auch wenn man über ein Proxynetzwerk ins Internet geht, denkt man zumindest bekommen die nicht unsere ip raus. Das ist falsch, wenn der Provider sich an dem Privder wendet der das Proxy zur verfügung stellt, wird da die eigene ip gespeichert, und deswegen machen sich die Leute ebend die mühe und gehn über ein offenes wlan ins internet.
 
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Die Entscheidung ist gefallen:

Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil zur mobilen Internetnutzung gefällt: Wer einen drahtlosen Internet-Anschluss über WLAN nutzt, muss ihn mit einem eigenen Passwort sichern. Sonst droht ihm eine Abmahnung in Höhe von 100 Euro, wenn sich jemand heimlich in seine Verbindung einwählt und illegal Daten herunterlädt. Allerdings hat derjenige, dem diese Daten gehören, keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Quelle: BGH: WLAN muss mit Passwort geschützt werden | tagesschau.de
 
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und das ist wieder einer dieser Gründe warum ich kein WLAN nutze (Privat Zuhause)

das heist wenn sich ein Dritter egal wie in dein Netz hängt und läd bezahlst du sofort erstmal 100€, is doch kagge

mfg OS:devil:
 
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Allerdings hat derjenige, dem diese Daten gehören, keinen Anspruch auf Schadensersatz.

dieser satz dürfte einigen nicht schmecken ^^

wie ist das dann wenn das wlan per wep gesichert ist ?
weil das ist so sicher wie der css kopierschutz von dvds..
von wirksam kann da keine rede sein.
 
AW: BGH prüft Haftung bei WLAN-Missbrauch

wie ist das dann wenn das wlan per wep gesichert ist ?
weil das ist so sicher wie der css kopierschutz von dvds..
von wirksam kann da keine rede sein.

Das hier dürfte dich interessieren. :)
Quelle
Der BGH urteilte insoweit, dass auch privaten Anschlussinhabern eine Prüfungspflicht obliege, ob ihr WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen vor dem Missbrauch durch Dritte geschützt sei, jedoch sei nicht erforderlich, die Netzwerksicherheit fortlaufend auf dem neuesten Stand der Technik zu halten und dafür sogar weitergehende finanzielle Mittel aufzuwenden. Die Prüfpflicht müsse sich nur an den zum Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich üblichen Sicherungen messen lassen.

Wenn du also noch ein altes Modem aus WEP Zeiten hast, reicht diese Technik aus, da sie damals Standard war. Als Störer auf Unterlassung würdest du nur haften, wenn dein WLan komplett ungesichert wäre oder wenn du heute ein WLan installierst und noch per veraltetem WEP sicherst.
 
AW: BGH prüft Haftung bei WLAN-Missbrauch

alles klar hab mir das schon fast gedacht das der BGH so Urteilt
@Casiopayia wahre worte von weisen man aber da muss ich dir schon zu stimmen xD´hab wir uns wohl bischen mehr mit der Materie Beschaftig :) und Anyome Surfen Ist Bull..... das gibst nicht außer über hot spots oder sonstige ..... möglichkeiten die ich mal nicht weiter erleutern will.
 
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