Was absolut realitätsfern ist. Das ist überhaupt nicht finanzierbar. Das hatten wir hier im Thread auch schon vorgerechnet. Das wäre in einen Monat schon fast soviel wie das ganze Jahresetat für Arbeitslosengeld (I+II) und Sozialhilfe.
Meine Rede. Aber es ist eben auch absolut realitätsfern, ein nicht-bedingungsloses Grundeinkommen zu schaffen und gleichzeitig sämtliche Bürokratie und bisherigen Systeme abzuschaffen, um es zu finanzieren.
"Bedingungslos" gibt es nicht. Irgendwelche Bedingungen gelten immer, sonst hätte ja jeder (sogar außerirdische) Plattwurm Anspruch auf das von der Bundesrepublik Deutschland ausgezahlte Grundeinkommen.
Tjo. Genau das ist aber das Konzept eines "BEDINGUNGSLOSEN Grundeinkommens", das ohne großen Overhead auskommt. Vielleicht sollte man mal den Namen um einen Hinweis darauf erweitern, das es BEDINGUNGSLOS sein soll, damit sich Leute nicht immer wundern, das das BEDINUNGSLOSE Grundeinkommen BEDINGUNGSLOS sein soll.
Zu prüfen, ob ein Empfänger deutscher Staatsbürger und hauptsächlich in der Bundeerepublik ansässig ist oder war, generiert beispielsweise keinerlei zusätzlichen bürokratischen Aufwand, da wir uns ohnehin aus zahlreichen anderen Gründen ein - im internationalen Vergleich sehr umfassendes - Meldewesen leisten.
Schon falsch. Unsere Meldewesen erfasst ausschließlich Wohnsitze, von denen es durchaus mehrere geben kann, aber nicht Aufenthaltszeiträume an diesen.
Anders sieht es da schon aus, wenn überlegt würde, ob ein Anspruch auf das Grundeinkommen womöglich (auch) über den bloßen Aufenthalt in der Bundesrepublik ohne Staatsbürgerschaft gegeben sein könnte.
Wieso "könnte"? Willst du sämtliche Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft in Deutschland vor die Wahl "kriminell oder verhungert" stellen? Oder parallel zum ""bedingungslosen"" Grundeinkommen Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe, Obdachlosenheime, Suppenküchen, Flüchtlingsunterkünfte, ........... weiter finanzieren? Dann sparst du gar nichts und hast nur Mehrausgaben => so bekommt man ein "B"GE auch nicht finanziert.
Auf dem anderen Ende stünden Erwägungen, was die Ausweitung von Bedingungen angeht. Ich wäre beispielsweise sehr dafür, dass Empfänger des Grundeinkommens, die nicht gleichzeitig in die Steuer- und/oder Sozialkassen einzahlen, prinzipiell zu gemeinnützigen Tätigkeiten verpflichtet werden können, zu deren Ausübung sie in der Lage sind. Mir ist allerdings auch klar, dass damit weitere Probleme entstehen können, wenn beispielsweise dadurch Stellen entfallen bzw. einfach nicht geschaffen werden, weil man ja einen Pool von Grundeinkommensempfängern hat.
Wir leben in einer kapitalistischen Marktwirtschaft in der per Definition alle Tätigkeiten, die eine Bedeutung haben, auch einen Wert darstellen. Wenn du die Hilfeempfänger machen lässt, nimmst du anderen also einen Job weg. Wenn du nur zu Tätigkeiten verpflichtest, die praktisch keinen Sinn haben, wie das bei den 1-€-Jobs aus genau diesem Grund warst, drangsalierst du einfach nur Arbeitslose mit Schikanen. Und wenn du auch noch sicherstellen willst, dass sie was machen, dann hast du 1:1 die 1-€-Jobs zurückgebracht. Nur mit 0 €/h. (Und wenn du es nicht sicherstellst, dann spaltest du die Bevölkerung in solche, die lügen und solche, die dafür schikaniert werden, dass sie nicht gelogen haben. Way to go.)
Im übrigen wäre noch anzumerken, dass vom deutschen Staat erzwungener Arbeitsdienst seit rund 8 Jahren ... einen gewissen Beigeschmack hat ... .
Schon in der Frage nach der Höhe des GE haben selbst wir in unserer kleinen Diskussionsrunde und sogar allein unter den grundsätzlichen Befürwortern, noch keine Einigung erzielt: Soll es das Existenzminimum sein, sich eher am jetzigen durchschnittliche Arbeitseinkommen orientieren oder an ganz anderen Kriterien?
Es wird automatisch immer das Existenzminimum sein, solange du keine Planwirtschaft mit staatlich kontrollierten Preisen einführst. Denn wenn jeder mehr zahlen kann und das Geld dafür am anderen Ende auch eingetrieben werden muss, dann hat jeder Händler mehr Kosten, die er begleichen kann und Kunden, auf die er diese umlegen kann. Desweiteren ist das soziale* Existenzminium sowieso über die ärmsten der Gesellschaft definiert und das werden zwangsläufig die GE-Empfänger sein, denn es wird niemand weniger haben als die.
*: Materielles Existenzminimum ist natürlich eine ganz andere Nummer, aber schon heute haben HartzIV-Empfänger auf Anrecht auf einen gewissen Anteil am sozialen Leben, auf einige Annehmlichkeiten in ihrer Wohnung, etc.. Und wer mit Geld umgehen kann, zimmert daraus einen Lebensstandard, der absolut betrachtet durchaus über dem eines Geringverdieners vor 20-30-40 Jahren liegt. Aber trotzdem gilt HartzIV als Existenzminimum, weil mit der besseren Versorgung der Gesellschaft eben auch der Maßstab steigt und Ziel des BGE ist es ja eben, die durchschnittlichen Lebensbedingungen gegenüber heute spürbar zu verbessern.