Autofahrer verweigert DNA-Test beim Massen-Gentest - Eure Meinung?

Sehr schöner konter :daumen: :lol:

Ich finde, jeder hat das recht dazu, so einen Test zu verweigern. Klar, damit lenkt man den Verdacht vetl erst recht auf sich, aber solange man nix ausgefressen hat, kann einem das auch egal sein ;)
 
Aber mal grundsätzlich: wo ist denn Eurer Meinung nach die Grenze, ab wann man jemanden "verdächtigen" darf? Es ist doch fast immer so, dass zuerst eine Gruppe von Leuten als Tatverdächtige in Frage kommen und in irgendeiner Weise überprüft werden, das muss dann wie gesagt nicht gleich ein Verhör oder so sein, da gibt es genug andere Methoden. Mal angenommen, es wäre kein Passat gewesen, sondern ein Ferrari Modena, von dem es nur 5 in der Region gibt, oder man hätte nach Recherche defnitiv nur noch 5 Leute, die es gewesen sein könnten: wenn dann von den 5 Leuten dann nur einer die Probe verweigert und die restelichen 4 negativ analysiert werden: würdet Ihr dann etwa mit Verweis auf die die Grundrechte sagen "das ist sein Recht, wenn der sich weigert darf man den in keiner Weise, nicht mal ansatzweise irgendwie weiter überprüfen" ?

Wenn fünf Leute bereits verdächtigt werden und vier davon nachweislich nicht der Täter sind, dann kann man gegenüber dem fünften einiges an Ermittlung rechtfertigen - egal was er macht. Es liegen klar Verdachtsmomente auf der Hand. Hier geht es aber um Leute, gegen die kein Verdacht erhoben wird und darum, ob man sie verdächtigen sollte, wenn sie auf ihre Grundrechte bestehen. Da gilt imho ein klares nein, das kann kein Kriterium für ein Verdachtsmoment sein.

Mitlerweile habe ich aber eh den Eindruck, dass die Polizei in diesem Fall aus irgendwelchen Gründen Aktionismus zeigen will. Jetzt wird bundesweit nach roten Passatkombis gefahndet... :rollen:

wer

  • seine haustür abschließt
  • seine vorhänge zuzieht
  • seine kontodaten nicht verrät
  • eine firewall benutzt
  • seine briefe zuklebt
  • seine festplatte verschlüsselt
  • ne sonnenbrille trägt
  • ...
auch.

...ohne Angabe von Name, Anschrift und Telefonnummer in Foren postet...
 
Wenn fünf Leute bereits verdächtigt werden und vier davon nachweislich nicht der Täter sind, dann kann man gegenüber dem fünften einiges an Ermittlung rechtfertigen - egal was er macht. Es liegen klar Verdachtsmomente auf der Hand. Hier geht es aber um Leute, gegen die kein Verdacht erhoben wird und darum, ob man sie verdächtigen sollte, wenn sie auf ihre Grundrechte bestehen. Da gilt imho ein klares nein, das kann kein Kriterium für ein Verdachtsmoment sein.
Das sehe ich anders. Man muss den Kreis der MÖGLICHEN Verdächtigen möglichst weit eingrenzen. Wenn der Täter zunächst mal durch Zeugenaussagen mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Passat gefahren hat oder vielleicht auch nur ein Zeuge in der Nähe in einem Passat unterwesg war, sind alle Passatfahrer erstmal "verdächtig" (natürlich auf einem sehr sehr geringen Niveau) oder möglicher Zeuge. Wenn Du dann von denen schonmal etliche ausschließen kannst, ist der Rest halt noch verdächtig - immer noch auf einem sehr niedrigen Niveau, aber eben verdächtiger als die anderen Passatfahrer und als zB Opel- und BMW-Fahrer.

Den Kreis von 2500 Passatfahrern durch eine freiwillige Probe auf 10 zu Beschränken ist für mich das gleiche als wenn man den Kreis von 2500 zB BWM-Fahrern bei einer Fahrerflucht auf 10 beschränkt, indem man die Fahrer bittet, mit ihrem Wagen bei einer Polizeiwache vorzufahren zwecks Begutachtung nach einem Blechschaden. Nachdem man bei diesen 10 angekommen ist, sollte die Polizei genauso weiter machen, als ob von Anfang an nur diese 10 in Frage kamen zB weil man Autotyp UND die letzten 2 Zahlen des Nummernschildes kennt, oder weil der Unfallverursacher nen BvB-Aufkleber auf dem Heck hatte oder so.

Das ganze widerpricht sich ja nicht mit der Tatsache, dass man natürlich die Probe oder im anderen Beispiel die Wagenvorführung "verweigern" kann. Und so oder so ist selbst wenn nur einer übrig bleibt noch gar nichts klar, denn der/ein Passat kann auch nur zufällig dort gewesen sein oder das Auto war doch kein Passat. Vlt hatte der Täter nicht mal ein Auto. Aber man muss halt allen Hinweisen nachgehen.


Mitlerweile habe ich aber eh den Eindruck, dass die Polizei in diesem Fall aus irgendwelchen Gründen Aktionismus zeigen will. Jetzt wird bundesweit nach roten Passatkombis gefahndet... :rollen:
Wie gesagt: den öfftl Druck erhöhen ist eine völlig normale Polizeitaktik. Und von mir aus kann die Polizei auch "lügen" / Fakten zurückhalten - wenn das hilft, den Täter nervös zu machen, ist das absolut legitim.
 
Ich habe schon von Fällen gehört in denen die Presse den Namen hatte obwohl sie ihn gar nicht haben durfte. Wenn jemand viel Geld mit einem Artikel auf der Hauptseite ein Zeitung bekommt werden auch gerne mal weniger legale Methoden eingesetz. Und eine "Anklage" würde in so einem Fall eher von den Medien bzw. von den Menschen kommen die alles glauben was in den Medien berichtet wird.


Ähm: die Namen der Verweigerer werden doch gar nicht bekannt gegeben, wie soll es dann diese genannten Probleme geben? ^^


eine ANKLAGE ist was völlig anderes, da müssen schon wirklich triftige Gründe und Indizien vorliegen, die ein Verteidiger widerlegen oder entkräften muss bzw. zumindest dafür sorgen muss, dass die Indizien nicht für einen Prozess ausreichen - das hat aber rein gar nix mit den DNA-Tests und deren Verweigerung zu tun, denn ein Verweigerter Test ist bei weitem noch kein Grund für eine Anklage.
 
Ich habe schon von Fällen gehört in denen die Presse den Namen hatte obwohl sie ihn gar nicht haben durfte. Wenn jemand viel Geld mit einem Artikel auf der Hauptseite ein Zeitung bekommt werden auch gerne mal weniger legale Methoden eingesetz.
von so einem Fall hab ich hier in D noch nie gelesen, vor allem nicht in einem Fall, in dem noch nicht mal eine staatsanwaltschaftliche Ermittlung gegen diese person offiziell eingelitet wurde. Im Gegenteil: die Presse darf die Namen von normalen Angeklagten/Verdächtigen gar nicht nennen, außer es handelt sich um eine Person auf der Flucht, nach der durch einen wirklich dringenden Tatverdacht gefahndet wird, oder um eine Person des öfftl. Lebens wie zB Jörg Kachelmann oder so - DA kann es natürlich mal passieren, dass der Name früher durchsickert, als es sein sollte. Der Name würde aber früher oder später eh durchsickern.

Es passiert ansonsten höchstens mal, dass abgkürzte Namen oder Fotos von Leute, die auch wirklich bereits mindestens in U-Haft sitzen oder nach denen gefahndet wird, auch mal durchsickern, das ja - aber mehr nicht. Dass der Name von jemandem, für den die Polizei noch nicht mal offiziell eine Haftbefehl hat bzw. für den eine offzielle staatsanwaltschaftliche Ermittlung im Raum steht, in den Medien veröffentlicht, wäre mir neu, erst recht Namen von Leuten, die an einer frewilligen Aktion nicht teilnehmen.



Und eine "Anklage" würde in so einem Fall eher von den Medien bzw. von den Menschen kommen die alles glauben was in den Medien berichtet wird.
Du hast von einem Fall gesprochen, in dem 3 Männer verhaftet worden waren - das ist eine offzielle Anklage bzw. mindestens dringender Tatverdacht, für das zutrifft, was ich schrieb: "...triftige Gründe und Indizien vorliegen, die ein Verteidiger widerlegen oder entkräften muss..." - ein verweigern eines frewilligen Gentestes ist davon aber noch Welten entfernt. Niemand würde in UHaft kommen, nur weil er so einen Test nicht mitmacht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ehrlich gesagt, ich hätte nichts dagegen. Ihr müsst mal davon ausgehen, das es um ein Kind geht, das schon seit 2 Monaten verschwunden ist.
Versetzt euch mal in die Lage der Eltern. Ich selbst bin Vater eines 3 jährigen Sohnes. Sowas will ich nicht erleben. An der Stelle der Eltern würde ich mich auch an jede noch so kleine Chance klammern, mein Sohn wieder zu finden. In ihrer Stellungnahme vor einiger Zeit baten sie ja auch, der Täter solle im schlimmsten Fall den Ort des Jungen sagen, wo sie ihn finden können.
Will damit sagen, denkt nicht immer nur an eure kleine heile Welt.
Was macht ihr, wenn ihr das jetzt verteufelt und später stellt sich herraus, das gerade dadurch das Verbrechen aufgeklärt werden konnte? Ist es dann immer noch schlimm und sollte generell Verboten werden oder sagt ihr dann: Es ist gut das sie das Schwein dadurch gefunden haben? Das würde mich mal intressieren.

Wie gesagt, ich will und wünsche es niemanden in die Situation der Eltern zu kommen. Denkt erstmal an sie bevor ihr Angst habt, das man eure illegalen MP3s findet.

Das schlimmste an der ganzen Sache ist nicht der Flächenscreening, sondern da, was passiert, wenn sie den Täter finden. Schwere Kindheit, selbst missbraucht, also hat nicht der Täter sondern mehr die Eltern schuld. Sowas macht mich wütend.
 
Ich bin geteilter Meinung.

Einerseits verstehe ich den Wunsch, diese Details unter allen Umständen schützen zu wollen.

Andererseits geht es hier darum, einen Verbrecher zu überführen, es geht darum, ein Kind lebendig wieder zu finden, auch wenn es unwahrscheinlich ist. :( Man macht sich doch irgendwo selbst verdächtig, wenn man diese wichtigen Informationen zurückhält.
 
Genau so siehts aus.

Warum dann nur so halbherzige Maßnahmen wo es doch um das Leben eines Kindes geht?
Warum nicht alle Menschen dazu verpflichten sich ein Ortungsgerät unter die Haut spritzen zu lassen oder einfacher noch diese dazu verpflichten immer ein eingeschaltetes Handy bei sich zu tragen, da man so den Täterkreis noch weiter eingrenzen könnte?
Und wer sich dagegen weigert muss ja automatisch ein Krimineller sein.
(Das ein Richter einem Angeklagten vorgeworfen hat dass dieser sich verdächtig verhalten habe weil er sein Mobiltelefon ausgeschaltet hat ist schon vorgekommen.)
 
(Das ein Richter einem Angeklagten vorgeworfen hat dass dieser sich verdächtig verhalten habe weil er sein Mobiltelefon ausgeschaltet hat ist schon vorgekommen.)
Weißt Du, Richter ezählen und etnscheiden nunmal auch ab und an völligen Blödsinn, weil die in ihrer Entscheidung frei sind. Wenn einer wirklich nur WEGEN dieser Unterstellung verurteilt wurde, würde der in nächster Instanz sofort wieder freigesprochen werden.
 
So oder so ist das ganze auch auch eine Maßnahme, um den Täter nervös zu machen. Je nervöser der wird, desto eher macht er Fehler oder fällt auf. Vielleicht findet in Wahrheit nicht mal eine komplette DNA-Probe statt, sondern es wird nur die Probe "als Show" genommen, aber danach nicht analysiert.

So kehrst du aber die Beweislast um und solange es kein Gesetz gibt, nachdem ein Unschuldiger seine Unschuld beweisen muss (wie soll man eigentlich beweisen, dass man nichts gemacht hat :huh:), halte ich von Massengentests nichts. Die Polizei soll mal ihre Arbeit machen, also Ermittlungen durchführen und sich nicht zu sehr auf eine Sache verlassen, die schnell mal daneben gehen kann.
Ich muss da nur mal an die Sache mit den DNS Spuren (könnten wir in Deutschland von DNS, als Desoxyribonukleinsäure, reden, Acid ist ausländisch) bei verschiedenen Fällen denken, das immer wieder gefunden wurde und letztendlich als Verunreinigung identifiziert wurde.
 
Ich muss da nur mal an die Sache mit den DNS Spuren (könnten wir in Deutschland von DNS, als Desoxyribonukleinsäure, reden, Acid ist ausländisch) bei verschiedenen Fällen denken, das immer wieder gefunden wurde und letztendlich als Verunreinigung identifiziert wurde.

Ja, das war eigentlich geil! Ich habe mal in der Polizeiwache ein Fahndungsplakat für diese angebliche Profikillerin gesehen, die über 8 Jahre aktiv gewesen sein soll. Ich mußte schon schmunzeln, als dann ein paar Wochen später rauskam, daß das nur eine Angestellte in der Wattestäbchenfabrik war. :-D

Aber wie blöd ist auch die Polizei, daß die Wattestäbchen nimmt, auf denen ausdrücklich steht, daß sie nicht für Gentests geeignet sind. Und das nur, um Geld zu sparen. :wall:
 
Das ist doch ausgemachter Unsinn! Es kommt doch wohl nicht darauf an, ob jemand wehrlos oder jung ist. Niemandem soll etwas angetan werden. Wer das nun im Einzelnen ist, ist doch völlig egal.
 
In Deutschland gilt immer noch die Unschultsvermutung. Erst wenn die Polizei nachweislich belegen kann, dass jemand in den Fall verwickelt ist, kann eine DNS Untersuchung von einem Richter angeordnet werden, sonst nicht.
Ein Massengentest zeigt doch nur die Hilflosigkeit der Behörden und die Unfähigkeit richtig zu ermitteln.
 
Weißt Du, Richter ezählen und etnscheiden nunmal auch ab und an völligen Blödsinn, weil die in ihrer Entscheidung frei sind. Wenn einer wirklich nur WEGEN dieser Unterstellung verurteilt wurde, würde der in nächster Instanz sofort wieder freigesprochen werden.

Sicher war das nicht die einzige Anschuldigung, zeigt jedoch wie weit die Unschuldsvermutung schon umgekehrt wurde und jeder der auf seine Privatsphäre besteht sich vor Gericht rechtfertigen muss.
Zudem würde ich die Richter des BGH nicht als irgendwelche beliebigen Richter ansehen. Und welche höhere Instanz soll da noch eingreifen?
Offener Brief an die Generalbundesanwaltschaft | Einstellung der §129(a)-Verfahren - sofort!

Im Kampf gegen angebliche Terroristen und Schwerstkriminelle (also ca. 80 Mio. Deutsche) kann man sich den Luxus auf Grundrechte zu bestehen halt nicht leisten.
Zudem sollte man sich noch vor Augen führen, dass der Abbau der Grundrechte gerade erst begonnen hat. Die Politik der kleinen Schritte zahlt sich halt immer aus.

In Deutschland gilt immer noch die Unschultsvermutung. Erst wenn die Polizei nachweislich belegen kann, dass jemand in den Fall verwickelt ist, kann eine DNS Untersuchung von einem Richter angeordnet werden, sonst nicht.
Ein Massengentest zeigt doch nur die Hilflosigkeit der Behörden und die Unfähigkeit richtig zu ermitteln.

Die Umkehrung der Unschuldsvermutung hatten wir schon früher in Deutschland. Scheinbar geht es wieder back to the roots.

Ob Kind oder Greis ist doch total egal. Mensch bleibt Mensch.

Ja aber das Leid der Kinder lässt sich viel besser instrumentalisieren. Z.B. für zukünftige verpflichtende Massengentests oder wie bereits geschehen zur Durchsetzung von Onlinesperren (Internetzensur).
Und wer dagegen ist muss doch automatisch ein Kinderschänder sein oder?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja aber das Leid der Kinder lässt sich viel besser instrumentalisieren. Z.B. für zukünftige verpflichtende Massengentests oder wie bereits geschehen zur Durchsetzung von Onlinesperren (Internetzensur).
Und wer dagegen ist muss doch automatisch ein Kinderschänder sein oder?
Das ist mir schon klar, aber ich finde das Argument halt schon immer furchtbar hirnrissig, weil ich noch nie verstanden habe, was Alter oder Geschlecht am Wert eines Menschenlebens ändern sollten.
 
Kinder gelten in unserer Gesellschaft eben als "besonders schützenswert", da sie alleine nicht dazu in der Lage sind und dass sie eben ihr Leben noch vor sich haben, es macht also trauriger, wenn sie frühzeitig sterben, anders als z.B. bei älteren Menschen, die ihr Leben schon gelebt haben.
 
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