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Erneute Entscheidung für Samsung!
Bereits im Januar 2013 entschied das Distrikts Gericht in Den Haag gegen den Antrag Apples, dass Samsung Galaxy Tab 10.1 auf Grund von angeblichen Verletzungen des Geschmacksmusters verbieten zu lassen. In dem anschließend Berufungsverfahren entschied nun das oberste Gericht der Niederlande abermals für Samsung. Apples Rechte am Design wurden zwar anerkannt jedoch wurde dem Geschmacksmuster nur eine eingeschränkter Schutz zugesprochen, da Geräte mit ähnlichem Design bereits vor Einreichung des Designschutzes und Veröffentlichung des iPad 1 existierten. Als Beispiel wurde die bereits 10 Jahre zu vor veröffentlichte Design-Studie "Knight-Ridder" angeführt. Dabei handelt es sich um ein Lesegerät für Nachrichten, welches die wesentlichen Merkmale des Geschmacksmusters verwendet, siehe Youtube-Video. Des Weiteren wurde abermals festgestellt, dass das Galaxy Tab 10.1 sich hinreichend vom iPad unterscheide, so das eine Verwechslung ausgeschlossen werden könne.
Quelle zur News: Apple vs. Samsung: Niederländisches Gericht entscheidet erneut für Samsung
MfG
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