Also um das Thema mal wieder in Erinnerung zu bringen;
Garantie ist eine freiwillige Leistung zwichen Hersteller und Kunde, hier können also auch ein Kühlerwechsel einen solchen "Vertragsbruch" bedeuten.
Jedoch gibt es eine Gesetzliche Gewährleistung, an welche sich der Händler halten muss.
Bin auch kein Spezialist und weiss die Texte auch nicht ganz genau, man hat hier aber gewisse Rechte, welche eben eingehalten werden müssen.
Hier ist der springende Punkt, dass zumindest die Deutsche Gesetzgebung einen Kühlerwechsel erlaubt, und hier ist der Hersteller ganz egal.
Siehe dieses Video, wo genau das von MSI bestätgit wird (ab Minute 6:40):
Bei MSI Deutschland: GT73VR Notebook OC | Garantieverlust bei Kuhlerwechsel? - YouTube
Was aber der Fall ist, ist, dass die Karte keine mechanische Beschädigung erleiden darf. Bei defekten Karten nach dem Kühlerwechsel ist, dies aber sehr oft der Fall.
Bei Vega 56 mit dem offen liegenden Interposer ist hier die Gefahr sehr gross, dass sogar Erfahrene User die Karte beschädigen können.
Wer nach einem solchen Fehlversuch, dann doch versucht die Gewährleistung oder Garantie in Anspruch zu nehmen, ist ein Betrüger und ein Waschlappen, da er nicht zu seinen Fehlern steht.