Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Filesharing: Eltern können für Kinder haften
Eltern können für ihre Kinder in Filesharing-Fällen doch haftbar gemacht werden, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Nämlich dann, wenn klar ist, dass der Täter bekannt ist und man sich nur auf das Zeugnisverweigerungsrecht beruft.
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