Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Rundfunkbeitrag: Auch für die Zweitwohnung muss gezahlt werden
Wer mehrere Wohnungen besitzt muss auch mehrfach den Rundfunkbeitrag abführen. Dies entschied nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und bekräftigt damit die Bindung der 2013 eingeführten Pauschale für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an die Wohnung.
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