Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Zu langsames DSL erlaubt außerordentliche Kündigung: Amtsgericht München gibt Kunden Recht
Weil ein DSL-Kunde nur 5,4 der versprochenen 18 MBit/s nutzen konnte, hatte er seinen Vertrag außerordentlich ohne die sonst üblichen Fristen gekündigt. Der Provider verweigerte ihm das allerdings mit dem Verweis auf die im Vertrag angegebene "bis zu"-Klausel. Das Amtsgericht München entschied nun zu Gunsten des Klägers.
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