Zu langsames DSL erlaubt außerordentliche Kündigung: Amtsgericht München gibt Kunden Recht

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Weil ein DSL-Kunde nur 5,4 der versprochenen 18 MBit/s nutzen konnte, hatte er seinen Vertrag außerordentlich ohne die sonst üblichen Fristen gekündigt. Der Provider verweigerte ihm das allerdings mit dem Verweis auf die im Vertrag angegebene "bis zu"-Klausel. Das Amtsgericht München entschied nun zu Gunsten des Klägers.

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Gut, eigentlich logisch die Entscheidung. Allerdings ist das eine AG-Entscheidung in einem Einzelfall, die keinerlei Bindungskraft für andere Gerichte und Fälle hat. Noch muss jeder alleine versuchen, sein Recht zu bekommen.

Ich muss wirklich sagen, das im Bereich die Telco die EU schon einiges sinnvolles erreicht hat, wie z.B. Deckelung der Roamingkosten. Wünschenswert wäre, wenn es auch hier eine Regelung auf EU-Ebene gäbe, z.B. 16 Mbit heißt 16 Mbit mit maximal 25% Abstrich. Manchmal liegt es wirklich an der Technik, eine individuelle Abrechung der Bandbreite jedes Kunden ist nicht wünschenswert, da dabei jeder Kunde mehr oder weniger vom ISP überwacht werden müsste.
 
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Wenn du in einem Geschäft ein Gerät zurückgibst, weil es nicht mal 50% der maximalen Leistung bringt, wird sich da niemand quer stellen. Egal ob Auto, Bohrmaschine oder, oder...
Aber die "Dienstleister" versuchen ihre Verträge durchzudrücken.
Sollte viel öfter passieren, sowas. Oder wenn man die 18 MBit als "bis-zu-maximal-nachts-um-3-wenn-sonst-nichts-los-ist"-Rate nimmt, sollte man einfach Leistungsadaptiert zahlen. 6Mbit Downstream? Alles klar, dann gibt es den Monat halt 10 statt 30 €.
 
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Ich kann auch nur etwa 50% meines Anschlusses nutzen, hätte ich eine Wahl würde ich sofort wechseln.
 
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Ich kann auch nur etwa 50% meines Anschlusses nutzen, hätte ich eine Wahl würde ich sofort wechseln.

Einfach mal mit Deinem Provider über ein Sonderkündigungsrechte reden? Unitiy ist z.B. recht zugänglich. Mit Vodafone habe ich auch gute Erfahrungen gemacht.

Edit: Nicht einfach von der Hotline abwimmeln lassen, ggfs. eskalieren.
 
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Ich habe extra geschrieben "wenn ich eine Wahl hätte"
Unity gibts hier nicht, es wäre einzig Vodafone mit dem Mobilfunknetz da und die sehen mich nie wieder.
 
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Was macht das Terminator Genisys Video unter so einem Artikel? Den Artikel find ich gut und interessant, verstehe aber den Zusammenhang nicht.
 
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Was macht das Terminator Genisys Video unter so einem Artikel? Den Artikel find ich gut und interessant, verstehe aber den Zusammenhang nicht.

Deutet wohl darauf hin das ist alles eine Konspiration der Maschinen und die klauen die nicht vorhandene Bandbreite ;-)

Keine Ahnung wie der zusammenhang zu dem FIlm sein soll.

Das Urteil finde ich aber gut hab grad selber erst nen Chaos hinter mir was Anschluss umstellung angeht und geminderter Geschwindigkeit.

Ich finde diese bis zu Klausel auch etwas bescheuert das bei diversen Anbietern nicht leuten eine mindestgeschwindigkei zugesagt wird.
 
AW: Zu langsames DSL erlaubt außerordentliche Kündigung: Amtsgericht München gibt Kunden Recht

Manchmal liegt es wirklich an der Technik, eine individuelle Abrechung der Bandbreite jedes Kunden ist nicht wünschenswert, da dabei jeder Kunde mehr oder weniger vom ISP überwacht werden müsste.
Da könnte man sicher Referenzmessungen machen. Wäre natürlich für die Provider nur Aufwand mit hohen kosten in Form von geringeren Einnahmen.

Das Problem ist vor allem das die DSL Technik so am absoluten Limit agiert und beim Kunden eben das ankommt was ankommt. Aber der Ansatz das der Kunde nur das Zahlt was auch (dauerhaft) ankommt, fände ich sehr gut und würde den Ausbau anregen. Eine außerordentliche Kündigung hilft wohl leider nicht viel. Die Leitung bleibt die gleiche.

Was macht das Terminator Genisys Video unter so einem Artikel? Den Artikel find ich gut und interessant, verstehe aber den Zusammenhang nicht.
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Ich bin auch bei O2 abgesprungen, weil von den 16MBit unter anderem auch wegen blöd gelegter Telefonbuchse 2MBit nutzbar waren. War aber eh Vertragsende.
Bin jetzt bei KabelBW. Die lachen halt jeden mit DSL aus, bei ihren Leitungen.
 
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Die Lösung ist eigentlich einfach.

Die sollten die Preise an die Geschwindigkeit anpassen.
Für 100% Leistung zahl man auch 100% und für weniger Leistung halt auch weniger Geld.
 
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Die Schwierigkeit wird darin liegen die Geschwindigkeit zu ermitteln. Zudem wird die Telekom dann vielleicht flächendeckend (also z. B. ein ganzes Dorf) niedriger schalten. Wenn also im hinteren Teil nur 5Mbit ankommen und im vorderen Teil 8Mbit, könnte ich mir vorstellen, dass dann alle auf 5Mbit geschalten werden um "Problemen" vorzubeugen. Wird ja so ähnlich schon heute betrieben, nur in die andere Richtung: 16Mbit im ganzen Dorf, obwohl nur im "besseren" Teil auch 100% davon ankommen.

Wie auch immer, es muss was passieren. Denn 30-40% vom versprochenen Speed sind einfach nicht akzeptabel - auch oder vorallem nicht mit "bis zu"-Verträgen. Ich hab wenigstens das Glück kein Betroffener zu sein, aber vor ein paar Jahren....puh. Und in meinem Freundeskreis hab ich auch Geschichten gehört....unfassbar.
 
AW: Zu langsames DSL erlaubt außerordentliche Kündigung: Amtsgericht München gibt Kunden Recht

Ich bin auch bei O2 abgesprungen, weil von den 16MBit unter anderem auch wegen blöd gelegter Telefonbuchse 2MBit nutzbar waren. War aber eh Vertragsende.
Bin jetzt bei KabelBW. Die lachen halt jeden mit DSL aus, bei ihren Leitungen.

nur hat man oft bei kabel einen relativ "geringen" upload.

habe mit V-DSL bei der t-com 10up 50down

bei kabelDE z.b hat mein kollege 100down 4up
 
AW: Zu langsames DSL erlaubt außerordentliche Kündigung: Amtsgericht München gibt Kunden Recht

Die Schwierigkeit wird darin liegen die Geschwindigkeit zu ermitteln. Zudem wird die Telekom dann vielleicht flächendeckend (also z. B. ein ganzes Dorf) niedriger schalten. Wenn also im hinteren Teil nur 5Mbit ankommen und im vorderen Teil 8Mbit, könnte ich mir vorstellen, dass dann alle auf 5Mbit geschalten werden um "Problemen" vorzubeugen. Wird ja so ähnlich schon heute betrieben, nur in die andere Richtung: 16Mbit im ganzen Dorf, obwohl nur im "besseren" Teil auch 100% davon ankommen.
Die Angebotene Tarife gelten doch meist Landesweit, und sind nicht Regional.
Da bekommt man generell nur "Bis zu 16Mbit/s" als kleinsten Tarif Angeboten. Obwohl bei 50% der potentiellen Kunden vermutlich nicht mal 6Mbit/s erreicht werden können.
Auf dem Papier stehen die Provider dann auch noch gut da, da sie sagen können: Schaut, alle unsere Kunden haben mind. 16Mbit/s. Dabei ist das nur der Wert der im Vertrag steht.
Die allermeisten Kunden merken vermutlich nicht mal, das bei ihnen zu wenig Leistung ankommt, die glauben dem was im Vertrag steht.
 
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Die Lösung ist eigentlich einfach.

Die sollten die Preise an die Geschwindigkeit anpassen.
Für 100% Leistung zahl man auch 100% und für weniger Leistung halt auch weniger Geld.
Um genau das zu vermeiden wurden die "bis zu" Klauseln ja überhaupt erst eingeführt. Warum weniger verdienen, wenn man sich den Maximalumsatz zurechtformulieren kann?

Ein mitdenkender Unternehmensanwalt hat den Providern zudem sicher mal erklärt, dass starre Versprechen in Verträgen schnell Schadensersatzansprüche des Kunden auslösen können.

Umso schöner, dass diese Idee den Providern nun rechts und links um die Ohren gehauen wird - auch wenn's bis jetzt nur Amtsgerichte waren.
 
AW: Zu langsames DSL erlaubt außerordentliche Kündigung: Amtsgericht München gibt Kunden Recht

Wie ******* der Netzausbau in Deutschland eigentlich ist, habe ich jetzt bei der Wohnungssuche wieder richtig mitbekommen. Obwohl ich innerhalb der größten Metropolregions Deutschlands lebe, gibt es hier in vielen Straßen nur "bis zu" 16 MBit, wo dann, wenn man Glück hat, vielleicht noch 6 ankommen. Ich bin echt froh, dass Unity Media mittlerweile an vielen Ecken 200 Mbit bereitstellt. Sonst hätte ich sonstwo hinziehen müssen.
 
AW: Zu langsames DSL erlaubt außerordentliche Kündigung: Amtsgericht München gibt Kunden Recht

Versteh das überhaupt nicht...der Kunde hat doch den AGBs mit seiner Unterschrift zugestimmt?!?! Wie kann er dann vor Gericht Recht bekommen?
 
AW: Zu langsames DSL erlaubt außerordentliche Kündigung: Amtsgericht München gibt Kunden Recht

Versteh das überhaupt nicht...der Kunde hat doch den AGBs mit seiner Unterschrift zugestimmt?!?! Wie kann er dann vor Gericht Recht bekommen?

AGBs helfen nicht immer... wäre ja noch schöner wenn AGBs bindend wären, da könnte so jeder Anbieter/Dienstleister einfach mal das geltende Recht aushebeln.
 
AW: Zu langsames DSL erlaubt außerordentliche Kündigung: Amtsgericht München gibt Kunden Recht

...wieso, die in den AGBs beschriebene Leistung is lediglich ein Angebot, mit diesem Angebot war der Kunde einverstanden...ich seh da kein wenn und aber.
 
AW: Zu langsames DSL erlaubt außerordentliche Kündigung: Amtsgericht München gibt Kunden Recht

Nicht alles was in den AGB steht, und man zustimmt, muss man auch akzeptieren.
Wenn in einem Vertrag steht: "Person A stimmt zu von Person B getötet werden zu dürfen, nach Person A Leistung X erhalten hat" so wird Person A trotzdem Person B von jedem Gericht Recht bekommen, wenn er diesen wegen versuchten Mordes anklagt. (extremes Beispiel :ugly:)

Es ist nun mal so, das eine Seite eines Vertrages (dazu gehören auch AGB) nicht übermäßig benachteiligt werden darf.
Eine solche Klausel wäre es z.b. auch, wenn in einem Vertrag steht, das der Unterzeichner generell auf jede Schadensersatzklage ggü Unternehmen X verzichtet. (In den USA ist das AFAIK möglich.)
 
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