Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Langsames Internet: Minderung, Kündigung oder Entschädigung ab 1. Dezember
Was tun bei zu langsamen Internet? Die Bundesnetzagentur hat eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes auf den Weg gebracht. Ab dem 1. Dezember können Kunden nicht nur ihre Zahlungen kürzen oder ihren Vertrag bei ihrem Provider fristlos kündigen. Bei länger andauernden Störungen stehen Verbrauchern nun auch Entschädigungen zu.
Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und nicht im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt.
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