Du magst vielleicht unglaublich intelligent und belesen auf anderen Gebieten sein, das möchte und kann ich an dieser Stelle nicht beurteilen, unser Rechtssystem gehört dann wohl eher nicht zu Deinen Steckenpferden.
Ich interessiere mich durchaus für Jura und befasse mich ganz gerne mit Juristenlogik, auch wenn die in Teilen ganz anders ist, als man es von Normalos kennt. (das hier ist so ein Fall).
Die Diskussion über Deine Szenarien ist ohnehin über, da (nicht alleine) die Staaten bereits ganz andere und effizientere Mittel verwenden, um Inhalte zu entsorgen, da frag ich mich eher, ob Du nicht in den letzten Jahren ein wenig gepennt hast.
Der Punkt ist: wenn du es hier in Deutschland und/oder der EU einführen möchtest, dann kannst du das nicht so einfach und ohne Grund machen. Niemand kann hergehen und sagen "in den Staaten und China wird Zensiert, das hätte ich jetzt auch ganz gerne". Man braucht irgendetwas, um es zu rechtfertigen und das ist so ein Fall.
Uns eine Sperre einer Pornoseite aufgrund des Jugendschutzes als Präzedenzfall für weitere großflächige DNS Sperren bishin zu VPN Verboten, und das auch noch mit Hinweis auf unser Rechtssystem (über das man über anderes ganz sicher viel diskutieren kann), verkaufen zu wollen, ist hanebüchener Unfug, sorry.
Das wird wohl irgendwann logischerweise folgen. Dass etwas ineffektiv ist, stellt für das Rechtsystem keine besondere Hürde da, es sei denn es steht im Gesetz oder der Verordnung. Wenn es nicht effektiv ist, dann kümmert man sich um effektive Maßnahmen und die werden wohl kommen, spätestens wenn man bei der Landesmedienanstalt erkennt, dass das nichts bringt.
Hier geht es jetzt erstmal um die Frage, ob man Seiten, die für Erwachsene völlig legal sind, im Namen des Jugendschutzes sperren darf und zwar für alle. Wenn das geklärt ist, am besten weil ein rechtsgültiges Urteil da ist, wird man weiter sehen.
Wir können uns gerne mal wieder sprechen, wenn der "hanebüchene Unfug" irgendwann Realität ist. VPNs sind übrigens jetzt schon vielen ein Dorn im Auge.
Ein Beispiel, wo es um die Effektivität ging, war der DVD Kopierschutz. Man darf nur einen effektiven Kopierschutz nicht umgehen, doch was ist effektiv? 40Bit Verschlüsselung, die jeder mit etwas Zeit und einem normalen Computer per Brute Force knacken kann, sind es jedenfalls nicht.
Hätte da nichts vom effektiven Kopierschutz, sondern nur vom Kopierschutz drin gestanden, dann dürfte man den DVD Kopierschutz nicht umgehen.
Oh man, was ein Kindergarten, das ganze Internet ist übersät mit solchen Seiten... Und die reiten auf xhamster rum, und tuen so, als ob sie damit irgend etwas erzielen würden ?
Mit irgendwas muß man anfangen und die Tatsache, dass da noch viele andere sind, ist da juristisch eher ein schwaches Argument (wenn es um eine Bestrafung ginge, dann würde das wiederum anders aussehen).