Landesmedienanstalt: Deutsche Internetprovider sollen xhamster.com sperren

Ich benutze für die Altersverifikation immer Tampermonkey + https://github.com/zerodytrash/Simple-YouTube-Age-Restriction-Bypass
Das klappt bei mir ganz gut.
Gibt es eigentlich irgendwelche Studien, die Beweisen, dass unser Jugendschutz die Jugend tatsächlich schützt?
Erinnere mich mal, wer ist am nicht funktionierenden Jugendschutz schuld? Die Eltern die's nicht interessiert?
Der Staat dem die Mittel fehlen? Diejenigen die ihn aushebeln? Wer?
Die Tatsache, dass der heutige Jugendschutz oft nicht greift ist
nicht zuletzt auch unser aller schuld... Die wir nichts dafür tun oder sogar dagegen arbeiten.

Wirksamer Jugendschutz ist zuletzt auch eine bewusste Entscheidung aller als Teil der Gesellschaft.
Und nein das gefällt selbst mir nicht, ist aber leider nicht zu ändern.

Würden sich insbesondere Eltern mehr dafür einsetzen, hätten wir schon längst einen besseren Jugendschutz.
 
Diese DNS-Sperren bringen absolut gar nichts außer hauptsächlich diejenigen von den Plattformen auszusperren, die mehr als alt genug für die Inhalte sind (und keinen Sohn/Enkel haben oder ihn nicht fragen wollen der fix den DNS für sie ändert).
Bei den meisten reicht schon ein Schlagwort wie "VPN" aus.
Meine altes Mütterchen hat absolut keine Ahnung von Computern, aber selbst sie weiß, daß Sohnemann dieses ominöse "VPN" anmacht, wenn sie bestimmte österreichische oder schweizerische Sendungen anschauen will...
@Pu244: Dass Minderjährige nicht Geschäftsfähig sind und somit gar keine "Anschlüsse buchen" können,
ist dir schon klar? :hmm:
Wohl noch nichts von "teilgeschäftsfähig" gehört:
"Die Teilgeschäftsfähigkeit oder auch beschränkte Geschäftsfähigkeit ist in den §§ 106-113 BGB geregelt. Hiernach haben Minderjährige zwischen sieben und 18 Jahren nur in beschränktem Umfang die Möglichkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben. Zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes brauchen Minderjährige in der Regel die vorherige Zustimmung (Einwilligung) ihrer gesetzlichen Vertreter, § 107 BGB. Eine Ausnahme ist der Abschluss eines Rechtsgeschäftes, das für den Minderjährigen lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt. Dies ist z.B. regelmäßig bei einer Schenkung an den Minderjährigen der Fall. Eine weitere Ausnahme ist in § 110 BGB geregelt, dem sog. “Taschengeldparagraphen”. Bewirkt der Minderjährige die Gegenleistung mit eigenen Mitteln, die ihm von seinen gesetzlichen Vertretern zu diesem Zweck überlassen wurden, so ist der Vertrag ebenfalls wirksam."
QUELLE
 
Eine DNS-Sperre - ist ja süß :haha:

Noch kleiner ging die Hürde nicht?
Wohl war. Trauriger weise gibt es mittlerweile genügend Jugendschutzsysteme für den heimischen Computer.
Die werden eben nur scheinbar nicht genutzt. Da kann klein Timmi dann noch so clever sein...

Tja, liebe Eltern... ;)

Aber wenn's niemanden interessiert, das die kleine Anneliese (7) mit ihrem Brüderchen Tommy (12)
bei GTA fröhlich Nu***n abknallt...
 
Anschlüsse an 1 Router?

Ich meine natürlich den kompletten Internetanschluß, es geht ja hier um die Providerseite.

Und du erweartest das die meisten Eltern so in den 40ern wissen wie man irgendetwas zumacht oder kontrolliert? Die Goffen fahren mit denen IT mässig Schlitten :lol:
:lol:

Und, was interessiert mich das?

Nach der Logik müßte man auch den Alkohol vierbieten, weil manche Eltern zu blöd sind die Schnapsflaschen wegzusperren. Am besten auch noch das Autofahren, denn es kommt ja immer wieder vor, dass Kinder sich damit selbständiger machen, als sie es dürften.

Wenn die Eltern es nicht in den Griff bekommen wollen, dann ist es deren Sache und die des Jugendamts.
 
Bei den meisten reicht schon ein Schlagwort wie "VPN" aus.
Meine altes Mütterchen hat absolut keine Ahnung von Computern, aber selbst sie weiß, daß Sohnemann dieses ominöse "VPN" anmacht, wenn sie bestimmte österreichische oder schweizerische Sendungen anschauen will...

Wohl noch nichts von "teilgeschäftsfähig" gehört:
"Die Teilgeschäftsfähigkeit oder auch beschränkte Geschäftsfähigkeit ist in den §§ 106-113 BGB geregelt. Hiernach haben Minderjährige zwischen sieben und 18 Jahren nur in beschränktem Umfang die Möglichkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben. Zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes brauchen Minderjährige in der Regel die vorherige Zustimmung (Einwilligung) ihrer gesetzlichen Vertreter, § 107 BGB. Eine Ausnahme ist der Abschluss eines Rechtsgeschäftes, das für den Minderjährigen lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt. Dies ist z.B. regelmäßig bei einer Schenkung an den Minderjährigen der Fall. Eine weitere Ausnahme ist in § 110 BGB geregelt, dem sog. “Taschengeldparagraphen”. Bewirkt der Minderjährige die Gegenleistung mit eigenen Mitteln, die ihm von seinen gesetzlichen Vertretern zu diesem Zweck überlassen wurden, so ist der Vertrag ebenfalls wirksam."
QUELLE
Zieht nicht grundsätzlich - beim Abschluss von rechtsgültigen Verträgen wie z.B. Laufzeitverträgen. Sorry.
Hier kommt dann auch die Frage der Geschäftsfähigkeit zum Tragen.

"Ein Handyvertrag oder eine Mitgliedschaft im Verein sind hingegen nur wirksam, wenn die Eltern dem zuvor explizit zugestimmt haben und dem Kind dafür das Geld gegeben haben. Eine Begleichung vom Taschengeld ohne vorherige Genehmigung durch die Eltern fällt nicht unter § 110 BGB, so dass solche Ratenzahlungsverträge unwirksam sind."
Schutz vor nackten Menschen - Bevor oder nachdem man im Sommer zum FKK-Strand geht?
Nacktheit und Pornographie sind 2 paar Schuhe. Sollte man nicht erklären müssen. :rolleyes:
Wenn's danach geht könnte deine Freundin auch oben ohne durch die Fußgängerzone schlendern.
Da gibt es kein Gesetz gegen. Nacktheit ist nicht gleich sittenwidriges Verhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Siehst du, auch unter 18 Jährigen können einen Internetanschluß buchen und um die Fälle ging es mir.
Mit expliziter Zustimmung der Eltern, ja. Die u.A. vermutlich das Girokonto stellen,
und die Wohnung mitsamt dem Anschluss selbst. Die Verantwortung liegt also weiterhin bei den Eltern.

Hinzu kommt dann noch das Kleingedruckte im Vertrag. Ob z.B. die Eltern als Bürgen einspringen müssen.
 
Zieht nicht grundsätzlich - beim Abschluss von rechtsgültigen Verträgen wie z.B. Laufzeitverträgen. Sorry.
Hier kommt dann auch die Frage der Geschäftsfähigkeit zum Tragen.

"Ein Handyvertrag oder eine Mitgliedschaft im Verein sind hingegen nur wirksam, wenn die Eltern dem zuvor explizit zugestimmt haben und dem Kind dafür das Geld gegeben haben. Eine Begleichung vom Taschengeld ohne vorherige Genehmigung durch die Eltern fällt nicht unter § 110 BGB, so dass solche Ratenzahlungsverträge unwirksam sind."
Ja klar.
So und was machst du jetzt wenn die Kids eine Prepaid Karte für ihr Smartphone ihr eigen nennen (was auch die meisten Eltern abnicken, da nur verbraucht werden kann was auf die Karte geladen werden kann - vom Taschengeld).
Kostet gerade mal zwischen 7 und 9 Euro bei den meisten Anbietern, für eine Telefon-Flat und 3 - 5 GB je nach Tarif und Anbieter.
 
Mit expliziter Zustimmung der Eltern, ja. Die u.A. vermutlich das Girokonto stellen,
und die Wohnung mitsamt dem Anschluss selbst. Die Verantwortung liegt also weiterhin bei den Eltern.

Nope, es gibt eben durchaus Konstellationen, bei denen die Eltern außen vor sind, weil das Jugendamt für das Sorgerecht zuständig ist.

Für solche Fälle wäre es eben ganz gut wenn die Provider dann diese wenigen Anschlüsse sperren und alles, was von Erwachsenen gebucht wurde kann normal weiterlaufen.

Ansonsten sollte man seinen Anschluss noch auf Antrag für solche Dinge sperren lassen können.
 
so ein kompletter schwachsinn XD wie inkompetent muss man sein um so einen kurzsichtigen mist zu bringen? XD "sperrt den zugang zu seite X.y. weil pornografische inhalte #jugendschutz" ja ok XD erstens könnt ihr dann gleich den GANZEN internetzugang abstellen denn das internet gibts nicht ohne diese inhalte, und zweitens schonmal was von VPN gehört? XD menschenskinna´s... was ein trauriger haufen versager XD
so ein kompletter schwachsinn XD wie inkompetent muss man sein um so einen kurzsichtigen mist zu bringen? XD "sperrt den zugang zu seite X.y. weil pornografische inhalte #jugendschutz" ja ok XD erstens könnt ihr dann gleich den GANZEN internetzugang abstellen denn das internet gibts nicht ohne diese inhalte, und zweitens schonmal was von VPN gehört? XD menschenskinna´s... was ein trauriger haufen versager XD
 
Nope, es gibt eben durchaus Konstellationen, bei denen die Eltern außen vor sind, weil das Jugendamt für das Sorgerecht zuständig ist.

Für solche Fälle wäre es eben ganz gut wenn die Provider dann diese wenigen Anschlüsse sperren und alles, was von Erwachsenen gebucht wurde kann normal weiterlaufen.

Ansonsten sollte man seinen Anschluss noch auf Antrag für solche Dinge sperren lassen können.
Schon richtig. Aber du sagst es ja selbst, dann ist das Jugendamt zuständig. Und vor allem Haftbar.

So oder so, das ließe sich alles umgehen indem die Eltern eben entsprechende Schutzsysteme installieren.
Die sind nicht so einfach auszuhebeln wie man denkt und idR. Passwortgeschützt.
Aber dafür müssten sich die Eltern eben mal hinsetzen und sich selbst informieren.
Solange das nicht geschieht, ist die Diskussion hinfällig.

Zudem sind natürlich nicht alle Jugendlichen per se "unreif". Hier liegt es eben wieder an der Erziehung
und der Beurteilung der Eltern was sie ihren Kindern zumuten können und was nicht.

Jugendliche im "richtigen" Maße an das tragen von Verantwortung heranzuführen ist eben Teil der Erziehung.
Ja klar.
So und was machst du jetzt wenn die Kids eine Prepaid Karte für ihr Smartphone ihr eigen nennen (was auch die meisten Eltern abnicken, da nur verbraucht werden kann was auf die Karte geladen werden kann - vom Taschengeld).
Kostet gerade mal zwischen 7 und 9 Euro bei den meisten Anbietern, für eine Telefon-Flat und 3 - 5 GB je nach Tarif und Anbieter.
Seit wann ist eine "Prepaid Karte" mit einem Vertrag verbunden? Und wer hat wohl das Smartphone bezahlt? :hmm:
 
so ein kompletter schwachsinn XD wie inkompetent muss man sein um so einen kurzsichtigen mist zu bringen? XD "sperrt den zugang zu seite X.y. weil pornografische inhalte #jugendschutz" ja ok XD erstens könnt ihr dann gleich den GANZEN internetzugang abstellen denn das internet gibts nicht ohne diese inhalte, und zweitens schonmal was von VPN gehört? XD menschenskinna´s... was ein trauriger haufen versager XD
so ein kompletter schwachsinn XD wie inkompetent muss man sein um so einen kurzsichtigen mist zu bringen? XD "sperrt den zugang zu seite X.y. weil pornografische inhalte #jugendschutz" ja ok XD erstens könnt ihr dann gleich den GANZEN internetzugang abstellen denn das internet gibts nicht ohne diese inhalte, und zweitens schonmal was von VPN gehört? XD menschenskinna´s... was ein trauriger haufen versager XD
naja ist nur der erste schritt. bald kannst du nur noch ins netz mit deiner persönlichen digitalen ID.....das ist endgoal. Wird dann alles getracked was du online machst. jeder click
 
Das wurde auch Zeit. Es gibt so viele Amateurvideos auf denen die betreffenden Frauen sagen "Bitte filme das nicht" und dann wird das Material hochgeladen. Diese Frauen sind dann seelisch und karrieretechnisch schwer angeschlagen bis hin zu Selbstmordgedanken.

Ich erinnere auch an die ganzen Festival Aufnahmen aus den Duschen, die bei XHamster hochgeladen werden.

Wenn das Portal dagegen nichts unternimmt, dann müssen eben Konsequenzen folgen.
 
Ich meine natürlich den kompletten Internetanschluß, es geht ja hier um die Providerseite.



Und, was interessiert mich das?

Nach der Logik müßte man auch den Alkohol vierbieten, weil manche Eltern zu blöd sind die Schnapsflaschen wegzusperren. Am besten auch noch das Autofahren, denn es kommt ja immer wieder vor, dass Kinder sich damit selbständiger machen, als sie es dürften.

Wenn die Eltern es nicht in den Griff bekommen wollen, dann ist es deren Sache und die des Jugendamts.
Etwas kurzsichtig. Wenn die vermeidlichen Jugendlichen unerlaubt mit einem Auto andere Verletzten, dann ist das Jugendamt das kleinste Problem.

Mir fehlt nicht viel zu 40 aber bei mir benutzt das Kind 11j. Handy und pc. Die können Whats App und irgend welche Abzock Spielchen ala Roblox, aber VPN ne, hab ihr erklärt wie Whats app funktioniert. Zu meiner Zeit wurden Pornos auf CD getauscht. Nur wenn man das mit dem teilweise Abartigen scheiss da draußen vergleichst. Die profis sowie Amateure überbieten sich mit kranken scheiss. Hab mit 20 in einer Videothek gearbeitet, das einzige merkwürdige waren die Titel. ? Ich glaube das die Teenager früher oder später da irgendwie drankommen werden, daher setzte ich lieber auf Aufklärungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Finde ich immer wieder lustig solche Aktionen. Gras wird jetzt legalisiert und es soll ganz viel Jugendschutz und Prävention geben und überhaupt. Aber nackige Menschen angucken.... Ne. Das darf man nicht wenn man noch nicht 18 ist.
 
Lol. Äh das ist jetzt schon so. Die viel interessantere Frage ist doch immer wer und warum getrackt wird...
noch nicht so das sie wissen wer genau alles macht. besonders asian wo viele in shops gehen zum zocken und nicht daheim ein PC zustehen haben. Ausserdem werden diese Daten was du online machst direkt mit deinem social credit score abgeglichen. Schaust du dir etwas an was die Regierung nicht will sinkt dein Social credit score. Chinese der sich über Tianmar Square informiert als Beispiel ohohoooo gefährlich.
 
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