Xbox Series X kaufen: Microsoft Store ab 19 Uhr mit neuem Angebot

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Xbox Series X kaufen: Microsoft Store ab 19 Uhr mit neuem Angebot

Wie Microsoft via Twitter mitgeteilt hat, wird es heute ab 19 Uhr eine neue Verkaufsaktion zur Xbox Series X geben. Welche Online-Stores nehmen an der Aktion teil?

Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und nicht im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt.

lastpost-right.png
Zurück zum Artikel: Xbox Series X kaufen: Microsoft Store ab 19 Uhr mit neuem Angebot
 
Der Artikel ist trotz Reflinks WIEDER nicht als Werbung gekennzeichnet.

Direkt wieder weitergereicht an zuständige Stellen. Bis ihr das mal lernt. Macht Journalismus. Konntet ihr mal.
Eine sogenannte "News mit Affiliate-Links" ist - laut Definition - KEINE Werbung!
Denn:
Bei einer Werbung muss man direkt Geld für den Inhalt von einem Hersteller eines Produkts bekommen und es gibt - mal mehr, mal weniger - strikte Vorgaben, was man zum Produkt sagen darf.
Bei Affiliate-Links hingegen dürfen wir schreiben, was wir wollen, nur verfügen die jeweiligen Links über einen Tag/Cookie, sodass wir eine kleine Provision erhalten, sobald man über diesen Link etwas im Online-Shop bestellt. Es ist aber KEINE Werbung und folglich müssen wir es auch nicht kennzeichnen. Und wen es stört, achte mal bitte auf die Überschrift, da erkennt man deutlich, was eine "normale" News ist und was eine "Affiliate-News" ist...

Übrigens: Die Einnahmen durch die Affiliate-News sichern die Arbeitsplätze und ermöglichen es überhaupt noch, dass es bei uns ein Heft und Plus-Artikel, Technik-Tests etc. von den Redakteuren gibt...
 
Eine sogenannte "News mit Affiliate-Links" ist - laut Definition - KEINE Werbung!
Denn:
Bei einer Werbung muss man direkt Geld für den Inhalt von einem Hersteller eines Produkts bekommen und es gibt - mal mehr, mal weniger - strikte Vorgaben, was man zum Produkt sagen darf.
Bei Affiliate-Links hingegen dürfen wir schreiben, was wir wollen, nur verfügen die jeweiligen Links über einen Tag/Cookie, sodass wir eine kleine Provision erhalten, sobald man über diesen Link etwas im Online-Shop bestellt. Es ist aber KEINE Werbung und folglich müssen wir es auch nicht kennzeichnen. Und wen es stört, achte mal bitte auf die Überschrift, da erkennt man deutlich, was eine "normale" News ist und was eine "Affiliate-News" ist...

Übrigens: Die Einnahmen durch die Affiliate-News sichern die Arbeitsplätze und ermöglichen es überhaupt noch, dass es bei uns ein Heft und Plus-Artikel, Technik-Tests etc. von den Redakteuren gibt...
Manche Leute suchen halt immer etwas zum Nörgeln - da führt leider kein Weg dran vorbei - ob man dies nun gut findet oder nicht das ist wieder eine andere Geschichte.

Werbung ist halt immer vorhanden, wenn man etwas kostenlos lesen möchte, da führt kein Weg dran vorbei - woher sollen sonst die Einnahmen für weitere Test kommen? Rein aus den Online-Abos oder den Heften garantiert nicht,da wird der Gewinn gar nicht so groß ausfallen.
Also bleibt pcgh auch nicht anderes übrig, als über Werbung und Afiliate zu arbeiten, sonst wird die Seite irgendwann dunkel.
 
lol... Die haben 'ne 5700Xt für>1'200€ im Shop...

Ich beginne mir ernsthaft zu überlegen, meine 5700XT zu verhökern und mit dem Geld eine 6700/6800XT zu holen :ugly:
 
Eine sogenannte "News mit Affiliate-Links" ist - laut Definition - KEINE Werbung!
Denn:
Bei einer Werbung muss man direkt Geld für den Inhalt von einem Hersteller eines Produkts bekommen und es gibt - mal mehr, mal weniger - strikte Vorgaben, was man zum Produkt sagen darf.
Bei Affiliate-Links hingegen dürfen wir schreiben, was wir wollen, nur verfügen die jeweiligen Links über einen Tag/Cookie, sodass wir eine kleine Provision erhalten, sobald man über diesen Link etwas im Online-Shop bestellt. Es ist aber KEINE Werbung und folglich müssen wir es auch nicht kennzeichnen. Und wen es stört, achte mal bitte auf die Überschrift, da erkennt man deutlich, was eine "normale" News ist und was eine "Affiliate-News" ist...
Ob Affiliate Links nun Werbung ist oder nicht, ist eben nicht klar! Du lässt hier einige Fakten, geflissentlich unter den Tisch fallen!

Laut dem Telemediengesetz (§ 6) und auch dem Rundfunkstaatsvertrag ( 58 RStV) ist eine kommerzielle Kommunikation zu kennzeichnen. Allerdings beinhaltet § 2 Abs. 5 des Telemediengesetz auch Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht. In Punkt 5b wird die folgende Ausnahme genannt:

· 5b = Angaben in Bezug auf Waren und Dienstleistungen oder das Erscheinungsbild eines Unternehmens, einer Organisation oder Person, die unabhängig und insbesondere ohne finanzielle Gegenleistung gemacht werden.

Wenn man also auf Produkte, Dienstleistungen oder generell Unternehmen verlinkt, ohne dass eine finanzielle Gegenleistung erfolgt, muss diese Verlinkung nicht als Werbung gekennzeichnet werden. Soweit hast du Recht.

Da man für das Setzen von Affiliate-Links und den Einbau von Affiliate-Bannern keine direkte Gegenleistung erhält, könnte man an dieser Stelle folgern, dass keine Kennzeichnung notwendig ist. Aber natürlich gibt es eine nachgelagerte Vergütung, die ohne das Setzen der Links und Banner nicht zustande kommen würde. Zudem würde man solche Affiliate-Links nicht setzen, wenn man nicht auch einen finanziellen Profit davon erwarten würde.

Also für meine Begriffe ist die Sache also nicht so klar, wie du uns es weiß machen möchtest! Aber, diesen Sachverhalt muss am Ende des Tages ein Gericht klären :)
 
Ob Affiliate Links nun Werbung ist oder nicht, ist eben nicht klar! Du lässt hier einige Fakten, geflissentlich unter den Tisch fallen!

Laut dem Telemediengesetz (§ 6) und auch dem Rundfunkstaatsvertrag ( 58 RStV) ist eine kommerzielle Kommunikation zu kennzeichnen. Allerdings beinhaltet § 2 Abs. 5 des Telemediengesetz auch Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht. In Punkt 5b wird die folgende Ausnahme genannt:

· 5b = Angaben in Bezug auf Waren und Dienstleistungen oder das Erscheinungsbild eines Unternehmens, einer Organisation oder Person, die unabhängig und insbesondere ohne finanzielle Gegenleistung gemacht werden.

Wenn man also auf Produkte, Dienstleistungen oder generell Unternehmen verlinkt, ohne dass eine finanzielle Gegenleistung erfolgt, muss diese Verlinkung nicht als Werbung gekennzeichnet werden. Soweit hast du Recht.

Da man für das Setzen von Affiliate-Links und den Einbau von Affiliate-Bannern keine direkte Gegenleistung erhält, könnte man an dieser Stelle folgern, dass keine Kennzeichnung notwendig ist. Aber natürlich gibt es eine nachgelagerte Vergütung, die ohne das Setzen der Links und Banner nicht zustande kommen würde. Zudem würde man solche Affiliate-Links nicht setzen, wenn man nicht auch einen finanziellen Profit davon erwarten würde.

Also für meine Begriffe ist die Sache also nicht so klar, wie du uns es weiß machen möchtest! Aber, diesen Sachverhalt muss am Ende des Tages ein Gericht klären :)
Aber für die Affiliate-Links gibt es doch eine Kennzeichnung mit dem entsprechenden Hinweis dazu, oder sehe ich das verkehrt...?

Die Frage ist doch dann eher, ob sich mit so etwas wirklich ein Gericht bemühen wird, oder nicht eher einfach eingestellt wird...?

Wäre mal ein spannendes Thema für Herr Solmecke xD
 
Die Frage ist doch dann eher, ob sich mit so etwas wirklich ein Gericht bemühen wird, oder nicht eher einfach eingestellt wird...?
Die Gerichte sind hinter so etwas schon her. So genannte Influencer werden auch gerne mal wegen Schleichwerbung angeklagt. Was PCGH hier macht ist grenzwerftig und sollte auf jeden Fall juristisch betrachtet werden. Es geht hier darum, den Artikel als Werbung zu kennzeichnen.
 
Die Gerichte sind hinter so etwas schon her. So genannte Influencer werden auch gerne mal wegen Schleichwerbung angeklagt. Was PCGH hier macht ist grenzwerftig und sollte auf jeden Fall juristisch betrachtet werden. Es geht hier darum, den Artikel als Werbung zu kennzeichnen.
Wenn es nur danach geht, wie es bei den Influencern geschehen isr, dann dürfte der Artikel hier:


In die richtige Richtung führen - auch Herr Solmecke hatte sich mit dem Thema schon befasst:

Eingebundener Inhalt
An dieser Stelle findest du externe Inhalte von Youtube. Zum Schutz deiner persönlichen Daten werden externe Einbindungen erst angezeigt, wenn du dies durch Klick auf "Alle externen Inhalte laden" bestätigst: Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit werden personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt.
Für mehr Informationen besuche die Datenschutz-Seite.

Wenn man rein den Punkten des BGH folgt, dann ist es defakto keine Werbung und muss auch so nicht gekennzeichnet werden - aber wenn man das trotzdem prüfen lassen möchte: Es steht ja jedem frei es entsprechend zu melden.
 
Zurück