Voller Kaufpreis und nur halbes Eigentum?
Für Verbraucher sind die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten von Spiele-Software im Gegensatz zu Brett- oder Kartenspielen unverständlich. Bei beiden zahlt der Verbraucher schließlich den vollen Kaufpreis. Als Eigentümer des Brettspiels kann er es ohne Weiteres verschenken oder verkaufen oder anderen ein Nutzungsrecht einräumen. Diese Möglichkeiten bleiben ihm bei einer Spiele-Software oft verwehrt. Technische Hürden und das Verbot der Weitergabe und des Verkaufs hindern den Käufer einer Spiele-Software daran, mit seinem Eigentum zu verfahren wie er möchte.
Ganz genau, mein Eigentum und nicht anders.
Es hilft erstmal, wenn man sich sagt, das man zu einem Preis von 40 oder 50€ eine Nutzungslizenz erwirbt. Das ist kein volles Eigentum dafür aber auch kein voller Preis.
Und damit ist der Rest dann auch hinfällig. Ganz besonders der letzte Satz.
AGBs die gegen die gesetzlich festgelegten Grundsätze für AGBs verstoßen sind ungültig, selbst wenn man zugestimmt hat.
Sonst könnte man einfach alles Mögliche in seinen eigenen AGBs festlegen, dass ist nicht möglich.
Hieß es nicht irgendwo, wenn der Verbraucher einer AGB zustimmt, in dem Wissen, das eine AGB in Teilen oder als Ganzes unwirksam ist, weil sie gegen die gesetzlichen Grundsätze einer AGB verstößt, bedeutet nicht gleizeitig auch, das der Verbraucher nun machen kann was er will bzw das er dann Schadensersatz einklagen kann oder so?
Selbst mit einer ungültigen AGB erwirbt man weiterhin nur Nutzungslizenzen.
Man erwirbt bestenfalls das Eigentum an einem Datenträger.
Der Punkt ist doch, das man den Datenträger weiterverkaufen kann. Nur bringt das dem Käufer nichts, weil man eben die Nutzungslizenz, die durch den Key an den Account gebunden wurde, nicht weiterveräußern kann.
Da hilft nur für jedes Spiel einen eigenen Accout, so dass man mit dem Datenträger gleich alle Accountdaten mitgeben kann.
Oder eben - und das halte ich wie gesagt für sinnvoller - das man die Mögichkeit bekommt, einen Key zu de-registrieren um ihn dann weiterverkaufen zu können.
Von all dem mal abgesehen finde ich diese Diskussion in zwei Punkten sehr interessant:
1. Wie viele sich einen Idealzustand wünschen, in dem die Publisher dem Verbraucher gerne sämtliche Rechte einräumen. Dabei wird mit "Eigentum" argumentiert, das Prinzip der Nutzungslizenz scheint nicht wirklich verstanden zu sein oder aber man läßt sich von dem Umstand, Geld (wieviel auch immer) bezahlt zu haben, in die Irre führen, jetzt etwas zu besitzen, mit dem man machen kann, was man will. Vergleiche zum Autokauf oder zum Leasing verbieten sich einfach. Selbst der Begriff "Miete" paßt nicht
2. Wer alles einen "der Beitag gefällt mir" bekommt: Jene, die eben diesen Idealzustand anstreben.
Bitte nicht falsch verstehen, ich finde auch, das der Verbraucher mehr als nötig gegängelt wird und das da dringed was getan werden muß. Aber gegen den Erwerb einer Nutzungslizenz an sich hab ich nicht einzuwenden, solange ich die Nutzungslizenz dann auch weitergeben kann.