Ärger um PS5-Vorbestellungen - Verbraucherzentrale Sachsen reicht Klage gegen Saturn und Media Markt ein

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Die gesamte Vorbestellaktion rund um die Playstation 5 entwickelt sich für die Betreibergesellschaft von Saturn und Media Markt immer mehr zu einem Desaster. Nun hat die Verbraucherzentrale Sachsen Klage beim Landgericht München eingereicht. Die Vorwürfe beziehen sich vor allem auf unwirksame AGBs und "irreführende geschäftliche Handlungen". Das Verfahren könnte sich jedoch in die Länge ziehen.

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Mal sehn was da irgendwann bei rumkommt. Betrifft ja im Prinzip alle e-commerce Unternehmen. Kaum eines hat nicht in den AGB stehen, dass der Kaufvertrag erst mit Auslieferung zustande kommt.

Und das hat ein guten Grund, denn gerade im IT-Sektor kann man halt nicht immer Verfügbarkeit garantieren. Ständig verschieben sich Waren, die Lieferketten und die Herkunft von Artikeln sind komplex. Ein Kaufvertrag mit allen Rechten und Pflichten wäre da fatal. Wenn man als Händler im Zweifel Schadensersatzforderungen oder Deckungskäufe finanzieren muss ist das einfach nicht bezahlbar.

Gerade bei Privatkunden hat man mit dem 14 tägigen Rückgaberecht schon ein sehr teures Verbraucherrecht. Ein geöffnetes und entsiegeltes Smartphone was zurück geschickt wird macht so viel Schaden, dass man dafür 3-5 andere verkaufen muss um das wieder reinzubekommen.
 
Mal sehn was da irgendwann bei rumkommt. Betrifft ja im Prinzip alle e-commerce Unternehmen. Kaum eines hat nicht in den AGB stehen, dass der Kaufvertrag erst mit Auslieferung zustande kommt.

Und das hat ein guten Grund, denn gerade im IT-Sektor kann man halt nicht immer Verfügbarkeit garantieren. Ständig verschieben sich Waren, die Lieferketten und die Herkunft von Artikeln sind komplex. Ein Kaufvertrag mit allen Rechten und Pflichten wäre da fatal. Wenn man als Händler im Zweifel Schadensersatzforderungen oder Deckungskäufe finanzieren muss ist das einfach nicht bezahlbar.

Gerade bei Privatkunden hat man mit dem 14 tägigen Rückgaberecht schon ein sehr teures Verbraucherrecht. Ein geöffnetes und entsiegeltes Smartphone was zurück geschickt wird macht so viel Schaden, dass man dafür 3-5 andere verkaufen muss um das wieder reinzubekommen.
Glaube am Thema vorbei.
Wenn Saturn im September 2020 gesagt hätte das man die PS5 erst im Dez. 2020 (?) kriegt hätte jeder anders reagieren können.
Möchte da auch auf dem "Amazon-Faktor" nennen.
Wenn ich da was kaufe ist das auch da und ich habe es idR. max. 2 Tage später in der Hand.
=> und das seit ~20 Jahren!
 
Mal sehn was da irgendwann bei rumkommt. Betrifft ja im Prinzip alle e-commerce Unternehmen. Kaum eines hat nicht in den AGB stehen, dass der Kaufvertrag erst mit Auslieferung zustande kommt.

Und das hat ein guten Grund, denn gerade im IT-Sektor kann man halt nicht immer Verfügbarkeit garantieren. Ständig verschieben sich Waren, die Lieferketten und die Herkunft von Artikeln sind komplex. Ein Kaufvertrag mit allen Rechten und Pflichten wäre da fatal. Wenn man als Händler im Zweifel Schadensersatzforderungen oder Deckungskäufe finanzieren muss ist das einfach nicht bezahlbar.

Gerade bei Privatkunden hat man mit dem 14 tägigen Rückgaberecht schon ein sehr teures Verbraucherrecht. Ein geöffnetes und entsiegeltes Smartphone was zurück geschickt wird macht so viel Schaden, dass man dafür 3-5 andere verkaufen muss um das wieder reinzubekommen.

Das mag alles sein, Mediamarkt und Saturn haben hier in den letzten Jahren den Bogen aber meiner Meinung nach deutlich überspannt. Es wird mit Ware geworben, welche "auf Lager" ist. Bei Bestellung wird das Geld gleich abgebucht, ausgeliefert wird aber erst 3-4 Wochen später weil die Ware wohl doch nur bestellt war. Dass bis zu diesem Zeitpunkt kein Kaufvertrag zustande kommen soll, ist lächerlich. Dann dürfte das Geld auch noch nicht abgebucht werden. Finde es daher gut, dass der Verbraucherschutz hier nun mal für Klarheit sorgt.
 
Das mag alles sein, Mediamarkt und Saturn haben hier in den letzten Jahren den Bogen aber meiner Meinung nach deutlich überspannt. Es wird mit Ware geworben, welche "auf Lager" ist. Bei Bestellung wird das Geld gleich abgebucht, ausgeliefert wird aber erst 3-4 Wochen später weil die Ware wohl doch nur bestellt war. Dass bis zu diesem Zeitpunkt kein Kaufvertrag zustande kommen soll, ist lächerlich. Dann dürfte das Geld auch noch nicht abgebucht werden. Finde es daher gut, dass der Verbraucherschutz hier nun mal für Klarheit sorgt.
Kann ich so bestätigen. Hatte die Ehre vor ein paar Monaten mit einem Smartphone. Seitdem sind die beiden Blödmärkte für mich gestorben.
 
Nun wenn das Geld abgebucht worden ist, dann ist sehrwohl ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Man kann ja schlecht den Preis später erhöhen und sagen: "Überweis mir nochmal 10€".

Als Händler bietet man eine Waren zu Preis X an. Ein Kunde sagt dann, das kauf ich zum Preis X. Mit der Übergabe des Geldes stimmt dann der Händler dem Handelsvertrag zu und steht dann in der Pflicht die Ware zu liefern.

Kann er die Waren nicht liefern, muss er den Kunden informieren und der Kunde hat dann die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten und damit den vollen Betrag SOFORT erstattet zu bekommen, weil der Händler diesen Vertrag gebrochen hat.

Die andere Möglichkeit ist es dem Händler entgegenzukommen und auf die nächste Lieferung zu warten, hier ist aber der Händler in der Pflicht den Kunden einen erneutes Lieferdatum zu nennen. Kann dieser es nicht und ist der Termin in unabsehbarer Ferne, muss der Händler darauf hinweisen und möglicherweise sogar seinerseits den Vertrag auflösen zum Schutz des Kunden und natürlich den Betrag SOFORT zurückerstatten.
Das ist meine Sicht der Dinge...

Und bevor jemand schreibt. Ja es gibt Schadensersatz und zwar einen sogenannten Verzögerungsschaden.
Aber dazu muss man beweisen können das jemand einen Schaden erlitten hat durch die nicht-Lieferung einer Konsole.:rollen:
Zitiert mich nicht, bin kein Jurist. Aber in dem Fall müsste § 280 Absatz 2 BGB mit Bezug auf § 286 Absatz 4 BGB in Fall treten... Das sagt in kurz aus...Saturn hat keine Schuld, weil die einfach keine Konsolen einkaufen können....
Sollten die aber das Geld nicht zurück überweisen, so treten andere Gesetze in Kraft.

Edit:
Was den Fall angeht mit zuwenig Konsolen auf Lager und damit Werbung machen...damit haben Discounter besonders Erfahrung...z.b. Aldi und billige PCs...und es gab schon Urteile dazu.
Aber leider sind hier Saturn und Co fein raus, da der riesige Andrang und die "zu geringe" Liefermenge eher zu höhere Gewalt zählen.
 
Naja da muss man MM/Saturn auch in Schutz nehmen. Du kannst Lagerbestand nicht exakt timen, dass nur dieser abverkauft wird. In dem Moment wo man ne gesuchte Ware online nimmt kommen zig mal mehr Vorbestellungen rein als Ware da ist. Da kommt kein Warenwirtschaftssystem rechtzeitig hinterher.

Hatten letztens auch knapp 200 PS5. Das Ding war keine 10 Minuten online und hatten über 3000 Bestellungen, die dann wieder storniert werden mussten. Mit Bots und irgendwelchen Foren ist das Wahnsinn was grad abgeht.
 
Diese Probleme gibt es nicht erst seit der PS5 !!

Und die völlig Schwachsinnigen Corona Einzelhandels Verbote unserer Schwarz , Rot , Grünen Bundesregierung macht es nicht besser !! :daumen2:

( Im Herbst wird dann abgerechnet :cool: )

Entspannter geht eben wenn man warten kann , und ich meine mit der PS4 hat man auch Spass , zumindest bis die PS5 gut Verfügbar ist und sich die Preise regulieren.
:D
Ich werde meine def. im Markt kaufen , und dann vieleicht auch schon das fehlerbereinigte ( Kühlung ect.... )Modell bekommen , von mir aus auch gerne erst Weihnachten 2021 ;)

Und mir tun Vorbesteller oder Drängler nicht leid , denn die sind an dem Verhalten der Hersteller und Händler mit schuld !!
 
Mal sehn was da irgendwann bei rumkommt. Betrifft ja im Prinzip alle e-commerce Unternehmen. Kaum eines hat nicht in den AGB stehen, dass der Kaufvertrag erst mit Auslieferung zustande kommt.

Und das hat ein guten Grund, denn gerade im IT-Sektor kann man halt nicht immer Verfügbarkeit garantieren. Ständig verschieben sich Waren, die Lieferketten und die Herkunft von Artikeln sind komplex. Ein Kaufvertrag mit allen Rechten und Pflichten wäre da fatal. Wenn man als Händler im Zweifel Schadensersatzforderungen oder Deckungskäufe finanzieren muss ist das einfach nicht bezahlbar.

Gerade bei Privatkunden hat man mit dem 14 tägigen Rückgaberecht schon ein sehr teures Verbraucherrecht. Ein geöffnetes und entsiegeltes Smartphone was zurück geschickt wird macht so viel Schaden, dass man dafür 3-5 andere verkaufen muss um das wieder reinzubekommen.

Das haben zwar viele in den AGB stehen, der Unterschied bei Saturn/Media Markt ist aber dass die Ware bereits bezahlt werden musste. In den AGB von Saturn steht zudem dass ein Kaufvertrag zustande kommt wenn innerhalb von 5 Werktagen eine Annahmeerklärung oder Versandbestätigung erfolgt. Ist die Zahlungsaufforderung eine Annahmeerklärung? Was wenn die von Saturn gesetzte Frist von 5 Werktagen verstreicht ohne das Saturn die Bestellung storniert? Ist das Aufrechterhalten der Bestellung eine Annahmeerklärung oder müsste Saturn nach den eigenen AGB dann nicht dazu verpflichtet sein die Bestellung zu stornieren?

Andere Online Händler wie Otto oder Euronics stornieren andauernd Bestellungen die nicht erfüllt werden können, weil die ähnliche Passagen in ihren AGB stehen haben.

Ich finde das die Klage gegen Saturn/Media Markt in diesem Fall gerechtfertigt ist und man die nicht irgendwie noch in Schutz nehmen müsste. Es haben Leute im November bestellt und bezahlt und noch immer keine Ware erhalten und man hat keine Info darüber ob und wann die Bestellung erfüllt wird.
 
Hatte ich exakt so 2017 bei Mindfactory. 3 Monate bereits das Geld einbehalten und dann behauptet, dass kein Kaufvertrag bestünde. Dem Verbraucherschutz kam das damals auch sehr suspekt vor. Hätte ich doch nur damals schon rechtlich da was angestoßen :D
 
Naja das sind leider die Blödmärkte. Nichts auf Lager haben (sind sich zu fein, obwohl sie massig Flächen dafür haben), Lieferzeiten sind bekloppt bis untragbar (warum kriegt Amazon die Ware innerhalb von 12-16h zum Kunden und die Blödmärkte nicht in 12-16 Tagen?!). Preise sind auch nicht wirklich gut.
Das einzige was man dort noch kaufen kann ist eine Glotze oder ein Kühlschrank, die sind meist da und mit Spedition ist die Lieferung auch etwas besser weil die wenigstens anrufen. Sonst nicht zu empfehlen.

Hoffentlich tritt der Verbraucherschutz ordentlich in einige Hintern, wieso der Konzern die Kunden so veräppelt und die vorhandene Ware nicht liefert.
 
@cryon1c Die lokalen Märkte und der Online-Handel bei MM/Saturn stehen im Konkurrenzkampf.

Das sind unterschiedliche Firmen, welche da die Platform und auch den Laden betreiben.

Oft genug schon erlebt, dass eine DVD / BluRay online günstiger war als im Laden.
Wenn man dann fragt ob man den Online-Preis bekommt, machen sie das schon, aber auch nur, damit es für den Laden als Verkauf zählt. Effektiv gesehen haben sie im Laden dadurch weniger Umsatz bei weiterhin gleichen Kosten (welche höher sind als im Online-Handel).

Amazon ist ein Logistik-Unternehmen mit vielen großen Lagern. Den Online-Handel hat die Muttergesellschaft von MM/Saturn 10+ Jahre verschlafen.

Ist halt "Neuland".
 
@cryon1c Die lokalen Märkte und der Online-Handel bei MM/Saturn stehen im Konkurrenzkampf.

Das sind unterschiedliche Firmen, welche da die Platform und auch den Laden betreiben.

Oft genug schon erlebt, dass eine DVD / BluRay online günstiger war als im Laden.
Wenn man dann fragt ob man den Online-Preis bekommt, machen sie das schon, aber auch nur, damit es für den Laden als Verkauf zählt. Effektiv gesehen haben sie im Laden dadurch weniger Umsatz bei weiterhin gleichen Kosten (welche höher sind als im Online-Handel).

Amazon ist ein Logistik-Unternehmen mit vielen großen Lagern. Den Online-Handel hat die Muttergesellschaft von MM/Saturn 10+ Jahre verschlafen.

Ist halt "Neuland".

Uns Kunden ist das doch bums, wer da die Platform betreibt.
Blödmarkt ist Blödmarkt.
Die versuchen irgendwie die verschlafene Zeit mit dem Onlinehandel aufzuholen. Da gibt es aber irre viel aufzuholen.

Ich nutze ab und an Cyberport - unter anderem weil eine gute Filiale hier ist, auch wenn sie wenig auf Lager hat.
Click&Collect - laufe rum, bestelle eine externe Festplatte weil guter Preis, 2 Min später gehe ich in den Laden und hole sie ab.
Onlinebestellung ist meist 5€ günstiger. Egal wie teuer das Gerät ist, im Laden sind die Preise oft einfach 5€ höher um den Laden zu finanzieren.
Für lagernde Sachen bieten die auch einen lokalen 3h-Kurierdienst für 15€ - humaner Preis für die Leistung wenn man dringend was will und nicht in den Laden eiern will - auch mitten in der Pandemie keine schlechte Sache.
Die Webseite ist zwar leicht lahm und leicht unübersichtlich, aber beim Blödmarkt sucht man sich tot und die lagernde Ware kannste nicht in wenigen Minuten abholen - die Deppen brauchen nen Tag um die Ware zur Abholung bereitzustellen. Obwohl das einfach ein Mitarbeiter rüberschleppen soll, was 2-3 Minuten dauert.
Keine Ahnung wie so ein Unternehmen hier so viel Geld machen kann mit so einem krummen Service.
 
Cyberport Website / Cyberport Filiale = gleiches Unternehmen

MM Webseite / MM Laden = unterschiedliche Unternehmen

Wenn man etwas auf der MM Website zum Abholen bestellt müssen sie es erst an die jeweilige Filiale "weiterverkaufen".

Da wurde kläglich versucht auf ein Ladenkonzept einen Onlinehandel zu packen, dazu auch noch in einer weiteren Firma, welche als Konkurrenz zum Laden arbeitet.

Für die Verbraucher ist das nicht ersichtlich und nicht erklärlich, dass es bei anderen Unternehmen problemlos zu funktionieren scheint, aber da sieht man halt, wo MM/S technisch und gedanklich noch stecken.
 
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