Urteil: Intimfotos müssen nach Beziehungsende gelöscht werden

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Ob er die Bilder wirklich löscht (oder nicht doch noch irgendwo ne externe Festplatte damit hat), kann doch eh keiner nachprüfen. Auch ob er sich die Bilder jeden Abend zu Hause ansieht, kann keiner nachprüfen.

Das Urteil dient in meinen Augen lediglich dazu, Leute wie ihn von vorneherein davon abzuhalten, jemals auf die Idee zu kommen, eines der Bilder zu veröffentlichen oder kommerziell zu verwenden. Denn damit würde er ja automatisch beweisen, dass er der Löschungsaufforderung nicht nachgekommen war. Ich nehme an, dann wären die strafrechtlichen Folgen schwerwiegender für ihn, als ohne dieses Urteil (keine Ahnung, bin kein Jurist).

Deshalb finde ich das Urteil gut. Wie gesagt: Es kommt ja keiner vom Gericht bei ihm zu Hause vorbei und prüft das nach ^^ Nur sollte er jetzt tunlichst dafür sorgen, dass die Bilder nicht aus seinen Händen geraten. Wie es sich auch gehört.
 
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bin auf das Urteil gespannt.
Das war das Urteil ;)

Ich finde es zwar richtig, dass solche Bilder nach der Beziehung gelöscht gehören, wenn es einem von beiden unangenehm ist, aber wie hier schon mehrfach gesagt wurde, wie soll man das denn sicher stellen?

Irgendwo in die cloud geladen als "privates" Backup, auf nem versteckten Speicher-Stick oder sonst wo. Digitale Medien lassen sich unbemerkt und überallhin kopieren. Wie soll da sie Löschung erzwungen werden? Selbst wenn vor dem Augen des Ex Partners und der Polizei alle PCs etc. des Angeklagten durchsucht und sämtlich Bilder gelöscht werden, heißt das noch lange nicht, dass sie nicht mehr existieren.

Hier würde nur der Anstand helfen. Den sicher einige nicht haben.

Auch wenn der Gedanke dahinter verständlich ist, ist das Urteil einfach nicht 100%ig durchführbar.
 
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Natürlich ist das Urteil ein Erfolg weil der ehemalige Partner auf Schadenersatz verklagt werden kann wenn er die Fotos veröffentlicht.
 
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Die Veröffentlichung war schon immer verboten, da ändert sich gar nichts. Im Verfahren geht es einzig und allein um den privaten Besitz "für sich selbst".
 
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Und der private Besitz ist kaum bei jedem nachzuprüfen.. Achja..
 
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Die Veröffentlichung war schon immer verboten, da ändert sich gar nichts. Im Verfahren geht es einzig und allein um den privaten Besitz "für sich selbst".
Werden die Fotos veröffentlicht beweist das das die Fotos nicht gelöscht wurden. Im Artikel steht das die Frau eine Veröffentlichung verhindern will, nichts von "für sich selbst"
 
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Das Urteil grundsätzlich ist eigentlich sinnvoll. Praktisch kann das keiner Nachvollziehen. Ich habe wöchentliche Datensicherungen mit Acronis, die 12 Monate zurückreichen. Da kann ich gerne irgendwem ein kleines Video schicken, bei dem ich diese Bilder gelöscht habe. Das gleiche gilt für Bilder, die vorher auf DVD kopiert wurden.
Rechtlich also ein richtiges Urteil, aber im Zeitalter von CD, DVD, Dropbox und Datensicherungen nicht durchsetzbar
 
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Lechz. Wo sind denn die intimen Fotos?
 
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Ich bin zwar auch bei manchen Artikeln auch sehr skeptisch ob die wirklich bei uns auf die Main müssen, bei dem hier sehe ich aber genug Verbindung zu Daten/Internet/Technik/Recht dass man es auf "Tellerrand" verbuchen kann.

Da finde ich ehrlich gesagt Mainstream-Seiten die beispielsweise Grafikkarten "testen" und dabei unglaublichen Blödsinn verbreiten wesentlich schlimmer :ugly:

Sorry, dass ich Dir da widersprechen muss. Nur, weil in dem Artikel die Wörter "Internet" und "Datenträger" zu finden sind, hat das nicht unbedingt was mit Hardware und Games zu tun. Da einen Zusammenhang herstellen zu wollen, ist ziemlich gewagt.
So, wie ich das sehen, hat diese "News" nur einen Zweck: Klicks erzeugen. Wenn man ein hübsches Mädel als Titelbild und das Wort "Intimbild" im Titel selbst hat, generiert das sicherlich einige davon. Sex sells, nun einmal...
 
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Und der private Besitz ist kaum bei jedem nachzuprüfen.. Achja..

Wenn ein Rechtsanspruch auf Löschung besteht, dann besteht ggf. auch ein Anspruch auf Überprüfung desselbigen. Das könnte noch interessant werden...


Werden die Fotos veröffentlicht beweist das das die Fotos nicht gelöscht wurden. Im Artikel steht das die Frau eine Veröffentlichung verhindern will, nichts von "für sich selbst"

Die Frau will nicht erreichen, dass eine Veröffentlichung unter Strafe steht, sonder sie will von vorneherein jede Veröffentlichung prinzipiell ausschließen, in dem sie jede Form von Besitz der Bilder - einschließlich "für sich selbst" - verbietet. Also so ähnlich wie "nur wenn ihr ihm die Finger abhacken, ist sichergestellt, dass er nicht klaut. Das er die Finger vielleicht gar nicht dafür aber für etwas anderes verwenden möchte, ist irrelevant".
 
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Wenn ein Rechtsanspruch auf Löschung besteht, dann besteht ggf. auch ein Anspruch auf Überprüfung desselbigen. Das könnte noch interessant werden...
Das befürchte ich allerdings auch. Die Frage ist, wie weit darf zur Durchsetzung des Urteils die Privatsphäre des einen zu Gunsten der Privatsphäre des anderen aufgehoben werden? Wenn angeordnet werden könnte, dass Beamte auf der Suche nach den Bildern den kompletten PC durchforsten können, muss die Gegenpartei zwangsweise Privatsphäre aufgeben, die nichts mit dem eigentlichen Fall zu tun hat. Zusätzlich ist eine gründliche Löschung aus genannten Gründen nicht garantiert.


"nur wenn ihr ihm die Finger abhacken, ist sichergestellt, dass er nicht klaut. Das er die Finger vielleicht gar nicht dafür aber für etwas anderes verwenden möchte, ist irrelevant".
Ich denke hier geht es auch um den privaten Konsum und nicht nur um die Verbreitung, also der an sich wirklich kriminellen Handlung. Und wozu sonst sollte der Angeklagte die Bilder behalten wollen, wenn er sie nicht auch konsumieren möchte? Der Vergleich mit den Fingern hinkt hier etwas.
 
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einfach keine machen . somit landen die auch nicht bei Drittabnehmer :-) erspart viel nerven :ugly::ugly::ugly:
 
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Ja gut, aber wie wollen sie feststellen ob alles gelöscht wurde? Oder schaut einem der Vollzugsbeamte beim Löschen über die Schulter?:D
 
Die haben die NSA im Boot. Über ihre modifizierten Modems und Router und Switches löschen sie sämtliche Bilder am PC per Fernzugriff. JPG, tif, gif, png und bmp sind somit bald Geschichte. Nur in PDF konvertierte Bolder bleiben verschont.
Sch......, wo ist meine ALU-Haube,....... Ich spüre elektromagnetische Schwingungen........ Verschwörung...........Ende der Menschheit......

;-)
 
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Das befürchte ich allerdings auch. Die Frage ist, wie weit darf zur Durchsetzung des Urteils die Privatsphäre des einen zu Gunsten der Privatsphäre des anderen aufgehoben werden? Wenn angeordnet werden könnte, dass Beamte auf der Suche nach den Bildern den kompletten PC durchforsten können, muss die Gegenpartei zwangsweise Privatsphäre aufgeben, die nichts mit dem eigentlichen Fall zu tun hat. Zusätzlich ist eine gründliche Löschung aus genannten Gründen nicht garantiert.
Eine Durchsuchung wird ja nicht "mal eben" genehmigt. Da braucht´s schon stichhaltige Gründe für. Denke nicht, dass die Frau sich einfach hinstellen und sagen kann, dass er noch Bilder von ihr hat - schon gibt´s ne Durchsuchung. Da würden ihr schon die Leute von der Polizei ne passende Antwort geben. Bis eine Durchsuchung genehmigt wird, muss schon einiges passieren - zumindest auf dieser "privaten" Ebene. Von daher sehe ich da kein großes Problem.
 
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Dann kopiert man die Bilder halt in ein TrueCrypt Volumen, und auf einen Stick, den man zu einem Kumpel für ein paar Tage bringt :ugly:
 
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Dann kopiert man die Bilder halt in ein TrueCrypt Volumen, und auf einen Stick, den man zu einem Kumpel für ein paar Tage bringt :ugly:
Erstens: Falls es wirklich eine Hausdurchsuchung gäbe, um zu prüfen, ob die Bilder weg sind (was ich für völlig unrealistisch halte, weil kein Richter da einen begründeten Tatverdacht sehen würde), dann wüsstest du offensichtlich nicht vorher, wann diese Durchsuchung stattfindet ^^ Also nix mit "Stick vorher weg bringen" :)

Zweitens: Bei den TrueCrypt-Containern gibt es auch viel zu beachten: Falls dein Datenträger bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt wird, und es irgendwie zu erkennen ist, dass eine bestimmte Datei ein verschlüsseltes Archiv oder Volumen ist (z.B. am Dateinamen oder so), dann kann dich das Gericht zwingen, das Passwort herauszugeben (in schlimmen Fällen kommst du in Beugehaft, bis du das richtige Passwort hergibst - das aber eher nur, wenn Menschenleben in Gefahr sind). Man sollte also tunlichst seine TrueCrypt-Container als andere Dateien tarnen (z.B. als AVI, und dann sagen: "Die hab ich runtergeladen, aber die Datei scheint kaputt zu sein"). :daumen:
 
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Erstens: Falls es wirklich eine Hausdurchsuchung gäbe, um zu prüfen, ob die Bilder weg sind (was ich für völlig unrealistisch halte, weil kein Richter da einen begründeten Tatverdacht sehen würde), dann wüsstest du offensichtlich nicht vorher, wann diese Durchsuchung stattfindet ^^ Also nix mit "Stick vorher weg bringen" :)
Selbst damit wäre nicht sichergestellt, dass derjenige nicht schon vorher ein nicht-lokales Backup erstellt hat. Und wie soll sicher gestellt werden, dass diese nicht lokalen Kopien auch gelöscht werden? Wenn jemand davon Kenntnis hat, dass er irgendwann gezwungen werden könnte, die Bilder zu löschen, dies aber unter alle Umständen vermeiden möchte, hat er noch massig Zeit, die Dateien vorher zu "sichern". Da braucht es kein TrueCrypt oder sonst was. In Zeiten der Cloud kann man alles easy online speichern, ohne dass davon eine Spur auf den lokalen Platten zu finden ist.

Im Prinzip müssten also auch alle "Cloud"-Accounts desjenigen offen gelegt werden, damit auch diese nach den Bildern durchsucht werden. Was aber wenn jemand z.B. einfach ne Wegwerf-Email genutzt hat, um einen Dropbox-Account anzulegen? Im lokalen Mail-Programm ist dann davon keine Spur zu sehen. Sicher mit aller Gewalt ließe sich in der Browser-History was feststellen, welche man aber auch löschen kann.

Wenn der Bildbesitzer komplett paranoid ist (und sehr verzweifelt bemüht, die Bilder zu behalten) kann man für solche Unterfangen noch ne Virtuelle Maschine + Proxy nutzen oder gleich nen komplett anderen Rechner und Inet-Anschluss.

Ich sehe einfach nicht, wie dieses Urteil auch nur den Hauch einer Chance hat, 100%ig durchgesetzt werden zu können, außer bei kompletten DAUs.
 
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