Urteil für den Online-Handel: Sexspielzeug kann nicht einfach zurückgegeben werden

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Urteil für den Online-Handel: Sexspielzeug kann nicht einfach zurückgegeben werden

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass das Rückgaberecht für Sexspielzeug, bei dem die Verpackung bereits geöffnet wurde, nicht mehr gelten soll. Grund dafür sei der Bruch des Hygiene-Siegels, welches anschließend durchaus Bedenken über den Gesundheitsschutz zulassen.

Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und nicht im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt.

lastpost-right.png
Zurück zum Artikel: Urteil für den Online-Handel: Sexspielzeug kann nicht einfach zurückgegeben werden
 
AW: Urteil für den Online-Handel: Sexspielzeug kann nicht einfach zurückgegeben werden

Hut ab Herr Kahl, ganz große Klasse das Bild dazu. :lol:
 
AW: Urteil für den Online-Handel: Sexspielzeug kann nicht einfach zurückgegeben werden

Nein passt nicht zu dieser Meldung genauso wie diese Bericht....kommt als nächstes der Artikel wo drin steht das Sextoys durch die verbunden Smartphones rum spionieren.
 
AW: Urteil für den Online-Handel: Sexspielzeug kann nicht einfach zurückgegeben werden

Vielen Dank an PCGH das ihr uns das nun gesagt habt und wir das nun auch Wissen. Man lernt halt doch immer wieder was dazu. Ich bin vermutlich auch der einzige der es verrückt findet das man sowas bestellt und dann wieder zurückgibt weil eventuell die gewünschte Wirkung nicht erfüllt wird ... kurios
 
AW: Urteil für den Online-Handel: Sexspielzeug kann nicht einfach zurückgegeben werden

Wow, während sich PCGH mit den wirklich wichtigen Neuigkeiten aus der IT Welt auseinandersetzt, schreiben andere IT Seiten lediglich über solch unwichtig und belanglose Dinge wie die Bezeichnung/ Preisgestaltung der kommenden AMD Prozessoren und deren Übertaktbarkeit.
AMD Zen to come in three product tiers
:schief:

MfG
 
AW: Urteil für den Online-Handel: Sexspielzeug kann nicht einfach zurückgegeben werden

Lieber Vorposter, man muss schon Prioritäten setzen! Nichts zieht mehr Leute an als solche News
 
AW: Urteil für den Online-Handel: Sexspielzeug kann nicht einfach zurückgegeben werden

Wow, während sich PCGH mit den wirklich wichtigen Neuigkeiten aus der IT Welt auseinandersetzt, schreiben andere IT Seiten lediglich über solch unwichtig und belanglose Dinge wie die Bezeichnung/ Preisgestaltung der kommenden AMD Prozessoren und deren Übertaktbarkeit.
AMD Zen to come in three product tiers
:schief:

MfG

Was soll das bitte bringen, wenn es noch nicht draußen ist. Erzählen kann man viel..
Und dann auch noch so was unrelevantes, dass die teurer als APUs werden und in verschiedenen Preisklassen (Leistungsklassen) erscheinen.
Das sind keine News, das ist doch schon von vornherein klar gewesen :D.
Und mit LN bekommt man alles auf 5 GHz .. mit LN bekomme ich auch meinen Nintendo Advanced auf 5 GHz :P
 
AW: Urteil für den Online-Handel: Sexspielzeug kann nicht einfach zurückgegeben werden

Abgesehen davon dass es mir logisch erscheint wie das Gericht argumentiert, was hat dieser Nachrichtenbeitrag mit PCGH zu tun? Bei einer Deutsch-Schularbeit hätte ich dafür einen Fünfer kassiert wegen Themenverfehlung. Nichts für ungut, aber ich dachte dass hier ist eine Fachzeitschrift. Was kommt als nächstes? Wie man die Nägel richtig manikürt? ;)
 
AW: Urteil für den Online-Handel: Sexspielzeug kann nicht einfach zurückgegeben werden

Abgesehen davon dass es mir logisch erscheint wie das Gericht argumentiert, was hat dieser Nachrichtenbeitrag mit PCGH zu tun? Bei einer Deutsch-Schularbeit hätte ich dafür einen Fünfer kassiert wegen Themenverfehlung. Nichts für ungut, aber ich dachte dass hier ist eine Fachzeitschrift. Was kommt als nächstes? Wie man die Nägel richtig manikürt? ;)


warum? hat was mit games und was mit Hardware zu tun. und ein teil von den dingern kann man auch an den pc anschließen.

also wir hatten schon beiträge die weniger auf die seite passten :P
 
AW: Urteil für den Online-Handel: Sexspielzeug kann nicht einfach zurückgegeben werden

Wow, während sich PCGH mit den wirklich wichtigen Neuigkeiten aus der IT Welt auseinandersetzt, schreiben andere IT Seiten lediglich über solch unwichtig und belanglose Dinge wie die Bezeichnung/ Preisgestaltung der kommenden AMD Prozessoren und deren Übertaktbarkeit.
AMD Zen to come in three product tiers
:schief:

MfG

Ich lese ehrlich gesagt lieber mal was kurios erheiterndes Zwischendurch als die drölfzigste Meldung zu irgendwelchen "Infos", die ein betrunkener Hausmeister im Hause AMD in einer Bar halb verstänldich vor sich hin gelallt hat. Von diesen "Analysen" und "Leaks" gibts schon mehr als genug hier...
 
AW: Urteil für den Online-Handel: Sexspielzeug kann nicht einfach zurückgegeben werden

Was soll das bitte bringen, wenn es noch nicht draußen ist. Erzählen kann man viel..
Natürlich, da berichtet man lieber über Hand feste Dinge wie, ähm Sexspielzeuge. :ugly:

Ich lese ehrlich gesagt lieber mal was kurios erheiterndes Zwischendurch als die drölfzigste Meldung zu irgendwelchen "Infos", die ein betrunkener Hausmeister im Hause AMD in einer Bar halb verstänldich vor sich hin gelallt hat. Von diesen "Analysen" und "Leaks" gibts schon mehr als genug hier...
Also mich interessieren hier betrunkene AMD Hausmeister leaks wesentlich mehr also News über nicht erstattungsfähige Sexspielzeuge. ;) Und einiger Maßen erheiternd war lediglich der erste Kommentar zu dieser News.

MfG
 
Zurück