Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Urteil für den Online-Handel: Sexspielzeug kann nicht einfach zurückgegeben werden
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass das Rückgaberecht für Sexspielzeug, bei dem die Verpackung bereits geöffnet wurde, nicht mehr gelten soll. Grund dafür sei der Bruch des Hygiene-Siegels, welches anschließend durchaus Bedenken über den Gesundheitsschutz zulassen.
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