Upload-Filter: Heute entscheidet sich, ob Artikel 13/17 Wirklichkeit wird

Im Zweifel werden die Filter halt bei den offiziellen Kanälen nicht angewendet. Der Nutzer bekommt davon nicht mit.

Das wäre sicher ein hochherziges Entgegenkommen der zwangsverpflichteten Anbieter, ändert aber nicht an der von mir beschriebene grundlegenden Problematik, dass das große Drumherum betroffen ist. Irgendwann steht man vor der paradoxen Situation, dass es die Rechteeinhaber sind, die zur Wahrung ihrer Interessen auf Lockerung bestehen.
 
Wenn ich nach kurzem einlesen der Urheberrechtsreform das richtig verstanden habe, sollen die Seiteninhaber Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhaber eingehen um den Inhalt anzeigen zu dürfen.

Das würde für mich jetzt z.B bedeuten dass Facebook mit der CDU oder deren Rechteinhaber eine Lizenzvereinbarung treffen müsste um deren Inhalt anzeigen zu dürfen. Wenn keine Lizenz vorliegt müssten doch diese Inhalte ja entfernt werden. Auch auf der Seite von Herrn Axel Voss bei denen er nicht selber Urheber ist oder versteh ich da was Falsch?

Ob es dem Herr wohl klar war bei der Stimmabgabe?

Und es stellt sich mir noch eine Frage, müsste die CDU oder andere Parteien dann nicht auch Lizenz Vereinbarungen treffen um Pressefotos und Interviews auf ihrer Homepage veröffentlichen zu dürfen bei denen sie nicht selber die Rechteinhaber sind?

Lizenzvereinbarungen über Uploads durch den Urheber selbst werden direkt über die AGBs geschaffen. Bei jeder großen Plattform räumst du als Nutzer bei der Anmeldung eine umfangreiche Nutzungslizenz für alles ein, was du hochlädst. Manchmal sogar exklusiv und stellenweise gab es sogar (in Deutschland ungültige) Regelungen, die das Copyright komplett übertragen haben. Das heißt beispielweise wir dürfen auf unseren Youtube- und Instagram-Kanälen weitern PCGH-Material in beliebigem Umfange posten, weil wir Youtube und Instagram dabei automatisch die Weiterverbreitung im Rahmen unseres Kanals erlauben.

Sollte aber irgend jemand anders Material von uns in seinen Kanal packen, beispielsweise du ein Foto des Heftes, dann ist das eine illegale Verfielfältigung, solange nicht auf anderem Wege eine Lizenzvereinbarung mit in diesem Beispiel uns respektive der VGWort als zuständige Verwertungsgesellschaft getroffen wurde. Das ist auch keine neue Regelung, auch heute schon sind derartige Uploads ganz banale Raubkopien. Bislang ist dafür aber der jeweilige Uploader haftbar und da es aufwendig ist, diesen ausfindig zu machen, werden nur schwere Fälle verfolgt. In Zukunft ist die Plattform haftbar und immer leicht greifbar, sodass es systematisch zu Abmahnungen kommen wird respektive alternative Lösungen her müssen. Im Märchenschloss der Leistungsschutzrechts-Fans sollen deswegen jetzt Youtube & Co für viel Geld Universallizenzen mit den Verweltungsgesellschaften aushandeln, also für ihre Nutzer das Recht zur beliebigen Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials kaufen.

In der Praxis ist vollkommen klar, dass insbesondere Alphabet die vielen kleinen Medienanbieter, vor allem im Print-Bereich problemlos erpressen kann: Wer nicht für 0 Euro eine Lizenz zur Verbreitung von Textauszüge in den Google-News und Videos auf Youtube erteilt, der taucht sicherheitshalber auch nicht mehr auf den vorderen Plätzen der Google-Suche auf, was auf dem heutigen Markt den finanziellen K.O. bedeutet. Umgekehrt werden die großen internationalen Filmstudios garantiert keine (bezahlbare) Universallizenz erteilen, da diese das gesammte Geschäft mit Fernsehsendern, Streaming-Diensten, DVDs/BRs und zum Teil sogar Kinos torpedieren, sondern Youtube & Co stattdessen in Grund und Boden klagen, wenn Uploads Überhand nehmen. Zum Selbstschutz werden die Plattformen also gezwungen, Upload-Filter einzurichten. Was die Plattformen auch eher wenig stört, aber die Gefahr beinhaltet, dass auch legale selbst erstellte Inhalte künftig nicht mehr hochgeladen werden können, weil der Upload-Filter sie fälschlicherweise aussortiert.
 
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